Alles zur Versicherung: Drohnenversicherung
Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Ja. Wer fliegt, muss beim Drohnenflug einen Versicherungsnachweis dabeihaben: die Bestätigung des Versicherers nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Sie kostenlos bekommen. Fehlt sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro, auch wenn der Schutz besteht. Eine Form schreibt die Verordnung nicht vor, PDF auf dem Handy plus Ausdruck ist sicher.
Was der Nachweis und die Versicherung dahinter kosten, nach Gesetz und veröffentlichten Tarifangaben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bestätigung nach § 106 LuftVZO | 0 Euro, kostenlos vom Versicherer |
| Drohne in der Privathaftpflicht eingeschlossen | oft 0 Euro Aufpreis |
| Eigene private Drohnenhaftpflicht | meist unter 50 Euro im Jahr |
| Bußgeldrahmen ohne Nachweis oder Versicherung | bis 50.000 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So läuft es, wenn Sie vorbereitet sind, und so, wenn nicht.
| Bestätigung als PDF und Ausdruck dabei | Kontrolle in wenigen Minuten erledigt |
| Nur Versicherungsschein der Privathaftpflicht ohne Drohnenhinweis | Nachweis fraglich |
| Kein Nachweis dabei, Schutz besteht | Anzeige möglich, Rahmen bis 50.000 Euro |
| Kosten der Bestätigung | 0 Euro |
Ein kostenloses Blatt Papier erspart Ärger. Fordern Sie es an, bevor Sie zum ersten Mal starten.
§ 106 Absatz 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verlangt, beim Betrieb eines Luftfahrzeugs eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung mitzuführen. Drohnen sind Luftfahrzeuge, die Pflicht gilt also für jeden Drohnenflug im Freien, auch mit einer Drohne unter 250 Gramm.
Die Bestätigung stellt Ihr Versicherer zu Beginn des Schutzes kostenlos aus. Sie muss zeigen, dass eine Haftpflicht mit der gesetzlichen Mindestdeckung besteht, und Umfang und Dauer nennen.
Die Bußgeldvorschrift in § 108 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung richtet sich an den Luftfahrzeugführer, bei der Drohne also an die Person mit der Fernsteuerung. Leihen Sie Ihre Drohne einem Freund, braucht er den Nachweis bei sich.
Polizei und Luftaufsicht dürfen die Bestätigung jederzeit sehen wollen. Sie dürfen außerdem den Versicherungsschein und den Beleg über den letzten Beitrag verlangen. Mitführen müssen Sie nach dem Wortlaut nur die Bestätigung.
Die Verordnung schreibt keine Papierform vor. Ein PDF auf dem Smartphone nützt aber nichts, wenn der Akku leer ist oder das Handy als Display der Fernsteuerung dient.
Die sichere Lösung ist doppelt: PDF auf dem Handy und ein gefalteter Ausdruck im Koffer der Fernsteuerung.
Wer die Drohne über die Privathaftpflicht versichert, hat oft nur einen Versicherungsschein, in dem Drohnen gar nicht stehen. Das genügt als Versicherungsnachweis für den Drohnenflug nicht, denn die Kontrolle kann daraus nicht ablesen, ob Ihre Drohne gedeckt ist.
Fordern Sie deshalb ausdrücklich eine Bestätigung nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Ihre Drohne an. Viele Versicherer schicken sie auf Anfrage als PDF.
| Unterlage | Reicht beim Drohnenflug? |
|---|---|
| Bestätigung nach § 106 LuftVZO mit Drohne | ja |
| Versicherungsschein der Privathaftpflicht ohne Drohnenhinweis | nein, eher nicht |
| Rechnung über den Beitrag | nein |
| Registrierungsnachweis mit e-ID | nein, das ist eine andere Pflicht |
Ohne Bestätigung droht eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit, auch wenn der Schutz in Wahrheit besteht. Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 Euro, wie hoch es im Einzelfall wird, entscheidet die zuständige Behörde.
Fehlt nicht nur der Nachweis, sondern die Versicherung selbst, ist das ein eigener, schwererer Verstoß, und jeden Schaden zahlen Sie selbst.
In Österreich verlangt das Luftfahrtgesetz den Versicherungsnachweis und die Registrierungsbestätigung bei jedem Drohnenflug. In Spanien gibt es keine allgemeine Pflicht, den Nachweis mitzuführen, für Flüge in A1 nicht einmal eine Versicherungspflicht. Nehmen Sie den Nachweis auf Reisen trotzdem mit, am besten auch auf Englisch.
Fragen und Antworten
Ja.
Die Pflicht hängt nicht vom Gewicht ab, sie gilt für jeden Drohnenflug im Freien.
Nein.
Der Versicherer muss sie nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung kostenlos ausstellen.
Eine Sprache schreibt die Verordnung nicht vor.
Eine deutsche Fassung erleichtert aber jede Kontrolle.
Den Kompetenznachweis sollten Sie ebenfalls griffbereit haben, etwa als PDF.
Er ist eine eigene Pflicht neben der Versicherung.
Meist die Polizei, daneben die Luftaufsicht der Länder.
Beide dürfen die Bestätigung verlangen.
Dann liegt trotzdem ein Verstoß vor.
Reichen Sie die Bestätigung schnell nach, das kann die Behörde bei der Höhe berücksichtigen.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
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