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Was bringt die Überschussbeteiligung in der Risikolebensversicherung?

Kurz gesagt

Die Überschussbeteiligung bringt Ihnen in der Risikolebensversicherung vor allem einen niedrigeren Beitrag. Bei der Beitragsverrechnung zahlen Sie den Zahlbeitrag, in veröffentlichten Beispielen rund ein Drittel unter dem Bruttobeitrag. Garantiert ist das nicht: Fallen die Überschüsse, darf der Beitrag bis zum Bruttobeitrag steigen. Die andere Form, der Todesfallbonus, erhöht stattdessen die Summe.

Was bringt die Überschussbeteiligung in der Risikolebensversicherung?

Was es kostet

Zahl- und Bruttobeiträge aus veröffentlichten Beispielrechnungen von Versicherern.

BeispielRichtwert
37 Jahre, 250.000 Euro, 15 Jahre LaufzeitZahlbeitrag 10,20 Euro, Bruttobeitrag 15,94 Euro im Monat
32 Jahre, 500.000 Euro fallend, 20 Jahre LaufzeitZahlbeitrag 7,67 Euro, Bruttobeitrag 11,99 Euro im Monat
43 Jahre, 1.000.000 Euro, 10 Jahre LaufzeitZahlbeitrag 49,06 Euro, Bruttobeitrag 76,66 Euro im Monat
27 Jahre, Nichtraucher, 100.000 Euro, 10 Jahre Laufzeitab 1,73 Euro im Monat nach Verrechnung der Überschüsse
Mindestanteil der Kunden am Risikoergebnis90 Prozent, am übrigen Ergebnis 50 Prozent

Stand Oktober 2026, aus den genannten Beispielrechnungen und Rechtsquellen.

Den Abstand von rund 36 Prozent zwischen Zahl- und Bruttobeitrag haben wir aus diesen Beispielen

errechnet, er gilt nicht für jeden Tarif.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Was passiert, wenn die Überschüsse wegfallen

Ein Paar sichert einen Kredit mit 250.000 Euro über 15 Jahre ab und vergleicht zwei Angebote mit fast gleichem Zahlbeitrag.

Angebot A: Zahlbeitrag10,20 Euro im Monat
Angebot A: Bruttobeitrag15,94 Euro im Monat
Angebot B: Zahlbeitrag10,50 Euro im Monat
Angebot B: Bruttobeitrag12,00 Euro im Monat
Mehrkosten im schlechtesten Fall über 15 JahreA rund 1.030 Euro, B rund 270 Euro

Heute ist A etwas billiger, im schlechtesten Fall aber deutlich teurer. Wer Planbarkeit will, nimmt B. Angebot B ist ein gedachtes Vergleichsangebot, Richtwert aus der Angebotspraxis.

Woher die Überschüsse kommen

Versicherer kalkulieren vorsichtig. Sterben weniger Versicherte als angenommen, sind die Kosten niedriger oder bringen die Kapitalanlagen mehr, entsteht ein Überschuss. In der Risikolebensversicherung kommt er vor allem aus dem Risikoergebnis, also daraus, dass weniger Todesfälle eintreten als eingeplant.

Das Versicherungsvertragsgesetz gibt Ihnen in § 153 einen Anspruch auf Beteiligung an diesen Überschüssen. Sie kann nur ausdrücklich und nur insgesamt ausgeschlossen werden. Wie viel mindestens an die Kunden gehen muss, regelt die Mindestzuführungsverordnung: 90 Prozent des Risikoergebnisses, 90 Prozent des Kapitalanlageergebnisses nach Abzug der Rechnungszinsen und 50 Prozent des übrigen Ergebnisses. Das gilt für den ganzen Bestand, nicht als Zusage für Ihren einzelnen Vertrag.

Beitragsverrechnung oder Todesfallbonus

Die meisten Tarife verrechnen die Überschüsse sofort mit dem Beitrag. Anbieter nennen das Sofortrabatt, Sofortgewinnbeteiligung oder Beitragsverrechnung. Sie zahlen den niedrigeren Zahlbeitrag, die Versicherungssumme ist fest. Steigen die Überschüsse nicht wie erhofft, steigt Ihr Beitrag, höchstens bis zum Bruttobeitrag.

Beim Todesfallbonus zahlen Sie den vollen Beitrag, und die Überschüsse erhöhen die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird. Der Bonus kann sinken. Wer einen Kredit absichert, sollte deshalb nicht mit dem Bonus rechnen, sondern nur mit der garantierten Summe.

MerkmalBeitragsverrechnungTodesfallbonus
Was Sie zahlenniedrigerer Zahlbeitragvoller Bruttobeitrag
VersicherungssummefestGrundsumme fest, Bonus obendrauf
Wenn Überschüsse sinkenBeitrag steigt, höchstens bis zum BruttobeitragBonus und damit Auszahlung sinken
PlanbarkeitSumme sicher, Beitrag nichtBeitrag sicher, Bonus nicht
Passt zuKredit und knappem Budgetwer die Summe möglichst hoch will

Zahlbeitrag und Bruttobeitrag lesen

Jedes Angebot nennt zwei Beträge. Der Zahlbeitrag ist das, was Sie heute zahlen. Der Bruttobeitrag ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer erhöhen darf. In veröffentlichten Beispielrechnungen liegt der Zahlbeitrag rund 36 Prozent unter dem Bruttobeitrag.

Vergleichen Sie Angebote deshalb nicht nur über den Zahlbeitrag. Ein Tarif mit sehr großem Abstand kann heute billig wirken und später spürbar teurer werden. Ein kleiner Abstand bedeutet mehr Planbarkeit.

Was die Überschussbeteiligung nicht bringt

Sie bringt kein Guthaben, das am Ende ausgezahlt wird. Die Risikolebensversicherung spart nichts an, und wer die Laufzeit erlebt, bekommt nichts zurück. Auch die Beteiligung an Bewertungsreserven, die § 153 VVG zum Vertragsende vorsieht, spielt hier kaum eine Rolle, weil kaum Kapital für Ihren Vertrag angelegt wird.

Der Versicherer muss Sie jährlich über die Überschussbeteiligung informieren. Bleibt Ihr Beitrag gleich, genügt dafür auch die Veröffentlichung im Geschäftsbericht.

Schritt für Schritt

  1. Im Angebot Zahlbeitrag und Bruttobeitrag nebeneinander ablesen.
  2. Den Abstand in Prozent ausrechnen und zwischen den Angeboten vergleichen.
  3. Prüfen, ob die Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet werden oder einen Todesfallbonus bilden.
  4. Bei Kreditabsicherung nur mit der garantierten Summe planen.
  5. Bei einer Erhöhung prüfen, ob eine kleinere Summe beim alten Beitrag noch reicht.

Checkliste

  • Zahlbeitrag und Bruttobeitrag bekannt
  • Bruttobeitrag dauerhaft bezahlbar
  • Form der Überschussbeteiligung bekannt
  • Garantierte Summe deckt Kredit und Familie
  • Jährliche Mitteilung zur Überschussbeteiligung abgelegt

Häufige Fehler

  • Nur den Zahlbeitrag vergleichen und den Bruttobeitrag übersehen
  • Den Todesfallbonus in die Kreditabsicherung einrechnen
  • Die Überschussbeteiligung für ein Sparguthaben halten
  • Nach einer Beitragserhöhung kündigen, statt Summe oder Laufzeit anzupassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist der Zahlbeitrag garantiert?

Nein.

Garantiert ist nur, dass der Beitrag den Bruttobeitrag nicht übersteigt.

Manche Anbieter garantieren den Zahlbeitrag nur für das laufende Geschäftsjahr.

Bekomme ich die Überschüsse am Ende ausgezahlt?

Nein.

Bei der Beitragsverrechnung sind sie schon mit Ihrem Beitrag verrechnet.

Beim Todesfallbonus kommen sie nur im Todesfall zur Auszahlung.

Welche Form ist besser?

Für die meisten die Beitragsverrechnung, weil die Summe fest ist.

Sie passt besonders, wenn ein Kredit abgesichert wird.

Darf der Versicherer die Überschussbeteiligung streichen?

Er muss die Kunden nach § 153 VVG beteiligen, die Höhe ist aber nicht garantiert.

Sinkt sie, steigt Ihr Beitrag, höchstens bis zum Bruttobeitrag.

Wie oft steigen Beiträge wirklich?

Erhöhungen bis zum Bruttobeitrag kommen nach Fachquellen selten vor.

Rechnen Sie trotzdem mit dem Bruttobeitrag, wenn Ihr Budget knapp ist.

Was tun bei einer Beitragserhöhung?

Prüfen Sie, ob Sie die Summe senken und beim alten Beitrag bleiben können.

Ein Neuabschluss bedeutet höheres Alter und neue Gesundheitsfragen.

Quellen

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