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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer zahlt, wenn ein Exoskelett oder eine smarte Prothese versagt?

Kurz gesagt

Wer zahlt, wenn ein Exoskelett oder eine smarte Prothese versagt? Hat die Krankenkasse das Hilfsmittel gestellt, zahlt sie auch Reparatur und Ersatz. Verletzt Sie ein Gerätefehler, haftet der Hersteller ohne Verschulden nach dem Produkthaftungsgesetz. Passiert es bei der Arbeit, zahlt die Berufsgenossenschaft. Verletzen Sie andere, springt Ihre Privathaftpflicht ein, etwa 40 bis 120 Euro im Jahr.

Wer zahlt, wenn ein Exoskelett oder eine smarte Prothese versagt?

Was es kostet

Für ein versagendes Exoskelett oder eine smarte Prothese zählen Krankenkasse, Haftpflicht, Unfallversicherung und Rechtsschutz.

BeispielRichtwert
Zuzahlung für ein Hilfsmittel der Krankenkasse10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro
Privathaftpflicht für Singlesetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Private Unfallversicherung, Büroberuf, Progression 350 Prozentetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Rechtsschutz für eine Familie mit Privat, Beruf und Verkehretwa 251 bis 978 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Gerätepreis und Schadenhöhen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Knieprothese mit Mikroprozessor blockiert

Die von der Krankenkasse bewilligte Prothese blockiert wegen eines Softwarefehlers. Die Trägerin stürzt, bricht sich das Handgelenk, ihr Smartphone für 700 Euro geht kaputt.

Reparatur oder Ersatz der ProtheseKrankenkasse
Behandlung des HandgelenksKrankenkasse, Rückgriff beim Hersteller
Schmerzensgeld und VerdienstausfallHersteller nach dem Produkthaftungsgesetz
Smartphone für 700 EuroHersteller zahlt 200 Euro, 500 Euro Selbstbeteiligung

Die Krankenkasse kümmert sich um das Hilfsmittel, der Hersteller um die Folgen des Fehlers. Selbst trägt die Trägerin 500 Euro am Smartphone und ihre Zeit.

Wenn die Krankenkasse das Hilfsmittel bezahlt hat

Eine Prothese mit Mikroprozessor oder ein medizinisches Exoskelett ist ein Hilfsmittel. Ihr Anspruch gegen die Krankenkasse umfasst nach § 33 SGB V auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung, dazu Wartungen und technische Kontrollen, soweit sie für die Sicherheit nötig sind.

Versagt die smarte Prothese, wenden Sie sich deshalb zuerst an das Sanitätshaus und die Krankenkasse. Die Kasse kann Hilfsmittel auch leihweise überlassen, dann gehört das Gerät ihr und sie organisiert den Ersatz. Ob ein Exoskelett überhaupt bewilligt wird, entscheidet die Kasse im Einzelfall.

Was passiert istWer typischerweise zahlt
Prothese oder Exoskelett defekt, von der Kasse bewilligtKrankenkasse über Reparatur oder Ersatz
Sturz durch Gerätefehler, Sie werden verletztHersteller nach dem Produkthaftungsgesetz, vorab Ihre Krankenkasse
Sturz mit dem Exoskelett bei der ArbeitBerufsgenossenschaft als Arbeitsunfall
Sie stoßen mit der Prothese einen Passanten umIhre Privathaftpflicht, wenn Sie haften
Gerät selbst gekauft, außerhalb der GarantieSie selbst oder eine Geräteversicherung

Wenn ein Fehler im Gerät Sie verletzt

Wird jemand durch den Fehler eines Produkts verletzt, haftet der Hersteller nach § 1 Produkthaftungsgesetz ohne Verschulden. Ersetzt werden Heilungskosten, Verdienstausfall und nach § 8 auch ein Schmerzensgeld. Ihre Krankenkasse zahlt die Behandlung vorab und holt sich das Geld beim Hersteller zurück (§ 116 SGB X).

Den Schaden an der smarten Prothese oder dem Exoskelett selbst ersetzt das Produkthaftungsgesetz nicht, nur Schäden an anderen privat genutzten Sachen, und davon tragen Sie 500 Euro selbst. Für das Gerät gelten Gewährleistung und Garantie. Medizinprodukte unterliegen zudem der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745.

Software-Fehler und das neue Produkthaftungsrecht

Viele Exoskelette und smarte Prothesen steuern Gelenke über Sensoren und Software. Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 ein neues Produkthaftungsrecht beschlossen, das am 9. Dezember 2026 in Kraft treten soll. Es erfasst ausdrücklich Software und erleichtert Geschädigten die Beweisführung.

Für Geräte, die vor diesem Stichtag in Verkehr gekommen sind, gilt das bisherige Recht. Heben Sie deshalb Lieferschein, Seriennummer und Software-Stand Ihrer Prothese auf, damit sich später klären lässt, welches Recht gilt.

Exoskelette am Arbeitsplatz

In Logistik, Pflege und Industrie tragen Beschäftigte Exoskelette, die Rücken und Schultern entlasten. Verletzt Sie ein solches Exoskelett bei der Arbeit, ist das ein Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft zahlt Behandlung, Reha und gegebenenfalls eine Rente.

Ihr Arbeitgeber haftet Ihnen für den Personenschaden dann nur bei Vorsatz (§ 104 SGB VII). Lag ein Konstruktionsfehler im Exoskelett vor, kann sich die Berufsgenossenschaft das Geld beim Hersteller zurückholen.

Welche private Versicherung bei einer smarten Prothese sinnvoll ist

Eine Privathaftpflicht ist für Menschen mit Prothese oder Exoskelett genauso wichtig wie für alle anderen: Stürzen Sie auf einen Menschen oder beschädigen Sie fremde Sachen, zahlt sie, wenn Sie haften. Eine private Unfallversicherung zahlt bei bleibender Invalidität nach einem Sturz, egal wer schuld war.

Streiten Sie mit dem Hersteller über einen Gerätefehler, sind Gutachten teuer. Eine Rechtsschutzversicherung mit Schadenersatz-Rechtsschutz trägt solche Kosten, wenn der Streit nach Vertragsbeginn entsteht.

Wann Sie keine zusätzliche Versicherung brauchen

Hat die Krankenkasse Ihre smarte Prothese bewilligt, brauchen Sie für Reparatur und Ersatz keine eigene Geräteversicherung. Eine solche Police lohnt sich nur für Geräte, die Sie selbst gekauft haben, etwa ein Exoskelett für Sport oder Freizeit, das die Kasse nicht bezahlt.

Beratung für Menschen mit Exoskelett oder Prothese

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft, ob Ihre Verträge Privathaftpflicht, Unfallversicherung und Rechtsschutz zu Ihrem Hilfsmittel passen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Das versagende Gerät nicht selbst öffnen und den Zustand mit Fotos festhalten.
  2. Sanitätshaus und Krankenkasse sofort informieren und Ersatz anfordern.
  3. Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen.
  4. Den Hersteller schriftlich über den Fehler informieren und Seriennummer sowie Software-Stand nennen.
  5. Bei einem Unfall bei der Arbeit den Arbeitgeber informieren, damit die Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft geht.

Checkliste

  • Bewilligungsbescheid der Krankenkasse abgelegt
  • Seriennummer und Software-Stand notiert
  • Wartungstermine des Sanitätshauses eingehalten
  • Privathaftpflicht vorhanden
  • Unfallversicherung mit passender Invaliditätssumme geprüft
  • Rechtsschutz mit Schadenersatz-Baustein vorhanden

Häufige Fehler

  • Das defekte Gerät selbst reparieren oder umbauen
  • Den Unfall bei der Arbeit nicht als Arbeitsunfall melden
  • Eine teure Geräteversicherung für ein Hilfsmittel der Krankenkasse abschließen
  • Belege und Software-Stand nicht aufbewahren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Krankenkasse die Reparatur meiner smarten Prothese?

Ja, wenn sie die Prothese als Hilfsmittel bewilligt hat.

Der Anspruch umfasst Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung (§ 33 SGB V).

Bekomme ich Schmerzensgeld, wenn ein Exoskelett versagt?

Ja, wenn ein Fehler im Gerät Sie verletzt hat.

Der Hersteller haftet nach dem Produkthaftungsgesetz auch auf Schmerzensgeld,

ohne dass Sie ihm ein Verschulden nachweisen müssen.

Wer zahlt, wenn ich mit der Prothese jemanden umstoße?

Haften Sie, zahlt Ihre Privathaftpflicht.

Lag der Grund in einem Gerätefehler, kann sie sich das Geld beim Hersteller zurückholen.

Ersetzt der Hersteller die kaputte Prothese selbst?

Nach dem Produkthaftungsgesetz nicht, es deckt nur Schäden an anderen Sachen.

Für das Gerät selbst gelten Gewährleistung, Garantie und bei Hilfsmitteln die Krankenkasse.

Was gilt bei einem Exoskelett, das der Arbeitgeber stellt?

Ein Unfall damit ist ein Arbeitsunfall, die Berufsgenossenschaft zahlt.

Ihr Arbeitgeber haftet Ihnen für Personenschäden nur bei Vorsatz.

Gilt das neue Produkthaftungsrecht für meine Prothese?

Nur wenn sie ab dem 09.12.2026 in Verkehr gekommen ist.

Für ältere Geräte bleibt es beim bisherigen Gesetz.

Quellen

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