Alles zur Versicherung: Bauherrenversicherung
Welche Versicherungen braucht man als Bauherr?
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Kurz gesagt
Bei einer Sanierung reicht oft Ihre Privathaftpflicht, wenn sie Bauvorhaben bis zu einer Bausumme einschließt, die über Ihren Kosten liegt; gute Tarife decken 100.000 bis 500.000 Euro, manche ohne Grenze. Eine eigene Bauherrenhaftpflicht brauchen Sie, wenn die Sanierung teurer ist, das Haus vermietet ist oder Ihr Vertrag Bauvorhaben ausschließt. Sie kostet einmalig etwa 70 bis 200 Euro.
Einmalbeiträge für eine eigene Bauherrenhaftpflicht über die ganze Bauzeit, aus veröffentlichten Vergleichswerten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bausumme 350.000 Euro, ohne Eigenleistung | etwa 67 bis 204 Euro einmalig |
| Bausumme 350.000 Euro, davon 175.000 Euro Eigenleistung | etwa 67 bis 631 Euro einmalig |
| Bausumme 700.000 Euro, ohne Eigenleistung | etwa 114 bis 392 Euro einmalig |
| Sanierung 150.000 Euro mit wenig Eigenleistung | etwa 60 bis 150 Euro einmalig |
| Bauherrenrisiko in guter Privathaftpflicht | Bausumme 100.000 bis 500.000 Euro ohne Aufpreis |
Werte für 350.000 und 700.000 Euro Bausumme stammen aus einem veröffentlichten Tarifvergleich
eines Maklers und sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis,
ebenso der Wert für 150.000 Euro und die typischen Kosten in der Tabelle.
Die Bausummengrenzen in der Privathaftpflicht stammen aus einem Verbrauchervergleich,
Stand März 2026.
Die Laufzeit endet meist mit Abschluss der Arbeiten.
Rechenbeispiel
Dach, Fenster, Heizung und Elektrik werden erneuert, einiges machen die beiden selbst. Ihre Privathaftpflicht deckt Bauvorhaben bis 100.000 Euro Bausumme.
| Aufträge an Fachbetriebe | 145.000 Euro |
| Eigenleistung Abriss und Trockenbau | 15.000 Euro |
| Bausumme | 160.000 Euro, über der Grenze |
| Eigene Bauherrenhaftpflicht | etwa 60 bis 150 Euro einmalig |
Die Privathaftpflicht reicht hier nicht. Für einen Einmalbeitrag in der Größe einer Tankfüllung ist die Baustelle ohne Obergrenze im Privatvermögen abgesichert. Beträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Bauherr ist, wer die Arbeiten veranlasst und bezahlt, nicht nur, wer neu baut. Lassen Sie Dach, Fassade, Leitungen oder Grundrisse im Bestand erneuern, tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die Baustelle niemanden gefährdet. Sie müssen geeignete Firmen auswählen und darauf achten, dass Gerüst, Absperrung und Lagerplätze sicher sind.
Fällt ein Ziegel vom Gerüst auf einen Passanten oder beschädigt ein Bagger die Leitung des Nachbarn, richten sich Ansprüche oft zuerst an den Betrieb. Konnte dieser nicht zahlen oder liegt ein Fehler bei Ihnen, etwa bei der Absicherung des Grundstücks, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen und ohne Obergrenze.
Viele Privathaftpflichttarife schließen das Bauherrenrisiko für eigene, selbst genutzte Immobilien ein, aber nur bis zu einer festen Bausumme. Gute Tarife liegen bei 100.000 bis 500.000 Euro, einzelne haben keine Grenze, ältere und einfache Tarife oft deutlich weniger. Steht in Ihrem Vertrag gar nichts zu Bauvorhaben, gehen Sie davon aus, dass sie nicht gedeckt sind.
Wichtig ist, was zur Bausumme zählt: Handwerkerrechnungen, Material, Architekt und der Wert Ihrer Eigenleistung. Wer für 90.000 Euro Firmen beauftragt und Arbeit im Wert von 20.000 Euro selbst macht, liegt bei 110.000 Euro und damit über einer Grenze von 100.000 Euro.
| Vorhaben | Typische Kosten | Privathaftpflicht reicht? |
|---|---|---|
| Bad erneuern in der eigenen Wohnung | 15.000 bis 30.000 Euro | meist ja, wenn Bauvorhaben eingeschlossen sind |
| Fenster und Haustür tauschen | 15.000 bis 40.000 Euro | meist ja |
| Dach neu decken mit Dämmung | 40.000 bis 90.000 Euro | je nach Tarifgrenze |
| Energetische Komplettsanierung Einfamilienhaus | 100.000 bis 250.000 Euro | oft nein, eigene Bauherrenhaftpflicht |
| Sanierung eines vermieteten Hauses | jede Höhe | nein |
Die Privathaftpflicht schützt Sie als Privatperson und als Eigentümer der selbst bewohnten Immobilie. Sanieren Sie ein vermietetes Haus, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zuständig, die Bauvorhaben ebenfalls nur bis zu einer Bausumme einschließt. Darüber brauchen Sie eine eigene Bauherrenhaftpflicht.
In der Eigentumswohnung kommt es darauf an, wer saniert. Ihr Bad, Ihre Böden und Ihre Innenwände sind Ihre Sache und laufen über Ihre Privathaftpflicht. Werden Dach, Fassade, Treppenhaus oder Leitungsstränge saniert, beauftragt die Eigentümergemeinschaft, und deren Versicherung muss das Bauvorhaben abdecken. Fragen Sie die Verwaltung, ob dafür eine Police besteht.
Viele Sanierungen leben von Eigenleistung: Abriss, Trockenbau, Dämmung, Malerarbeiten. Bis etwa 20.000 Euro Eigenleistung steigt der Beitrag einer Bauherrenhaftpflicht kaum, darüber oft deutlich. Manche Privathaftpflichttarife schließen Arbeiten in Eigenregie ganz aus und decken nur Vorhaben, die Firmen ausführen.
Helfer aus Familie und Freundeskreis müssen Sie in der Regel bei der BG BAU anmelden. Das ist eine eigene Pflicht und ersetzt keine Haftpflicht.
Arbeiten bei Ihrer Sanierung Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, etwa Dachdecker, Elektriker und Installateur, verlangt die Baustellenverordnung einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie können die Aufgabe selbst übernehmen oder jemanden beauftragen, oft den Architekten.
Das ist keine Versicherungsfrage, wirkt aber auf Ihre Haftung: Wer als Bauherr nichts koordiniert und es kommt zum Unfall, hat schlechtere Karten. Eine Bauherrenhaftpflicht wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte, die Pflicht selbst nimmt sie Ihnen nicht ab.
Die Bauherrenhaftpflicht zahlt Schäden, die Ihre Baustelle bei anderen anrichtet. Schäden an Ihrem eigenen Haus, etwa wenn Regen durch das offene Dach dringt oder frisch eingebaute Fenster gestohlen werden, deckt sie nicht.
Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung. Bei einer Sanierung ist sie schwieriger zu bekommen, weil die vorhandene Altbausubstanz nur mit besonderer Vereinbarung versichert wird. Für eine reine Innensanierung mit Fachbetrieben brauchen Sie sie meist nicht.
Fragen und Antworten
Meist nicht.
Ein Bad liegt in der Regel weit unter der Bausummengrenze einer guten Privathaftpflicht,
sofern Bauvorhaben überhaupt eingeschlossen sind.
Arbeiten in Ihrer Wohnung laufen über Ihre Privathaftpflicht.
Bei Dach oder Fassade ist die Eigentümergemeinschaft Bauherr.
Sie deckt Fehler der Betriebe.
Ihre eigenen Pflichten als Bauherr deckt sie nicht.
Nein.
Sie ist freiwillig, aber ohne sie haften Sie bei einer großen Sanierung mit Ihrem Privatvermögen.
Bis zum Ende der Arbeiten, innerhalb der Höchstdauer, die in der Police steht.
Dauert die Sanierung länger, verlängern Sie rechtzeitig.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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