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Versicherungsmakler / Kapitallebensversicherung / Bedingungsarchiv Kapitalleben

Zurich KapitalLeben: die Bedingungen im Volltext

Klassische Kapitallebensversicherung gegen Einmalbeitrag als Konsortialvertrag mit garantierter Erlebensfallsumme, Überschussbeteiligung und Todesfallsumme von mindestens 101 Prozent des Einmalbeitrags; ausgewertet ist nur die Produktinformation.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)ja„Bei jedem Versicherer erfolgt die Kapitalanlage konventionell im Deckungsstock (dem Sicherungsvermögen).“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)nicht geregelt
Abschluss gegen Einmalbeitrag möglichja„Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung gegen Einmalbeitrag als Konsortialversicherung.“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt)ja„Erlebt die versicherte Person den Ablauftermin, zahlen wir eine garantierte Erlebensfallsumme.“Was ist versichert?, Seite 2
Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)nicht geregelt
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)nicht geregelt
Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherernicht geregelt
Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung)ja„Diese Erlebensfallsumme erhöht sich gegebenenfalls um zusätzliche Leistungen aus der Überschussbeteiligung.“Was ist versichert?, Seite 2
Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigungnicht geregelt
Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende)nicht geregelt
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)nicht geregelt
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließennicht geregelt
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf)nicht geregelt

Laufzeit und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich)ja„Sie endet spätestens am letzten Tag des vereinbarten Monats.“Wann beginnt und endet meine Versicherung?, Seite 2
Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme)nicht geregelt
Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung)nicht geregelt
Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital)nicht geregelt
Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglichnicht geregelt
Auszahlung der Ablaufleistung in Ratennicht geregelt

Todesfall und Bezugsrecht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben)ja„Bei Tod der versicherten Person zahlen wir die vereinbarte Todesfallsumme.“Was ist versichert?, Seite 2
Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„Diese beträgt mindestens 101 % des gezahlten Einmalbeitrages.“Was ist versichert?, Seite 2
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent)ja„Diese beträgt mindestens 101 % des gezahlten Einmalbeitrages.“Was ist versichert?, Seite 2
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung)nicht geregelt
Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartungnicht geregelt
Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)nicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)ja„die vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Vertrages.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustnicht geregelt
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitnicht geregelt
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter)nicht geregelt
Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)nicht geregelt
Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeitnicht geregelt
Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen)nicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatznicht geregelt
Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgersnicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnicht geregelt
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)ja„Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.“Kann ich meine Versicherung widerrufen?, Seite 2
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihre Versicherung jederzeit jährlich, zum Ende der Versicherungsperiode, kündigen.“Wie kann ich meine Versicherung kündigen?, Seite 3
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Wird ein Vertrag gekündigt, zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung aus.“Wie kann ich meine Versicherung kündigen?, Seite 3
Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsscheinnicht geregelt
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungnicht geregelt
Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich)nicht geregelt
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)nicht geregelt
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Die genauen Werte können dem Persönlichen Vorschlag entnommen werden.“Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt?, Seite 3
Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung)nicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pausenicht geregelt
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt

Steuer und Rahmen je Markt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland)nicht geregelt
Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre)nicht geregelt
Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich)nicht geregelt
SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien)nicht geregelt
Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistungja„Wenn Sie oder die versicherte Person unwahre oder unvollständige Angaben macht, kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise, für die Zukunft oder rückwirkend entfallen.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich)nicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhenja„kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffenja„kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsportnicht geregelt
Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein)nicht geregelt
Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüssenicht geregelt
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Zurich KapitalLeben Kapitalleben

Volltext aufklappen: Produktinformation KapitalLeben in einfacher Sprache
[Seite 1] Produktinformation gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zur KapitalLeben Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Sitz der Gesellschaft: Köln Handelsregister: Amtsgericht Köln (Handelsregister, Abteilung B, Nummer 100486) Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen barrierefreien Überblick über die Versicherung. Die hier aufgeführten Informationen sind nicht abschließend. Die Details der Ausgestaltung Ihrer Versicherung hängen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Dazu zählen der Persönliche Vorschlag, das Basisinformationsblatt, die Verbraucherinformation, der Antrag, der Versicherungsschein sowie gegebenenfalls zusätzli- che Vereinbarungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung gegen Einmalbeitrag als Konsortialversi- cherung. Vier Lebensversicherungs-Unternehmen bilden unter unserer Führung eine Mitversicherungs- Gemeinschaft (Konsortium). Jeder Versicherer dieser Gemeinschaft haftet entsprechend seiner Beteiligung für die Leistungen Ihres Vertrages. Bei jedem Versicherer erfolgt die Kapitalanlage konventionell im Deckungsstock (dem Si- cherungsvermögen). Dabei wird im Wesentlichen in Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien investiert. Seite 1 von 3 [Seite 2] Was ist versichert? ✓ Leistung bei Erleben Erlebt die versicherte Person den Ablauftermin, zahlen wir eine garantierte Erlebensfall- summe. Diese Erlebensfallsumme erhöht sich gegebenenfalls um zusätzliche Leistungen aus der Überschussbeteiligung. ✓ Leistung bei Tod Bei Tod der versicherten Person zahlen wir die vereinbarte Todesfallsumme. Diese beträgt mindestens 101 % des gezahlten Einmalbeitrages. Was ist nicht versichert? × Wenn Sie oder die versicherte Person unwahre oder unvollständige Angaben macht, kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise, für die Zukunft oder rückwirkend entfa- llen. × Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. Hierzu zählen zum Beispiel, - die vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Ver- trages. - kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen. Wann beginnt und endet meine Versicherung? Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des vereinbarten Monats. Dazu müssen fol- gende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben den Bei- trag rechtzeitig bezahlt. Die Versicherung endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person stirbt. Sie endet spätestens am letzten Tag des vereinbarten Monats. Wann zahle ich? Den Einmalbeitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor dem Beginn der Versicherung. Kann ich meine Versicherung widerrufen? Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein sowie die Widerrufs- belehrung erhalten haben. Seite 2 von 3 [Seite 3] Wie kann ich meine Versicherung kündigen? Sie können Ihre Versicherung jederzeit jährlich, zum Ende der Versicherungsperiode, kündigen. Wird ein Vertrag gekündigt, zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung aus. Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt? Für Ihre Versicherung entstehen Kosten. Sie sind bereits in die Beiträge und die ausge- wiesenen Leistungen Ihres Versicherungsvertrages einkalkuliert. Die genauen Werte können dem Persönlichen Vorschlag entnommen werden. Für bestimmte, von Ihnen veranlasste Geschäftsvorfälle erheben wir zusätzliche Kosten. De- taillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite 3 von 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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