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KRAVAG Camping-Kfz und Wohnanhänger über RMV: die Bedingungen im Volltext

Sonderbedingungen der über die RMV vermittelten KRAVAG Kfz-Versicherung für Camping-Kfz und Wohnanhänger (Fassung 10.2022), die die AKB um Neupreisentschädigung in den ersten 24 Monaten, Ruheversicherung von 9 Monaten für Wohnanhänger, Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit und erweiterte Kaskoleistungen ergänzen.

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Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbare Objekte (Wohnwagen, Wohnanhänger, Klappanhänger, Mobilheim, Tiny House auf Rädern)ja„Für Versicherungsverträge von Camping-Kfz und Wohnanhängern, die über die RMV vermittelt werden“Präambel, Seite 2
Zulassung zum Straßenverkehr nötig oder auch abgemeldete Wohnwagen versicherbarnicht geregelt
Höchstalter des Wohnwagens bei Abschluss (Jahre ab Erstzulassung)nicht geregelt
Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht für den Anhänger (pauschal)nicht geregelt
Haftpflicht des Gespanns: Regelung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug (Ausgleich, Mitversicherung über das Zugfahrzeug)nicht geregelt
Ruheversicherung bei Abmeldung oder außerhalb der Saison (Dauer in Monaten)ja„Abweichend von H.1.3 AKB gilt auch für Wohnanhänger beitragsfreier Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung nach H.1.4 AKB. Die Ruheversicherung gilt abweichend von H.1.7 AKB 9 Monate.“I.7, Seite 3
Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen möglichnein„(Gilt nicht bei Wohnanhänger, kein Saisonkennzeichen möglich)“Besondere Leistungen Nr. 17, Seite 9
Gelegentliche Vermietung an Dritte erlaubtnicht geregelt
Geltungsbereich (Europa, EU mit Türkei, Mittelmeeranrainer, nur Inland für Dauercamping)ja„Das Fahrzeug ist im gesamten europäischen Raum versichert.“Besondere Leistungen Nr. 13, Seite 9

Teil- und Vollkasko des Wohnwagens

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand und Explosion, auch durch die Gasanlagenicht geregelt
Diebstahl des ganzen Wohnwagens, auch abgekuppelt und abgestelltnicht geregelt
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„zahlen wir bei einer Beschädigung der Dachhaut durch Hagel die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 202 EUR je Quadratmeter der beschädigten Dachfläche, wenn das Fahrzeug nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird“I.3, Seite 3
Weitere Naturgefahren (Schneedruck, Lawine, Erdrutsch, Erdbeben, umstürzende Bäume)nicht geregelt
Glasbruch einschließlich Kunststofffenster und Dachhaubenja, bis zur Versicherungssumme„Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden.“Besondere Leistungen Nr. 6, Seite 7
Tierbiss an Kabeln und Leitungen samt Folgeschädenja, bis 4.000 €„Versichert sind unmittelbar durch einen Tierbiss verursachte Schäden (ausgenommen Haus- und Nutztiere). Folgeschäden sind bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 4.000 EUR versichert.“Besondere Leistungen Nr. 12, Seite 9
Unfallschäden am Wohnwagen, auch beim Rangieren und Abkuppeln (Vollkasko)ja, bis zur Versicherungssumme„Abweichend von A.2.3.2.a gilt auch als Unfall, wenn am Fahrzeug ein Reifen ohne Einwirkung von außen platzt und dadurch Karosserieteile beschädigt werden.“I.6, Seite 3
Mut- und böswillige Beschädigung durch Drittenicht geregelt
Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Monate oder Jahre ab Erstzulassung)ja„zahlen wir den Neupreis nach A.2.6.1.h AKB, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt“I.1, Seite 3
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitja„Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer und dem berechtigten Fahrer (ausgenommen bei Diebstahl und Alkohol/sonstige Rauschmittel“Besondere Leistungen Nr. 10, Seite 9
Feuchtigkeit, Undichtigkeit und Fäulnis des Aufbaus ausgeschlossennicht geregelt

Vorzelt, Anbauten und Zubehör

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorzelt, Sonnendach und Reisevorzeltnicht geregelt
Dauerstandzelt nur versichert, wenn winter- und sturmfest (Voraussetzung)nicht geregelt
Sturmschäden am Vorzelt mitversichert (Windstärke, Ausschluss bei Reisevorzelten)nicht geregelt
Markise und Kurbelmarkisenicht geregelt
Feste Anbauten auf dem Stellplatz (Schutzdach, Holzvorbau, Terrasse, Carport, Zaun)nicht geregelt
Fest eingebaute Wohnausstattung (Küche, Kühlschrank, Heizung, Sanitär)nicht geregelt
Nachträglich eingebautes Zubehör (Wertgrenze ohne Anmeldung)ja, bis zur Versicherungssumme„Wenn bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt werden, so sind diese mitversichert. Die Zubehörteile müssen uns allerdings bekannt sein.“Besondere Leistungen Nr. 8, Seite 7
Rangierhilfe (Mover), Satellitenanlage und Solaranlagenicht geregelt
Gasflaschen, Gasanlage und Gasprüfung als Voraussetzungnicht geregelt
Wasser aus Tanks und Leitungen sowie Frostschädennicht geregelt

Inhalt und Camping-Hausrat

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Persönlicher Inhalt im Wohnwagen und Vorzelt versichertnicht geregelt
Versicherungssumme für den Inhaltnicht geregelt
Inhalt im Vorzelt (eigene Grenze)nicht geregelt
Wertsachen, Bargeld und Schmuck (Grenze)nicht geregelt
Unterhaltungs- und mobile Elektronik (Fernseher, Laptop, Kamera)nicht geregelt
Fahrräder und E-Bikes am Stellplatz oder auf dem Trägernicht geregelt
Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Wohnwagennicht geregelt
Einfacher Diebstahl aus dem Vorzelt oder vom Stellplatznicht geregelt
Nachtzeitklausel oder Pflicht zum Abstellen auf bewachtem Platznicht geregelt
Inhalt im Winterlager mitversichertnicht geregelt

Dauercamping und Stellplatz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Dauercamping auf festem Stellplatz versicherbarnicht geregelt
Schutz nur auf offiziellem Campingplatz oder umfriedetem Grundstücknicht geregelt
Stellplatz nur im Inland oder in bestimmten Ländernnicht geregelt
Feuer, Blitz und Explosion am Stellplatz (Gebäudeart, Neuwert)nicht geregelt
Haftpflicht als Inhaber des Stellplatzes und des abgestellten Wohnwagensnicht geregelt
Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse am Stellplatznicht geregelt
Folgen längerer Unbewohntheit (Frist in Tagen, Winterpause)nicht geregelt
Räumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach einem Schadennicht geregelt

Hilfe unterwegs

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe für den Wohnwagen (auch ohne Defekt am Zugfahrzeug)nicht geregelt
Abschleppen und Bergen des Wohnwagens (Grenze in Euro)nicht geregelt
Rücktransport des Wohnwagens, wenn das Zugfahrzeug ausfälltnicht geregelt
Übernachtungskosten bei Ausfall des Wohnwagensnicht geregelt

Vertrag, Pflichten und Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Teilkaskoja, bis zur Versicherungssumme„verzichten wir auf den Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung bis zur maximalen Höhe von 150 EUR, wenn die Reparatur durch Einreichung der Original- Reparaturrechnung nachgewiesen wird“I.4, Seite 3
Selbstbeteiligung in der Vollkaskonicht geregelt
Selbstbeteiligung im Inhalts- und Dauercamperschutznicht geregelt
Vorgeschriebene Diebstahlsicherung (Deichselschloss, Radkralle, Ortung)nicht geregelt
Pflicht zum Unterstellen oder Winterlager auf befestigtem Platznicht geregelt
Unterversicherungsverzicht oder Neuwertsumme mit Anpassungnicht geregelt
Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus-Malus für Wohnwagenja„Unterbrechen Sie Ihr Vertragsverhältnis, bleibt Ihr Fahrzeug in derselben Schadenfreiheitskasse. (Gilt nicht für Wohnanhänger)“Besondere Leistungen Nr. 15, Seite 9
Laufzeit und Kündigung (Saisonvertrag, Kündigung nach Schaden)nicht geregelt

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Anhänger unter 750 kg über das Zugfahrzeug und Hinweise zur Versicherungssteuernicht geregelt
Spanien: Caravana unter 750 kg in der Póliza des Zugfahrzeugs (Mitteilungspflicht)nicht geregelt
Spanien: Responsabilidad civil voluntaria für den Remolque über die Pflichtdeckung hinausnicht geregelt
Spanien: Riesgos extraordinarios über das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) KRAVAG Camping-Kfz und Wohnanhänger über RMV Wohnwagenversicherung

Volltext aufklappen: Sonderbedingungen RMV für Camping-Kfz und Wohnanhänger (Gegenüberstellung 07.2021 und 10.2022)
[Seite 1] Draftable Comparison Export This document is an exported comparison with limited functionality, generated by Draftable Desktop. To access full functionality, use Draftable's powerful comparison viewer in any of our products. Left document: Sonderbedingungen2019.pdf Right document: Sonderbedingungen_RMV_10.2022.pdf What is this document? This is a comparison of two documents. The two documents are interleaved such that the left document is displayed on even pages and the right document is displayed on odd pages. Is there a specific way I should view this file? This document is intended to be viewed in Two Page Continuous mode (or sometimes called 'Two Page Scrolling'). It should open in this mode by default when using Adobe Acrobat and most popular PDF readers. If the document opens in a different view, you can often change this in the settings. In Adobe Acrobat, go to View > Page Display > Two Page Scrolling. Why are there blank pages? 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[Seite 2] Sonderbedingungen für die Reise Mobil Versicherungs-Service GmbH (RMV) Stand: 01.07.2019 Für Versicherungsverträge von Camping-Kfz und Wohnanhängern, die über die RMV vermittelt werden, geltend ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der KRAVAG- ALLGEMEINE mit Stand vom 01.07.2019 die nachfolgend genannten Bedingungen: I. Kaskoversicherung 1. Neupreisentschädigung für Camping-Kfz In Erweiterung zu A.2.6.1.b AKB zahlen wir den Neupreis des Camping-Kfz nach A.2.6.1.h AKB, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Voraussetzung ist, dass sich das Camping-Kfz bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug oder Vorführfahrzeug mit einer Laufleistung von maximal 1.000 km vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Camping-Kfz wird abgezogen. 2. Austausch der Schließanlage bei Einbruch-Diebstahl In Erweiterung zu A.2.6.1.d AKB zahlen wir bei Einbruch-Diebstahl die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage. 3. Fiktive Abrechnung von Hagelschäden an der Dachhaut Abweichend von A.2.6.2.a AKB zahlen wir bei einer Beschädigung der Dachhaut durch Hagel die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 202 EUR je Quadratmeter der beschädigten Dachfläche, wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird. 4. Selbstbeteiligung bei Reparatur von Sturm- und Hagelschäden an der Dachhaut In Erweiterung zu A.2.6.9 AKB verzichten wir auf den Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung bis zur maximalen Höhe von 150 EUR, wenn die beschädigte Dachhaut repariert und die Reparatur durch Einreichung der Original-Reparaturrechnung nachgewiesen wird. 5. Verzicht auf Abzug „neu für alt“ bei Informations- und Unterhaltungssystemen Abweichend von A.2.6.1.b und A.2.6.2.c AKB verzichten wir bei Informations- und Unterhaltungssystemen auf einen Abzug „neu für alt“. II. Spezial Wohnmobil-Schutzbrief (Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief) 1. Erweiterbarer Geltungsbereich Über den Umfang des in A.3.4 AKB genannten örtlichen Geltungsbereichs des Schutzbriefs hinaus kann der Versicherungsschutz auf Anfrage für die Dauer von Urlaubsreisen auf die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres erweitert werden. Hinweis: Dies gilt nicht für den Geltungsbereich der Auslandsschaden-Versicherung nach A.5.3 AKB. 2. Erhöhte Übernahme von Abschleppkosten Kann das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie das Abschleppen selbst, erstatten wir Ihnen abweichend von A.3.5.2 AKB die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 400 EUR je versichertes Fahrzeug. 1 [Seite 3] Sonderbedingungen für die Reise Mobilversicherungs-Service GmbH (RMV) Stand: 10.2022 Für Versicherungsverträge von Camping-Kfz und Wohnanhängern, die über die RMV vermittelt werden, geltend ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz -Versicherung (AKB) der KRAVAG-ALLGEMEINE mit Stand vom 10.2022 die nachfolgend genannten Bedingungen: I. Kaskoversicherung 1. Neupreisentschädigung für Camping-Kfz und Wohnanhänger In Erweiterung zu A.2.6.1.b AKB zahlen wir den Neupreis nach A.2.6.1.h AKB, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Voraussetzung ist, dass sich das Camping-Kfz / der Wohnanhänger bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug oder Vorführfahrzeug mit einer Laufleistung von maximal 1.000 km vom Kfz-Händler oder Kfz- Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Camping-Kfz/ Wohnanhängers wird abgezogen. 2. Austausch der Schließanlage bei Einbruch-Diebstahl In Erweiterung zu A.2.6.1.g AKB zahlen wir bei Einbruch-Diebstahl die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage. 3. Fiktive Abrechnung von Hagelschäden an der Dachhaut Abweichend von A.2.6.2.a AKB zahlen wir bei einer Beschädigung der Dachhaut durch Hagel die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zu einer Entschädigungs- obergrenze von 202 EUR je Quadratmeter der beschädigten Dachfläche, wenn das Fahrzeug nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird. 4. Selbstbeteiligung bei Reparatur von Sturm- und Hagelschäden In Erweiterung zu A.2.6.9 AKB verzichten wir auf den Abzug einer vereinbarten Selbst- beteiligung bis zur maximalen Höhe von 150 EUR, wenn die Reparatur durch Einreichung der Original- Reparaturrechnung nachgewiesen wird. 5. Verzicht auf Abzug „neu für alt" bei Informations- und Unterhaltungssystemen Abweichend von A.2.6.2.c AKB verzichten wir bei Informations- und Unterhaltungssystemen auf einen Abzug „neu für alt". 6. Reifenplatzer Abweichend von A.2.3.2.a gilt auch als Unfall, wenn am Fahrzeug ein Reifen ohne Einwirkung von außen platzt und dadurch Karosserieteile beschädigt werden. 7. Ruheversicherung für Wohnanhänger Abweichend von H.1.3 AKB gilt auch für Wohnanhänger beitragsfreier Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung nach H.1.4 AKB. Die Ruheversicherung gilt abweichend von H.1.7 AKB 9 Monate. 1 [Seite 4] 3. Erhöhte Übernahme von Mietwagenkosten bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung Abweichend von A.3.6.3 AKB erstatten wir die Kosten eines Mietwagens für höchstens sieben Tage und höchstens 100 EUR je Tag. Liegt der Schadenort im Ausland, erstatten wir die Kosten eines Mietwagens abweichend von A.3.8.1.c AKB bis zu 700 EUR für die gesamte Mietdauer. 4. Erhöhter Kostenersatz bei selbst veranlasster Fahrzeugabholung ab 50 km Entfernung Abweichend von A.3.7.3 AKB erhalten Sie als Kostenersatz 0,80 EUR je Kilometer, wenn Sie die Verbringung des versicherten Fahrzeugs vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz selbst veranlassen. 5. Erweiterte Reisedauer Abweichend von A.3.7.5 AKB ist eine Reise jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Monaten. 6. Handwerker-Service In Erweiterung der Schutzbrief-Leistungen benennen wir Ihnen bei Störungen z. B. der Elektrik, der Heizung oder der Wasserversorgung ein Handwerksunternehmen in der Nähe des Schadensortes, das Ihnen bei der Beseitigung der Störung behilflich sein kann. Die Kosten für die Störungsbeseitigung übernehmen wir jedoch nicht. 2 [Seite 5] II. Spezial Camping-Kfz-Schutzbrief (Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief) 1. Erweiterbarer Geltungsbereich Über den Umfang des in A.3.4 AKB genannten örtlichen Geltungsbereichs des Schutzbriefs hinaus kann der Versicherungsschutz auf Anfrage für die Dauer von Urlaubsreisen auf die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres erweitert werden. Hinweis: Dies gilt nicht für den Geltungsbereich der Auslandsschaden-Versicherung nach A.5.3 AKB. 2. Erhöhte Übernahme von Abschleppkosten Kann das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie das Abschleppen selbst, erstatten wir Ihnen abweichend von A.3.5.2 AKB die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 400 EUR je versichertes Fahrzeug. 3. Erhöhte Übernahme von Mietwagenkosten bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung Abweichend von A3.6.3 AKB erstatten wir die Kosten eines Mietwagens für höchstens sieben Tage und höchstens 100 EUR je Tag. Liegt der Schadenort im Ausland, erstatten wir die Kosten eines Mietwagens abweichend von A.3.8.1.c AKB bis zu 700 EUR für die gesamte Mietdauer. 4. Erhöhter Kostenersatz bei selbst veranlasster Fahrzeugabholung ab 50 km Entfernung Abweichend von A.3.7.3 AKB erhalten Sie als Kostenersatz 0,80 EUR je Kilometer, wenn Sie die Verbringung des versicherten Fahrzeugs vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz selbst Veranlassen. 5. Erweiterte Reisedauer Abweichend von A.3.7.5 AKB ist eine Reise jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Monaten. 6. Handwerker-Service In Erweiterung der Schutzbrief-Leistungen benennen wir Ihnen bei Störungen z. B. der Elektrik, der Heizung oder der Wasserversorgung ein Handwerksunternehmen in der Nähe des Schadensortes, das Ihnen bei der Beseitigung der Störung behilflich sein kann. Die Kosten für die Störungsbeseitigung übernehmen wir jedoch nicht. 2 [Seite 6] Besondere Leistungen der RMV 1. Neuwertentschädigung bei Reisemobilen (gilt nicht für Wohnwagen) innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder bei Entwendung. 2. Rabatt für GFK- und Anti-Hagel-Schutzdach und Kastenwagen Für Wohnmobile/Wohnwagen, die mit einem GFK-Dach (Glasfaser-Kunststoff-Dach) ausgerüstet sind, oder für Kastenwagen wird ein Rabatt von 20% zum Kaskobeitrag gewährt. 3. Abrechnung nach Gutachten (Hagel, Sturm, usw.) Bei Abrechnung nach Gutachten werden nur die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Mehrwertsteuer abgezogen. Ergänzend zu A.2.6.9 AKB zahlt der Versicherer bei einer Beschädigung oder Zerstörung der Dachhaut von Campingfahrzeugen im Fall der Nichtreparatur (Abrechnung auf Gutachterbasis) die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung bis zu einer Obergrenze von 202 EUR pro Quadratmeter. Bei Reparatur des Daches entfällt die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR. 4. Glasschäden Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden. Bei Austausch der Scheibe wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen, bei Scheibenreparatur (mit Harzsystem) entfällt die Selbstbeteiligung. Vor der Reparatur muss der Schaden telefonisch gemeldet werden. 5. Abzüge „neu für alt“ Unabhängig vom Fahrzeugalter verzichtet die KRAVAG in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf Abzüge „neu für alt“ von den Kosten für Ersatzteile, Batterie und Lackierung. 6. Mitversicherte Zubehörteile Wenn bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt werden, so sind diese mitversichert. Die Zubehörteile müssen uns allerdings bekannt sein. 7. Sonderregelung für Wohnmobilversicherungen a. Sonder-Ersteinstufung in SF 8 für Versicherungsnehmer ab 25 Jahren Ist der Versicherungsnehmer mindestens 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 8. Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein. b. Sonder-Ersteinstufung in SF 2 für Versicherungsnehmer unter 25 Jahren Ist der Versicherungsnehmer unter 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 2. Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein. c. Sondereinstufung beim vorherigen Versicherer Wir übernehmen Ihre Sondereinstufung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. 8. Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer und dem berechtigten Fahrer (ausgenommen bei Diebstahl und Alkohol/ sonstige Rauschmittel; in diesem Fall wird die Entschädigung abhängig vom Verschulden gekürzt) 9. Fährrisiko auf europäischen Gewässern Schäden beim Transport auf einer Fähre sind in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, wenn das Schiff in Seenot gerät; zum Beispiel wenn die Fähre untergeht, das Fahrzeug über Bord gespült wird oder auf Anordnung des Kapitäns geopfert werden muss. 10. Tierbiss Durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) verursachte Schäden und Folgeschäden ersetzt die KRAVAG bis 4.000 EUR durch die Kaskoversicherung. 3 [Seite 7] Besondere Leistungen der RMV 1. Neupreisentschädigung für Camping-Kfz und Wohnanhänger Innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder bei Entwendung. 2. Rabatt für GFK- und Anti-Hagel-Schutzdach und Kastenwagen Für Camping-Kfz/Wohnanhänger, die mit einem GFK-Dach (Glasfaser-Kunststoff-Dach) ausgerüstet sind, oder für Kastenwagen wird ein Rabatt von 20% zum Kaskobeitrag gewährt. 3. Rabatt für THITRONIK® Alarmanlage Für Reisemobile, die mit einer THITRONIK® Alarmanlage ausgerüstet sind, wird ein Rabatt von 5% auf den Kaskobeitrag gewährt. 4. Abrechnung nach Gutachten bei Hagelschäden Bei Abrechnung nach Gutachten werden nur die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Mehrwertsteuer abgezogen. Ergänzend zu A.2.6.9 AKB zahlt der Versicherer bei einer Beschädigung oder Zerstörung der Dachhaut von Campingfahrzeugen im Fall der Nichtreparatur (Abrechnung auf Gutachterbasis) die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung bis zu einer Obergrenze von 202 EUR pro Quadratmeter. 5. Wegfall Selbstbeteiligung Bei Reparatur von Sturm- und Hagelschäden entfällt die Selbstbeteiligung bis zur maximalen Höhe von 150 EUR. 6. Glasschäden Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden. Bei Austausch der Scheibe wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen, bei Scheibenreparatur (mit Harzsystem) entfällt die Selbstbeteiligung. Vor der Reparatur muss der Schaden telefonisch gemeldet werden. 7. Abzüge „neu für alt" Unabhängig vom Fahrzeugalter verzichtet die KRAVAG in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf Abzüge „neu für alt" von den Kosten für Ersatzteile, Batterie und Lackierung. 8. Mitversicherte Zubehörteile Wenn bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt werden, so sind diese mitversichert. Die Zubehörteile müssen uns allerdings bekannt sein. 9. Sonderregelung für Camping-Kfz-Versicherungen a. Sonder-Ersteinstufung in SF 8 für Versicherungsnehmer ab 25 Jahren Ist der Versicherungsnehmer mindestens 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Camping-Kfz ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 8. Das Camping-Kfz muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familien-angehörige ersten Grades zugelassen sein. b. Sonder-Ersteinstufung in SF 2 für Versicherungsnehmer unter 25 Jahren Ist der Versicherungsnehmer unter 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Camping-Kfz ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 2. Das Camping-Kfz muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familien-angehörige ersten Grades zugelassen sein. c. Sondereinstufung beim vorherigen Versicherer Wir übernehmen Ihre Sondereinstufung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. 3 [Seite 8] 11. Örtlicher Geltungsbereich Das Fahrzeug ist im gesamten europäischen Raum versichert. Auf die Bereiche Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschutz beitragsfrei für die Dauer von Urlaubsreisen erweitert werden. Der Haftpflichtschutz wird beitragsfrei auf das gesamte Land Russland erweitert. Der Kaskoschutz besteht gemäß Ihrem Versicherungsschein im europäischen Teil von Russland ebenfalls beitragsfrei. Für den vorgenannten Zeitraum von Reisen im asiatischen Teil Russlands wird für den Kaskoschutz ein Mehrbeitrag erhoben. 12. Mallorca-Police Es besteht eine Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder (Mietfahrzeuge) Fahrzeuge im Ausland für den Versicherungsnehmer und Ehe oder Lebenspartner, soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. (Gilt nicht bei Wohnwagen) 13. Keine Rückstufung bei Unterbrechung Unterbrechen Sie Ihr Vertragsverhältnis, bleibt Ihr Fahrzeug in derselben Schadenfreiheitsklasse. (Gilt nicht für Wohnwagen) 14. Tageweise Abrechnung Bei kurzer Vertragsdauer brauchen Sie nur für die Tage Beiträge zu zahlen, an denen Ihre Fahrzeuge bei uns versichert waren; ein vielfach üblicher Zuschlag entfällt bei uns. (Gilt nicht bei Wohnwagen) 15. Saisonkennzeichen Bei Saisonkennzeichen wird nur der anteilige Beitrag für die Saison berechnet (z.B. Saison 04-10 = 7 Monate = 7/12 des Jahresbeitrages). Zuschläge werden nicht erhoben. (Gilt nicht bei Wohnwagen, kein Saisonkennzeichen möglich) 16. Rabattangleichung Wir nehmen eine Rabattangleichung in der Vollkasko vor, falls die Vorversicherung ohne Vollkasko bestanden hat. (Gilt nicht bei Wohnwagen) 17. Kurzzeitkennzeichen Wir berechnen insgesamt 80 EUR für ein Kurzzeitkennzeichen mit Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko- Deckung. Bei Schadenfreiheit wird dieser Betrag erstattet, wenn das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten endgültig zugelassen und bei der KRAVAG versichert wird. 4 [Seite 9] 10. Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer und dem berechtigten Fahrer (ausgenommen bei Diebstahl und Alkohol/sonstige Rauschmittel; in diesem Fall wird die Entschädigung abhängig vom Verschulden gekürzt) 11. Fährrisiko auf europäischen Gewässern Schäden beim Transport auf einer Fähre sind in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, wenn das Schiff in Seenot gerät; zum Beispiel wenn die Fähre untergeht, das Fahrzeug über Bord gespült wird oder auf Anordnung des Kapitäns geopfert werden muss. 12. Tierbiss Versichert sind unmittelbar durch einen Tierbiss verursachte Schäden (ausgenommen Haus- und Nutztiere). Folgeschäden sind bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 4.000 EUR ver- sichert. 13. Örtlicher Geltungsbereich Das Fahrzeug ist im gesamten europäischen Raum versichert. Auf die Bereiche Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschulz beitragsfrei für die Dauer von Urlaubsreisen erweitert werden. Der Haftpflichtschutz wird beitragsfrei auf das gesamte Land Russland erweitert. Der Kaskoschutz besteht gemäß Ihrem Versicherungsschein im europäischen Teil von Russland ebenfalls beitragsfrei. Für den vorgenannten Zeitraum von Reisen im asiatischen Teil Russlands wird für den Kaskoschutz ein Mehrbeitrag erhoben. 14. Mallorca-Police Es besteht eine Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder (Mietfahrzeuge) Fahrzeuge im ‚Ausland für den Versicherungsnehmer und Ehe oder Lebenspartner, soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. (Gilt nicht bei Wohnanhänger) 15. Keine Rückstufung bei Unterbrechung Unterbrechen Sie Ihr Vertragsverhältnis, bleibt Ihr Fahrzeug in derselben Schadenfreiheitskasse. (Gilt nicht für Wohnanhänger) 16. Tageweise Abrechnung Bei kurzer Vertragsdauer brauchen Sie nur für die Tage Beiträge zu zahlen, an denen Ihre Fahrzeuge bei uns versichert waren; ein vielfach üblicher Zuschlag entfällt bei uns. 17. Saisonkennzeichen Bei Saisonkennzeichen wird nur der anteilige Beitrag für die Saison berechnet (z.B. Saison 04-10 Monate = 7/12 des Jahresbeitrages). Zuschläge werden nicht erhoben. (Gilt nicht bei Wohnanhänger, kein Saisonkennzeichen möglich) 18. Rabattangleichung Wir nehmen eine Rabattangleichung in der Vollkasko vor, falls die Vorversicherung ohne Vollkasko bestanden hat. (Gilt nicht bei Wohnanhänger) 19. Kurzzeitkennzeichen Wir berechnen insgesamt 80 EUR für ein Kurzzeitkennzeichen mit Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko- Deckung. Bei Schadenfreiheit wird dieser Beitrag erstattet, wenn das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten endgültig zugelassen und bei der KRAVAG versichert wird. 20. Reifenplatzer Fahrzeugbeschädigungen durch Reifenteile ohne Einwirkung von außen. 21. Bestandswirksame Leistungsverbesserung Sofern in Folgejahren in Neugeschäftstarifen der KRAVAG-ALLGEMEINE Leistungs- verbesserungen eingeführt werden, gelten diese automatisch auch für diesen Vertrag und die dazu bestehenden Einzelversicherungsverträge. 4 [Seite 11] 22. Ruheversicherung für Wohnanhänger Beitragsfreier Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung für 9 Monate 23. Kaskoversicherung für Reisemobile bis 35 Jahre Der Versicherungsschutz für eine Kaskoversicherung ist bis zu einem Fahrzeugalter von 35 Jahren möglich. 5
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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