Versicherungsmakler / Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung / Bedingungsarchiv Umwelthaftpflicht
Mannheimer REGNUM Umweltbaustein: die Bedingungen im Volltext
Zusatzbedingung ZB 8 für öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensgesetz zu einem Haftpflichtvertrag, nur plötzliche und unfallartige Ereignisse, 1 Mio. Euro je Fall und Jahr, Grundwasser und eigene Grundstücke eingeschlossen.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 61 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme der Umwelthaftpflicht (privatrechtliche Ansprüche Dritter) je Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Versicherungssumme der Umweltschadensversicherung (öffentlich-rechtliche Sanierungspflicht) je Versicherungsfall | ja, bis 1 Mio. € | „Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall EUR 1.000.000,00“ | Ziff. 2.3, Seite 1 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung je Versicherungsjahr) | ja, bis 1 Mio. € | „begrenzt auf EUR 1.000.000,00 für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.“ | Ziff. 2.3, Seite 1 |
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (nicht nur als Baustein der Betriebshaftpflicht) | nein | „Mitversichert sind abweichend von Ziff. 1.1 AHB in der jeweils vereinbarten Fassung öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)“ | Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Zugrunde liegendes Musterwerk (Deutschland UHV-Modell oder AVB USV des GDV, Österreich Musterbedingungen des VVO zur USKV, Spanien Póliza del Pool Español de Riesgos Medioambientales) | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Örtlicher Geltungsbereich (Inland, EU und EWR, weltweit) | ja | „im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle.“ | Ziff. 3, Seite 1 |
| Als Deckungsvorsorge oder garantía financiera nach Gesetz geeignet (Spanien Ley 26/2007 Art. 24, sonst ausdrücklich genannte Nachweisfunktion) | nicht geregelt |
Versicherte Anlagen und Risiken
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Anlagen zur Lagerung gewässer- oder umweltgefährlicher Stoffe (WHG-Anlagen, Tanks, Lager) | nicht geregelt | ||
| Anlagen nach Anhang 1 Umwelthaftungsgesetz (genehmigungsbedürftige Anlagen, Deutschland UmweltHG, Österreich B-UHG Anhang 1, Spanien Anexo III Ley 26/2007) | nicht geregelt | ||
| Sonstige genehmigungs- oder meldepflichtige Anlagen (Abwasser, Emissionen, BImSchG) | nicht geregelt | ||
| Abwasseranlagen und Einleitungen | nein | „die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen.“ | Ziff. 2.2 b), Seite 1 |
| Umwelt-Regressrisiko: Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Wartung von Anlagen für Dritte | nicht geregelt | ||
| Umwelt-Restrisiko (alle übrigen Umwelteinwirkungen, die keiner Anlagenposition zugeordnet sind) | nicht geregelt | ||
| Transport gefährlicher Stoffe und Abfälle (außerhalb des Betriebsgrundstücks) | nicht geregelt | ||
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Anlagen oder Tätigkeiten | nicht geregelt | ||
| Versichert sind nur die im Versicherungsschein ausdrücklich deklarierten Anlagen (Enumerationsprinzip) | nicht geregelt |
Umwelthaftpflicht (Ansprüche Dritter)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser | nicht geregelt | ||
| Vermögensschäden infolge Umwelteinwirkung (auch ohne vorausgehenden Sachschaden, soweit versichert) | nicht geregelt | ||
| Deckung der Gefährdungshaftung (Deutschland UmweltHG und § 89 WHG, Österreich ABGB und Wasserrechtsgesetz, Spanien Código Civil) | nicht geregelt | ||
| Allmähliche Umwelteinwirkung (nicht nur plötzlicher, unfallartiger Störfall) | nicht geregelt | ||
| Rettungskosten vor Eintritt des Versicherungsfalls (Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar bevorstehenden Schadens) | nicht geregelt | ||
| Schäden am eigenen Grundstück oder eigenen Gewässer des Versicherungsnehmers (Sanierung eigenes Erdreich) | nicht geregelt | ||
| Abwehr unbegründeter Ansprüche und Kosten des Rechtsstreits | nicht geregelt |
Umweltschadensversicherung (Sanierungspflicht)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen (Biodiversität) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,“ | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Schädigung von Gewässern | ja, bis zur Versicherungssumme | „Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,“ | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Schädigung des Bodens | ja, bis zur Versicherungssumme | „Schädigung des Bodens.“ | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Umweltschäden auf eigenen, gemieteten oder gepachteten Grundstücken (Zusatzbaustein 1 der AVB USV) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken“ | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Schäden an Grundwasser und Gewässern auf eigenem Grundstück (Zusatzbaustein 2 der AVB USV) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,“ | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Primäre Sanierung (Wiederherstellung des Ausgangszustands) | nicht geregelt | ||
| Ergänzende und Ausgleichssanierung (Ersatzflächen, zwischenzeitliche Verluste) | nicht geregelt | ||
| Vermeidungskosten bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens (Gefahrenabwehr, auch ohne eingetretenen Schaden) | nicht geregelt | ||
| Kosten der Behörde, Gutachter und Verfahren (Verwaltungsverfahren, Ersatzvornahme) | nicht geregelt | ||
| Deckung für Umweltschäden in anderen EU-Staaten nach deren Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG | ja, bis zur Versicherungssumme | „auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o.g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.“ | Ziff. 3, Seite 1 |
| Deckung über das Gesetz hinaus (Schäden an nicht geschützten Arten oder Flächen, soweit vereinbart) | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Schäden aus dem bestimmungsgemäßen Normalbetrieb (unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen) | ja | „die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.“ | Ziff. 2.2 a), Seite 1 |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen, behördliche Auflagen | ja | „dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.“ | Ziff. 2.1, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht oder bekannt waren (Altlasten) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei unterlassener Wartung oder Instandhaltung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gentechnisch veränderter Organismen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Deponien und Abfallentsorgungsanlagen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Asbest und asbesthaltiger Stoffe | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Klimaschäden und Treibhausgasen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt | ||
| Ausschluss höherer Gewalt (Naturereignisse, Krieg, Terror) | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Versicherungsfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Definition des Versicherungsfalls (Feststellung des Schadens, Schadenereignis, Anspruchserhebung) | nicht geregelt | ||
| Rückwärtsdeckung für Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst danach festgestellt wurden | nicht geregelt | ||
| Nachhaftung nach Vertragsende (Dauer in Jahren wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Pflicht zu wiederkehrenden Prüfungen und Wartung der Anlagen | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Anzeige von Änderungen der Anlagen oder des Risikos | nicht geregelt | ||
| Anzeigefrist für Schadenereignisse und behördliche Verfahren | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Umweltrisikoanalyse oder zum Nachweis eines Umweltmanagements | nicht geregelt | ||
| Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung (Quote wörtlich) | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragsgrundlage (Lohnsumme, Umsatz, Anlagen, Wassergefährdungsklasse) | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit und stillschweigende Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht beider Seiten nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Beitragsangleichung oder Prämienanpassung während der Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Besserstellungs- oder Update-Klausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Risiko im Mitversicherungspool (Pool Español de Riesgos Medioambientales) | nicht geregelt | ||
| Hinweis auf den Fondo de Compensación de Daños Medioambientales des Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt | ||
| Zusätzliche Deckung der zivilrechtlichen Haftung für Verschmutzung (responsabilidad civil por contaminación) im selben Vertrag | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- nicht bekannt
- REGNUM Bedingungen hp 013 Fassung: ZB 8 Umweltschadensgesetz 2010, Stand 01.07.2010 (HP_013_0715) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Mannheimer REGNUM Umweltbaustein Umwelthaftpflicht