Versicherungsmakler / Kapitallebensversicherung / Bedingungsarchiv Kapitalleben
Zurich KapitalLeben: die Bedingungen im Volltext
Klassische Kapitallebensversicherung gegen Einmalbeitrag als Konsortialvertrag mit garantierter Erlebensfallsumme, Überschussbeteiligung und Todesfallsumme von mindestens 101 Prozent des Einmalbeitrags; ausgewertet ist nur die Produktinformation.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Produkt und Garantien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | „Bei jedem Versicherer erfolgt die Kapitalanlage konventionell im Deckungsstock (dem Sicherungsvermögen).“ | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden) | nicht geregelt | ||
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt | ||
| Abschluss gegen Einmalbeitrag möglich | ja | „Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung gegen Einmalbeitrag als Konsortialversicherung.“ | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt) | ja | „Erlebt die versicherte Person den Ablauftermin, zahlen wir eine garantierte Erlebensfallsumme.“ | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherer | nicht geregelt | ||
| Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung) | ja | „Diese Erlebensfallsumme erhöht sich gegebenenfalls um zusätzliche Leistungen aus der Überschussbeteiligung.“ | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigung | nicht geregelt | ||
| Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende) | nicht geregelt | ||
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | nicht geregelt | ||
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf) | nicht geregelt |
Laufzeit und Auszahlung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich) | ja | „Sie endet spätestens am letzten Tag des vereinbarten Monats.“ | Wann beginnt und endet meine Versicherung?, Seite 2 |
| Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme) | nicht geregelt | ||
| Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung) | nicht geregelt | ||
| Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital) | nicht geregelt | ||
| Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglich | nicht geregelt | ||
| Auszahlung der Ablaufleistung in Raten | nicht geregelt |
Todesfall und Bezugsrecht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben) | ja | „Bei Tod der versicherten Person zahlen wir die vereinbarte Todesfallsumme.“ | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | „Diese beträgt mindestens 101 % des gezahlten Einmalbeitrages.“ | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent) | ja | „Diese beträgt mindestens 101 % des gezahlten Einmalbeitrages.“ | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung) | nicht geregelt | ||
| Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartung | nicht geregelt | ||
| Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen) | nicht geregelt | ||
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | nicht geregelt | ||
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | „die vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Vertrages.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |
Beitrag und Flexibilität
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter) | nicht geregelt | ||
| Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | nicht geregelt | ||
| Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt | ||
| Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen) | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt | ||
| Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgers | nicht geregelt | ||
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt | ||
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |
Kündigung, Rückkauf und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | ja | „Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.“ | Kann ich meine Versicherung widerrufen?, Seite 2 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | „Sie können Ihre Versicherung jederzeit jährlich, zum Ende der Versicherungsperiode, kündigen.“ | Wie kann ich meine Versicherung kündigen?, Seite 3 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | „Wird ein Vertrag gekündigt, zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung aus.“ | Wie kann ich meine Versicherung kündigen?, Seite 3 |
| Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsschein | nicht geregelt | ||
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | nicht geregelt | ||
| Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | nicht geregelt | ||
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | „Die genauen Werte können dem Persönlichen Vorschlag entnommen werden.“ | Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt?, Seite 3 |
| Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung) | nicht geregelt | ||
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | nicht geregelt | ||
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |
Steuer und Rahmen je Markt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland) | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre) | nicht geregelt | ||
| Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich) | nicht geregelt | ||
| SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien) | nicht geregelt | ||
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien) | nicht geregelt | ||
| Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF) | nicht geregelt |
Pflichten und Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistung | ja | „Wenn Sie oder die versicherte Person unwahre oder unvollständige Angaben macht, kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise, für die Zukunft oder rückwirkend entfallen.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | „kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | „kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsport | nicht geregelt | ||
| Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein) | nicht geregelt | ||
| Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüsse | nicht geregelt | ||
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- nicht bekannt
- Produktinformation KapitalLeben in einfacher Sprache Fassung: Produktinformation KapitalLeben 12/2025 (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.