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ERGO Campingversicherung für Dauercamper: die Bedingungen im Volltext

Campingversicherung der ERGO für dauerhaft auf einem offiziellen Campingplatz oder im Winterlager abgestellte Wohnwagen und Mobilheime ohne Teilnahme am Straßenverkehr, mit Vorzelt, Unterhaltungselektronik und Inventar zum Neuwert, nicht für Reisen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbare Objekte (Wohnwagen, Wohnanhänger, Klappanhänger, Mobilheim, Tiny House auf Rädern)ja„Wohnwagen und Mobilheime, die nicht auf eigener Achse am öffentlichen Verkehr teilnehmen, einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und der fest eingebauten Sonderausstattung“Versicherte Sachen a), Seite 1
Zulassung zum Straßenverkehr nötig oder auch abgemeldete Wohnwagen versicherbarja„Wohnwagen und Mobilheime, die nicht auf eigener Achse am öffentlichen Verkehr teilnehmen“Versicherte Sachen a), Seite 1
Höchstalter des Wohnwagens bei Abschluss (Jahre ab Erstzulassung)ja„Über die Annahme des Antrages kann bei Fahrzeugen, älter als 10 Jahre, und bei Campingwagen, die selbst gebaut wurden, nur nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens über Zustand und Wert des Fahrzeuges entschieden werden“Sachverständigen-Gutachten, Seite 1
Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht für den Anhänger (pauschal)nicht geregelt
Haftpflicht des Gespanns: Regelung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug (Ausgleich, Mitversicherung über das Zugfahrzeug)nicht geregelt
Ruheversicherung bei Abmeldung oder außerhalb der Saison (Dauer in Monaten)nicht geregelt
Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen möglichnicht geregelt
Gelegentliche Vermietung an Dritte erlaubtnein„Wohnwagen oder Mobilheime, die ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen oder die gewerblich genutzt oder vermietet werden.“Nicht versichert werden, Seite 1
Geltungsbereich (Europa, EU mit Türkei, Mittelmeeranrainer, nur Inland für Dauercamping)ja„Die Versicherung gilt innerhalb Europas, während sich die versicherten Sachen“Geltungsbereich, Seite 2

Teil- und Vollkasko des Wohnwagens

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand und Explosion, auch durch die Gasanlageja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz besteht für Schäden durch: Brand oder Explosion“Versicherungsumfang, Seite 1
Diebstahl des ganzen Wohnwagens, auch abgekuppelt und abgestelltja, bis zur Versicherungssumme„Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung“Versicherungsumfang, Seite 1
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung“Versicherungsumfang, Seite 1
Weitere Naturgefahren (Schneedruck, Lawine, Erdrutsch, Erdbeben, umstürzende Bäume)nicht geregelt
Glasbruch einschließlich Kunststofffenster und Dachhaubenja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 €„bei Schäden am Wohnwagen oder Mobilheim durch Unfall sowie bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und bei Bruchschäden an der Außenverglasung 150 Euro“Selbstbehalt, Seite 1
Tierbiss an Kabeln und Leitungen samt Folgeschädennicht geregelt
Unfallschäden am Wohnwagen, auch beim Rangieren und Abkuppeln (Vollkasko)ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 €„Unfall des Wohnwagens oder Mobilheims“Versicherungsumfang, Seite 1
Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritteja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 €„mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen“Versicherungsumfang, Seite 1
Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Monate oder Jahre ab Erstzulassung)ja„Versicherungswert: Wiederbeschaffungspreis (Neuwert).“Versicherungswert, Seite 2
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Feuchtigkeit, Undichtigkeit und Fäulnis des Aufbaus ausgeschlossennicht geregelt

Vorzelt, Anbauten und Zubehör

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorzelt, Sonnendach und Reisevorzeltja, bis zur Versicherungssumme„Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger sowie Markisen und Sonnendächer, Sonnenkollektoren und offene Vorbauten“Versicherte Sachen b), Seite 1
Dauerstandzelt nur versichert, wenn winter- und sturmfest (Voraussetzung)nicht geregelt
Sturmschäden am Vorzelt mitversichert (Windstärke, Ausschluss bei Reisevorzelten)nicht geregelt
Markise und Kurbelmarkiseja, bis zur Versicherungssumme„Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger sowie Markisen und Sonnendächer“Versicherte Sachen b), Seite 1
Feste Anbauten auf dem Stellplatz (Schutzdach, Holzvorbau, Terrasse, Carport, Zaun)ja, bis zur Versicherungssumme„und feste, allseitig geschlossene Vorbauten“Versicherte Sachen a), Seite 1
Fest eingebaute Wohnausstattung (Küche, Kühlschrank, Heizung, Sanitär)ja, bis zur Versicherungssumme„einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und der fest eingebauten Sonderausstattung“Versicherte Sachen a), Seite 1
Nachträglich eingebautes Zubehör (Wertgrenze ohne Anmeldung)nicht geregelt
Rangierhilfe (Mover), Satellitenanlage und Solaranlageja, bis zur Versicherungssumme„Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder sowie dazugehörige Antennen“Versicherte Sachen c), Seite 1
Gasflaschen, Gasanlage und Gasprüfung als Voraussetzungnicht geregelt
Wasser aus Tanks und Leitungen sowie Frostschädenja, bis zur Versicherungssumme„Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Leitungswasserschäden: 1,0‰.“Beitragssätze, Seite 2

Inhalt und Camping-Hausrat

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Persönlicher Inhalt im Wohnwagen und Vorzelt versichertja, bis zur Versicherungssumme„sonstiges bewegliches Inventar sowie Gegenstände des persönlichen Bedarfs“Versicherte Sachen d), Seite 1
Versicherungssumme für den Inhaltnicht geregelt
Inhalt im Vorzelt (eigene Grenze)ja, bis zur Versicherungssumme„sonstige bewegliche versicherte Sachen im verschlossenen Wohnwagen, Mobilheim oder zugeknöpften Zelt aufbewahrt werden“Unbeaufsichtigte Sachen, Seite 2
Wertsachen, Bargeld und Schmuck (Grenze)nein„Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Urkunden und Dokumente aller Art, Sammlungen, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall“Nicht versichert werden, Seite 1
Unterhaltungs- und mobile Elektronik (Fernseher, Laptop, Kamera)ja, bis zur Versicherungssumme„Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder sowie dazugehörige Antennen“Versicherte Sachen c), Seite 1
Fahrräder und E-Bikes am Stellplatz oder auf dem Trägernein„Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (z.B. auch Fahrräder und Surfbretter) sowie Außenbordmotore“Nicht versichert werden, Seite 1
Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Wohnwagenja, bis zur Versicherungssumme„Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn“Unbeaufsichtigte Sachen, Seite 2
Einfacher Diebstahl aus dem Vorzelt oder vom Stellplatzja, bis zur Versicherungssumme„sonstige bewegliche versicherte Sachen im verschlossenen Wohnwagen, Mobilheim oder zugeknöpften Zelt aufbewahrt werden“Unbeaufsichtigte Sachen, Seite 2
Nachtzeitklausel oder Pflicht zum Abstellen auf bewachtem Platznicht geregelt
Inhalt im Winterlager mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„im Winterlager in einem verschlossenen Raum oder auf einem allseitig umzäunten oder durch sonstige Hindernisse begrenzten Gelände befinden“Geltungsbereich, Seite 2

Dauercamping und Stellplatz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Dauercamping auf festem Stellplatz versicherbarja„dauernd der Nutzung der versicherten Sachen dienenden Campingplatz befinden“Geltungsbereich, Seite 2
Schutz nur auf offiziellem Campingplatz oder umfriedetem Grundstückja„auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen eingerichteten), dauernd der Nutzung der versicherten Sachen dienenden Campingplatz befinden“Geltungsbereich, Seite 2
Stellplatz nur im Inland oder in bestimmten Ländernkeine„Die Versicherung gilt innerhalb Europas“Geltungsbereich, Seite 2
Feuer, Blitz und Explosion am Stellplatz (Gebäudeart, Neuwert)ja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz besteht für Schäden durch: Brand oder Explosion“Versicherungsumfang, Seite 1
Haftpflicht als Inhaber des Stellplatzes und des abgestellten Wohnwagensnicht geregelt
Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse am Stellplatznicht geregelt
Folgen längerer Unbewohntheit (Frist in Tagen, Winterpause)nicht geregelt
Räumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach einem Schadennicht geregelt

Hilfe unterwegs

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe für den Wohnwagen (auch ohne Defekt am Zugfahrzeug)nicht geregelt
Abschleppen und Bergen des Wohnwagens (Grenze in Euro)nicht geregelt
Rücktransport des Wohnwagens, wenn das Zugfahrzeug ausfälltnicht geregelt
Übernachtungskosten bei Ausfall des Wohnwagensnicht geregelt

Vertrag, Pflichten und Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Teilkaskonicht geregelt
Selbstbeteiligung in der Vollkaskoja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 €„bei Schäden am Wohnwagen oder Mobilheim durch Unfall sowie bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und bei Bruchschäden an der Außenverglasung 150 Euro“Selbstbehalt, Seite 1
Selbstbeteiligung im Inhalts- und Dauercamperschutzja, bis zur Versicherungssumme„bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen gemäß Sachgruppen b) bis d): 20 %“Selbstbehalt, Seite 1
Vorgeschriebene Diebstahlsicherung (Deichselschloss, Radkralle, Ortung)ja„Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn“Unbeaufsichtigte Sachen, Seite 2
Pflicht zum Unterstellen oder Winterlager auf befestigtem Platznicht geregelt
Unterversicherungsverzicht oder Neuwertsumme mit Anpassungnicht geregelt
Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus-Malus für Wohnwagennicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Saisonvertrag, Kündigung nach Schaden)ja„Es können nur Jahresverträge abgeschlossen werden.“Hinweis, Seite 2

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Anhänger unter 750 kg über das Zugfahrzeug und Hinweise zur Versicherungssteuernicht geregelt
Spanien: Caravana unter 750 kg in der Póliza des Zugfahrzeugs (Mitteilungspflicht)nicht geregelt
Spanien: Responsabilidad civil voluntaria für den Remolque über die Pflichtdeckung hinausnicht geregelt
Spanien: Riesgos extraordinarios über das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) ERGO Campingversicherung für Dauercamper Wohnwagenversicherung

Volltext aufklappen: ERGO Produktblatt Camping für Wohnwagen und Mobilheime (Bedingungen 50058601)
[Seite 1] Campingversicherung Antragsmaterial: Antrag (50021445), Bedingungen (50058601), Produktinfor- mationsblatt (50052438) Versicherte Sachen: Versichert werden folgende Sachgruppen: a) Wohnwagen und Mobilheime, die nicht auf eigener Achse am öffentlichen Verkehr teilnehmen, einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und der fest eingebauten Sonderausstattung und feste, allseitig geschlossene Vorbauten; b) Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger sowie Markisen und Sonnendächer, Sonnenkollektoren und offene Vorbauten; c) Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder sowie dazugehörige Antennen; d) sonstiges bewegliches Inventar sowie Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Nicht versichert werden: – Lebens- und Genussmittel; – Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Urkunden und Dokumente aller Art, Samm- lungen, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Foto- und Filmapparate sowie Zubehör, Pelze und echte Teppi- che; – Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (z.B. auch Fahrräder und Surfbretter) sowie Außenbordmotore; – Wohnmobile und Campingbusse; – Wohnwagen oder Mobilheime, die ständigen Wohnzwecken, der Berufsaus- übung oder dem Verkauf dienen oder die gewerblich genutzt oder vermietet werden. Die isolierte Versicherung der Sachgruppen b), c) und d) ist nicht möglich. Sachverständigen-Gutachten: Über die Annahme des Antrages kann bei Fahrzeugen, älter als 10 Jahre, und bei Campingwagen, die selbst gebaut wurden, nur nach Vorlage eines Sachverstän- digengutachtens über Zustand und Wert des Fahrzeuges entschieden werden, wobei die Kosten vom Antragsteller zu übernehmen sind (bitte den Antragsteller bei Antragstellung darauf hinweisen!). Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht für Schäden durch: – Brand oder Explosion; – Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unter- schlagung; – unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwem- mung; – Unfall des Wohnwagens oder Mobilheims; – mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen. Der Versicherungsnehmer trägt folgenden Selbstbehalt: – bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen gemäß Sachgruppen b) bis d): 20 % – bei Schäden am Wohnwagen oder Mobilheim durch Unfall sowie bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und bei Bruchschä- den an der Außenverglasung 150 Euro. [Seite 2] Campingversicherung Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungs- schutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswil- ligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder im verschlossenen Wohnwagen oder Mobilheim aufbewahrt werden; sonstige bewegliche versicherte Sachen im verschlossenen Wohnwagen, Mobilheim oder zugeknöpften Zelt aufbewahrt werden. Geltungsbereich: Die Versicherung gilt innerhalb Europas, während sich die versicherten Sachen – auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen eingerichteten), dauernd der Nutzung der versicherten Sachen dienenden Cam- pingplatz befinden; – im Winterlager in einem verschlossenen Raum oder auf einem allseitig umzäun- ten oder durch sonstige Hindernisse begrenzten Gelände befinden. Die versicherten Sachen sind auch während der Überführung vom Winterlager zum ständig genutzten Campingplatz und von diesem zurück ins Winterlager versichert, der Wohnwagen jedoch nur, sofern die Überführung nicht auf eigener Achse auf öffentlichen Wegen oder Plätzen erfolgt. Die Versicherung gilt nicht für Reisen. Hier ist für den Wohnwagen eine Kraftfahrt- Haftpflicht-Versicherung erforderlich und eine Kasko-Versicherung empfehlens- wert. Für die Sachgruppen b) bis d) ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung (nur für Kunden, die bereits in anderen Sparten ERGO-versichert sind) ratsam. Versicherungswert: Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Hinweis: Es können nur Jahresverträge abgeschlossen werden. Jahresbeiträge in ‰ zuzüglich zzt. 19% V-Steuer: Sachgruppen Beitragssatz in ‰ a) 7,0 b) 50,0 c) 40,0 d) 30,0 Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Leitungswasserschäden: 1,0‰. Mindestbeitrag zuzüglich Ratenzuschlag und zzt. 19% V-Steuer: 30 Euro bei jährlicher Zahlungsweise; 15 Euro bei halbjährlicher und vierteljährlicher Zahlungsweise; 5 Euro bei monatlicher Zahlungsweise.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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