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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Drohnenversicherung

Muss ich beim Drohnenflug einen Versicherungsnachweis dabeihaben?

Kurz gesagt

Ja. Wer fliegt, muss beim Drohnenflug einen Versicherungsnachweis dabeihaben: die Bestätigung des Versicherers nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Sie kostenlos bekommen. Fehlt sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro, auch wenn der Schutz besteht. Eine Form schreibt die Verordnung nicht vor, PDF auf dem Handy plus Ausdruck ist sicher.

Muss ich beim Drohnenflug einen Versicherungsnachweis dabeihaben?

Was es kostet

Was der Nachweis und die Versicherung dahinter kosten, nach Gesetz und veröffentlichten Tarifangaben.

BeispielRichtwert
Bestätigung nach § 106 LuftVZO0 Euro, kostenlos vom Versicherer
Drohne in der Privathaftpflicht eingeschlossenoft 0 Euro Aufpreis
Eigene private Drohnenhaftpflichtmeist unter 50 Euro im Jahr
Bußgeldrahmen ohne Nachweis oder Versicherungbis 50.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Kontrolle am Badesee mit einer Kameradrohne

So läuft es, wenn Sie vorbereitet sind, und so, wenn nicht.

Bestätigung als PDF und Ausdruck dabeiKontrolle in wenigen Minuten erledigt
Nur Versicherungsschein der Privathaftpflicht ohne DrohnenhinweisNachweis fraglich
Kein Nachweis dabei, Schutz bestehtAnzeige möglich, Rahmen bis 50.000 Euro
Kosten der Bestätigung0 Euro

Ein kostenloses Blatt Papier erspart Ärger. Fordern Sie es an, bevor Sie zum ersten Mal starten.

Was die Verordnung genau verlangt

§ 106 Absatz 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verlangt, beim Betrieb eines Luftfahrzeugs eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung mitzuführen. Drohnen sind Luftfahrzeuge, die Pflicht gilt also für jeden Drohnenflug im Freien, auch mit einer Drohne unter 250 Gramm.

Die Bestätigung stellt Ihr Versicherer zu Beginn des Schutzes kostenlos aus. Sie muss zeigen, dass eine Haftpflicht mit der gesetzlichen Mindestdeckung besteht, und Umfang und Dauer nennen.

Wer den Versicherungsnachweis dabeihaben muss

Die Bußgeldvorschrift in § 108 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung richtet sich an den Luftfahrzeugführer, bei der Drohne also an die Person mit der Fernsteuerung. Leihen Sie Ihre Drohne einem Freund, braucht er den Nachweis bei sich.

Polizei und Luftaufsicht dürfen die Bestätigung jederzeit sehen wollen. Sie dürfen außerdem den Versicherungsschein und den Beleg über den letzten Beitrag verlangen. Mitführen müssen Sie nach dem Wortlaut nur die Bestätigung.

Reicht ein PDF auf dem Handy?

Die Verordnung schreibt keine Papierform vor. Ein PDF auf dem Smartphone nützt aber nichts, wenn der Akku leer ist oder das Handy als Display der Fernsteuerung dient.

Die sichere Lösung ist doppelt: PDF auf dem Handy und ein gefalteter Ausdruck im Koffer der Fernsteuerung.

Die Privathaftpflicht ist kein Nachweis

Wer die Drohne über die Privathaftpflicht versichert, hat oft nur einen Versicherungsschein, in dem Drohnen gar nicht stehen. Das genügt als Versicherungsnachweis für den Drohnenflug nicht, denn die Kontrolle kann daraus nicht ablesen, ob Ihre Drohne gedeckt ist.

Fordern Sie deshalb ausdrücklich eine Bestätigung nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Ihre Drohne an. Viele Versicherer schicken sie auf Anfrage als PDF.

UnterlageReicht beim Drohnenflug?
Bestätigung nach § 106 LuftVZO mit Drohneja
Versicherungsschein der Privathaftpflicht ohne Drohnenhinweisnein, eher nicht
Rechnung über den Beitragnein
Registrierungsnachweis mit e-IDnein, das ist eine andere Pflicht

Was bei einer Kontrolle ohne Nachweis passiert

Ohne Bestätigung droht eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit, auch wenn der Schutz in Wahrheit besteht. Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 Euro, wie hoch es im Einzelfall wird, entscheidet die zuständige Behörde.

Fehlt nicht nur der Nachweis, sondern die Versicherung selbst, ist das ein eigener, schwererer Verstoß, und jeden Schaden zahlen Sie selbst.

Im Ausland gelten andere Regeln

In Österreich verlangt das Luftfahrtgesetz den Versicherungsnachweis und die Registrierungsbestätigung bei jedem Drohnenflug. In Spanien gibt es keine allgemeine Pflicht, den Nachweis mitzuführen, für Flüge in A1 nicht einmal eine Versicherungspflicht. Nehmen Sie den Nachweis auf Reisen trotzdem mit, am besten auch auf Englisch.

Schritt für Schritt

  1. Beim Versicherer eine Bestätigung nach § 106 LuftVZO für die Drohne anfordern.
  2. Prüfen, ob Drohne, Deckungssumme und Laufzeit darauf stehen.
  3. PDF auf dem Handy speichern, offline verfügbar.
  4. Einen Ausdruck in den Koffer der Fernsteuerung legen.
  5. Nach Vertragswechsel oder Verlängerung die neue Bestätigung austauschen.

Checkliste

  • Bestätigung nennt Versicherer, Umfang und Laufzeit
  • Die Drohne ist darauf erkennbar gedeckt
  • PDF offline auf dem Handy
  • Ausdruck im Koffer
  • Wer Ihre Drohne fliegt, hat eine Kopie

Häufige Fehler

  • Den Versicherungsschein der Privathaftpflicht für den Nachweis halten
  • Nur das PDF dabeihaben, das Handy dient aber als Display
  • Die Drohne verleihen, ohne den Nachweis mitzugeben
  • Eine abgelaufene Bestätigung mitführen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich den Nachweis auch für eine Drohne unter 250 Gramm dabeihaben?

Ja.

Die Pflicht hängt nicht vom Gewicht ab, sie gilt für jeden Drohnenflug im Freien.

Kostet die Versicherungsbestätigung etwas?

Nein.

Der Versicherer muss sie nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung kostenlos ausstellen.

Gilt eine englische Bestätigung in Deutschland?

Eine Sprache schreibt die Verordnung nicht vor.

Eine deutsche Fassung erleichtert aber jede Kontrolle.

Muss ich auch den Drohnenführerschein dabeihaben?

Den Kompetenznachweis sollten Sie ebenfalls griffbereit haben, etwa als PDF.

Er ist eine eigene Pflicht neben der Versicherung.

Wer kontrolliert Drohnenflüge?

Meist die Polizei, daneben die Luftaufsicht der Länder.

Beide dürfen die Bestätigung verlangen.

Was ist, wenn ich den Nachweis vergessen habe, aber versichert bin?

Dann liegt trotzdem ein Verstoß vor.

Reichen Sie die Bestätigung schnell nach, das kann die Behörde bei der Höhe berücksichtigen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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