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Mannheimer LUMIT Energietechnik, für die Solarbranche: die Bedingungen im Volltext
Montageversicherung LUMIT FLEX für Energietechnik der Solarbranche laut Produktinformationsblatt: Allgefahren während der Montage am Versicherungsort ohne Versicherungssumme, bemessen nach Nennleistung, Ersatz bis zum Zeitwert, Erprobung nur in der vereinbarten Dauer.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Montagewert des Objekts einschließlich Fracht, Montage- und Nebenkosten) | laut Versicherungsschein | „LUMIT FLEX verzichtet auf die Vereinbarung einer Versicherungssumme. Stattdessen wird die Nennleistung der Energietechnik genutzt.“ | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert sind unvorhergesehen eintretende Sachschäden, soweit nicht ausgeschlossen) | ja | „Versicherungsschutz für alle Lieferungen und Leistungen für die Montage der im Versicherungsvertrag bezeichneten Energietechnik bei unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen sowie Verluste der versicherten Sachen“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vertragsform: Einzelvertrag für ein Montageobjekt, Jahresvertrag für laufende Montagen oder Baustein eines Firmen- oder Photovoltaikvertrags | nicht geregelt | „für die Montage der im Versicherungsvertrag bezeichneten Energietechnik“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Jahresvertrag (Umsatz- oder Pauschalpolice) für alle Montagen des Betriebs ohne Einzelanmeldung | nicht geregelt | ||
| Höchstwert je Montageobjekt im Jahresvertrag | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer je Montage (Montagezeit, Verlängerung, Vorlagerung), wörtlich in Monaten | nicht geregelt | ||
| Versicherte Interessen: Versicherungsnehmer, Auftraggeber, Subunternehmer und Lieferanten mitversichert | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Montageort, Inland, Europa, Montagen im Ausland) | ja | „Die Versicherung gilt für die Montage der benannten Technik an dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |
Versicherte Sachen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Montageobjekt: Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Stahlbauten, Anlagen der Energie- und Haustechnik | ja | „Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrer Energietechnik während der Montage.“ | Um welche Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Montageausrüstung (Gerüste, Werkzeuge, Hilfsmaschinen, Unterkünfte) | nicht geregelt | ||
| Baugeräte und Hebezeuge (Krane, Hubarbeitsbühnen) an der Montagestelle | nicht geregelt | ||
| Vorhandene Sachen des Auftraggebers (Altanlagen, Gebäude), an oder in denen montiert wird | nicht geregelt | ||
| Vom Auftraggeber oder Dritten beigestellte Teile und Materialien | nicht geregelt | ||
| Fundamente und Bauleistungen, die zum Montageobjekt gehören | nicht geregelt | ||
| Betriebs- und Hilfsstoffe, Katalysatoren, Erstfüllungen | nein | „Nicht versichert sind deshalb z.B. Schäden an folgenden Sachen: x Hilfs- und Betriebsstoffe“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Programme, Daten und Steuerungssoftware des Montageobjekts | nicht geregelt |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Montagefehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit der Monteure | ja | „menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter)“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Konstruktions-, Berechnungs-, Material- und Ausführungsfehler (Folgeschäden an anderen Teilen) | ja | „Produktfehler (Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler)“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus | ja | „menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter)“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kurzschluss, Überspannung, Überstrom, Induktion | ja | „technische Störungen (Kurzschluss, Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen)“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja | „Brand, Blitzschlag, Explosion“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sturm, Hagel, Frost, Hochwasser, Überschwemmung und weitere Naturgefahren | ja, bis zur Versicherungssumme | „Naturgewalten (Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Erdbeben)“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Diebstahl fest eingebauter Teile | ja, bis zur Versicherungssumme | „Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Diebstahl noch nicht eingebauter Teile und Materialien an der Montagestelle | nicht geregelt | ||
| Vorlagerung vor Montagebeginn und Zwischenlagerung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Sofern vereinbart sind während der Vorlagerung von versicherten Sachen diese gemäß ihrer Beschaffenheit sowie örtlichen und klimatischen Verhältnissen entsprechend zu verpacken, zu lagern und zu schützen.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Transporte zur Montagestelle und innerhalb des Geländes | nicht geregelt |
Probebetrieb und Wartung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Probebetrieb und Erprobung bis zur Abnahme mitversichert | ja | „die nach der vereinbarten maximalen Erprobungsdauer eintreten und mit einer Erprobung zusammenhängen.“ | Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?, Seite 1 |
| Höchstdauer des Probebetriebs, wörtlich in Wochen | ja | „die nach der vereinbarten maximalen Erprobungsdauer eintreten und mit einer Erprobung zusammenhängen.“ | Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?, Seite 1 |
| Warm- und Heißproben (Probebetrieb mit Last, Medium oder Brennstoff) | nicht geregelt | ||
| Gebrauchte Anlagen und Teile im Probebetrieb versichert | nicht geregelt | ||
| Wartungs- oder Gewährleistungszeit nach Abnahme (Schäden bei Wartungsarbeiten oder mit Ursache in der Montagezeit) | nicht geregelt | ||
| Schutz für abgenommene oder in Betrieb genommene Teile bis zum Ende der Gesamtmontage | nicht geregelt |
Kosten und Ertragsausfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Eilfracht | nicht geregelt | ||
| Luftfrachtkosten für Ersatzteile | nicht geregelt | ||
| Bewegungs- und Schutzkosten (Demontage und Remontage unbeschädigter Teile, Gerüste, Abdeckungen) | nicht geregelt | ||
| Schadensuchkosten | nicht geregelt | ||
| Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten | nicht geregelt | ||
| Kosten für Ingenieure, Sachverständige und Neuberechnung nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Ertragsausfall oder Mehrkosten durch verzögerte Inbetriebnahme (Advance Loss of Profit) | nicht geregelt |
Entschädigung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Teilschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten (Zustand unmittelbar vor dem Schaden) | ja | „Im Schadenfall ersetzt LUMIT FLEX die notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls“ | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Totalschaden: Ersatz des Montagewerts beziehungsweise Zeitwerts unmittelbar vor dem Schaden | ja | „maximal bis zu ihrem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.“ | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Abzug neu für alt bei gebrauchten Teilen | nicht geregelt | ||
| Ersatz auch für das mangelhafte Teil selbst (nicht nur für Folgeschäden) | nicht geregelt | ||
| Kosten provisorischer Reparaturen | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Korrosion und allmählichen Einwirkungen | ja | „durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung verursacht werden“ | Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden, für die ein Lieferant oder Hersteller vertraglich einzustehen hat | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss oder Montagebeginn bekannt waren | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vertragsstrafen, Gewährleistungs- und Verzögerungsansprüchen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Weiterbetrieb nach einem Schaden vor der endgültigen Wiederherstellung | nicht geregelt | ||
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden durch Cyberereignisse und Schadsoftware | nicht geregelt | ||
| Terrorschäden mitversichert | nicht geregelt | ||
| Riesgos extraordinarios: Verweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros und darüber hinausgehende eigene Deckung (nur Spanien) | nicht geregelt |
Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Höhere oder prozentuale Selbstbeteiligung (Probebetrieb, Naturgefahren, Diebstahl, Konstruktionsfehler) | nicht geregelt | ||
| Anmeldepflicht jeder einzelnen Montage oder Meldung der Umsätze | nicht geregelt | ||
| Sicherungs- und Bewachungsvorgaben an der Montagestelle (Verschluss, Einfriedung, Bewachung) | ja | „Bitte beachten Sie die Umsetzung, Einhaltung und Aufrechterhaltung des mit dem Versicherer vereinbarten Schutzkonzeptes für versicherte Sachen im Freien.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Technische Vorgaben (Herstellervorschriften, Prüfungen, Wetterschutz, Hochwasservorsorge) | ja | „diese gemäß ihrer Beschaffenheit sowie örtlichen und klimatischen Verhältnissen entsprechend zu verpacken, zu lagern und zu schützen.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Anzeigefrist, Besichtigung vor Reparatur, Polizei bei Diebstahl) | ja | „Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Beitragsgrundlage (Montagesumme, Jahresumsatz, Einmalbeitrag) und Nachberechnung | nicht geregelt | „Stattdessen wird die Nennleistung der Energietechnik genutzt.“ | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Laufzeit und Kündigung (Ende mit Abnahme, Verlängerung, Jahresvertrag) | nicht geregelt | „Der Versicherungsschutz endet, wenn das Montageobjekt schriftlich abgenommen oder in Betrieb genommen ist (dies gilt unabhängig von einem eventuell noch ausstehenden Netzanschluss bei Stromerzeugungsanlagen) oder mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung durch den Unternehmer.“ | Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | „Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- nicht bekannt
- LUMIT Bedingungen Solarbranche (LU 104, 02/2018) Fassung: IPID Stand 23.02.2018 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Mannheimer LUMIT Energietechnik, für die Solarbranche Montageversicherung