Alles zur Versicherung: Sterbegeld
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Sterbegeld
Kurz gesagt
Ja, wenn Sie in der Sterbegeldversicherung als Bezugsberechtigter eingetragen sind. Dann gehört das Geld nicht zum Nachlass, und die Ausschlagung ändert nichts. Steht dort nur die Erben, sagt § 160 Absatz 2 VVG ausdrücklich, dass eine Ausschlagung keinen Einfluss hat. Ohne Bezugsrecht fällt das Sterbegeld in den Nachlass und ist mit der Ausschlagung für Sie verloren.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Ratgebern.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Sterbegeldversicherung, Eintritt mit 60, 7.000 Euro | etwa 35 bis 39 Euro im Monat |
| Sterbegeldversicherung, Eintritt mit 70, 7.000 bis 8.000 Euro | etwa 54 bis 63 Euro im Monat |
| Beerdigung, Feuerbestattung im Urnenreihengrab | oft 4.000 bis 6.000 Euro |
| Beerdigung, Erdbestattung im Wahlgrab | schnell 8.000 bis 12.000 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Ratgebern.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Der Vater hinterlässt 25.000 Euro Schulden und kaum Vermögen. Seine Sterbegeldversicherung über 8.000 Euro nennt die Tochter als Bezugsberechtigte.
| Schulden im Nachlass | 25.000 Euro |
| Ausschlagung durch die Tochter | keine Haftung für die Schulden |
| Sterbegeld an die Tochter | 8.000 Euro |
| Feuerbestattung, die sie als Angehörige veranlasst | etwa 5.000 Euro |
Die Tochter haftet nicht für die Schulden, bekommt das Sterbegeld und kann davon die Bestattung zahlen. Ohne Bezugsrecht wären die 8.000 Euro im Nachlass geblieben.
Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung. Wer das Geld bekommt, legt der Versicherungsnehmer fest. Ist eine Person als bezugsberechtigt eingetragen, erwirbt sie das Recht auf die Leistung spätestens mit dem Tod, § 159 VVG. Das Geld fließt direkt an sie und gehört nicht zum Nachlass.
Steht im Vertrag allgemein, dass die Erben bezugsberechtigt sind, sind im Zweifel die Personen berechtigt, die zur Zeit des Todes als Erben berufen sind. Eine Ausschlagung der Erbschaft hat auf diese Berechtigung keinen Einfluss, so § 160 Absatz 2 VVG. Nur wenn gar nichts bestimmt ist, zahlt der Versicherer nach üblichen Bedingungen an den Versicherungsnehmer oder seine Erben, und dann ist das Sterbegeld Teil des Nachlasses.
| Eintrag im Vertrag | Sterbegeld nach Ausschlagung |
|---|---|
| Sie namentlich als Bezugsberechtigter | Sie bekommen es |
| Die Erben als Bezugsberechtigte | Sie bekommen Ihren Anteil trotzdem |
| Bestatter als Bezugsberechtigter | geht direkt an den Bestatter |
| Kein Bezugsrecht | fällt in den Nachlass, nicht mehr Ihres |
| Staat als Erbe | kein Bezugsrecht nach § 160 Absatz 4 VVG |
Ausgeschlagen wird meist, weil der Nachlass überschuldet ist. Wer erbt, haftet für die Schulden der verstorbenen Person. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erklärt werden, nachdem Sie vom Erbfall und dem Grund Ihrer Berufung erfahren haben, § 1944 BGB. Lebte die verstorbene Person nur im Ausland oder sind Sie bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate.
Gerade dann ist ein Sterbegeld mit Bezugsrecht wertvoll: Es bleibt bei Ihnen, und die Gläubiger des Nachlasses kommen nicht daran.
Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Wer ausschlägt, ist nicht mehr Erbe und entgeht damit dieser Pflicht aus dem Erbrecht. Die Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetz des Bundeslands bleibt aber bestehen, wenn Sie dort als naher Angehöriger genannt sind. Sie müssen sich dann trotzdem um die Beisetzung kümmern.
Genau dafür ist das Sterbegeld gedacht. Mit einer Beerdigung von 4.000 bis 12.000 Euro reicht eine typische Summe von 5.000 bis 10.000 Euro oft für eine einfache Bestattung. Können Sie die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten, soweit sie Ihnen nicht zugemutet werden können, § 74 SGB XII.
Manche Menschen tragen in der Sterbegeldversicherung gleich das Bestattungsunternehmen als Bezugsberechtigten ein oder treten die Leistung an den Bestatter ab, verbunden mit einem Bestattungsvorsorgevertrag. Dann ist das Geld sicher für die Beerdigung gebunden, unabhängig davon, wer erbt oder ausschlägt.
Fordern Sie beim Versicherer eine Auskunft an, wer im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist. Das klärt in wenigen Tagen, ob das Sterbegeld bei Ihnen bleibt. Melden Sie den Todesfall unverzüglich und reichen Sie Sterbeurkunde und Versicherungsschein ein.
Eine Ausschlagung lässt sich nicht einfach zurücknehmen. Prüfen Sie den Nachlass deshalb in Ruhe, aber innerhalb der sechs Wochen.
Ist der Nachlass nicht überschuldet, gibt es keinen Grund auszuschlagen. Dann bekommen Sie das Sterbegeld als Bezugsberechtigter oder als Erbe, und die Beerdigung wird aus Nachlass und Sterbegeld bezahlt.
Fragen und Antworten
Ja, wenn Sie als Bezugsberechtigter eingetragen sind oder das Bezugsrecht auf die Erben lautet.
Die Gläubiger des Nachlasses kommen an dieses Geld nicht heran.
Dann zahlt der Versicherer an die Erben, das Sterbegeld ist Teil des Nachlasses.
Wer ausschlägt, bekommt es nicht.
Als Erbe nicht mehr.
Als bestattungspflichtiger Angehöriger nach Landesrecht müssen Sie sich trotzdem um die Bestattung
kümmern.
Ja.
Es gehört Ihnen, Sie können damit die Bestattung bezahlen.
Ist der Fiskus als Erbe berufen, steht ihm nach § 160 Absatz 4 VVG kein Bezugsrecht als Erbe zu.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Sterbegeld
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
Darf das Sozialamt an meine Sterbegeldversicherung?
Das Sozialamt darf nur, wenn die Sterbegeldversicherung frei verwertbar ist und Ihr Vermögen …
Rechnen Sie mit 4.000 bis 12.000 Euro. Eine Feuerbestattung im Urnenreihengrab liegt oft bei …
Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Für viele lohnt sie sich nicht. Wer mit 60 einsteigt und 85 wird, zahlt für 7.000 Euro Versic …
Was kostet eine Sterbegeldversicherung?
Für 7.000 Euro Versicherungssumme zahlen Sie bei Eintritt mit 50 etwa 24 Euro im Monat, mit 6 …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen