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Wer haftet bei Kreditkartenbetrug oder einem gehackten Bankkonto?

Kurz gesagt

Bei Kreditkartenbetrug oder einem gehackten Bankkonto haftet zuerst die Bank: Zahlungen, die Sie nicht freigegeben haben, muss sie spätestens bis zum Ende des nächsten Geschäftstags erstatten. Sie tragen höchstens 50 Euro, ohne starke Kundenauthentifizierung gar nichts. Wer grob fahrlässig handelt oder die Zahlung selbst freigibt, trägt den Schaden selbst.

Wer haftet bei Kreditkartenbetrug oder einem gehackten Bankkonto?

Was es kostet

Was Kartenbetrug Sie kosten kann und was zusätzlicher Schutz kostet.

BeispielRichtwert
Ihr Anteil bei Missbrauch ohne grobe Fahrlässigkeithöchstens 50 Euro
Ihr Anteil, wenn die Bank keinen zweiten Faktor verlangt hat0 Euro
Private Cyberversicherung, Einzelperson, Spanne im Test7 bis 212 Euro im Jahr
Typische Grenze für Kontomissbrauch in privaten Cyberpolicenetwa 3.000 bis 15.000 Euro im Jahr

Haftung nach BGB, Preisspanne nach dem Warentest vom Mai 2024.

Die Leistungsgrenzen privater Policen sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommen.

Rechenbeispiel

Kreditkarte im Urlaub kopiert, 2.300 Euro abgebucht

Täter nutzen die Kartendaten für Onlinekäufe. Die Inhaberin bemerkt es zwei Tage später und meldet es sofort.

Onlinekäufe mit den kopierten Kartendaten2.300 Euro
Davon mit starker Kundenauthentifizierung freigegeben0 Euro
Ihr Anteil, weil kein zweiter Faktor verlangt wurde0 Euro
Zum Vergleich: Karte gestohlen und im Laden eingesetztAnteil höchstens 50 Euro

Die Bank erstattet die vollen 2.300 Euro. Hätte die Inhaberin einen Freigabecode an einen Anrufer weitergegeben, könnte die Bank grobe Fahrlässigkeit einwenden.

Die Bank haftet zuerst, nicht die Versicherung

Bucht jemand mit Ihren Kartendaten ab oder überweist von Ihrem gehackten Bankkonto, ist der Zahlungsvorgang nicht autorisiert. Dann hat die Bank gegen Sie keinen Anspruch auf das Geld und muss Ihr Konto so stellen, als hätte es die Buchung nie gegeben. Das muss unverzüglich geschehen, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach Ihrer Meldung (§ 675u BGB).

Ihre eigene Haftung ist gedeckelt: Beruht der Missbrauch auf einer verlorenen, gestohlenen oder sonst missbräuchlich genutzten Karte, kann die Bank höchstens 50 Euro von Ihnen verlangen. Hat die Bank für die Zahlung keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, also keinen zweiten Faktor wie App-Freigabe oder Code, tragen Sie gar nichts (§ 675v BGB).

FallWer zahltIhr Anteil
Fremde Onlinezahlung mit Ihren Kartendaten, ohne zweiten FaktorBank0 Euro
Karte gestohlen, Täter zahlt im LadenBankhöchstens 50 Euro
Abbuchungen nach Ihrer SperranzeigeBank0 Euro
Täter überweist von Ihrem gehackten OnlinebankingBankhöchstens 50 Euro, bei grober Fahrlässigkeit alles
PIN auf der Karte notiert, Karte gestohlenSie, wenn die Bank grobe Fahrlässigkeit belegtgesamter Schaden
Sie geben die Überweisung selbst frei, getäuscht von Betrügernniemand aus dem Gesetz, Ausnahme Cyberpolicegesamter Schaden

Wann Sie mehr als 50 Euro tragen

Die 50-Euro-Grenze fällt weg, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt oder Ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben (§ 675v Abs. 3 BGB). Zu diesen Pflichten gehört, PIN, Passwörter und Freigabecodes vor fremdem Zugriff zu schützen und einen Verlust oder Missbrauch unverzüglich zu melden (§ 675l BGB).

Ob ein Verhalten grob fahrlässig war, entscheidet sich im Einzelfall. Die Bank muss dafür Belege vorlegen. Dass Karte und PIN im System verwendet wurden, beweist für sich allein noch nicht, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben (§ 675w BGB). Lassen Sie sich eine Ablehnung deshalb immer schriftlich begründen.

Was beim gehackten Bankkonto anders ist

Beim gehackten Onlinebanking kommt es darauf an, wer die Zahlung freigegeben hat. Haben die Täter sich Zugang verschafft und selbst überwiesen, ist die Zahlung nicht autorisiert, und es gelten dieselben Regeln wie beim Kartenmissbrauch.

Haben Sie dagegen auf eine falsche Nachricht hin selbst eine Freigabe in der App bestätigt, kann die Zahlung als autorisiert gelten. Dann muss die Bank nicht erstatten. Wie dieser Fall bei Phishing aussieht und welche Policen ihn decken, steht auf unserer Seite zur Cyberversicherung bei Phishing.

Wo eine private Cyberversicherung hilft

Bei Kreditkartenbetrug mit Erstattung durch die Bank brauchen Sie keine Versicherung. Eine private Cyberpolice wird erst wichtig, wenn die Bank grobe Fahrlässigkeit einwendet oder wenn Sie selbst getäuscht überwiesen haben. Die meisten Tarife zahlen nachrangig, also erst nach der Ablehnung durch die Bank, und mit niedrigen Grenzen.

Viele Policen bieten zusätzlich Hilfe beim Aufräumen: Kontensperren, Wiederherstellung von Zugängen, Rechtsberatung. Ob das den Beitrag lohnt, hängt davon ab, wie viel Sie online bezahlen und wie viel Geld auf Konten mit Onlinezugang liegt.

Wann Sie keine eigene Absicherung brauchen

Wer Karten nur mit App-Freigabe nutzt, PIN und Codes nie weitergibt, Missbrauch sofort meldet und Kontoauszüge regelmäßig prüft, ist durch das Gesetz bereits weitgehend geschützt. Für diese Menschen bringt eine Cyberpolice allein wegen Kartenbetrug wenig.

Schritt für Schritt

  1. Karte oder Zugang sofort sperren, in Deutschland rund um die Uhr unter 116 116.
  2. Die Bank schriftlich über jede nicht autorisierte Buchung informieren und Erstattung verlangen.
  3. Anzeige bei der Polizei erstatten, auch online.
  4. Passwörter ändern, Geräte prüfen, Zugangsdaten neu vergeben.
  5. Bei Ablehnung eine schriftliche Begründung verlangen und die Schlichtungsstelle der Bank anrufen.
  6. Eine vorhandene Cyber- oder Hausratpolice informieren, wenn die Bank nicht zahlt.

Checkliste

  • Sperrnummer 116 116 im Handy gespeichert
  • Push-Nachricht für jede Kartenzahlung aktiviert
  • PIN und Passwörter nirgends notiert
  • Kontoauszüge mindestens monatlich geprüft
  • Freigaben nur in der eigenen App, nie auf Zuruf

Häufige Fehler

  • Mit der Meldung warten, bis der Monatsauszug kommt
  • Eine Ablehnung der Bank ohne Begründung hinnehmen
  • Freigabecodes an angebliche Bankmitarbeiter weitergeben
  • Annehmen, die Versicherung zahle vor der Bank

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss die Bank bei Kreditkartenbetrug immer zahlen?

Bei nicht autorisierten Zahlungen ja, bis auf höchstens 50 Euro.

Ausnahmen sind betrügerisches Handeln und grobe Fahrlässigkeit, die die Bank belegen muss.

Wie lange habe ich Zeit, eine falsche Abbuchung zu melden?

Längstens 13 Monate nach der Belastung.

Melden Sie aber sofort, sonst kann die Verzögerung gegen Sie sprechen.

Was gilt bei Debitkarte und girocard?

Dieselben Regeln.

Das Gesetz unterscheidet nicht nach Kartenart,

sondern nach autorisierter oder nicht autorisierter Zahlung.

Zahlt die Hausratversicherung bei Kartenbetrug?

Nur mit einem Internet- oder Cyberbaustein.

Der Grundschutz deckt Vermögensschäden im Internet nicht.

Haftet die Bank, wenn ich selbst an Betrüger überwiesen habe?

In der Regel nicht, weil Sie die Zahlung autorisiert haben.

Hier hilft höchstens eine Cyberpolice, die diesen Fall ausdrücklich nennt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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