Alles zur Versicherung: Risikoleben
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Die Überschussbeteiligung bringt Ihnen in der Risikolebensversicherung vor allem einen niedrigeren Beitrag. Bei der Beitragsverrechnung zahlen Sie den Zahlbeitrag, in veröffentlichten Beispielen rund ein Drittel unter dem Bruttobeitrag. Garantiert ist das nicht: Fallen die Überschüsse, darf der Beitrag bis zum Bruttobeitrag steigen. Die andere Form, der Todesfallbonus, erhöht stattdessen die Summe.
Zahl- und Bruttobeiträge aus veröffentlichten Beispielrechnungen von Versicherern.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 37 Jahre, 250.000 Euro, 15 Jahre Laufzeit | Zahlbeitrag 10,20 Euro, Bruttobeitrag 15,94 Euro im Monat |
| 32 Jahre, 500.000 Euro fallend, 20 Jahre Laufzeit | Zahlbeitrag 7,67 Euro, Bruttobeitrag 11,99 Euro im Monat |
| 43 Jahre, 1.000.000 Euro, 10 Jahre Laufzeit | Zahlbeitrag 49,06 Euro, Bruttobeitrag 76,66 Euro im Monat |
| 27 Jahre, Nichtraucher, 100.000 Euro, 10 Jahre Laufzeit | ab 1,73 Euro im Monat nach Verrechnung der Überschüsse |
| Mindestanteil der Kunden am Risikoergebnis | 90 Prozent, am übrigen Ergebnis 50 Prozent |
Stand Oktober 2026, aus den genannten Beispielrechnungen und Rechtsquellen.
Den Abstand von rund 36 Prozent zwischen Zahl- und Bruttobeitrag haben wir aus diesen Beispielen
errechnet, er gilt nicht für jeden Tarif.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Paar sichert einen Kredit mit 250.000 Euro über 15 Jahre ab und vergleicht zwei Angebote mit fast gleichem Zahlbeitrag.
| Angebot A: Zahlbeitrag | 10,20 Euro im Monat |
| Angebot A: Bruttobeitrag | 15,94 Euro im Monat |
| Angebot B: Zahlbeitrag | 10,50 Euro im Monat |
| Angebot B: Bruttobeitrag | 12,00 Euro im Monat |
| Mehrkosten im schlechtesten Fall über 15 Jahre | A rund 1.030 Euro, B rund 270 Euro |
Heute ist A etwas billiger, im schlechtesten Fall aber deutlich teurer. Wer Planbarkeit will, nimmt B. Angebot B ist ein gedachtes Vergleichsangebot, Richtwert aus der Angebotspraxis.
Versicherer kalkulieren vorsichtig. Sterben weniger Versicherte als angenommen, sind die Kosten niedriger oder bringen die Kapitalanlagen mehr, entsteht ein Überschuss. In der Risikolebensversicherung kommt er vor allem aus dem Risikoergebnis, also daraus, dass weniger Todesfälle eintreten als eingeplant.
Das Versicherungsvertragsgesetz gibt Ihnen in § 153 einen Anspruch auf Beteiligung an diesen Überschüssen. Sie kann nur ausdrücklich und nur insgesamt ausgeschlossen werden. Wie viel mindestens an die Kunden gehen muss, regelt die Mindestzuführungsverordnung: 90 Prozent des Risikoergebnisses, 90 Prozent des Kapitalanlageergebnisses nach Abzug der Rechnungszinsen und 50 Prozent des übrigen Ergebnisses. Das gilt für den ganzen Bestand, nicht als Zusage für Ihren einzelnen Vertrag.
Die meisten Tarife verrechnen die Überschüsse sofort mit dem Beitrag. Anbieter nennen das Sofortrabatt, Sofortgewinnbeteiligung oder Beitragsverrechnung. Sie zahlen den niedrigeren Zahlbeitrag, die Versicherungssumme ist fest. Steigen die Überschüsse nicht wie erhofft, steigt Ihr Beitrag, höchstens bis zum Bruttobeitrag.
Beim Todesfallbonus zahlen Sie den vollen Beitrag, und die Überschüsse erhöhen die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird. Der Bonus kann sinken. Wer einen Kredit absichert, sollte deshalb nicht mit dem Bonus rechnen, sondern nur mit der garantierten Summe.
| Merkmal | Beitragsverrechnung | Todesfallbonus |
|---|---|---|
| Was Sie zahlen | niedrigerer Zahlbeitrag | voller Bruttobeitrag |
| Versicherungssumme | fest | Grundsumme fest, Bonus obendrauf |
| Wenn Überschüsse sinken | Beitrag steigt, höchstens bis zum Bruttobeitrag | Bonus und damit Auszahlung sinken |
| Planbarkeit | Summe sicher, Beitrag nicht | Beitrag sicher, Bonus nicht |
| Passt zu | Kredit und knappem Budget | wer die Summe möglichst hoch will |
Jedes Angebot nennt zwei Beträge. Der Zahlbeitrag ist das, was Sie heute zahlen. Der Bruttobeitrag ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer erhöhen darf. In veröffentlichten Beispielrechnungen liegt der Zahlbeitrag rund 36 Prozent unter dem Bruttobeitrag.
Vergleichen Sie Angebote deshalb nicht nur über den Zahlbeitrag. Ein Tarif mit sehr großem Abstand kann heute billig wirken und später spürbar teurer werden. Ein kleiner Abstand bedeutet mehr Planbarkeit.
Sie bringt kein Guthaben, das am Ende ausgezahlt wird. Die Risikolebensversicherung spart nichts an, und wer die Laufzeit erlebt, bekommt nichts zurück. Auch die Beteiligung an Bewertungsreserven, die § 153 VVG zum Vertragsende vorsieht, spielt hier kaum eine Rolle, weil kaum Kapital für Ihren Vertrag angelegt wird.
Der Versicherer muss Sie jährlich über die Überschussbeteiligung informieren. Bleibt Ihr Beitrag gleich, genügt dafür auch die Veröffentlichung im Geschäftsbericht.
Fragen und Antworten
Nein.
Garantiert ist nur, dass der Beitrag den Bruttobeitrag nicht übersteigt.
Manche Anbieter garantieren den Zahlbeitrag nur für das laufende Geschäftsjahr.
Nein.
Bei der Beitragsverrechnung sind sie schon mit Ihrem Beitrag verrechnet.
Beim Todesfallbonus kommen sie nur im Todesfall zur Auszahlung.
Für die meisten die Beitragsverrechnung, weil die Summe fest ist.
Sie passt besonders, wenn ein Kredit abgesichert wird.
Er muss die Kunden nach § 153 VVG beteiligen, die Höhe ist aber nicht garantiert.
Sinkt sie, steigt Ihr Beitrag, höchstens bis zum Bruttobeitrag.
Erhöhungen bis zum Bruttobeitrag kommen nach Fachquellen selten vor.
Rechnen Sie trotzdem mit dem Bruttobeitrag, wenn Ihr Budget knapp ist.
Prüfen Sie, ob Sie die Summe senken und beim alten Beitrag bleiben können.
Ein Neuabschluss bedeutet höheres Alter und neue Gesundheitsfragen.
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