Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Ja, die Gebäudeversicherung bezahlt die Suche nach einem Leck, wenn dahinter ein versicherter Leitungswasserschaden steckt, etwa ein Rohrbruch in der Wand. Eine Leckortung kostet meist 200 bis 600 Euro. Findet der Fachbetrieb nur eine undichte Fuge oder Grundwasser, zahlen Sie die Suche oft selbst. Zahlt Ihr Tarif die Suchkosten nur bis zu einer Grenze, steht sie in den Bedingungen.
Veröffentlichte Preise für eine Leckortung in Deutschland, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Feuchtemessung oder Endoskopie | etwa 200 bis 400 Euro |
| Thermografie mit Wärmebildkamera | etwa 200 bis 500 Euro |
| Akustische Ortung | etwa 250 bis 500 Euro |
| Tracergas-Ortung | etwa 300 bis 800 Euro |
| Anfahrt und Erstprüfung | etwa 100 bis 250 Euro |
| Schwierige Fälle | bis etwa 2.000 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Handwerkerpreisen.
Zuschläge für Notdienst nachts und am Wochenende kommen hinzu.
Die Kosten für das Öffnen der Wand und den Rohrtausch im Beispiel sind Richtwerte aus der
Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Am Putz neben der Dusche zeigt sich ein dunkler Rand, der langsam größer wird. Die Eigentümerin meldet den Schaden und lässt das Leck suchen.
| Anfahrt und Erstprüfung | etwa 100 bis 250 Euro |
| Thermografie und Feuchtemessung | etwa 200 bis 500 Euro |
| Fall A: Warmwasserrohr in der Wand undicht, Wand öffnen und Rohrstück ersetzen | etwa 800 bis 1.200 Euro |
| Fall B: nur die Silikonfuge der Dusche ist undicht | Fuge erneuern, etwa 100 bis 200 Euro |
Im Fall A zahlt die Versicherung Ortung, Öffnen und Reparatur, zusammen etwa 1.100 bis 1.950 Euro, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Im Fall B liegt kein Leitungswasserschaden vor, dann zahlen Sie meist Ortung und Fuge selbst.
Die Leckortung gehört zu den Kosten, mit denen ein Schaden festgestellt wird. Nach § 85 VVG erstattet der Versicherer Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens, den er zu ersetzen hat, soweit sie nach den Umständen geboten waren. Das Gesetz knüpft die Erstattung also an einen Schaden, für den der Vertrag einsteht.
In der Wohngebäudeversicherung ist das meist Leitungswasser: Wasser, das ungewollt aus einem Trinkwasser-, Abwasser- oder Heizungsrohr im Haus austritt. Stellt sich bei der Suche ein solcher Rohrschaden heraus, werden in der Regel auch das Öffnen der Wand, das Ersetzen des Rohrstücks und das Verschließen bezahlt.
| Ergebnis der Suche | Zahlt die Gebäudeversicherung die Leckortung? |
|---|---|
| Rohrbruch in der Wand oder im Boden | ja, samt Öffnen und Verschließen |
| Undichte Heizungsleitung | ja, die Heizung zählt zu Leitungswasser |
| Undichte Silikon- oder Fliesenfuge | meist nein, das gilt nicht als Leitungswasserschaden |
| Grundwasser oder aufsteigende Feuchte im Keller | nein, auch nicht mit dem Leitungswasserschutz |
| Defektes Abwasserrohr unter dem Garten | nur wenn Ableitungsrohre auf dem Grundstück mitversichert sind |
| Ortung findet keine Ursache | hängt vom Tarif ab, vorher schriftlich klären |
Die Ortung ist auch dann eine Leistung des Fachbetriebs, wenn sie kein Leck findet oder nur eine undichte Fuge zeigt. Die Rechnung kommt trotzdem. Viele Versicherer lehnen die Kosten dann ab, weil kein versicherter Schaden vorliegt.
Bessere Tarife nennen Such- und Freilegungskosten ausdrücklich in den Bedingungen, manche mit einer eigenen Höchstsumme. Lesen Sie nach, ob die Kosten nur bei einem Rohrbruch oder auch bei einem bloßen Verdacht übernommen werden.
Der Fachbetrieb wählt das Verfahren nach Lage des Lecks. Feuchtemessung und Wärmebild finden nasse Stellen in Wand und Estrich, die akustische Ortung hört austretendes Wasser in Druckleitungen, Tracergas findet auch sehr kleine Lecks. Dazu kommen Anfahrt und kleinere Öffnungen.
Eine gezielte Ortung ist fast immer billiger als großflächiges Aufstemmen auf Verdacht. Deshalb erwarten Versicherer, dass zuerst gesucht und dann geöffnet wird.
Einen Sachverständigen, den Sie zusätzlich selbst beauftragen, etwa um die Schadenhöhe zu prüfen, erstattet der Versicherer nach § 85 Abs. 2 VVG nur, wenn Sie vertraglich dazu verpflichtet waren oder er Sie dazu aufgefordert hat. Fragen Sie also vorher.
Kann der Versicherer seine Leistung kürzen, etwa wegen grober Fahrlässigkeit, darf er nach § 85 Abs. 3 VVG auch den Ersatz der Ermittlungskosten entsprechend kürzen.
Fragen und Antworten
Meist nur, wenn ein versicherter Schaden vorliegt.
Ob Ihr Tarif die Suche schon bei einem begründeten Verdacht bezahlt, steht in den Bedingungen.
Meist 200 bis 600 Euro, je nach Verfahren und Aufwand.
In schwierigen Fällen kann es bis etwa 2.000 Euro kosten.
Für ein Leck in den Leitungen des Hauses ist die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig.
Melden Sie den Schaden sofort dem Vermieter, beauftragen Sie die Ortung nicht selbst.
Das kommt vor, wenn Sie den Fachbetrieb selbst beauftragen.
Klären Sie mit dem Versicherer, ob er direkt mit dem Betrieb abrechnet.
Ja, wenn Ableitungsrohre unter dem Gebäude und auf dem Grundstück mitversichert sind.
In einfachen Tarifen fehlen sie oft.
Ja.
Dass Sie das Wasser abstellen und weiteren Schaden verhindern, erwartet der Versicherer ohnehin.
Melden Sie den Schaden danach so schnell wie möglich.
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