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Wie melde ich einen Todesfall bei der Lebensversicherung?

Kurz gesagt

Rufen Sie den Versicherer an oder schreiben Sie ihm, sobald Sie vom Tod wissen; § 30 VVG verlangt eine unverzügliche Anzeige. Für die erste Meldung genügen Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person, Sterbedatum und Vertragsnummer. Sterbeurkunde, Bescheinigung über die Todesursache und Versicherungsschein reichen Sie nach. Eine Sterbeurkunde kostet beim Standesamt etwa 12 Euro.

Wie melde ich einen Todesfall bei der Lebensversicherung?

Was es kostet

Was die Unterlagen für die Meldung kosten, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Amtliche Sterbeurkunde beim Standesamtetwa 12 Euro je Ausfertigung
Erbschein bei 100.000 Euro Nachlass, mit eidesstattlicher Versicherungrund 546 Euro
Erbschein bei 250.000 Euro Nachlass, mit eidesstattlicher Versicherungrund 1.070 Euro
Soforthilfe nach Sterbeurkunde in einem Tarif10 Prozent der Summe, höchstens 10.000 Euro

Stand Oktober 2026.

Die Gebühr für die Sterbeurkunde stammt aus dem Gebührenverzeichnis eines Standesamts,

die Erbscheingebühren aus dem Gerichts und Notarkostengesetz.

Die Soforthilfe gibt es nur in Tarifen, die sie vorsehen.

Rechenbeispiel

Erste Meldung per E-Mail

So kann die erste Nachricht an den Versicherer aussehen, bevor alle Unterlagen beisammen sind.

BetreffTodesfall, Vertragsnummer 1234567
TextHiermit melde ich den Tod von Maria Muster, geboren am 3. Mai 1961, verstorben am 12. Oktober 2026.
Angaben zu IhnenIch bin der Ehemann und als Bezugsberechtigter eingetragen, Telefon und Anschrift
BitteBitte senden Sie mir die Liste der benötigten Unterlagen.

Mit dieser Nachricht ist der Todesfall gemeldet. Sterbeurkunde und Bescheinigung über die Todesursache schicken Sie nach, sobald Sie sie haben.

Wer den Todesfall melden muss

Nach § 30 Absatz 1 VVG muss der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen. Steht das Recht auf die Leistung einem Dritten zu, ist auch dieser zur Anzeige verpflichtet. Bei einer Lebensversicherung heißt das: Ist die verstorbene Person selbst Versicherungsnehmer, melden die Erben. Ist eine andere Person bezugsberechtigt, meldet sie selbst.

Praktisch reicht es, wenn eine Person meldet. Hat der Versicherer auf anderem Weg rechtzeitig vom Todesfall erfahren, darf er sich nicht auf eine versäumte Anzeige berufen, so § 30 Absatz 2 VVG.

So geht die erste Meldung

Ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzer Brief genügt. Viele Versicherer haben dafür ein Formular im Kundenportal. Nennen Sie Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person, das Sterbedatum, die Vertragsnummer, Ihren Namen, Ihre Beziehung zur verstorbenen Person und wie man Sie erreicht.

Warten Sie mit der Meldung nicht, bis alle Papiere da sind. Der Versicherer schickt Ihnen danach eine Liste, was er braucht, und oft ein Formular für den Leistungsantrag. Notieren Sie Datum und Uhrzeit Ihres Anrufs oder bewahren Sie die E-Mail auf.

UnterlageWo Sie sie bekommen
Amtliche SterbeurkundeStandesamt am Sterbeort, etwa 12 Euro
Bescheinigung über die Todesursachebehandelnder Arzt oder Klinik
VersicherungsscheinUnterlagen der verstorbenen Person, bei Verlust Erklärung
ErbscheinNachlassgericht, nur wenn kein Bezugsberechtigter genannt ist
Ausweis und Bankverbindungvon der Person, die das Geld bekommt

Den Vertrag überhaupt finden

Oft wissen Angehörige nicht, wo die verstorbene Person versichert war. Gute Spuren sind Kontoauszüge mit regelmäßigen Lastschriften, Jahresmitteilungen in der Post, Steuererklärungen mit Vorsorgeaufwendungen und Unterlagen bei einer Bank, die einen Kredit vergeben hat.

Finden Sie nur den Namen des Versicherers, aber keine Vertragsnummer, melden Sie den Todesfall trotzdem mit Name, Geburtsdatum und Anschrift. Der Versicherer kann den Vertrag damit zuordnen.

Besonderheit Unfalltod

Haben Sie eine Unfalltod-Zusatzversicherung oder eine eigene Unfallversicherung, ist Eile geboten. Bedingungen verlangen hier eine Meldung möglichst innerhalb von 48 Stunden, weil der Versicherer etwa eine Obduktion verlangen kann. Melden Sie einen Unfalltod deshalb am selben oder nächsten Tag, die Unterlagen kommen später.

Was nach der Meldung passiert

Der Versicherer prüft den Todesfall und seine Leistungspflicht. Fällig wird die Leistung, wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, § 14 VVG. Ist sie einen Monat nach der Meldung nicht fertig, können Sie einen Abschlag verlangen. Manche Tarife zahlen nach Vorlage der Sterbeurkunde sofort einen Teil aus, etwa 10 Prozent der Summe, höchstens 10.000 Euro, wenn der Vertrag mindestens drei Jahre lief.

Die Kosten für Nachweise trägt nach üblichen Bedingungen die Person, die die Leistung verlangt. Bei einem Bezugsberechtigten bleibt es meist bei der Sterbeurkunde, ohne Bezugsrecht kommt der Erbschein dazu, und der kostet je nach Nachlass mehrere hundert Euro.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Eine Ausschlussfrist von wenigen Tagen gibt es bei der Lebensversicherung nicht. Wer ein paar Wochen nach der Beerdigung meldet, verliert seinen Anspruch nicht, solange der Versicherer den Fall noch prüfen kann. Nur bei Unfalltod und Zusatzversicherungen zählt jeder Tag.

Schritt für Schritt

  1. Vertragsnummer und Namen des Versicherers heraussuchen.
  2. Den Versicherer anrufen oder anschreiben und den Todesfall melden.
  3. Sterbeurkunde beim Standesamt bestellen, gleich mehrere Ausfertigungen.
  4. Bescheinigung über die Todesursache beim Arzt oder in der Klinik anfordern.
  5. Versicherungsschein suchen, bei Verlust eine Verlusterklärung abgeben.
  6. Ohne Bezugsberechtigten den Erbschein beantragen.

Checkliste

  • Meldung mit Datum dokumentiert
  • Mehrere Sterbeurkunden bestellt
  • Todesursache ärztlich bescheinigt
  • Versicherungsschein oder Verlusterklärung bereit
  • Bankverbindung der berechtigten Person angegeben

Häufige Fehler

  • Mit der Meldung warten, bis alle Unterlagen vollständig sind
  • Einen Unfalltod erst nach Wochen melden
  • Das Original des Versicherungsscheins ohne Kopie verschicken
  • Nur einen Vertrag melden, obwohl es mehrere gibt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie schnell muss ich den Todesfall melden?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern.

Eine feste Frist in Tagen gibt das Gesetz nicht vor,

bei Unfalltod sollten es aber möglichst 48 Stunden sein.

Kann ich den Todesfall telefonisch melden?

Ja.

Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner, oder bestätigen Sie den Anruf kurz per E-Mail.

Muss ich das Original des Versicherungsscheins schicken?

Der Versicherer kann es verlangen.

Behalten Sie eine Kopie und schicken Sie das Original per Einschreiben.

Wer zahlt die Sterbeurkunden?

Die Person, die die Leistung verlangt.

Bestellen Sie gleich mehrere, weil auch Bank und Rentenversicherung eine wollen.

Muss ich auch melden, wenn ich nicht erbe?

Wenn Sie bezugsberechtigt sind, ja.

Das Bezugsrecht ist unabhängig vom Erbe, Sie haben einen eigenen Anspruch.

Was tun, wenn ich die Vertragsnummer nicht kenne?

Melden Sie mit Name, Geburtsdatum und Anschrift der verstorbenen Person.

Damit kann der Versicherer den Vertrag finden.

Quellen

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