Alles zur Versicherung: Risikoleben
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Über Kreuz bedeutet: Jeder Partner schließt eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen ab, zahlt ihn vom eigenen Konto und ist selbst bezugsberechtigt. Stirbt der Partner, bekommen Sie das Geld aus Ihrem eigenen Vertrag, ohne Erbschaftsteuer. Für unverheiratete Paare spart das bei 300.000 Euro rund 84.000 Euro Steuer. Die Beiträge sind dieselben wie bei normalen Verträgen.
Veröffentlichte Beitragsbeispiele je Vertrag und Erbschaftsteuer nach Gesetz. Über Kreuz kostet dasselbe wie ein normaler Vertrag.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 25 Jahre, Nichtraucher, Büro, 200.000 Euro, 30 Jahre | etwa 6 bis 7 Euro im Monat je Vertrag |
| 25 Jahre, Nichtraucher, Büro, 500.000 Euro, 30 Jahre | etwa 15 Euro im Monat je Vertrag |
| Erbschaftsteuer für Lebensgefährten auf 300.000 Euro ohne über Kreuz | etwa 84.000 Euro (30 Prozent auf 280.000 Euro) |
| Dieselbe Summe über Kreuz | 0 Euro Erbschaftsteuer |
Beiträge aus einem veröffentlichten Beispiel eines Versicherers, Stand Juli 2026.
Die Steuer ist selbst gerechnet nach §§ 16 und 19 ErbStG, ohne weiteres Erbe.
Keine Steuerberatung; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie und Ihr Partner brauchen je 300.000 Euro. Verglichen wird der Vertrag auf das eigene Leben mit der Gestaltung über Kreuz.
| Auszahlung nach dem Tod des Partners | 300.000 Euro |
| Eigener Vertrag des Partners: Freibetrag | 20.000 Euro |
| Erbschaftsteuer 30 Prozent auf 280.000 Euro | 84.000 Euro |
| Über Kreuz, Beitrag vom eigenen Konto | 0 Euro |
Gleicher Beitrag, aber über Kreuz bleiben 84.000 Euro mehr für Kredit und Kind. Ohne die Gestaltung fehlte fast ein Drittel der Summe.
Jede Risikolebensversicherung hat drei Rollen: den Versicherungsnehmer, der den Vertrag schließt und zahlt, die versicherte Person, deren Tod die Zahlung auslöst, und den Bezugsberechtigten, der das Geld bekommt. Bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz sind Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter dieselbe Person, versichert ist der Partner.
Bei zwei Partnern gibt es deshalb zwei Verträge. Anna versichert Bens Leben, Ben versichert Annas Leben. Jeder zahlt seinen eigenen Vertrag, und jeder bekommt das Geld aus seinem eigenen Vertrag.
| Rolle | Vertrag 1 | Vertrag 2 |
|---|---|---|
| Versicherungsnehmer und Beitragszahler | Anna | Ben |
| Versicherte Person | Ben | Anna |
| Bezugsberechtigt | Anna | Ben |
| Unterschreibt die Einwilligung | Ben | Anna |
Ist der Verstorbene selbst Versicherungsnehmer, gilt die Auszahlung als Erwerb von Todes wegen. Dann zählt der Freibetrag: 500.000 Euro für Ehepartner, nur 20.000 Euro für Lebensgefährten. Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz zahlt der Versicherer an den Versicherungsnehmer aus dessen eigenem Vertrag. Es wird nichts vererbt, also fällt keine Erbschaftsteuer an.
Für Ehepaare reicht der Freibetrag oft auch ohne diese Gestaltung. Über Kreuz lohnt sich für sie, wenn Summe und übriges Erbe zusammen über 500.000 Euro liegen können. Für unverheiratete Paare ist die Gestaltung über Kreuz fast immer der richtige Weg.
Versichern Sie das Leben eines anderen Menschen mit mehr als den üblichen Beerdigungskosten, muss diese Person schriftlich einwilligen. Das steht in § 150 VVG. Ohne die Unterschrift des Partners ist der Vertrag unwirksam, und im Todesfall gibt es nichts.
Ihr Partner beantwortet auch die Gesundheitsfragen für seinen Teil, denn es geht um sein Leben. Füllen Sie den Antrag deshalb gemeinsam aus, nicht einer für beide.
Damit die Risikolebensversicherung über Kreuz steuerlich trägt, muss jeder seinen Beitrag aus eigenem Geld zahlen. Zahlt ein Paar beide Verträge vom Gemeinschaftskonto, lässt sich später schwer belegen, wessen Geld geflossen ist, und das kann Streit mit dem Finanzamt über die Steuer bringen.
Am sichersten ist ein Lastschriftauftrag vom Einzelkonto des Versicherungsnehmers. Das kostet nichts und lässt sich später mit Kontoauszügen belegen.
Nach einer Trennung hält jeder einen Vertrag auf das Leben seines früheren Partners. Das ist rechtlich zulässig, aber meist ungewollt. Üblich ist, beide Verträge zu kündigen oder mit Zustimmung des Versicherers zu tauschen, sodass jeder wieder seinen eigenen Vertrag auf das eigene Leben hat.
Stirbt zuerst der Versicherungsnehmer und nicht die versicherte Person, gehört sein Vertrag zum Nachlass. Regeln Sie im Testament oder im Vertrag, wer ihn übernimmt, sonst erben ihn womöglich Dritte, und Ihr Leben bleibt in fremder Hand versichert.
Sind Sie verheiratet, liegt die Summe deutlich unter 500.000 Euro und gibt es kaum weiteres Vermögen, bringt die Risikolebensversicherung über Kreuz steuerlich wenig. Zwei Verträge auf das eigene Leben mit dem Partner als Bezugsberechtigtem sind dann einfacher.
Bestehende Verträge lassen sich bei manchen Versicherern umstellen, indem der Partner Versicherungsnehmer wird. Fragen Sie vorher den Versicherer und lassen Sie die steuerliche Wirkung prüfen.
Fragen und Antworten
Nein.
Der Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Summe der versicherten Person ab, nicht davon,
wer zahlt.
Ja, gerade dann lohnt es sich, weil Lebensgefährten nur 20.000 Euro Freibetrag haben.
Für die Absicherung der Kinder ist der Weg andersherum üblich: Die Eltern sind versichert,
das Kind ist bezugsberechtigt.
Kinder haben 400.000 Euro Freibetrag je Elternteil.
Dann zahlen beide Verträge, und das Geld fällt jeweils in den Nachlass.
Für diesen Fall sollten Sie im Vertrag oder Testament weitere Bezugsberechtigte festlegen,
etwa die Kinder.
Oft ja, wenn der Versicherer zustimmt und der Partner Versicherungsnehmer wird.
Die steuerliche Wirkung sollten Sie vorher prüfen lassen.
Ja.
Ohne seine schriftliche Einwilligung ist ein Vertrag auf sein Leben über die Beerdigungskosten
hinaus unwirksam.
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