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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Frostschäden?

Kurz gesagt

Ja, die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Frostschäden an Wasserleitungen und Heizung, wenn Leitungswasser mitversichert ist. Sie ersetzt das geplatzte Rohr und die Folgeschäden an Wänden und Böden. Haben Sie im Winter weder geheizt noch die Leitungen entleert, darf sie kürzen, bei einem leeren Haus auch um 70 Prozent.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Frostschäden?

Was es kostet

Öffentlich genannte Zahlen zu Leitungswasserschäden und Handwerkerpreisen, Stand 2024 bis 2026.

BeispielRichtwert
Frostschäden an versicherten Gebäuden je Jahrbis zu etwa 32.000 Schäden
Leitungswasserschäden an Wohngebäuden 20244,9 Milliarden Euro
Leckortung, je nach Verfahrenetwa 200 bis 600 Euro
Bautrocknung bis etwa 20 Quadratmeteretwa 400 bis 800 Euro
Bautrocknung bis etwa 50 Quadratmeteretwa 1.000 bis 1.500 Euro
Kürzung im Fall des Landgerichts Essen70 Prozent

Stand Oktober 2026, aus Angaben der Versicherungswirtschaft, Handwerkerpreisen und Urteilen.

Die Beträge im Rechenbeispiel und die Fristen für den Leerstand sind Richtwert aus der

Angebotspraxis.

Was Ihr Vertrag für den Winter verlangt, prüfen wir; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Geerbtes Haus im Januar, Rohr im Bad geplatzt

Das Haus steht seit dem Herbst leer. Die Heizung läuft auf Frostschutz, das Wasser ist nicht abgestellt. Nach einer Frostnacht platzt eine Leitung in der Außenwand.

Leckortung und Rohrreparaturetwa 1.000 Euro
Trocknung, Estrich und Fliesen im Badetwa 9.000 Euro
Schaden gesamtetwa 10.000 Euro
Mit Kürzung um die Hälfte wegen fehlender Vorsorgeetwa 5.000 Euro Erstattung
Wasser abgestellt und Leitungen entleertvolle Erstattung abzüglich Selbstbeteiligung

Ein Installateur hätte die Leitungen für wenige Hundert Euro entleert. Ohne diese Vorsorge bleiben hier rund 5.000 Euro bei Ihnen. Rechnung mit Richtwerten.

Was die Versicherung bei Frost zahlt

Gefriert Wasser in einer Leitung, dehnt es sich um bis zu neun Prozent aus und sprengt das Rohr. Die Wohngebäudeversicherung zahlt dann über den Baustein Leitungswasser: das Auftauen, die Reparatur des Rohrs, das Öffnen und Schließen von Wänden, die Trocknung sowie Schäden an Estrich, Putz und Böden.

Viele Bedingungen nennen ausdrücklich Frostschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Armaturen, Waschbecken und Toiletten. Rohre außerhalb des Hauses, etwa zum Gartenhahn, sind oft nur eingeschränkt oder gar nicht versichert. Möbel, Teppiche und Geräte, die das Wasser beschädigt, zahlt die Hausratversicherung.

SchadenWelche VersicherungHinweis
Geplatztes Rohr im HausWohngebäude, LeitungswasserAuftauen und Reparatur
Durchnässter Estrich und PutzWohngebäude, Leitungswasserinklusive Trocknung
Geplatzter HeizkörperWohngebäude, Leitungswassermeist ausdrücklich genannt
Gartenwasserhahn an der Außenwandje nach Bedingungenoft ausgeschlossen oder begrenzt
Nasses Sofa und TeppichHausratnicht über das Gebäude

Ihre Pflichten in der kalten Jahreszeit

Fast alle Bedingungen enthalten Sicherheitsvorschriften für den Winter. Sie müssen das Gebäude beheizen und das genügend oft kontrollieren, oder alle wasserführenden Leitungen absperren, entleeren und entleert halten. Nicht genutzte Gebäude müssen Sie regelmäßig kontrollieren und dort die Leitungen absperren und entleeren.

Die Frostschutzstellung am Thermostat schützt nur den Heizkörper selbst, nicht die Leitungen in kalten Außenwänden, im Keller oder unter dem Dach. Wie oft Sie kontrollieren müssen, hängt nach dem Bundesgerichtshof von Art, Alter und Zuverlässigkeit der Heizung ab (Aktenzeichen IV ZR 233/06). Ein fester Takt steht nicht im Gesetz.

Wann gekürzt wird: das leere Haus

Die meisten Frostschäden entstehen in Häusern, die nicht oder nur teilweise bewohnt sind: Ferienhäuser, geerbte Häuser, Häuser im Verkauf. Ist dort weder geheizt noch abgesperrt, sehen Gerichte darin oft grobe Fahrlässigkeit. Dann darf der Versicherer nach § 81 Absatz 2 VVG die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen.

Das Landgericht Essen hat eine Kürzung um 70 Prozent bestätigt (Aktenzeichen 9 O 178/09). Das Haus stand bis auf eine Wohnung leer, die übrigen Räume waren ungeheizt und das Wasser nicht abgestellt. Dass eine Wohnung noch bewohnt war, half dem Eigentümer nicht.

Leerstand melden

Steht ein Haus länger leer, gilt das in vielen Verträgen als Gefahrerhöhung, die Sie dem Versicherer anzeigen müssen. Die Frist steht in Ihren Bedingungen, häufig sind es 60 oder 90 Tage.

Melden Sie den Leerstand und vereinbaren Sie, was zu tun ist: Leitungen entleeren lassen, Heizung auf eine feste Mindesttemperatur und Kontrollen in festen Abständen.

Wann Sie sich wenig sorgen müssen

Ein bewohntes, normal beheiztes Haus mit Leitungen in Innenwänden ist selten betroffen. Platzt dort trotzdem ein Rohr, etwa weil die Heizung nachts ausgefallen ist, zahlt die Versicherung in aller Regel voll.

Kritisch sind Leitungen in Außenwänden, in Garagen, Kellern und Dachböden sowie Gartenleitungen. Sie sollten Sie vor dem ersten Frost prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Vor dem ersten Frost Außenhähne absperren und entleeren.
  2. Alle Räume mit Leitungen leicht beheizen, auch Keller und Gästezimmer.
  3. Ein leeres Haus dem Versicherer melden und Leitungen entleeren lassen.
  4. Bei Abwesenheit Kontrollen durch Nachbarn oder Hausverwaltung vereinbaren.
  5. Nach einem Frostbruch sofort den Haupthahn schließen, fotografieren und melden.

Checkliste

  • Leitungswasser in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen
  • Gartenleitungen und Außenhähne vor dem Winter entleert
  • Heizung gewartet und auf Störungsmeldung geprüft
  • Leerstand gemeldet und Kontrollen schriftlich festgehalten
  • Lage des Haupthahns allen Bewohnern bekannt

Häufige Fehler

  • Sich auf die Frostschutzstellung am Thermostat verlassen
  • Ein leeres Haus ungeheizt lassen, ohne das Wasser abzustellen
  • Den Leerstand nicht melden
  • Eingefrorene Rohre mit offener Flamme auftauen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Wohngebäudeversicherung ein eingefrorenes, aber nicht geplatztes Rohr?

Viele Bedingungen zahlen erst, wenn das Rohr bricht oder Wasser austritt.

Das bloße Auftauen ohne Schaden zahlen Sie meist selbst.

Wie oft muss ich ein leeres Haus im Winter kontrollieren?

Ein fester Takt steht nicht im Gesetz.

Es hängt von der Heizung und den Bedingungen ab.

Fachleute raten bei starkem Frost zu täglichen Kontrollen, wenn die Leitungen nicht entleert sind.

Ist ein Frostschaden am Gartenwasserhahn versichert?

Oft nicht oder nur begrenzt.

Viele Bedingungen erfassen Leitungen außerhalb des Gebäudes nur, wenn sie das Haus versorgen.

Entleeren ist die einfachere Lösung.

Wer zahlt als Mieter, wenn ein Rohr einfriert?

Das Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.

Ihre Möbel zahlt Ihre Hausratversicherung.

Haben Sie trotz Pflicht nicht geheizt, kann der Vermieter Sie in Anspruch nehmen.

Was ist, wenn die Heizung ausfällt, während ich verreist bin?

Haben Sie die Heizung warten lassen und Kontrollen organisiert,

zahlt die Versicherung in der Regel.

Kritisch wird es bei langer Abwesenheit ohne jede Kontrolle.

Zahlt die Versicherung auch Frostschäden an Fassade oder Pflaster?

Nein.

Risse durch Frost im Mauerwerk, Putz oder Pflaster sind Verschleiß und kein Leitungswasserschaden.

Quellen

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