Alles zur Versicherung: Private Rente
Lohnt sich eine private Rentenversicherung überhaupt noch?
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Kurz gesagt
Wo trage ich die Lebensversicherung in der Steuererklärung ein? Beiträge zur Risikolebensversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, wirken aber nur bis 1.900 oder 2.800 Euro zusammen mit Kranken- und Pflegebeiträgen. Eine Auszahlung aus einem Vertrag ab 2005 tragen Sie in die Anlage KAP ein, nach 12 Jahren und ab 60 oder 62 nur mit halbem Gewinn. Private Renten kommen in die Anlage R.
Steuerwerte rund um die Lebensversicherung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Höchstbetrag sonstige Vorsorge, viele Angestellte | 1.900 Euro im Jahr |
| Höchstbetrag sonstige Vorsorge, etwa Selbstständige | 2.800 Euro im Jahr |
| Kapitalertragsteuer bei Auszahlung | 25 Prozent vom vollen Gewinn |
| Ertragsanteil einer Rente ab 67 | 17 Prozent der Jahresrente |
Stand Oktober 2026, Werte laut EStG und Finanzverwaltung NRW.
Zeilennummern können sich je Vordruckjahr ändern.
Zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn sie anfallen.
Rechenbeispiel
Eingezahlt wurden 40.000 Euro, ausgezahlt werden 52.000 Euro. Laufzeit und Alter erfüllen die Bedingungen für den halben Gewinn.
| Gewinn | 12.000 Euro |
| Einbehaltene Kapitalertragsteuer, 25 Prozent | 3.000 Euro |
| Steuerpflichtig nach Erklärung | 6.000 Euro |
| Steuer bei 30 Prozent persönlichem Satz | 1.800 Euro |
Mit der Anlage KAP bekommt sie rund 1.200 Euro zurück.
Beiträge zu einer Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall zahlt, sind sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sie gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Dasselbe gilt für Kapitallebens- und Rentenversicherungen, deren Laufzeit vor dem 1. Januar 2005 begann und für die vor diesem Datum ein Beitrag gezahlt wurde.
Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung, die ab 2005 abgeschlossen wurde, können Sie nicht absetzen. Kranken- und Pflegebeiträge meldet der Versicherer ohnehin elektronisch, die Anlage Vorsorgeaufwand brauchen Sie nur für Beiträge, die dem Finanzamt nicht vorliegen.
Sonstige Vorsorge wirkt nur bis 2.800 Euro im Jahr, für viele Angestellte bis 1.900 Euro. In diesen Topf zählen auch Kranken- und Pflegebeiträge, Haftpflicht, Unfall und Berufsunfähigkeit.
Übersteigen schon die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag, werden diese voll abgezogen und der Abzug der Lebensversicherung entfällt. Für viele Angestellte bringt der Eintrag deshalb keinen Euro, schaden tut er nicht.
Bei Verträgen ab 2005 ist der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen ein Kapitalertrag. Der Versicherer behält davon 25 Prozent Kapitalertragsteuer ein, auch wenn nur die Hälfte steuerpflichtig ist. Dazu ist er verpflichtet.
Die Hälfte holen Sie über die Anlage KAP zurück: Tragen Sie den vollen Unterschiedsbetrag in der Zeile für Versicherungsleistungen ein, laut Finanzverwaltung NRW Zeile 30. Das Finanzamt halbiert automatisch und rechnet mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
| Vertrag | Steuer | Wo eintragen |
|---|---|---|
| Abschluss vor 2005 | in der Regel steuerfrei | meist nichts |
| Ab 2005, 12 Jahre und ab 60 oder 62 | halber Gewinn, persönlicher Steuersatz | Anlage KAP, voller Betrag |
| Ab 2005, Bedingungen nicht erfüllt | voller Gewinn, 25 Prozent abgegolten | freiwillig Anlage KAP zur Prüfung |
| Lebenslange Rente | Ertragsanteil | Anlage R |
Wählen Sie statt der Auszahlung eine lebenslange Rente, versteuern Sie nur den Ertragsanteil. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab: mit 65 Jahren 18 Prozent, mit 67 Jahren 17 Prozent der Jahresrente. Eingetragen wird die Rente in der Anlage R.
Die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird, ist kein Kapitalertrag. Das Einkommensteuergesetz erfasst nur Auszahlungen im Erlebensfall und beim Rückkauf.
Erbschaftsteuer kann trotzdem anfallen, wenn die Auszahlung auf einem Vertrag des Verstorbenen beruht und an einen Dritten geht. Wer Versicherungsnehmer und wer bezugsberechtigt ist, entscheidet über die Steuer.
Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer ist die Steuer auf die Auszahlung grundsätzlich abgegolten, eine Pflicht zur Erklärung besteht deswegen nicht. Wer aber den halben Gewinn nutzen kann, verschenkt ohne Eintrag oft viel Geld.
Fragen und Antworten
Eine Pflicht besteht nicht.
Den halben Gewinn bekommen Sie aber nur über die Anlage KAP.
Nur bei Verträgen, die vor 2005 begonnen haben und für die vor 2005 ein Beitrag gezahlt wurde.
Einkommensteuer fällt nicht an.
Erbschaftsteuer kann anfallen, je nachdem, wer Versicherungsnehmer und wer bezugsberechtigt ist.
Auch in die Anlage Vorsorgeaufwand, in denselben Topf mit 1.900 oder 2.800 Euro.
Nein.
Rürup-Beiträge zählen zur Altersvorsorge, Riester kommt in die Anlage AV.
Beide werden später anders besteuert.
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