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Vollkasko, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Kasko
Vollkasko ist ein Wort aus der Autoversicherung, das viele Eigner auf das Boot übertragen. Gemeint ist der weite Kaskoschutz: Er zahlt den Schaden am eigenen Boot auch dann, wenn der Rudergänger ihn selbst verursacht hat. Das schmale Gegenstück heißt im Alltag Teilkasko und bleibt meist bei Naturgewalten, Brand und Diebstahl. Wichtig ist der Unterschied zwischen weit und alles: Fast jedes Bedingungswerk zählt die versicherten Ereignisse auf, und Verschleiß, Rost und Osmose stehen nie darauf. Beispiel: Die Yacht läuft bei Niedrigwasser auf eine Sandbank, das Ruderblatt bricht. Eine Teilkasko trägt das nicht, der weite Kaskoschutz schon.
Bei uns: Unsere Bedingungswerke kennen das Wort Vollkasko nicht. Basis PLUS und Premium decken, was im Alltag so heißt: Unfall des Fahrzeugs, also Stranden, Kentern, An-Grund-Geraten, Kollision (A.3.1.1), dazu Einbruchdiebstahl, Teilediebstahl, Vandalismus (A-3.1.4). Die Basis kennt ihn nicht. Inspektionskosten nach angezeigter Grundberührung: Basis PLUS bis 500 Euro, Premium ohne Betragsgrenze (A-3.2).
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.