Alles zur Versicherung: Berufshaftpflicht
Ist eine Berufshaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Welche Berufshaftpflicht IT-Freelancer brauchen: vor allem eine Vermögensschadenhaftpflicht für fachliche Fehler, kombiniert mit einer Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden. Wichtig sind Datenschutz, Urheberrecht und Verzugsschäden im Umfang. Für Entwickler kostet sie meist 120 bis 300 Euro im Jahr, mit 1 Million Euro Summe und Cyberbaustein eher 600 bis 700 Euro.
Veröffentlichte Beitragsbeispiele für die Berufshaftpflicht von IT-Freelancern in Deutschland.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| IT-Freelancer, Entwickler | etwa 120 bis 300 Euro im Jahr |
| Beratung, 60.000 Euro Umsatz, 300.000 Euro Summe | ab etwa 184 Euro im Jahr |
| Beratung, 60.000 Euro Umsatz, 1 Million Euro Summe | ab etwa 518 Euro im Jahr |
| IT-Freelancer, 75.000 bis 100.000 Euro Umsatz, 1 Million Euro Vermögensschäden, 2 Millionen Euro Betriebshaftpflicht, Datenschutz und Cyber 150.000 Euro, 500 Euro Selbstbeteiligung, drei Jahre Laufzeit | 588 Euro netto, 699 Euro brutto im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen;
das Beispiel mit Cyberbaustein stammt vom Oktober 2024, die Beiträge können sich geändert haben.
Die von Kunden verlangten Summen,
die Aussagen zu Arbeitnehmerüberlassung und Projektversicherungen sowie die Beträge im
Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein Freelancer stellt für einen Händler eine neue Rabattlogik live. Durch einen Rundungsfehler werden zwei Wochen lang alle Artikel 20 Prozent zu günstig verkauft. Der Händler verlangt den entgangenen Gewinn und die Kosten für die Fehlersuche.
| Entgangener Gewinn des Händlers | etwa 45.000 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Fremde Entwickler zur Fehleranalyse | etwa 6.000 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Eigene Nachbesserung des Codes | nicht versichert, das ist Ihre Vertragspflicht |
| IT-Haftpflicht, 500.000 Euro Summe | etwa 200 bis 300 Euro im Jahr |
Die IT-Haftpflicht prüft die Forderung, wehrt überhöhte Teile ab und zahlt den berechtigten Schaden bis zur Summe. Die eigene Nachbesserung bleibt bei Ihnen.
Typische Schäden in IT-Projekten sind reine Geldschäden: Eine fehlerhafte Schnittstelle rechnet wochenlang falsch ab, ein Update legt den Onlineshop über das Wochenende lahm, ein Skript löscht Kundendaten. Niemand ist verletzt und nichts ist im klassischen Sinn kaputt. Eine Betriebshaftpflicht zahlt hier nicht.
Selbst der Datenschutzbaustein einer gewöhnlichen Betriebshaftpflicht hilft wenig. Die Musterbedingungen der Versicherer nehmen dort ausdrücklich IT-Beratung, Softwareerstellung, Implementierung und Pflege aus. Für IT-Freelancer braucht es deshalb eine eigene IT-Haftpflicht, die Vermögens-, Personen- und Sachschäden zusammen abdeckt.
Achten Sie auf eine offene Deckung: Versichert ist dann jede IT-Tätigkeit, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, statt einer engen Liste. So bleiben Sie geschützt, wenn aus einem Entwicklungsprojekt plötzlich Beratung oder Betrieb wird.
Wichtig sind außerdem Datenschutzverstöße, Verletzungen von Urheber- und Markenrechten, Schäden durch Terminüberschreitung und vertraglich übernommene Haftung, etwa aus Service-Level-Vereinbarungen. Ein Cyberbaustein für eigene Schäden nach einem Angriff ist eine sinnvolle Ergänzung, aber eine andere Versicherung.
| Baustein | Wofür er zahlt | Für wen wichtig |
|---|---|---|
| Vermögensschadenhaftpflicht | fehlerhafter Code, falsche Beratung, Datenverlust beim Kunden | alle IT-Freelancer |
| Betriebshaftpflicht | verletzte Personen, beschädigte Geräte beim Kunden | alle, die vor Ort arbeiten |
| Datenschutz | Forderungen nach Datenpannen | wer mit personenbezogenen Daten arbeitet |
| Urheber- und Markenrecht | fremder Code oder fremde Bilder ohne Lizenz | Entwickler, Webdesigner |
| Verzugsschäden | Folgen verpasster Termine | Projektgeschäft mit festen Fristen |
| Cyber Eigenschaden | eigene Kosten nach einem Angriff | wer eigene Systeme und Kundenzugänge betreibt |
Mittelständische Kunden und Personalvermittler verlangen in Rahmenverträgen häufig 1 Million Euro für Vermögensschäden, Konzerne auch 3 Millionen Euro oder mehr. Mit kleinen Kunden reichen oft 300.000 bis 500.000 Euro. Wählen Sie die Summe nach dem größten Schaden, den ein Fehler bei Ihrem größten Kunden auslösen kann.
Eine Haftungsbegrenzung im eigenen Vertrag hilft nur begrenzt. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und für Personenschäden nach § 309 Nr. 7 BGB nicht ausgeschlossen werden. Für einfache Fahrlässigkeit ist eine Begrenzung möglich, wird von großen Kunden aber selten akzeptiert.
Sind Sie bei einem Personaldienstleister angestellt und werden an Kunden überlassen, sind Sie im Sinne der Versicherung kein IT-Freelancer mehr. Dann gelten die milderen Regeln der Arbeitnehmerhaftung, und eine eigene Police ist meist nicht nötig. Auch reine Schulungstätigkeit ohne Zugriff auf Kundensysteme hat ein kleines Risiko, dann kann eine schlanke Police genügen.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Auftraggeber Sie über eine Projektversicherung mitversichert. Das ist bei manchen Vermittlern üblich, gilt dann aber nur für dieses Projekt und endet mit ihm.
Fragen und Antworten
Gesetzlich nicht.
Viele Auftraggeber und Vermittler verlangen aber einen Nachweis vor Projektbeginn.
Nein.
Die Nachbesserung ist Ihre Pflicht aus dem Vertrag.
Versichert sind die Schäden, die der Fehler beim Kunden auslöst.
Wenn Sie eigene Server betreiben oder Zugänge zu Kundensystemen speichern, ist sie sinnvoll.
Sie zahlt Ihre eigenen Kosten nach einem Angriff, nicht die Forderungen Ihrer Kunden.
Für Entwickler meist 10 bis 25 Euro, mit hoher Summe und Cyberbaustein rund 60 Euro.
Nur wenn er vereinbart ist.
Viele Tarife schließen Klagen in den USA und Kanada aus oder bieten sie gegen Zuschlag an.
Als Selbstständiger in der Regel ja, als Betriebsausgabe.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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