Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude
Kurz gesagt
Was gilt in der Gebäudeversicherung, wenn das Haus leer steht? Der Schutz läuft weiter, aber Leerstand ist nach den Musterbedingungen eine Gefahrerhöhung, die Sie melden müssen. Dazu kommen Pflichten: das Haus genügend häufig kontrollieren, Wasserleitungen absperren und entleeren, im Winter heizen. Viele Versicherer ziehen die Grenze bei 60 bis 90 Tagen ohne Bewohner.
Was Leerstand und Schäden im leeren Haus kosten können, nach veröffentlichten Beispielen und Urteilen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfamilienhaus 100 Quadratmeter, Basisschutz, bewohnt | etwa 90 bis 150 Euro im Jahr |
| Nicht ständig bewohntes Haus, Tarif für Ferien- oder Zweithaus | ab etwa 250 Euro im Jahr |
| Beispiel 100 Quadratmeter an der Küste, 175.000 Euro Summe, 500 Euro Selbstbeteiligung | 283,50 Euro im Jahr |
| Durchschnittlicher Leitungswasserschaden | rund 4.300 Euro |
| Kürzung im Fall des Landgerichts Essen | 70 Prozent |
Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Beitragsbeispielen,
Branchenzahlen und dem genannten Urteil.
Der Durchschnitt ist aus Schadenaufwand und Schadenzahl gerechnet.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Wie viele Tage Leerstand Ihr Vertrag erlaubt, steht in Ihren Bedingungen;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So unterschiedlich fällt die Leistung aus, je nachdem, ob die Pflichten im leeren Haus erfüllt wurden.
| Schaden durch geplatzte Leitung, Trocknung und Reparatur | 15.000 Euro |
| Leerstand gemeldet, Leitungen entleert | volle Leistung abzüglich Selbstbeteiligung |
| Weder geheizt noch entleert, Kürzung 70 Prozent | 4.500 Euro |
| Leerstand verschwiegen und vorsätzlich nicht gesichert | 0 Euro |
Der Unterschied liegt bei über 10.000 Euro. Eine Meldung und das Entleeren der Leitungen kosten dagegen kaum etwas.
Die Musterbedingungen sprechen von einer Gefahrerhöhung, wenn das Gebäude oder der überwiegende Teil davon nicht mehr genutzt wird. Eine feste Zahl an Tagen nennen sie nicht. Viele Versicherer legen in ihren Bedingungen fest, dass ein Haus als nicht ständig bewohnt gilt, wenn es 60 bis 90 Tage am Stück leer steht.
Typische Fälle sind ein geerbtes Elternhaus, ein Haus zwischen Auszug und Verkauf, ein Umzug ins Pflegeheim oder eine längere Sanierung. Ein Urlaub von drei Wochen ist kein Leerstand, die Pflichten für den Winter gelten aber schon dann.
Erkennen Sie, dass das Haus leer steht und die Gefahr dadurch steigt, müssen Sie das dem Versicherer unverzüglich anzeigen (Paragraf 23 VVG). Der Versicherer darf dann den Beitrag für das höhere Risiko anheben oder die höhere Gefahr ausschließen (Paragraf 25 VVG) oder mit einer Frist von einem Monat kündigen (Paragraf 24 VVG). Steigt der Beitrag um mehr als 10 Prozent, dürfen Sie selbst kündigen.
Melden Sie den Leerstand nicht, wird es teuer: Tritt der Schaden später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen und bei Vorsatz ganz leistungsfrei sein (Paragraf 26 VVG). Er zahlt aber, wenn der Leerstand für den Schaden nicht ursächlich war.
Neben der Meldung gelten für das leer stehende Haus vertragliche Sicherheitsvorschriften. Verletzen Sie sie grob fahrlässig, darf der Versicherer kürzen (Paragraf 28 VVG). Die wichtigsten stehen in den Musterbedingungen.
| Pflicht | Fundstelle in den Musterbedingungen | So erfüllen Sie sie |
|---|---|---|
| Nicht genutzte Gebäude genügend häufig kontrollieren | A 20.1.2 | fester Rhythmus, etwa wöchentlich, mit Notiz |
| Wasserführende Anlagen absperren, entleeren, entleert halten | A 20.1.2 | Haupthahn zu, Leitungen und Boiler entleeren lassen |
| In der kalten Jahreszeit heizen und kontrollieren oder alles entleeren | A 20.1.3 | Frostwächter, Temperatur prüfen |
| Gebäude in ordnungsgemäßem Zustand halten, Mängel beseitigen | A 20.1.1 | Dach, Rinnen und Fenster prüfen |
| Rückstausicherungen funktionsbereit halten | A 20.1.4.1 | bei Elementarbaustein, Klappe warten |
Im leeren Haus bemerkt niemand den Schaden früh. Ein geplatztes Rohr läuft dann Tage oder Wochen, bevor jemand vorbeikommt. Leitungswasserschäden kosteten die Versicherer 2024 rund 4,9 Milliarden Euro, ein durchschnittlicher Schaden liegt bei etwa 4.300 Euro, in einem leer stehenden Haus oft deutlich darüber.
Im leeren Haus kommen Frost bei abgeschalteter Heizung dazu, Sturmschäden am Dach, durch die es wochenlang hineinregnet, sowie Einbruch mit Vandalismus. Wer das Haus nur selten aufsucht, sollte deshalb nicht nur melden, sondern auch einen Nachbarn oder Dienstleister mit der Kontrolle beauftragen.
Beim geerbten Haus läuft die Gebäudeversicherung auf die Erben weiter. Steht das Haus bis zum Verkauf leer, melden Sie den Leerstand gleich mit dem Todesfall. Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über.
Wird während des Leerstands saniert, kommen weitere Gefahrerhöhungen hinzu: Baumaßnahmen, bei denen das Dach ganz oder teilweise entfernt wird oder das leer stehende Haus überwiegend unbenutzbar wird (A 21.1.3 und A 21.1.4). Auch das gehört vor Baubeginn zum Versicherer.
Fragen und Antworten
Das legt Ihr Vertrag fest.
Viele Versicherer ziehen die Grenze bei 60 bis 90 Tagen,
die Pflichten für den Winter gelten schon früher.
Nein.
Sie läuft weiter,
aber der Versicherer kann den Beitrag anpassen, kündigen oder bei verletzten Pflichten kürzen.
Die Musterbedingungen sagen genügend häufig.
Im Winter und bei altem Leitungsnetz eher wöchentlich, schriftlich festgehalten.
Nicht unbedingt.
Oft genügt die Meldung mit Zuschlag.
Bei langem Leerstand gibt es Tarife für nicht ständig bewohnte Häuser.
Ja, die Pflichten gelten für Ihre Wohnung.
Informieren Sie zusätzlich die Hausverwaltung, weil die Gemeinschaft das Gebäude versichert.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Frostschäden?
Ja, die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Frostschäden an Wasserleitungen und Heizung, wenn L …
Wie versichere ich ein Ferienhaus?
Mit einer Wohngebäudeversicherung, die ausdrücklich für nicht ständig bewohnte Häuser gilt. E …
Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Hauskauf?
Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht mit der Eintragung im Grundbuch automatisch auf S …
Muss ich einen Umbau der Gebäudeversicherung melden?
Ja, wenn der Umbau den Wert oder die Gefahr verändert, müssen Sie ihn der Gebäudeversicherung …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen