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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Sterbegeld

Bekomme ich das Sterbegeld, wenn ich das Erbe ausschlage?

Kurz gesagt

Ja, wenn Sie in der Sterbegeldversicherung als Bezugsberechtigter eingetragen sind. Dann gehört das Geld nicht zum Nachlass, und die Ausschlagung ändert nichts. Steht dort nur die Erben, sagt § 160 Absatz 2 VVG ausdrücklich, dass eine Ausschlagung keinen Einfluss hat. Ohne Bezugsrecht fällt das Sterbegeld in den Nachlass und ist mit der Ausschlagung für Sie verloren.

Bekomme ich das Sterbegeld, wenn ich das Erbe ausschlage?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Ratgebern.

BeispielRichtwert
Sterbegeldversicherung, Eintritt mit 60, 7.000 Euroetwa 35 bis 39 Euro im Monat
Sterbegeldversicherung, Eintritt mit 70, 7.000 bis 8.000 Euroetwa 54 bis 63 Euro im Monat
Beerdigung, Feuerbestattung im Urnenreihengraboft 4.000 bis 6.000 Euro
Beerdigung, Erdbestattung im Wahlgrabschnell 8.000 bis 12.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Ratgebern.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Tochter schlägt überschuldetes Erbe aus

Der Vater hinterlässt 25.000 Euro Schulden und kaum Vermögen. Seine Sterbegeldversicherung über 8.000 Euro nennt die Tochter als Bezugsberechtigte.

Schulden im Nachlass25.000 Euro
Ausschlagung durch die Tochterkeine Haftung für die Schulden
Sterbegeld an die Tochter8.000 Euro
Feuerbestattung, die sie als Angehörige veranlasstetwa 5.000 Euro

Die Tochter haftet nicht für die Schulden, bekommt das Sterbegeld und kann davon die Bestattung zahlen. Ohne Bezugsrecht wären die 8.000 Euro im Nachlass geblieben.

Das Bezugsrecht entscheidet

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung. Wer das Geld bekommt, legt der Versicherungsnehmer fest. Ist eine Person als bezugsberechtigt eingetragen, erwirbt sie das Recht auf die Leistung spätestens mit dem Tod, § 159 VVG. Das Geld fließt direkt an sie und gehört nicht zum Nachlass.

Steht im Vertrag allgemein, dass die Erben bezugsberechtigt sind, sind im Zweifel die Personen berechtigt, die zur Zeit des Todes als Erben berufen sind. Eine Ausschlagung der Erbschaft hat auf diese Berechtigung keinen Einfluss, so § 160 Absatz 2 VVG. Nur wenn gar nichts bestimmt ist, zahlt der Versicherer nach üblichen Bedingungen an den Versicherungsnehmer oder seine Erben, und dann ist das Sterbegeld Teil des Nachlasses.

Eintrag im VertragSterbegeld nach Ausschlagung
Sie namentlich als BezugsberechtigterSie bekommen es
Die Erben als BezugsberechtigteSie bekommen Ihren Anteil trotzdem
Bestatter als Bezugsberechtigtergeht direkt an den Bestatter
Kein Bezugsrechtfällt in den Nachlass, nicht mehr Ihres
Staat als Erbekein Bezugsrecht nach § 160 Absatz 4 VVG

Warum Menschen das Erbe ausschlagen

Ausgeschlagen wird meist, weil der Nachlass überschuldet ist. Wer erbt, haftet für die Schulden der verstorbenen Person. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erklärt werden, nachdem Sie vom Erbfall und dem Grund Ihrer Berufung erfahren haben, § 1944 BGB. Lebte die verstorbene Person nur im Ausland oder sind Sie bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate.

Gerade dann ist ein Sterbegeld mit Bezugsrecht wertvoll: Es bleibt bei Ihnen, und die Gläubiger des Nachlasses kommen nicht daran.

Die Beerdigung müssen Sie trotzdem regeln

Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Wer ausschlägt, ist nicht mehr Erbe und entgeht damit dieser Pflicht aus dem Erbrecht. Die Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetz des Bundeslands bleibt aber bestehen, wenn Sie dort als naher Angehöriger genannt sind. Sie müssen sich dann trotzdem um die Beisetzung kümmern.

Genau dafür ist das Sterbegeld gedacht. Mit einer Beerdigung von 4.000 bis 12.000 Euro reicht eine typische Summe von 5.000 bis 10.000 Euro oft für eine einfache Bestattung. Können Sie die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten, soweit sie Ihnen nicht zugemutet werden können, § 74 SGB XII.

Bestatter direkt eintragen

Manche Menschen tragen in der Sterbegeldversicherung gleich das Bestattungsunternehmen als Bezugsberechtigten ein oder treten die Leistung an den Bestatter ab, verbunden mit einem Bestattungsvorsorgevertrag. Dann ist das Geld sicher für die Beerdigung gebunden, unabhängig davon, wer erbt oder ausschlägt.

Was Sie vor der Ausschlagung klären sollten

Fordern Sie beim Versicherer eine Auskunft an, wer im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist. Das klärt in wenigen Tagen, ob das Sterbegeld bei Ihnen bleibt. Melden Sie den Todesfall unverzüglich und reichen Sie Sterbeurkunde und Versicherungsschein ein.

Eine Ausschlagung lässt sich nicht einfach zurücknehmen. Prüfen Sie den Nachlass deshalb in Ruhe, aber innerhalb der sechs Wochen.

Wann die Frage keine Rolle spielt

Ist der Nachlass nicht überschuldet, gibt es keinen Grund auszuschlagen. Dann bekommen Sie das Sterbegeld als Bezugsberechtigter oder als Erbe, und die Beerdigung wird aus Nachlass und Sterbegeld bezahlt.

Schritt für Schritt

  1. Beim Versicherer erfragen, wer bezugsberechtigt ist.
  2. Den Todesfall melden und Sterbeurkunde einreichen.
  3. Nachlass prüfen: Vermögen und Schulden gegenüberstellen.
  4. Bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen ausschlagen.
  5. Bestattung beauftragen und mit dem Sterbegeld bezahlen.
  6. Reicht das Geld nicht, beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen.

Checkliste

  • Bezugsrecht schriftlich bestätigt
  • Ausschlagungsfrist notiert
  • Kostenvoranschlag des Bestatters eingeholt
  • Belege für alle Zahlungen aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Annehmen, mit der Ausschlagung sei auch das Sterbegeld weg
  • Die Sechs-Wochen-Frist verstreichen lassen
  • Glauben, ohne Erbe müsse man sich um nichts kümmern
  • Beim Abschluss kein Bezugsrecht eintragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich das Sterbegeld, wenn ich das Erbe ausschlage und Schulden im Nachlass sind?

Ja, wenn Sie als Bezugsberechtigter eingetragen sind oder das Bezugsrecht auf die Erben lautet.

Die Gläubiger des Nachlasses kommen an dieses Geld nicht heran.

Was gilt, wenn kein Bezugsberechtigter eingetragen ist?

Dann zahlt der Versicherer an die Erben, das Sterbegeld ist Teil des Nachlasses.

Wer ausschlägt, bekommt es nicht.

Muss ich die Beerdigung zahlen, wenn ich ausschlage?

Als Erbe nicht mehr.

Als bestattungspflichtiger Angehöriger nach Landesrecht müssen Sie sich trotzdem um die Bestattung

kümmern.

Kann ich das Sterbegeld für die Beerdigung verwenden?

Ja.

Es gehört Ihnen, Sie können damit die Bestattung bezahlen.

Was, wenn der Staat erbt?

Ist der Fiskus als Erbe berufen, steht ihm nach § 160 Absatz 4 VVG kein Bezugsrecht als Erbe zu.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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