Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Was gilt in der Gebäudeversicherung, wenn das Haus leer steht?

Kurz gesagt

Was gilt in der Gebäudeversicherung, wenn das Haus leer steht? Der Schutz läuft weiter, aber Leerstand ist nach den Musterbedingungen eine Gefahrerhöhung, die Sie melden müssen. Dazu kommen Pflichten: das Haus genügend häufig kontrollieren, Wasserleitungen absperren und entleeren, im Winter heizen. Viele Versicherer ziehen die Grenze bei 60 bis 90 Tagen ohne Bewohner.

Was gilt in der Gebäudeversicherung, wenn das Haus leer steht?

Was es kostet

Was Leerstand und Schäden im leeren Haus kosten können, nach veröffentlichten Beispielen und Urteilen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einfamilienhaus 100 Quadratmeter, Basisschutz, bewohntetwa 90 bis 150 Euro im Jahr
Nicht ständig bewohntes Haus, Tarif für Ferien- oder Zweithausab etwa 250 Euro im Jahr
Beispiel 100 Quadratmeter an der Küste, 175.000 Euro Summe, 500 Euro Selbstbeteiligung283,50 Euro im Jahr
Durchschnittlicher Leitungswasserschadenrund 4.300 Euro
Kürzung im Fall des Landgerichts Essen70 Prozent

Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Beitragsbeispielen,

Branchenzahlen und dem genannten Urteil.

Der Durchschnitt ist aus Schadenaufwand und Schadenzahl gerechnet.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Wie viele Tage Leerstand Ihr Vertrag erlaubt, steht in Ihren Bedingungen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Geerbtes Haus, steht ab November leer, Frostschaden im Januar

So unterschiedlich fällt die Leistung aus, je nachdem, ob die Pflichten im leeren Haus erfüllt wurden.

Schaden durch geplatzte Leitung, Trocknung und Reparatur15.000 Euro
Leerstand gemeldet, Leitungen entleertvolle Leistung abzüglich Selbstbeteiligung
Weder geheizt noch entleert, Kürzung 70 Prozent4.500 Euro
Leerstand verschwiegen und vorsätzlich nicht gesichert0 Euro

Der Unterschied liegt bei über 10.000 Euro. Eine Meldung und das Entleeren der Leitungen kosten dagegen kaum etwas.

Ab wann ein Haus als leer stehend gilt

Die Musterbedingungen sprechen von einer Gefahrerhöhung, wenn das Gebäude oder der überwiegende Teil davon nicht mehr genutzt wird. Eine feste Zahl an Tagen nennen sie nicht. Viele Versicherer legen in ihren Bedingungen fest, dass ein Haus als nicht ständig bewohnt gilt, wenn es 60 bis 90 Tage am Stück leer steht.

Typische Fälle sind ein geerbtes Elternhaus, ein Haus zwischen Auszug und Verkauf, ein Umzug ins Pflegeheim oder eine längere Sanierung. Ein Urlaub von drei Wochen ist kein Leerstand, die Pflichten für den Winter gelten aber schon dann.

Leerstand melden: was das Gesetz verlangt

Erkennen Sie, dass das Haus leer steht und die Gefahr dadurch steigt, müssen Sie das dem Versicherer unverzüglich anzeigen (Paragraf 23 VVG). Der Versicherer darf dann den Beitrag für das höhere Risiko anheben oder die höhere Gefahr ausschließen (Paragraf 25 VVG) oder mit einer Frist von einem Monat kündigen (Paragraf 24 VVG). Steigt der Beitrag um mehr als 10 Prozent, dürfen Sie selbst kündigen.

Melden Sie den Leerstand nicht, wird es teuer: Tritt der Schaden später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen und bei Vorsatz ganz leistungsfrei sein (Paragraf 26 VVG). Er zahlt aber, wenn der Leerstand für den Schaden nicht ursächlich war.

Pflichten im leeren Haus

Neben der Meldung gelten für das leer stehende Haus vertragliche Sicherheitsvorschriften. Verletzen Sie sie grob fahrlässig, darf der Versicherer kürzen (Paragraf 28 VVG). Die wichtigsten stehen in den Musterbedingungen.

PflichtFundstelle in den MusterbedingungenSo erfüllen Sie sie
Nicht genutzte Gebäude genügend häufig kontrollierenA 20.1.2fester Rhythmus, etwa wöchentlich, mit Notiz
Wasserführende Anlagen absperren, entleeren, entleert haltenA 20.1.2Haupthahn zu, Leitungen und Boiler entleeren lassen
In der kalten Jahreszeit heizen und kontrollieren oder alles entleerenA 20.1.3Frostwächter, Temperatur prüfen
Gebäude in ordnungsgemäßem Zustand halten, Mängel beseitigenA 20.1.1Dach, Rinnen und Fenster prüfen
Rückstausicherungen funktionsbereit haltenA 20.1.4.1bei Elementarbaustein, Klappe warten

Die typischen Schäden im leeren Haus

Im leeren Haus bemerkt niemand den Schaden früh. Ein geplatztes Rohr läuft dann Tage oder Wochen, bevor jemand vorbeikommt. Leitungswasserschäden kosteten die Versicherer 2024 rund 4,9 Milliarden Euro, ein durchschnittlicher Schaden liegt bei etwa 4.300 Euro, in einem leer stehenden Haus oft deutlich darüber.

Im leeren Haus kommen Frost bei abgeschalteter Heizung dazu, Sturmschäden am Dach, durch die es wochenlang hineinregnet, sowie Einbruch mit Vandalismus. Wer das Haus nur selten aufsucht, sollte deshalb nicht nur melden, sondern auch einen Nachbarn oder Dienstleister mit der Kontrolle beauftragen.

Leerstand bei Erbschaft, Verkauf und Sanierung

Beim geerbten Haus läuft die Gebäudeversicherung auf die Erben weiter. Steht das Haus bis zum Verkauf leer, melden Sie den Leerstand gleich mit dem Todesfall. Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über.

Wird während des Leerstands saniert, kommen weitere Gefahrerhöhungen hinzu: Baumaßnahmen, bei denen das Dach ganz oder teilweise entfernt wird oder das leer stehende Haus überwiegend unbenutzbar wird (A 21.1.3 und A 21.1.4). Auch das gehört vor Baubeginn zum Versicherer.

Schritt für Schritt

  1. Leerstand schriftlich beim Versicherer anzeigen, mit voraussichtlicher Dauer.
  2. Haupthahn schließen und Leitungen, Boiler und Heizung entleeren lassen oder frostsicher heizen.
  3. Feste Kontrolltermine planen und jeden Besuch kurz notieren.
  4. Dach, Rinnen, Fenster und Türen vor dem Winter prüfen.
  5. Bei Sanierung oder Verkauf den Versicherer erneut informieren.
  6. Angebot eines Tarifs für nicht ständig bewohnte Häuser vergleichen, wenn der Leerstand länger dauert.

Checkliste

  • Leerstand dem Versicherer gemeldet
  • Grenze für Leerstand in den Bedingungen nachgelesen
  • Wasser abgesperrt und Leitungen entleert
  • Kontrollen geplant und dokumentiert
  • Heizung im Winter auf Frostschutz oder Anlage entleert
  • Hausrat und Haftpflicht für das leere Haus geprüft

Häufige Fehler

  • Den Leerstand nicht melden, weil der Beitrag steigen könnte
  • Nur den Haupthahn schließen, aber die Leitungen nicht entleeren
  • Die Heizung im Winter ganz abschalten
  • Kontrollen ohne Nachweis machen und im Schadenfall nichts belegen können

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange darf ein Haus leer stehen, ohne dass ich es melden muss?

Das legt Ihr Vertrag fest.

Viele Versicherer ziehen die Grenze bei 60 bis 90 Tagen,

die Pflichten für den Winter gelten schon früher.

Erlischt die Gebäudeversicherung, wenn das Haus leer steht?

Nein.

Sie läuft weiter,

aber der Versicherer kann den Beitrag anpassen, kündigen oder bei verletzten Pflichten kürzen.

Wie oft muss ich ein leer stehendes Haus kontrollieren?

Die Musterbedingungen sagen genügend häufig.

Im Winter und bei altem Leitungsnetz eher wöchentlich, schriftlich festgehalten.

Brauche ich für ein leeres Haus eine eigene Versicherung?

Nicht unbedingt.

Oft genügt die Meldung mit Zuschlag.

Bei langem Leerstand gibt es Tarife für nicht ständig bewohnte Häuser.

Gilt das auch für eine leer stehende Eigentumswohnung?

Ja, die Pflichten gelten für Ihre Wohnung.

Informieren Sie zusätzlich die Hausverwaltung, weil die Gemeinschaft das Gebäude versichert.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Wohngebäude

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Wohngebäudeversicherung

Bei Kernsanierung das Jahr bitte im Nachrichtenfeld nennen

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.