Alles zur Versicherung: Risikoleben
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Was passiert? Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung wird die Summe nur einmal gezahlt, auch wenn beide Versicherten gleichzeitig sterben; danach endet der Vertrag. Wer das Geld bekommt, entscheidet das Bezugsrecht: Lebt der benannte Partner nicht mehr, fällt der Anspruch nach § 160 Absatz 3 VVG an den Versicherungsnehmer und damit in den Nachlass. Zwei Policen über Kreuz zahlen dagegen beide.
Monatsbeiträge aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Tests, gesunde Nichtraucher.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 35 Jahre, 250.000 Euro, 30 Jahre Laufzeit, je Person | etwa 20 bis 60 Euro im Monat |
| Paar, beide 35, zwei Policen über Kreuz mit je 250.000 Euro | etwa 40 bis 120 Euro im Monat zusammen |
| Verbundene Police statt zwei Einzelverträge | etwa 10 bis 20 Prozent weniger Beitrag |
| Erbschein bei 250.000 Euro Nachlass, mit eidesstattlicher Versicherung | rund 1.070 Euro |
Stand Oktober 2026.
Die Ersparnis der verbundenen Police ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis;
die Erbscheingebühr stammt aus dem Gerichts und Notarkostengesetz.
Rechenbeispiel
Beide Partner sterben beim selben Unfall. Es lässt sich nicht klären, wer zuerst starb.
| Verbundene Police über 250.000 Euro | einmal 250.000 Euro |
| Zwei Policen über Kreuz mit je 250.000 Euro | zweimal 250.000 Euro |
| Kinder nur über den Nachlass | Erbschein nötig, Geld haftet für Schulden |
| Kinder als weitere Bezugsberechtigte eingetragen | direkte Auszahlung an die Kinder |
Mit zwei Policen über Kreuz und den Kindern als weiteren Bezugsberechtigten bekommen die Kinder 500.000 Euro direkt. Mit einer verbundenen Police ohne weitere Eintragung sind es 250.000 Euro über den Nachlass.
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung sind beide Partner in einem Vertrag versichert. Stirbt einer von beiden, wird die volle Summe einmal ausgezahlt, danach endet der Vertrag. Stirbt der zweite Partner später, gibt es aus diesem Vertrag nichts mehr.
Sterben beide Versicherten gleichzeitig, etwa bei einem Unfall, zahlt der Versicherer ebenfalls nur einmal. Das ist der Preis dafür, dass die verbundene Police etwas günstiger ist als zwei einzelne Verträge.
| Vertragsform | Beide sterben gleichzeitig | Beide sterben nacheinander |
|---|---|---|
| Verbundene Police | eine Summe | eine Summe beim ersten Tod |
| Zwei Policen über Kreuz | zwei Summen | zwei Summen, solange beide Verträge laufen |
| Zwei eigene Policen | zwei Summen | zwei Summen |
Meist haben sich die Partner gegenseitig als Bezugsberechtigte eingetragen. Ein widerruflich Bezugsberechtigter erwirbt das Recht auf die Leistung erst mit dem Versicherungsfall, § 159 Absatz 2 VVG. Ist er dann selbst schon tot, kann er es nicht mehr erwerben.
Lässt sich nicht beweisen, wer von beiden zuerst gestorben ist, wird vermutet, dass beide gleichzeitig starben, § 11 Verschollenheitsgesetz. Wird das Recht vom Bezugsberechtigten nicht erworben, steht es nach § 160 Absatz 3 VVG dem Versicherungsnehmer zu. Ist auch er gestorben, fällt die Summe in seinen Nachlass und geht an seine Erben, oft die Kinder.
Fällt die Summe in den Nachlass, brauchen die Erben in der Regel einen Erbschein, und das Geld haftet für Schulden der Verstorbenen. Bei einem Nachlass von 250.000 Euro kostet der Erbschein mit eidesstattlicher Versicherung rund 1.070 Euro. Sind die Kinder minderjährig, verwaltet ihr gesetzlicher Vertreter das Geld.
Besser ist es, die Kinder gleich als weitere Bezugsberechtigte einzutragen, nachrangig nach dem Partner. Dann geht die Summe direkt an sie, ohne Umweg über den Nachlass. Die Änderung ist eine kurze Mitteilung in Textform an den Versicherer.
Bei der Lösung über Kreuz versichert jeder Partner das Leben des anderen und ist selbst Versicherungsnehmer. Sterben beide gleichzeitig, zahlen beide Verträge. Weil die Versicherungsnehmer ebenfalls tot sind, fallen beide Summen in die jeweiligen Nachlässe, wenn keine weiteren Bezugsberechtigten benannt sind.
Auch hier lohnt sich ein Eintrag der Kinder als weitere Bezugsberechtigte. Mit zwei Summen statt einer sind die Kinder deutlich besser versorgt als mit einer verbundenen Police.
Häufiger als der gleichzeitige Tod ist, dass zuerst ein Partner stirbt. Bei der verbundenen Police endet der Vertrag dann, und der überlebende Partner hat keinen Schutz mehr. Er muss einen neuen Vertrag abschließen, älter und vielleicht mit Vorerkrankungen. Wer Kinder hat, sollte das vor dem Abschluss bedenken.
Haben Sie keine Kinder und niemanden sonst, der von der Summe leben müsste, ist der gleichzeitige Tod beider Partner finanziell kaum ein Thema. Dann reicht eine verbundene Police für einen gemeinsamen Kredit, weil die Bank ihr Geld so oder so bekommt.
Fragen und Antworten
Nein.
Sie zahlt einmal, auch bei gleichzeitigem Tod beider Versicherten.
Nach § 160 Absatz 3 VVG der Versicherungsnehmer.
Ist auch er tot, fällt die Summe in seinen Nachlass.
Lässt sich nicht beweisen,
wer den anderen überlebt hat, gilt die Vermutung, dass beide gleichzeitig starben.
Ja.
Sie können mehrere Bezugsberechtigte in einer Reihenfolge benennen.
Teilen Sie das dem Versicherer in Textform mit.
Fällt die Summe in den Nachlass oder geht sie an die Kinder, kann Erbschaftsteuer anfallen,
wenn die Freibeträge überschritten sind.
Fragen Sie im Zweifel eine Steuerberatung.
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