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Zahlt die Lebensversicherung bei Suizid?

Kurz gesagt

Ja, wenn der Vertrag beim Suizid schon mindestens drei Jahre bestand. In den ersten drei Jahren zahlt die Lebensversicherung nach § 161 VVG nicht, außer die Tat geschah in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit, der die freie Willensbestimmung ausschloss. Wenn Sie selbst in einer Krise sind: Die TelefonSeelsorge ist kostenlos und rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 erreichbar.

Zahlt die Lebensversicherung bei Suizid?

Was es kostet

Was eine Risikolebensversicherung kostet, Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
30 Jahre, Nichtraucher, 200.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitetwa 9 bis 16 Euro im Monat
30 Jahre, Nichtraucher, 200.000 Euro, 25 Jahre Laufzeitetwa 10 bis 20 Euro im Monat
Kleine Summe, junger Nichtraucherab etwa 2,50 Euro im Monat
Soforthilfe nach Sterbeurkunde in einem Tarif, Vertrag älter als drei Jahre10 Prozent der Summe, höchstens 10.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Bedingungen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis;

für Ihren Vertrag zählen die Bedingungen.

Rechenbeispiel

Risikolebensversicherung über 200.000 Euro

Die versicherte Person stirbt durch Suizid. Der Vertrag wurde vor 26 Monaten abgeschlossen, ein Nachweis einer krankhaften Störung liegt nicht vor.

Vereinbarte Summe200.000 Euro
Seit Abschluss vergangen26 Monate, Frist nicht abgelaufen
Rückkaufswert der Risikolebensversicherungin der Regel 0 Euro
Gleicher Fall nach 37 Monaten200.000 Euro

Innerhalb der Frist erhalten die Angehörigen nichts, nach drei Jahren die volle Summe. Lässt sich eine krankhafte Störung belegen, zahlt der Versicherer auch innerhalb der Frist.

Ein Hinweis vorab

Diese Seite erklärt die Rechtslage für Angehörige und für alle, die ihren Vertrag verstehen wollen. Wenn Sie gerade selbst an Suizid denken, sprechen Sie bitte heute noch mit jemandem. Die TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht erreichbar, kostenlos und anonym: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123. Sie können dort auch chatten oder schreiben.

Haben Sie einen Menschen durch Suizid verloren, gilt das Angebot genauso für Sie. Die Fragen zur Lebensversicherung können warten, bis Sie Kraft dafür haben. Fristen, die drängen, nennen wir unten.

Die Drei-Jahres-Frist im Gesetz

Nach § 161 Absatz 1 VVG muss der Versicherer bei einer Versicherung für den Todesfall nicht leisten, wenn sich die versicherte Person vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Vertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Nach diesen drei Jahren zahlt die Lebensversicherung bei Suizid wie bei jeder anderen Todesursache.

Die Frist soll verhindern, dass jemand einen Vertrag mit dem Plan abschließt, die Summe bald darauf auszulösen. Sie gilt für die Risikolebensversicherung, die Kapitallebensversicherung und die Sterbegeldversicherung gleichermaßen. Maßgeblich ist der Abschluss des Vertrags, nicht der Tag der ersten Zahlung.

Die Ausnahme: krankhafte Störung

Auch innerhalb der drei Jahre zahlt der Versicherer, wenn die Tat in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, der die freie Willensbestimmung ausschloss. So steht es in § 161 Absatz 1 Satz 2 VVG. Die Bedingungen formulieren es meist so, dass dem Versicherer dieser Zustand nachgewiesen werden muss.

Ob die Ausnahme greift, lässt sich in der Regel nur mit ärztlichen Unterlagen klären, etwa Berichten der behandelnden Ärzte oder einer Klinik. Angehörige müssen das nicht allein durchstehen: Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann die Akte anfordern und prüfen, ob sich ein Gutachten lohnt.

Was gezahlt wird, wenn die Frist nicht abgelaufen ist

Muss der Versicherer nicht leisten, zahlt er nach § 161 Absatz 3 VVG den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile. Bei einer Kapitallebensversicherung kann das ein spürbarer Betrag sein.

Eine reine Risikolebensversicherung hat dagegen meist keinen Rückkaufswert. Typische Bedingungen sagen dann: Die Versicherung erlischt ohne Leistung, die Beiträge werden nicht erstattet. Fragen Sie trotzdem schriftlich nach, ob ein Wert vorhanden ist.

LageLeistung
Suizid nach mehr als drei Jahrenvolle Versicherungssumme
Suizid in den ersten drei Jahrenkeine Summe, nur ein vorhandener Rückkaufswert
In den drei Jahren, krankhafte Störung belegtvolle Versicherungssumme
Summe vor zwei Jahren erhöht, Vertrag älteralte Summe voll, Erhöhung nicht
Ungeklärte TodesursachePrüfung nach den Ermittlungen, Abschlag möglich

Neue Frist nach Erhöhung oder neuem Vertrag

Wird der Vertrag später erweitert, etwa durch eine höhere Summe, oder nach einer Kündigung wiederhergestellt, beginnt die Frist nach üblichen Bedingungen für den geänderten Teil neu. Bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer läuft sie für den ganzen neuen Vertrag von vorn.

Das ist ein Grund, eine bestehende Lebensversicherung nicht leichtfertig zu kündigen. Auch die Frist für die Prüfung der Gesundheitsangaben beginnt bei einem neuen Vertrag wieder.

Was Angehörige jetzt tun sollten

Melden Sie den Todesfall dem Versicherer, sobald es Ihnen möglich ist; die Bedingungen verlangen eine unverzügliche Anzeige. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail mit der Vertragsnummer genügt zunächst. Die Sterbeurkunde und die Bescheinigung über die Todesursache können Sie nachreichen.

Bei einem Suizid ermittelt oft die Polizei, und der Versicherer wartet die Akte ab. Dauert die Prüfung länger als einen Monat nach der Meldung, können Sie nach § 14 VVG eine Abschlagszahlung verlangen. Lehnt der Versicherer ab, lassen Sie die Begründung von einer Fachperson prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben.

Wann die Frage keine Rolle spielt

Läuft der Vertrag schon länger als drei Jahre und wurde die Summe in dieser Zeit nicht erhöht, ist der Suizid für die Auszahlung kein Hindernis mehr. Dann gelten die normalen Regeln wie bei jedem Todesfall, und die Auszahlung hängt nur noch an den Unterlagen.

Schritt für Schritt

  1. Wenn Sie in einer Krise sind: zuerst die TelefonSeelsorge anrufen, 0800 111 0 111.
  2. Den Todesfall dem Versicherer melden, sobald Sie können.
  3. Vertragsbeginn und spätere Erhöhungen im Versicherungsschein nachsehen.
  4. Ärztliche Unterlagen der letzten Zeit sammeln, falls die Frist noch lief.
  5. Nach einem Monat ohne Entscheidung schriftlich einen Abschlag verlangen.
  6. Eine Ablehnung fachlich prüfen lassen, bevor Sie darauf antworten.

Checkliste

  • Datum des Vertragsabschlusses geklärt
  • Spätere Summenerhöhungen geprüft
  • Rückkaufswert schriftlich angefragt
  • Behandelnde Ärzte und Kliniken notiert
  • Kopie der Ermittlungsakte angefordert, wenn es eine gibt

Häufige Fehler

  • Annehmen, eine Lebensversicherung zahle bei Suizid nie
  • Die neue Frist nach einer Erhöhung der Summe übersehen
  • Eine Ablehnung ohne Prüfung der ärztlichen Unterlagen hinnehmen
  • Bei einer Kapitallebensversicherung den Rückkaufswert nicht verlangen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Risikolebensversicherung bei Suizid nach drei Jahren?

Ja,

dann wie bei jeder anderen Todesursache,

sofern die Angaben im Antrag stimmten und die Beiträge bezahlt sind.

Kann der Versicherer die Frist auf fünf Jahre verlängern?

Nur durch eine Einzelvereinbarung, so § 161 Absatz 2 VVG.

Lesen Sie Ihren Versicherungsschein, ob dort etwas Abweichendes steht.

Gilt die Frist auch für die Sterbegeldversicherung?

Ja, sie ist ebenfalls eine Versicherung für den Todesfall.

Übliche Bedingungen nennen dieselben drei Jahre.

Bekommen wir die Beiträge zurück?

Bei einer reinen Risikolebensversicherung meist nicht.

Bei einer Kapitallebensversicherung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert.

Was gilt, wenn unklar ist, ob es ein Unfall war?

Dann prüft der Versicherer meist erst nach Abschluss der Ermittlungen.

Nach einem Monat können Sie einen Abschlag verlangen.

Wo finden Angehörige Unterstützung?

Die TelefonSeelsorge ist für alle in schwierigen Lebenslagen da, auch nach einem Verlust:

0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123, kostenlos und anonym.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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