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Was bedeutet eine Risikolebensversicherung über Kreuz?

Kurz gesagt

Über Kreuz bedeutet: Jeder Partner schließt eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen ab, zahlt ihn vom eigenen Konto und ist selbst bezugsberechtigt. Stirbt der Partner, bekommen Sie das Geld aus Ihrem eigenen Vertrag, ohne Erbschaftsteuer. Für unverheiratete Paare spart das bei 300.000 Euro rund 84.000 Euro Steuer. Die Beiträge sind dieselben wie bei normalen Verträgen.

Was bedeutet eine Risikolebensversicherung über Kreuz?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele je Vertrag und Erbschaftsteuer nach Gesetz. Über Kreuz kostet dasselbe wie ein normaler Vertrag.

BeispielRichtwert
25 Jahre, Nichtraucher, Büro, 200.000 Euro, 30 Jahreetwa 6 bis 7 Euro im Monat je Vertrag
25 Jahre, Nichtraucher, Büro, 500.000 Euro, 30 Jahreetwa 15 Euro im Monat je Vertrag
Erbschaftsteuer für Lebensgefährten auf 300.000 Euro ohne über Kreuzetwa 84.000 Euro (30 Prozent auf 280.000 Euro)
Dieselbe Summe über Kreuz0 Euro Erbschaftsteuer

Beiträge aus einem veröffentlichten Beispiel eines Versicherers, Stand Juli 2026.

Die Steuer ist selbst gerechnet nach §§ 16 und 19 ErbStG, ohne weiteres Erbe.

Keine Steuerberatung; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Lebensgefährten, beide 34, ein Kind, Haus mit Kredit

Sie und Ihr Partner brauchen je 300.000 Euro. Verglichen wird der Vertrag auf das eigene Leben mit der Gestaltung über Kreuz.

Auszahlung nach dem Tod des Partners300.000 Euro
Eigener Vertrag des Partners: Freibetrag20.000 Euro
Erbschaftsteuer 30 Prozent auf 280.000 Euro84.000 Euro
Über Kreuz, Beitrag vom eigenen Konto0 Euro

Gleicher Beitrag, aber über Kreuz bleiben 84.000 Euro mehr für Kredit und Kind. Ohne die Gestaltung fehlte fast ein Drittel der Summe.

Drei Rollen, richtig verteilt

Jede Risikolebensversicherung hat drei Rollen: den Versicherungsnehmer, der den Vertrag schließt und zahlt, die versicherte Person, deren Tod die Zahlung auslöst, und den Bezugsberechtigten, der das Geld bekommt. Bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz sind Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter dieselbe Person, versichert ist der Partner.

Bei zwei Partnern gibt es deshalb zwei Verträge. Anna versichert Bens Leben, Ben versichert Annas Leben. Jeder zahlt seinen eigenen Vertrag, und jeder bekommt das Geld aus seinem eigenen Vertrag.

RolleVertrag 1Vertrag 2
Versicherungsnehmer und BeitragszahlerAnnaBen
Versicherte PersonBenAnna
BezugsberechtigtAnnaBen
Unterschreibt die EinwilligungBenAnna

Warum das die Erbschaftsteuer vermeidet

Ist der Verstorbene selbst Versicherungsnehmer, gilt die Auszahlung als Erwerb von Todes wegen. Dann zählt der Freibetrag: 500.000 Euro für Ehepartner, nur 20.000 Euro für Lebensgefährten. Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz zahlt der Versicherer an den Versicherungsnehmer aus dessen eigenem Vertrag. Es wird nichts vererbt, also fällt keine Erbschaftsteuer an.

Für Ehepaare reicht der Freibetrag oft auch ohne diese Gestaltung. Über Kreuz lohnt sich für sie, wenn Summe und übriges Erbe zusammen über 500.000 Euro liegen können. Für unverheiratete Paare ist die Gestaltung über Kreuz fast immer der richtige Weg.

Die Unterschrift des Partners ist Pflicht

Versichern Sie das Leben eines anderen Menschen mit mehr als den üblichen Beerdigungskosten, muss diese Person schriftlich einwilligen. Das steht in § 150 VVG. Ohne die Unterschrift des Partners ist der Vertrag unwirksam, und im Todesfall gibt es nichts.

Ihr Partner beantwortet auch die Gesundheitsfragen für seinen Teil, denn es geht um sein Leben. Füllen Sie den Antrag deshalb gemeinsam aus, nicht einer für beide.

Die Falle beim Beitragskonto

Damit die Risikolebensversicherung über Kreuz steuerlich trägt, muss jeder seinen Beitrag aus eigenem Geld zahlen. Zahlt ein Paar beide Verträge vom Gemeinschaftskonto, lässt sich später schwer belegen, wessen Geld geflossen ist, und das kann Streit mit dem Finanzamt über die Steuer bringen.

Am sichersten ist ein Lastschriftauftrag vom Einzelkonto des Versicherungsnehmers. Das kostet nichts und lässt sich später mit Kontoauszügen belegen.

Trennung, Scheidung und der Tod des Versicherungsnehmers

Nach einer Trennung hält jeder einen Vertrag auf das Leben seines früheren Partners. Das ist rechtlich zulässig, aber meist ungewollt. Üblich ist, beide Verträge zu kündigen oder mit Zustimmung des Versicherers zu tauschen, sodass jeder wieder seinen eigenen Vertrag auf das eigene Leben hat.

Stirbt zuerst der Versicherungsnehmer und nicht die versicherte Person, gehört sein Vertrag zum Nachlass. Regeln Sie im Testament oder im Vertrag, wer ihn übernimmt, sonst erben ihn womöglich Dritte, und Ihr Leben bleibt in fremder Hand versichert.

Wann Sie es nicht brauchen

Sind Sie verheiratet, liegt die Summe deutlich unter 500.000 Euro und gibt es kaum weiteres Vermögen, bringt die Risikolebensversicherung über Kreuz steuerlich wenig. Zwei Verträge auf das eigene Leben mit dem Partner als Bezugsberechtigtem sind dann einfacher.

Bestehende Verträge lassen sich bei manchen Versicherern umstellen, indem der Partner Versicherungsnehmer wird. Fragen Sie vorher den Versicherer und lassen Sie die steuerliche Wirkung prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Für jeden Partner die nötige Summe getrennt ausrechnen.
  2. Zwei Anträge stellen: jeder als Versicherungsnehmer auf das Leben des anderen.
  3. Sich selbst als Bezugsberechtigten eintragen.
  4. Partner die Gesundheitsfragen beantworten und die Einwilligung unterschreiben lassen.
  5. Lastschrift vom eigenen Einzelkonto einrichten.
  6. Im Testament regeln, wer den Vertrag erhält, falls der Versicherungsnehmer zuerst stirbt.

Checkliste

  • Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter sind dieselbe Person
  • Versicherte Person ist der Partner
  • Schriftliche Einwilligung des Partners liegt vor
  • Beitrag kommt vom Einzelkonto
  • Regel für Trennung besprochen
  • Nachfolge im Vertrag geklärt

Häufige Fehler

  • Beide Verträge vom Gemeinschaftskonto zahlen
  • Den Partner als Bezugsberechtigten eintragen statt sich selbst
  • Die Gesundheitsfragen für den Partner allein ausfüllen
  • Nach der Trennung die Verträge einfach weiterlaufen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kostet über Kreuz mehr als ein normaler Vertrag?

Nein.

Der Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Summe der versicherten Person ab, nicht davon,

wer zahlt.

Geht über Kreuz auch ohne Trauschein?

Ja, gerade dann lohnt es sich, weil Lebensgefährten nur 20.000 Euro Freibetrag haben.

Kann ich mein Kind über Kreuz versichern?

Für die Absicherung der Kinder ist der Weg andersherum üblich: Die Eltern sind versichert,

das Kind ist bezugsberechtigt.

Kinder haben 400.000 Euro Freibetrag je Elternteil.

Was passiert, wenn wir beide gleichzeitig sterben?

Dann zahlen beide Verträge, und das Geld fällt jeweils in den Nachlass.

Für diesen Fall sollten Sie im Vertrag oder Testament weitere Bezugsberechtigte festlegen,

etwa die Kinder.

Lässt sich ein bestehender Vertrag umstellen?

Oft ja, wenn der Versicherer zustimmt und der Partner Versicherungsnehmer wird.

Die steuerliche Wirkung sollten Sie vorher prüfen lassen.

Muss mein Partner wirklich unterschreiben?

Ja.

Ohne seine schriftliche Einwilligung ist ein Vertrag auf sein Leben über die Beerdigungskosten

hinaus unwirksam.

Quellen

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