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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, wenn ich auswandere?

Kurz gesagt

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, wenn ich auswandere? Ziehen Sie in ein Land der EU oder des EWR, läuft sie weiter, der Versicherer zahlt aber höchstens, was er in Deutschland zahlen würde. Bei einem dauerhaften Umzug in ein anderes Land endet sie meist. Mit einer Anwartschaft, oft 5 bis 10 Prozent des Beitrags, kommen Sie später ohne neue Gesundheitsprüfung zurück.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, wenn ich auswandere?

Was es kostet

Kosten und Fristen beim Auswandern mit PKV.

BeispielRichtwert
Kleine Anwartschaftetwa 5 bis 10 Prozent des bisherigen Beitrags
Große Anwartschaft mit Erhalt des Eintrittsaltersetwa 30 bis 45 Prozent des bisherigen Beitrags
Schutz auf Reisen außerhalb Europasmindestens 1 Monat, je nach Tarif bis 3 Monate oder länger
Ordentliche Kündigung3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres

Stand Oktober 2026.

Rechtslage laut VVG und PKV-Verband.

Die Prozentsätze der Anwartschaft sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;

Ihr Versicherer nennt den genauen Betrag.

Rechenbeispiel

Rentner, 66 Jahre, zieht dauerhaft nach Spanien

Er ist seit 30 Jahren privat versichert und zahlt 700 Euro im Monat. Spanien gehört zur EU, der Vertrag läuft weiter.

Beitrag700 Euro im Monat, unverändert
Erstattunghöchstens, was in Deutschland zu zahlen wäre
Rechnungen in Eurokeine Umrechnung nötig
Alterungsrückstellungenbleiben erhalten

Er behält seinen Schutz und seine Rückstellungen. Ob er sich zusätzlich im spanischen System versichern muss, klärt er vor dem Umzug.

Auswandern in die EU oder den EWR

Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land der EU oder des EWR, setzt sich die private Krankenversicherung fort. Der Versicherer muss aber höchstens das leisten, was er bei einem Aufenthalt in Deutschland zahlen müsste.

Rechnungen in fremder Währung rechnet er zum Kurs des Tages um, an dem die Belege eingehen. Kosten für Überweisungen ins Ausland und für Übersetzungen darf er abziehen. Manche Länder verlangen eine Pflichtversicherung im eigenen System, eine Befreiung gibt es dort oft nur mit Nachweis Ihres Vertrags.

Auswandern in ein Land außerhalb der EU

Ziehen Sie auf Dauer etwa in die Schweiz, die USA oder nach Thailand, endet die private Krankenversicherung üblicherweise. Sie können den Versicherer um eine Vereinbarung bitten, die den Schutz auf dieses Land ausweitet. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht, und für den Schutz kann ein Zuschlag verlangt werden.

Sprechen Sie den Versicherer früh an, auf jeden Fall vor der Abreise. Nach dem Umzug ist es für eine Vereinbarung meist zu spät.

Weiterführen, ruhen lassen oder kündigen

Welche Lösung passt, hängt davon ab, wohin Sie ziehen und ob Sie zurückkommen wollen.

MöglichkeitWann sinnvollFolge
Vertrag weiterführenUmzug in EU oder EWR, Rückkehr offenSchutz und Rückstellungen bleiben, voller Beitrag
AnwartschaftRückkehr geplant, Schutz vor Ort anders geregeltkleiner Beitrag, Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung
KündigenRückkehr ausgeschlossenSchutz endet, Rückstellungen bleiben beim Versicherer

Wann und wie Sie kündigen können

Verlassen Sie Deutschland auf Dauer, endet hier die Pflicht zur Krankenversicherung. Kündigen können Sie dann nach den normalen Fristen: zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Vorlauf, frühestens nach einer vereinbarten Mindestdauer.

Kündigen Sie erst, wenn der neue Schutz im Zielland sicher steht. Eine Lücke zwischen zwei Verträgen ist beim Auswandern der teuerste Fehler.

Die Rückkehr nach dem Auswandern mitdenken

Ohne Anwartschaft brauchen Sie nach der Rückkehr einen neuen Vertrag mit neuer Gesundheitsprüfung, und die Alterungsrückstellungen bauen sich neu auf. Wer wegen Vorerkrankungen nicht regulär angenommen wird, kann in jedem Fall in den Basistarif.

Mit einer Anwartschaft kehren Sie ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurück und behalten die bisherigen Rückstellungen. Die große Anwartschaft hält zusätzlich das Eintrittsalter fest.

Wann Sie die PKV beim Auswandern nicht brauchen

Wenn Sie sicher nicht zurückkommen und im Zielland ohnehin pflichtversichert werden, zahlen Sie mit einer deutschen PKV doppelt. Dann ist die Kündigung zum nächsten Termin meist richtig, sobald der neue Schutz steht.

Schritt für Schritt

  1. Zielland prüfen: EU oder EWR, oder ein anderes Land?
  2. Versicherer vor der Abreise schriftlich über den Umzug informieren.
  3. Bei einem Land außerhalb von EU und EWR eine Vereinbarung anfragen.
  4. Bei geplanter Rückkehr die Anwartschaft beantragen.
  5. Erst kündigen, wenn der neue Schutz sicher steht.

Checkliste

  • Zielland zu EU oder EWR zugeordnet
  • Pflichtversicherung im Zielland geklärt
  • Certificate of entitlement angefordert, wenn nötig
  • Anwartschaft geprüft
  • Kündigungsfrist notiert

Häufige Fehler

  • Ohne Rücksprache in ein Land außerhalb der EU ziehen und auf Schutz hoffen
  • Kündigen, bevor der neue Vertrag steht
  • Die Anwartschaft vergessen, obwohl eine Rückkehr möglich ist
  • Glauben, die Schweiz zähle zur EU

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt die PKV nach einem Umzug in die Schweiz weiter?

Nicht automatisch.

Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR.

Fragen Sie vor dem Umzug nach einer Vereinbarung.

Bekomme ich meine Alterungsrückstellungen ausgezahlt?

Nein.

Ohne Anwartschaft bauen Sie nach einer Rückkehr mit neuem Vertrag die Rückstellungen neu auf.

Kann ich nach der Rückkehr in die gesetzliche Kasse?

Nur wenn Sie dort versicherungspflichtig werden,

etwa als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze.

Ab 55 ist der Weg meist versperrt.

Bin ich bei einer langen Reise vor dem Umzug geschützt?

In Europa ja.

Außerhalb Europas mindestens einen Monat, je nach Tarif länger.

Eine Verlängerung vereinbaren Sie vor Reisebeginn.

Muss ich dem Versicherer den Umzug melden?

Ja, melden Sie ihn vor der Abreise.

Nur so können Sie Vereinbarung, Anwartschaft oder Kündigung rechtzeitig regeln.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Private Krankenversicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Krankenversicherung (PKV)

Für Angestellte entscheidet es, ob ein Wechsel möglich ist

Stichworte genügen, etwa Allergie, Rückenbehandlung 2024.

Wir klären das anonym vor jedem Antrag.

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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