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Mannheimer LUMIT Energietechnik, für die Solarbranche: die Bedingungen im Volltext

Montageversicherung LUMIT FLEX für Energietechnik der Solarbranche laut Produktinformationsblatt: Allgefahren während der Montage am Versicherungsort ohne Versicherungssumme, bemessen nach Nennleistung, Ersatz bis zum Zeitwert, Erprobung nur in der vereinbarten Dauer.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Montagewert des Objekts einschließlich Fracht, Montage- und Nebenkosten)laut Versicherungsschein„LUMIT FLEX verzichtet auf die Vereinbarung einer Versicherungssumme. Stattdessen wird die Nennleistung der Energietechnik genutzt.“Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert sind unvorhergesehen eintretende Sachschäden, soweit nicht ausgeschlossen)ja„Versicherungsschutz für alle Lieferungen und Leistungen für die Montage der im Versicherungsvertrag bezeichneten Energietechnik bei unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen sowie Verluste der versicherten Sachen“Was ist versichert?, Seite 1
Vertragsform: Einzelvertrag für ein Montageobjekt, Jahresvertrag für laufende Montagen oder Baustein eines Firmen- oder Photovoltaikvertragsnicht geregelt„für die Montage der im Versicherungsvertrag bezeichneten Energietechnik“Was ist versichert?, Seite 1
Jahresvertrag (Umsatz- oder Pauschalpolice) für alle Montagen des Betriebs ohne Einzelanmeldungnicht geregelt
Höchstwert je Montageobjekt im Jahresvertragnicht geregelt
Höchstdauer je Montage (Montagezeit, Verlängerung, Vorlagerung), wörtlich in Monatennicht geregelt
Versicherte Interessen: Versicherungsnehmer, Auftraggeber, Subunternehmer und Lieferanten mitversichertnicht geregelt
Geltungsbereich (Montageort, Inland, Europa, Montagen im Ausland)ja„Die Versicherung gilt für die Montage der benannten Technik an dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnicht geregelt

Versicherte Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Montageobjekt: Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Stahlbauten, Anlagen der Energie- und Haustechnikja„Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrer Energietechnik während der Montage.“Um welche Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Montageausrüstung (Gerüste, Werkzeuge, Hilfsmaschinen, Unterkünfte)nicht geregelt
Baugeräte und Hebezeuge (Krane, Hubarbeitsbühnen) an der Montagestellenicht geregelt
Vorhandene Sachen des Auftraggebers (Altanlagen, Gebäude), an oder in denen montiert wirdnicht geregelt
Vom Auftraggeber oder Dritten beigestellte Teile und Materialiennicht geregelt
Fundamente und Bauleistungen, die zum Montageobjekt gehörennicht geregelt
Betriebs- und Hilfsstoffe, Katalysatoren, Erstfüllungennein„Nicht versichert sind deshalb z.B. Schäden an folgenden Sachen: x Hilfs- und Betriebsstoffe“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Programme, Daten und Steuerungssoftware des Montageobjektsnicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Montagefehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit der Monteureja„menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter)“Was ist versichert?, Seite 1
Konstruktions-, Berechnungs-, Material- und Ausführungsfehler (Folgeschäden an anderen Teilen)ja„Produktfehler (Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler)“Was ist versichert?, Seite 1
Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismusja„menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter)“Was ist versichert?, Seite 1
Kurzschluss, Überspannung, Überstrom, Induktionja„technische Störungen (Kurzschluss, Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen)“Was ist versichert?, Seite 1
Brand, Blitzschlag, Explosionja„Brand, Blitzschlag, Explosion“Was ist versichert?, Seite 1
Sturm, Hagel, Frost, Hochwasser, Überschwemmung und weitere Naturgefahrenja, bis zur Versicherungssumme„Naturgewalten (Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Erdbeben)“Was ist versichert?, Seite 1
Diebstahl fest eingebauter Teileja, bis zur Versicherungssumme„Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.“Was ist versichert?, Seite 1
Diebstahl noch nicht eingebauter Teile und Materialien an der Montagestellenicht geregelt
Vorlagerung vor Montagebeginn und Zwischenlagerungja, bis zur Versicherungssumme„Sofern vereinbart sind während der Vorlagerung von versicherten Sachen diese gemäß ihrer Beschaffenheit sowie örtlichen und klimatischen Verhältnissen entsprechend zu verpacken, zu lagern und zu schützen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Transporte zur Montagestelle und innerhalb des Geländesnicht geregelt

Probebetrieb und Wartung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Probebetrieb und Erprobung bis zur Abnahme mitversichertja„die nach der vereinbarten maximalen Erprobungsdauer eintreten und mit einer Erprobung zusammenhängen.“Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?, Seite 1
Höchstdauer des Probebetriebs, wörtlich in Wochenja„die nach der vereinbarten maximalen Erprobungsdauer eintreten und mit einer Erprobung zusammenhängen.“Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?, Seite 1
Warm- und Heißproben (Probebetrieb mit Last, Medium oder Brennstoff)nicht geregelt
Gebrauchte Anlagen und Teile im Probebetrieb versichertnicht geregelt
Wartungs- oder Gewährleistungszeit nach Abnahme (Schäden bei Wartungsarbeiten oder mit Ursache in der Montagezeit)nicht geregelt
Schutz für abgenommene oder in Betrieb genommene Teile bis zum Ende der Gesamtmontagenicht geregelt

Kosten und Ertragsausfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskostennicht geregelt
Mehrkosten für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Eilfrachtnicht geregelt
Luftfrachtkosten für Ersatzteilenicht geregelt
Bewegungs- und Schutzkosten (Demontage und Remontage unbeschädigter Teile, Gerüste, Abdeckungen)nicht geregelt
Schadensuchkostennicht geregelt
Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeitennicht geregelt
Kosten für Ingenieure, Sachverständige und Neuberechnung nach einem Schadennicht geregelt
Ertragsausfall oder Mehrkosten durch verzögerte Inbetriebnahme (Advance Loss of Profit)nicht geregelt

Entschädigung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Teilschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten (Zustand unmittelbar vor dem Schaden)ja„Im Schadenfall ersetzt LUMIT FLEX die notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls“Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1
Totalschaden: Ersatz des Montagewerts beziehungsweise Zeitwerts unmittelbar vor dem Schadenja„maximal bis zu ihrem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.“Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1
Abzug neu für alt bei gebrauchten Teilennicht geregelt
Ersatz auch für das mangelhafte Teil selbst (nicht nur für Folgeschäden)nicht geregelt
Kosten provisorischer Reparaturennicht geregelt

Ausschlüsse und Kürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Korrosion und allmählichen Einwirkungenja„durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung verursacht werden“Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?, Seite 1
Ausschluss von Schäden, für die ein Lieferant oder Hersteller vertraglich einzustehen hatnicht geregelt
Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss oder Montagebeginn bekannt warennicht geregelt
Ausschluss von Vertragsstrafen, Gewährleistungs- und Verzögerungsansprüchennicht geregelt
Ausschluss bei Weiterbetrieb nach einem Schaden vor der endgültigen Wiederherstellungnicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Cyberereignisse und Schadsoftwarenicht geregelt
Terrorschäden mitversichertnicht geregelt
Riesgos extraordinarios: Verweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros und darüber hinausgehende eigene Deckung (nur Spanien)nicht geregelt

Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Höhere oder prozentuale Selbstbeteiligung (Probebetrieb, Naturgefahren, Diebstahl, Konstruktionsfehler)nicht geregelt
Anmeldepflicht jeder einzelnen Montage oder Meldung der Umsätzenicht geregelt
Sicherungs- und Bewachungsvorgaben an der Montagestelle (Verschluss, Einfriedung, Bewachung)ja„Bitte beachten Sie die Umsetzung, Einhaltung und Aufrechterhaltung des mit dem Versicherer vereinbarten Schutzkonzeptes für versicherte Sachen im Freien.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Technische Vorgaben (Herstellervorschriften, Prüfungen, Wetterschutz, Hochwasservorsorge)ja„diese gemäß ihrer Beschaffenheit sowie örtlichen und klimatischen Verhältnissen entsprechend zu verpacken, zu lagern und zu schützen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Obliegenheiten im Schadenfall (Anzeigefrist, Besichtigung vor Reparatur, Polizei bei Diebstahl)ja„Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Beitragsgrundlage (Montagesumme, Jahresumsatz, Einmalbeitrag) und Nachberechnungnicht geregelt„Stattdessen wird die Nennleistung der Energietechnik genutzt.“Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1
Laufzeit und Kündigung (Ende mit Abnahme, Verlängerung, Jahresvertrag)nicht geregelt„Der Versicherungsschutz endet, wenn das Montageobjekt schriftlich abgenommen oder in Betrieb genommen ist (dies gilt unabhängig von einem eventuell noch ausstehenden Netzanschluss bei Stromerzeugungsanlagen) oder mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung durch den Unternehmer.“Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenja„Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Mannheimer LUMIT Energietechnik, für die Solarbranche Montageversicherung

Volltext aufklappen: LUMIT Bedingungen Solarbranche (LU 104, 02/2018)
[Seite 1] Montageversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand: 23.02.2018) LU_104_0218 Unternehmen: Mannheimer Versicherung AG Produkt: LUMITFLEX Deutschland Montageversicherung Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen:  Versicherungsantrag / Deckungsauftrag,  Versicherungsschein,  LUMIT® Allgemeine Versicherungsbedingungen 2017 für die verbundene Energietechnik-Versicherung (LUMIT AVB Energietechnik '17),  ggf. weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Montageversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrer Energietechnik während der Montage. Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Die LUMIT FLEX Montageversicherung bietet x Wir können nicht alle denkbaren Sa- Ihnen Versicherungsschutz für alle Lieferungen chen und Gefahren versichern. Sonst und Leistungen für die Montage der im Versiche- müssten wir einen erheblich höheren rungsvertrag bezeichneten Energietechnik bei Beitrag verlangen. Nicht versichert sind unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zer- deshalb störungen sowie Verluste der versicherten Sa- chen z.B. durch z.B. Schäden an folgenden Sachen:  menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, x Hilfs- und Betriebsstoffe, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter),  Produktfehler (Konstruktions-, Material- oder x Heizkörper inklusive Zu- und Ablei- Ausführungsfehler), tungsrohren.  technische Störungen (Kurzschluss, Über- z.B. Gefahren und Schäden wie: spannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen), x Kernenergie oder nukleare Strah-  Naturgewalten (Sturm, Frost, Eisgang, Über- lung, schwemmung, Erdbeben), x Verlust durch normale Witterungs-  Brand, Blitzschlag, Explosion, einflüsse.  Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. Gibt es Einschränkungen beim Wie hoch ist die Versicherungssumme? Versicherungsschutz?  LUMIT FLEX verzichtet auf die Vereinbarung Wir können nicht alle denkbaren Schäden einer Versicherungssumme. Stattdessen wird versichern. Sonst müssten wir einen erheb- die Nennleistung der Energietechnik genutzt. lich höheren Beitrag verlangen. Deshalb  Im Schadenfall ersetzt LUMIT FLEX die notwen- haben wir einige Fälle aus dem Versiche- digen Aufwendungen für die Wiederherstellung rungsschutz herausgenommen, z.B. alle des Zustands unmittelbar vor Eintritt des Versi- Schäden ! cherungsfalls, maximal bis zu ihrem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls. aus vorsätzlicher Handlung des Versi- cherungsnehmers, ! durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung verursacht werden, ! die nach der vereinbarten maximalen Erprobungsdauer eintreten und mit ei- ner Erprobung zusammenhängen. [Seite 2] Wo bin ich versichert?  Die Versicherung gilt für die Montage der benannten Technik an dem im Versicherungsschein bezeichne- ten Versicherungsort. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: − Bitte machen Sie bei der Beantragung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. − Teilen Sie es uns mit, falls sich das versicherte Risiko während der Laufzeit des Vertrags verändert. − Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseiti- gen. − Bitte beachten Sie die Umsetzung, Einhaltung und Aufrechterhaltung des mit dem Versicherer vereinbar- ten Schutzkonzeptes für versicherte Sachen im Freien. − Sofern vereinbart sind während der Vorlagerung von versicherten Sachen diese gemäß ihrer Beschaffen- heit sowie örtlichen und klimatischen Verhältnissen entsprechend zu verpacken, zu lagern und zu schüt- zen. − Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an. − Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungs- scheins zahlen. Wann Sie gegebenenfalls die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuzie- hen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, jedoch frühestens mit dem Abladen der versicherten Sachen durch einen Versicherten oder nach dem Abladen der versicherten Sachen durch einen Dritten auf dem Versicherungsort. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungs- beitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet, wenn das Montageobjekt schriftlich abgenommen oder in Betrieb genommen ist (dies gilt unabhängig von einem eventuell noch ausstehenden Netzanschluss bei Stromerzeugungsanla- gen) oder mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung durch den Unternehmer. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Versicherungsvertrag endet - ohne dass es einer Kündigung bedarf - zum vereinbarten Ablauf des Versi- cherungsschutzes. Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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