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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebsrente (bAV)

Was passiert mit der Betriebsrente, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Kurz gesagt

Was passiert mit der Betriebsrente, wenn der Arbeitgeber insolvent ist? Meist bleibt sie geschützt. Direktzusage und Unterstützungskasse übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein, 2026 bis 11.865 Euro im Monat. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds liegen außerhalb des Betriebs. Geschützt sind nur unverfallbare Anwartschaften, Erhöhungen nur, wenn sie fest zugesagt waren.

Was passiert mit der Betriebsrente, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Was es kostet

Grenzen der Insolvenzsicherung für die Betriebsrente, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Höchste laufende Leistung11.865 Euro im Monat
Höchste gesicherte Kapitalleistung1.423.800 Euro
Ausgleich rückständiger Rentenbis 12 Monate vor Leistungsbeginn
Wiederaufnahme der Zahlungmeist bis zu 3 Monate nach dem Sicherungsfall
Selbst melden, wenn keine Nachricht kommtnach 6 Monaten

Werte nach § 7 Betriebsrentengesetz mit der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro und nach Angaben des

Pensions-Sicherungs-Vereins.

Rechenbeispiel

Betriebsrentner mit Direktzusage, Arbeitgeber insolvent im März 2026

Beispielwerte: Die Betriebsrente beträgt 650 Euro im Monat, die letzte Zahlung kam im Januar.

Eröffnung des InsolvenzverfahrensMärz 2026
Leistungspflicht des Vereins abApril 2026
Rückstand Februar und März1.300 Euro, wird nachgezahlt
Unter dem Höchstbetrag?ja, 650 Euro voll gesichert

Der Rentner bekommt weiter 650 Euro im Monat und die Rückstände. Erhöhungen gibt es künftig nur, wenn sie fest zugesagt waren.

Wer bei Insolvenz die Betriebsrente zahlt

Wird über das Vermögen Ihres Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, tritt für die Betriebsrente der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Er ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung und zahlt Betriebsrentnern und Anwärtern, was der Arbeitgeber schuldet, bis zu einem Höchstbetrag.

Ein bloßer Insolvenzantrag reicht nicht. Erst die Eröffnung durch das Amtsgericht oder die Abweisung mangels Masse löst die Zahlungspflicht aus. Auch eine Betriebsschließung oder schlichte Zahlungsunwilligkeit ist kein Sicherungsfall.

Was je Durchführungsweg gilt

Wie stark Ihre Betriebsrente bei einer Insolvenz geschützt ist, hängt vom Durchführungsweg ab.

DurchführungswegSchutz bei Insolvenz
DirektzusagePensions-Sicherungs-Verein
UnterstützungskassePensions-Sicherungs-Verein
PensionsfondsPensions-Sicherungs-Verein, soweit der Fonds nicht zahlt
PensionskassePensions-Sicherungs-Verein, außer die Kasse gehört einem Sicherungsfonds an oder ist eine tarifliche gemeinsame Einrichtung
Direktversicherung, unwiderrufliches BezugsrechtVertrag liegt beim Versicherer, die Insolvenz erreicht ihn nicht
Direktversicherung, widerruflich oder beliehenPensions-Sicherungs-Verein

Grenzen des Insolvenzschutzes

Der Pensions-Sicherungs-Verein zahlt laufend höchstens das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also 11.865 Euro im Monat. Bei Kapitalleistungen gelten zehn Prozent als Jahresrente, gesichert sind damit bis 1.423.800 Euro.

Anwärter sind nur geschützt, soweit ihre Betriebsrente unverfallbar ist. Erhöhungen zahlt der Verein nur, wenn der Arbeitgeber sie unabhängig von der Lage des Betriebs fest zugesagt hatte oder die Rente aus Entgeltumwandlung stammt. Eine Kürzung wegen vorzeitigen Bezugs bleibt bestehen.

Was Sie bei einer Insolvenz selbst tun müssen

In der Regel nichts. Insolvenzverwalter oder Arbeitgeber müssen dem Verein Namen, Anschriften und Höhe der Ansprüche melden. Sie erhalten einen Zwischenbescheid. Haben Sie sechs Monate nach Eröffnung des Verfahrens nichts gehört, melden Sie sich selbst.

Rentner bekommen ihre Betriebsrente meist bis zu drei Monate nach dem Sicherungsfall wieder, Rückstände werden nachgezahlt. Anwärter erhalten später einen Anwartschaftsausweis und beantragen die Leistung bei Rentenbeginn formlos schriftlich unter Angabe ihrer Nummer.

Schritt für Schritt

  1. Den Durchführungsweg Ihrer Betriebsrente feststellen.
  2. Bei einer Direktversicherung das Bezugsrecht im Versicherungsschein prüfen.
  3. Unterlagen zur Zusage und Gehaltsabrechnungen aufbewahren.
  4. Sechs Monate nach Eröffnung ohne Nachricht den Pensions-Sicherungs-Verein anschreiben.
  5. Als Anwärter bei Rentenbeginn die Leistung beim Verein beantragen.

Checkliste

  • Durchführungsweg bekannt
  • Unverfallbarkeit erreicht
  • Bezugsrecht der Direktversicherung unwiderruflich
  • Zusage über Rentenerhöhungen schriftlich vorhanden
  • Anwartschaftsausweis aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Schon beim Insolvenzantrag mit Zahlungen des Vereins rechnen
  • Die Kürzung wegen vorzeitigen Bezugs für vorübergehend halten
  • Sich nach sechs Monaten ohne Nachricht nicht melden
  • Den Anwartschaftsausweis verlieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist meine Direktversicherung bei einer Insolvenz sicher?

Mit unwiderruflichem Bezugsrecht ja, das Geld liegt beim Versicherer.

Ist sie widerruflich oder beliehen, springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein.

Muss ich mich selbst beim Pensions-Sicherungs-Verein melden?

Meist nicht, der Insolvenzverwalter meldet Sie.

Kommt sechs Monate nach Eröffnung keine Nachricht, melden Sie sich selbst.

Was ist mit Anwartschaften, die noch nicht unverfallbar sind?

Sie sind nicht gesichert.

Bei Entgeltumwandlung ist das selten ein Problem,

weil diese Anwartschaften sofort unverfallbar sind.

Zahlt der Verein auch Witwenrenten?

Ja.

Geschützt sind Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen.

Wird meine Betriebsrente nach der Insolvenz noch erhöht?

Nur wenn der Arbeitgeber eine Erhöhung fest zugesagt hatte oder die Rente aus Entgeltumwandlung

stammt.

Was passiert, wenn die Pensionskasse selbst in Schwierigkeiten ist?

Gehört sie einem Sicherungsfonds an, ist dieser zuständig.

Sonst greift für die Leistung des Arbeitgebers der Pensions-Sicherungs-Verein.

Quellen

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