Alles zur Versicherung: Bauherrenversicherung
Welche Versicherungen braucht man als Bauherr?
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Kurz gesagt
Brauche ich eine Bauherrenhaftpflicht, wenn ich schlüsselfertig baue? Ja, wenn das Grundstück Ihnen gehört und eine Baufirma darauf baut: Dann sind Sie Bauherr und haften für die Baustelle mit. Für ein Einfamilienhaus kostet das meist einmalig 100 bis 250 Euro. Kaufen Sie Haus und Grundstück vom Bauträger, brauchen Sie keine eigene Police.
Veröffentlichte Preise und Grenzen für die Bauherrenhaftpflicht, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Durchschnittliches Einfamilienhaus, ganze Bauphase | einmalig etwa 100 bis 250 Euro |
| Preisspanne für dasselbe Bauvorhaben je nach Tarif | etwa 17 bis 1.260 Euro |
| Bausumme, die gute Privathaftpflichttarife einschließen | 100.000 bis 500.000 Euro, teils ohne Grenze |
| Eigenleistung, ab der es deutlich teurer wird | über 20.000 Euro |
Richtwerte aus öffentlichen Tarifübersichten.
Ihr Beitrag hängt von Bausumme, Deckungssumme und Eigenleistung ab.
Rechenbeispiel
So prüfen Sie, ob Sie eine eigene Bauherrenhaftpflicht brauchen.
| Wem gehört das Grundstück? | Ihnen, also sind Sie Bauherr |
| Bausumme in der Privathaftpflicht | bis 250.000 Euro, reicht nicht |
| Eigenleistung | keine |
| Bauherrenhaftpflicht für 380.000 Euro | einmalig etwa 100 bis 250 Euro |
Sie schließen vor dem ersten Spatenstich eine Bauherrenhaftpflicht ab und lassen im Bauvertrag regeln, dass der Generalunternehmer die Koordination nach Baustellenverordnung übernimmt.
Schlüsselfertig beschreibt nur, wie viel die Firma liefert, nicht wer Bauherr ist. Entscheidend ist, wem das Grundstück während der Bauzeit gehört und wer die Firma beauftragt.
Lassen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück von einem Generalunternehmer oder einem Fertighausanbieter schlüsselfertig bauen, sind Sie Bauherr. Kaufen Sie dagegen ein fertiges Haus samt Grundstück vom Bauträger, baut der Bauträger auf eigene Rechnung und trägt die Bauherrenrisiken selbst.
| Vertrag | Wer ist Bauherr? | Eigene Bauherrenhaftpflicht? |
|---|---|---|
| Generalunternehmer baut auf Ihrem Grundstück | Sie | ja, außer die Privathaftpflicht reicht |
| Fertighausfirma baut auf Ihrem Grundstück | Sie | ja, einige Versicherer geben Rabatt für Fertighäuser |
| Bauträger verkauft Haus mit Grundstück | Bauträger | nein, Vertrag trotzdem lesen |
| Architekt und einzelne Handwerksbetriebe | Sie | ja, hier am wichtigsten |
Auch wer schlüsselfertig baut, bleibt als Bauherr in der Verantwortung. Die Baufirma haftet für ihre eigenen Fehler über ihre Betriebshaftpflicht. Bei Ihnen bleiben die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Grundstück, die Pflicht, geeignete Firmen auszuwählen und zu überwachen, und das Risiko, dass die Firma insolvent wird.
Arbeiten auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Firmen, etwa Subunternehmer des Generalunternehmers, verlangt die Baustellenverordnung einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Pflicht trifft zunächst Sie. Sie können sie einem Dritten übertragen, auch dem Generalunternehmer. Lassen Sie das im Bauvertrag schriftlich festhalten.
Gute Privathaftpflichttarife schließen Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme ein, in verglichenen Tarifen zwischen 100.000 und 500.000 Euro, manche ohne Grenze. Liegt Ihr schlüsselfertiges Haus unter dieser Grenze und machen Sie nichts selbst, kann der Schutz reichen.
Prüfen Sie dazu drei Punkte in den Bedingungen: die versicherte Bausumme, ob das Bauvorhaben an einer anderen Adresse liegen darf und ob Eigenleistung ausgeschlossen ist. Lassen Sie sich die Deckung für Ihr Bauvorhaben vom Versicherer schriftlich bestätigen.
Die Bauherrenhaftpflicht zahlt, wenn Dritte durch Ihre Baustelle zu Schaden kommen und Sie als Bauherr dafür haften, zum Beispiel ein Passant, der nachts in die ungesicherte Baugrube stürzt. Unberechtigte Forderungen wehrt sie ab, notfalls vor Gericht.
Schäden am Haus selbst, etwa durch Sturm oder Diebstahl auf der Baustelle, deckt sie nicht. Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung und den Feuerrohbauschutz.
Kaufen Sie vom Bauträger, ist er Bauherr, und Sie brauchen für dieses Bauvorhaben keine eigene Bauherrenhaftpflicht. Reicht Ihre Privathaftpflicht nachweislich für die Bausumme, brauchen Sie ebenfalls keinen zweiten Vertrag.
Eine eigene Police lohnt sich dagegen fast immer, wenn Sie selbst mit anpacken. Eigenleistung über 20.000 Euro macht den Schutz spürbar teurer, schließt ihn aber nicht aus.
Fragen und Antworten
Für ihre eigenen Fehler ja.
Für die Sicherung Ihres Grundstücks,
die Auswahl und Überwachung der Firma und den Fall ihrer Insolvenz bleiben Sie als Bauherr
verantwortlich.
Ja, wenn das Fertighaus auf Ihrem Grundstück errichtet wird.
Einige Versicherer geben für Fertighäuser oder kurze Bauzeiten Rabatt.
Der Bauträger.
Er baut auf eigene Rechnung, Sie brauchen für dieses Bauvorhaben keine eigene Bauherrenhaftpflicht.
Ja, wenn Beschäftigte mehrerer Firmen auf der Baustelle arbeiten.
Sie können die Aufgabe einem Dritten übertragen, zum Beispiel dem Generalunternehmer.
Nur wenn die versicherte Bausumme über Ihren Baukosten liegt.
Gute Tarife decken 100.000 bis 500.000 Euro, manche ohne Grenze.
Vor dem ersten Spatenstich.
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