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Was passiert in der PKV, wenn mein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?

Kurz gesagt

Was passiert in der PKV, wenn mein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt? Als Angestellter werden Sie dann gesetzlich pflichtversichert, 2026 liegt die Grenze bei 77.400 Euro im Jahr. Die PKV dürfen Sie binnen drei Monaten rückwirkend kündigen. Befreien lassen können Sie sich nur in Sonderfällen, etwa wenn allein die Grenze steigt. Ab 55 bleiben Sie meist versicherungsfrei.

Was passiert in der PKV, wenn mein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?

Was es kostet

Grenzen für die Versicherungspflicht von Angestellten.

BeispielRichtwert
Versicherungspflichtgrenze 202677.400 Euro im Jahr, 6.450 Euro im Monat
Grenze für langjährig Privatversicherte 202669.750 Euro im Jahr
Grenze 2027 für Neueinsteiger, Entwurf84.150 Euro im Jahr
Bestandsgrenze 2027 für heute Privatversicherte, Entwurf80.550 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Werte 2027 laut Entwurf der Rechengrößenverordnung, der Bundesrat muss im November zustimmen.

Rechtslage laut SGB V, VVG und PKV-Verband.

Rechenbeispiel

Angestellte, 42 Jahre, wechselt den Arbeitgeber

Ihr Gehalt sinkt mit dem neuen Vertrag von 85.000 auf 70.000 Euro im Jahr. Sie ist seit acht Jahren privat versichert.

Neues Gehalt unter 77.400 Europflichtversichert ab Beginn des neuen Jobs
Befreiungnicht möglich, Grund ist die Gehaltssenkung
PKV kündigenbinnen drei Monaten rückwirkend
OptionZusatzversicherung oder Anwartschaft beim bisherigen Versicherer

Sie wechselt in die gesetzliche Kasse und kündigt die PKV rückwirkend. Mit einer Anwartschaft hält sie sich den Rückweg offen.

Wann die Versicherungspflicht beginnt

Versicherungsfrei sind Angestellte nur, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt. Dazu zählen Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und regelmäßige variable Teile. Fällt dieser Betrag unter die Grenze, werden Sie in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert.

Senkt etwa ein neuer Arbeitsvertrag Ihr Gehalt dauerhaft, beginnt die Pflicht in der Regel mit der Änderung. Über Pflicht oder Freiheit entscheidet die gesetzliche Krankenkasse, auch wenn Sie bisher privat versichert waren.

Befreiung von der Pflicht: nur in diesen Fällen

Wer versicherungspflichtig wird, kann sich nur in bestimmten Fällen befreien lassen und privat bleiben. Der Antrag muss binnen drei Monaten nach Beginn der Pflicht bei einer Krankenkasse liegen und ist unwiderruflich.

Grund für die PflichtBefreiung möglich?
Grenze steigt, Gehalt bleibt gleichja
Teilzeit auf höchstens die Hälfte nach fünf Jahren Versicherungsfreiheitja
Teilzeit in der Elternzeitja, für die Dauer der Elternzeit
Gehaltskürzung oder neuer Job mit weniger Gehaltnein

Die Sonderregel ab 55

Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig würde, bleibt versicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Zusätzlich muss er in mindestens der Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig gewesen sein.

Für lange Privatversicherte bedeutet das: Sinkt das Gehalt nach 55 unter die Grenze, bleiben Sie in der PKV. Die Kasse steht Ihnen dann nicht mehr offen.

Die PKV richtig beenden

Werden Sie pflichtversichert, dürfen Sie die PKV binnen drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Pflicht kündigen. Den Eintritt der Pflicht müssen Sie dem Versicherer binnen zwei Monaten nachweisen, nachdem er Sie in Textform dazu aufgefordert hat.

Kündigen Sie später, endet der Vertrag erst zum Ende des Monats, in dem Sie den Nachweis erbringen. Bis dahin zahlen Sie doppelt.

Was Sie aus der PKV behalten können

Viele Versicherer bieten an, vom Vollversicherungstarif in eine Zusatzversicherung zu wechseln. Ohne bessere Leistungen gibt es dabei keine neue Risikoprüfung, und Ihre Alterungsrückstellungen werden angerechnet.

Rechnen Sie damit, später wieder privat versichert zu sein, ist eine Anwartschaft sinnvoll. Sie kehren dann ohne Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurück.

Was sich 2027 ändert

Laut Entwurf steigt die Versicherungspflichtgrenze 2027 außerordentlich auf 84.150 Euro. Für Angestellte, die schon privat versichert sind und Ende 2026 über der heutigen Grenze verdienen, gilt eine Bestandsgrenze von voraussichtlich 80.550 Euro.

Keinen Bestandsschutz haben laut PKV-Verband Privatversicherte in Teilzeit, Selbstständige und Beamte. Werden sie 2027 Angestellte mit einem Gehalt unter 84.150 Euro, werden sie pflichtversichert, ohne sich befreien lassen zu können.

Schritt für Schritt

  1. Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt mit der Grenze vergleichen.
  2. Prüfen, ob ein Befreiungsgrund vorliegt, und die Frist von drei Monaten notieren.
  3. Ab 55 die Regel zu den letzten fünf Jahren prüfen.
  4. Mit dem Versicherer Zusatzversicherung oder Anwartschaft besprechen.
  5. PKV binnen drei Monaten mit Nachweis der Kasse kündigen.

Checkliste

  • Gehaltsbestandteile vollständig gezählt
  • Befreiungsgrund geprüft
  • Frist von drei Monaten notiert
  • Anwartschaft oder Zusatzversicherung angefragt
  • Nachweis der Kasse an die PKV geschickt

Häufige Fehler

  • Die Frist von drei Monaten verpassen und doppelt zahlen
  • Eine Befreiung bei Gehaltssenkung erwarten
  • Die PKV kündigen, ohne über eine Anwartschaft nachzudenken
  • Weihnachtsgeld beim Jahresarbeitsentgelt vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zählen Weihnachtsgeld und Boni mit?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen in der Regel.

Variable Teile zählen,

wenn sie regelmäßig zu erwarten sind; bei Einmalzahlungen ist das umstritten.

Muss ich die PKV kündigen, wenn ich mich befreien lasse?

Nein.

Mit der Befreiung bleiben Sie privat versichert, solange Sie angestellt sind.

Komme ich später zurück in die PKV?

Ja, wenn Ihr Gehalt wieder über der Grenze liegt.

Die Pflicht endet dann zum Ende des Kalenderjahres,

wenn Sie auch die Grenze des Folgejahres überschreiten.

Gilt das auch für Selbstständige?

Die Grenze betrifft Angestellte.

Wer aus der Selbstständigkeit in eine Anstellung unter der Grenze wechselt, wird pflichtversichert.

Was gilt bei zwei Jobs?

Die regelmäßigen Entgelte aus allen Anstellungen werden zusammengerechnet.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Für Angestellte entscheidet es, ob ein Wechsel möglich ist

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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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