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Wo trage ich die Lebensversicherung in der Steuererklärung ein?

Kurz gesagt

Wo trage ich die Lebensversicherung in der Steuererklärung ein? Beiträge zur Risikolebensversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, wirken aber nur bis 1.900 oder 2.800 Euro zusammen mit Kranken- und Pflegebeiträgen. Eine Auszahlung aus einem Vertrag ab 2005 tragen Sie in die Anlage KAP ein, nach 12 Jahren und ab 60 oder 62 nur mit halbem Gewinn. Private Renten kommen in die Anlage R.

Wo trage ich die Lebensversicherung in der Steuererklärung ein?

Was es kostet

Steuerwerte rund um die Lebensversicherung.

BeispielRichtwert
Höchstbetrag sonstige Vorsorge, viele Angestellte1.900 Euro im Jahr
Höchstbetrag sonstige Vorsorge, etwa Selbstständige2.800 Euro im Jahr
Kapitalertragsteuer bei Auszahlung25 Prozent vom vollen Gewinn
Ertragsanteil einer Rente ab 6717 Prozent der Jahresrente

Stand Oktober 2026, Werte laut EStG und Finanzverwaltung NRW.

Zeilennummern können sich je Vordruckjahr ändern.

Zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn sie anfallen.

Rechenbeispiel

Auszahlung mit 63 Jahren, Vertrag aus 2012

Eingezahlt wurden 40.000 Euro, ausgezahlt werden 52.000 Euro. Laufzeit und Alter erfüllen die Bedingungen für den halben Gewinn.

Gewinn12.000 Euro
Einbehaltene Kapitalertragsteuer, 25 Prozent3.000 Euro
Steuerpflichtig nach Erklärung6.000 Euro
Steuer bei 30 Prozent persönlichem Satz1.800 Euro

Mit der Anlage KAP bekommt sie rund 1.200 Euro zurück.

Beiträge zur Lebensversicherung eintragen

Beiträge zu einer Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall zahlt, sind sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sie gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Dasselbe gilt für Kapitallebens- und Rentenversicherungen, deren Laufzeit vor dem 1. Januar 2005 begann und für die vor diesem Datum ein Beitrag gezahlt wurde.

Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung, die ab 2005 abgeschlossen wurde, können Sie nicht absetzen. Kranken- und Pflegebeiträge meldet der Versicherer ohnehin elektronisch, die Anlage Vorsorgeaufwand brauchen Sie nur für Beiträge, die dem Finanzamt nicht vorliegen.

Warum die Beiträge oft nichts bringen

Sonstige Vorsorge wirkt nur bis 2.800 Euro im Jahr, für viele Angestellte bis 1.900 Euro. In diesen Topf zählen auch Kranken- und Pflegebeiträge, Haftpflicht, Unfall und Berufsunfähigkeit.

Übersteigen schon die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag, werden diese voll abgezogen und der Abzug der Lebensversicherung entfällt. Für viele Angestellte bringt der Eintrag deshalb keinen Euro, schaden tut er nicht.

Auszahlung einer Lebensversicherung eintragen

Bei Verträgen ab 2005 ist der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen ein Kapitalertrag. Der Versicherer behält davon 25 Prozent Kapitalertragsteuer ein, auch wenn nur die Hälfte steuerpflichtig ist. Dazu ist er verpflichtet.

Die Hälfte holen Sie über die Anlage KAP zurück: Tragen Sie den vollen Unterschiedsbetrag in der Zeile für Versicherungsleistungen ein, laut Finanzverwaltung NRW Zeile 30. Das Finanzamt halbiert automatisch und rechnet mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

VertragSteuerWo eintragen
Abschluss vor 2005in der Regel steuerfreimeist nichts
Ab 2005, 12 Jahre und ab 60 oder 62halber Gewinn, persönlicher SteuersatzAnlage KAP, voller Betrag
Ab 2005, Bedingungen nicht erfülltvoller Gewinn, 25 Prozent abgegoltenfreiwillig Anlage KAP zur Prüfung
Lebenslange RenteErtragsanteilAnlage R

Renten aus der Lebensversicherung

Wählen Sie statt der Auszahlung eine lebenslange Rente, versteuern Sie nur den Ertragsanteil. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab: mit 65 Jahren 18 Prozent, mit 67 Jahren 17 Prozent der Jahresrente. Eingetragen wird die Rente in der Anlage R.

Leistung der Lebensversicherung im Todesfall

Die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird, ist kein Kapitalertrag. Das Einkommensteuergesetz erfasst nur Auszahlungen im Erlebensfall und beim Rückkauf.

Erbschaftsteuer kann trotzdem anfallen, wenn die Auszahlung auf einem Vertrag des Verstorbenen beruht und an einen Dritten geht. Wer Versicherungsnehmer und wer bezugsberechtigt ist, entscheidet über die Steuer.

Wann Sie bei der Lebensversicherung nichts eintragen müssen

Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer ist die Steuer auf die Auszahlung grundsätzlich abgegolten, eine Pflicht zur Erklärung besteht deswegen nicht. Wer aber den halben Gewinn nutzen kann, verschenkt ohne Eintrag oft viel Geld.

Schritt für Schritt

  1. Vertragsbeginn und Art der Lebensversicherung prüfen.
  2. Bei Auszahlung die Steuerbescheinigung des Versicherers bereitlegen.
  3. Halben Gewinn: vollen Unterschiedsbetrag in die Anlage KAP eintragen.
  4. Private Rente in der Anlage R angeben.
  5. Beiträge zur Risikolebensversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

Checkliste

  • Vertragsbeginn vor oder ab 2005 geklärt
  • Laufzeit mindestens 12 Jahre
  • Alter bei Auszahlung 60 oder 62
  • Steuerbescheinigung vorhanden
  • Bezugsberechtigung für den Todesfall geprüft

Häufige Fehler

  • Bei Auszahlung keine Erklärung abgeben und den halben Gewinn verschenken
  • Nur den halben Betrag statt des vollen Unterschiedsbetrags eintragen
  • Beiträge zu Verträgen ab 2005 absetzen wollen
  • Die Erbschaftsteuer bei der Todesfallleistung übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Auszahlung angeben, wenn schon Steuer abgezogen wurde?

Eine Pflicht besteht nicht.

Den halben Gewinn bekommen Sie aber nur über die Anlage KAP.

Kann ich Beiträge zur Kapitallebensversicherung absetzen?

Nur bei Verträgen, die vor 2005 begonnen haben und für die vor 2005 ein Beitrag gezahlt wurde.

Ist die Todesfallsumme steuerfrei?

Einkommensteuer fällt nicht an.

Erbschaftsteuer kann anfallen, je nachdem, wer Versicherungsnehmer und wer bezugsberechtigt ist.

Wohin mit der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Auch in die Anlage Vorsorgeaufwand, in denselben Topf mit 1.900 oder 2.800 Euro.

Gilt das auch für Rürup und Riester?

Nein.

Rürup-Beiträge zählen zur Altersvorsorge, Riester kommt in die Anlage AV.

Beide werden später anders besteuert.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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