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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Welche Versicherungen braucht ein Café oder Restaurant?

Kurz gesagt

Ein Café oder Restaurant braucht vor allem eine Betriebshaftpflicht, für ein kleines Café ab etwa 80, für ein Restaurant ab etwa 150 Euro im Jahr, dazu eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung gegen Küchenbrand und Wasserschaden. Welche Versicherungen dazukommen, hängt von Maschinen und Kühlung ab. Ihre Beschäftigten sind über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert.

Welche Versicherungen braucht ein Café oder Restaurant?

Was es kostet

Richtwerte für Gastronomiebetriebe in Deutschland. Entscheidend sind Umsatz, Plätze, Küchenart, Terrasse und Gerätewerte.

BeispielRichtwert
Betriebshaftpflicht, Tagescafé, rund 40.000 Euro Umsatz, 3 Millionen Euro Deckungetwa 80 bis 170 Euro im Jahr
Betriebshaftpflicht, kleines Restaurant mit zwei bis drei Angestelltenetwa 150 bis 400 Euro im Jahr
Inhaltsversicherung, Café mit 60.000 Euro Einrichtung und Vorrätenetwa 200 bis 500 Euro im Jahr
Inhaltsversicherung, Restaurant mit 150.000 Euro Küche und Einrichtungetwa 500 bis 1.200 Euro im Jahr
Betriebsunterbrechung zusätzlich, Restaurantetwa 250 bis 700 Euro im Jahr
Elektronik für Siebträger, Vitrine und Kasse, 30.000 Euroetwa 200 bis 450 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026,

aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Richtwerten aus der Angebotspraxis.

Betriebe mit Holzkohlegrill, Frittierküche oder Veranstaltungen zahlen mehr;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Restaurant mit 60 Plätzen, vier Angestellte, Pachtbetrieb

So kann ein Grundschutz für ein kleines Restaurant aussehen.

Betriebshaftpflicht, 5 Millionen Euro Deckungetwa 300 Euro
Inhaltsversicherung, 150.000 Euroetwa 800 Euro
Betriebsunterbrechung, zwölf Monateetwa 450 Euro
Elektronik für Kombidämpfer und Kühlungetwa 350 Euro

Zusammen rund 1.900 Euro im Jahr, gut 160 Euro im Monat. Richtwerte aus der Angebotspraxis; Ihr Preis hängt von Küche und Umsatz ab.

Die Reihenfolge: was ein Gastronomiebetrieb wirklich braucht

Welche Versicherungen ein Café oder Restaurant braucht, lässt sich in drei Stufen ordnen. Ganz oben steht, was Ihren Betrieb mit einem einzigen Schaden ruinieren kann: Haftung gegenüber Gästen und ein Brand, nach dem Sie wochenlang schließen. Danach kommt, was teuer, aber verkraftbar ist. Zuletzt, was nur in bestimmten Betrieben lohnt.

VersicherungWofürEinstufung
Betriebshaftpflichtverbrühte Gäste, Stürze, Lebensmittelvergiftung, Schäden in gepachteten Räumenunverzichtbar
InhaltsversicherungKüche, Einrichtung, Vorräte bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchunverzichtbar
BetriebsunterbrechungPacht, Löhne und Gewinn, solange nach einem Sachschaden geschlossen istunverzichtbar für Restaurants mit Personal
Elektronik- oder MaschinenversicherungSiebträger, Kombidämpfer, Kühlung bei Kurzschluss und Bedienfehlerwichtig bei teuren Geräten
GlasversicherungSchaufenster, Glastüren, Vitrinenwichtig bei großen Glasflächen
FirmenrechtsschutzStreit mit Verpächter, Personal oder Behördenkann warten
Cyberversicherunggehacktes Kassensystem, Bestellplattform, Gästedatenkann warten, je nach Digitalisierung

Betriebshaftpflicht: der wichtigste Vertrag in der Gastronomie

In der Gastronomie geht es um Menschen. Ein Gast verbrüht sich am Tee, rutscht auf nassem Boden aus oder bekommt nach dem Essen eine Lebensmittelvergiftung. Ein nicht gekennzeichnetes Allergen kann lebensgefährlich werden. Die Betriebshaftpflicht prüft, ob Sie haften, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

Achten Sie bei Café und Restaurant auf Mietsachschäden an gepachteten Räumen, auf die Garderobe Ihrer Gäste und auf Schäden durch Lebensmittel, die Sie abgeben. Wählen Sie mindestens 3 Millionen Euro Deckung, bei Veranstaltungen und großen Terrassen eher mehr.

Inhalt und Betriebsunterbrechung: gegen den Küchenbrand

Ein Brand an der Abzugshaube oder ein Leitungswasserschaden im Keller zerstört nicht nur Geräte und Vorräte. Er schließt Ihren Betrieb für Wochen, während Pacht, Löhne und Kredite weiterlaufen. Die Inhaltsversicherung ersetzt die Sachen, die Betriebsunterbrechung den Ertragsausfall.

Ein Restaurant mit Frittier- oder Grillküche hat ein höheres Brandrisiko als ein Café mit Kuchentheke. Versicherer fragen deshalb nach Abzugsreinigung und Brandschutz. Halten Sie Reinigungsnachweise bereit.

Was die Inhaltsversicherung nicht zahlt

Geht die Siebträgermaschine einfach kaputt, ohne dass Feuer, Wasser oder ein Einbruch im Spiel ist, zahlt die Inhaltsversicherung nicht. Dafür gibt es die Elektronik- oder Maschinenversicherung. Sie zahlt bei Kurzschluss, Überspannung oder Bedienfehler.

Ähnlich bei der Kühlung: Fällt das Kühlaggregat aus und verdirbt die Ware, braucht es einen Baustein für Verderb von Kühlgut. Fragen Sie danach ausdrücklich, er ist nicht automatisch enthalten.

Was Sie als Gastronom nicht brauchen

Ist die Abgabe von Speisen und Getränken in Ihrer Betriebshaftpflicht eingeschlossen, brauchen Sie keine eigene Produkthaftpflicht. Prüfen Sie das im Vertrag. Wer nur einen Kiosk ohne Sitzplätze betreibt, kommt oft mit einer kleineren Haftpflicht und einer einfachen Inhaltsversicherung aus.

Ihre Beschäftigten sind bei der Arbeit kraft Gesetzes unfallversichert, die Beiträge zahlen Sie als Unternehmer. Eine private Gruppenunfallversicherung ist eine Zusatzleistung, keine Pflicht.

Schritt für Schritt

  1. Werte von Küche, Einrichtung, Geräten und Vorräten aufschreiben.
  2. Fixkosten pro Monat ermitteln: Pacht, Löhne, Kredite.
  3. Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung zuerst abschließen.
  4. Für teure Maschinen und Kühlung eine Elektronikversicherung und Verderb von Kühlgut prüfen.
  5. Pachtvertrag auf geforderte Versicherungen und Nachweise lesen.
  6. Verträge jährlich an Umsatz und Inventar anpassen.

Checkliste

  • Betriebshaftpflicht mit mindestens 3 Millionen Euro
  • Mietsachschäden an gepachteten Räumen eingeschlossen
  • Inhaltsversicherung zum Neuwert
  • Betriebsunterbrechung mit ausreichender Haftzeit
  • Verderb von Kühlgut versichert
  • Abzugsreinigung dokumentiert

Häufige Fehler

  • Nur die Haftpflicht abschließen und den Brand vergessen
  • Glauben, die Inhaltsversicherung zahle einen Maschinendefekt
  • Versicherungssumme nach dem Umbau nicht erhöhen
  • Den Pachtvertrag nicht auf Versicherungspflichten prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist eine Betriebshaftpflicht für Gastronomen Pflicht?

Ein Gesetz schreibt sie Gaststätten in der Regel nicht vor,

Verpächter und Brauereien verlangen sie aber oft im Vertrag.

Ohne sie sollten Sie keinen Gast bewirten.

Was kostet die Versicherung für ein kleines Café?

Die Haftpflicht kostet oft 80 bis 170 Euro im Jahr,

mit Inhaltsversicherung kommen etwa 200 bis 500 Euro dazu.

Zahlt die Haftpflicht bei Lebensmittelvergiftung?

Ja, Personenschäden durch Speisen und Getränke gehören zum versicherten Betriebsrisiko,

wenn Sie haften.

Bin ich als Inhaber unfallversichert?

Ihre Beschäftigten sind kraft Gesetzes versichert.

Ob und wie Sie selbst versichert sind, klären Sie mit der Berufsgenossenschaft.

Brauche ich eine Betriebsschließungsversicherung?

Sie zahlt, wenn eine Behörde den Betrieb wegen Infektionsgefahr schließt.

Lesen Sie genau, welche Erreger und Fälle der Tarif nennt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Betriebshaftpflicht

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebshaftpflichtversicherung

Zum Beispiel Elektroinstallation in Wohngebäuden, Café mit Außenbereich, Onlinehandel mit Möbeln

Zum Beispiel Arbeiten beim Kunden, eigene Produkte, Export in die USA, Tanks oder Chemikalien

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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