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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Sterbegeld

Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?

Kurz gesagt

Nein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr, die Vorschriften im SGB V sind weggefallen. Zuletzt waren es 525 Euro. Sterbegeld gibt es noch von der Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall, 2026 rund 6.780 Euro, und für Hinterbliebene von Beamten. Rentner hinterlassen dem Ehepartner oft das Sterbevierteljahr.

Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?

Was es kostet

Staatliche Leistungen im Todesfall 2026 und Richtwerte für die private Vorsorge.

BeispielRichtwert
Sterbegeld der Krankenkasse bis Ende 2003525 Euro, heute 0 Euro
Sterbegeld der Unfallversicherung 2026rund 6.780 Euro
Sterbegeldversicherung, Eintritt mit 60, Summe 7.000 Euroetwa 35 bis 39 Euro im Monat
Feuerbestattung im Urnenreihengrabetwa 4.000 bis 6.000 Euro

Stand Oktober 2026.

Das Unfall-Sterbegeld ist aus der Bezugsgröße 2026 selbst gerechnet.

Beiträge und Bestattungskosten sind Richtwerte aus öffentlich genannten Tarifbeispielen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Rentner stirbt, Ehefrau organisiert die Beerdigung

Der Ehemann bezog 1.500 Euro Rente. Die Beerdigung kostet 6.500 Euro, eine Sterbegeldversicherung gab es nicht.

Sterbegeld der Krankenkasse0 Euro
Vorschuss Sterbevierteljahr, drei Monatsrenten4.500 Euro
Rechnung Bestatter und Friedhof6.500 Euro
Rest aus Erspartem2.000 Euro

Das Sterbevierteljahr deckt hier gut zwei Drittel. Beim zweiten Todesfall gibt es diesen Vorschuss nicht mehr. Die Beerdigungskosten sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was 2004 passiert ist

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Sterbegeld zum 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog verschwunden. Die früheren §§ 58 und 59 SGB V stehen heute nur noch als „weggefallen“ im Gesetz. Zuletzt gab es 525 Euro beim Tod eines Mitglieds und 262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen.

Daran ändert auch eine private Zusatzversicherung bei der Krankenkasse nichts: Sterbegeldtarife, die Krankenkassen mit Partnern bewerben, sind private Lebensversicherungen mit eigenem Beitrag.

Wer heute noch Sterbegeld zahlt

Staatliches Sterbegeld gibt es nur noch in Sonderfällen. Die Tabelle zeigt, wer zahlt und unter welchen Voraussetzungen.

StelleVoraussetzungHöhe 2026
Krankenkassekeine, Leistung abgeschafft0 Euro
Gesetzliche UnfallversicherungTod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheitein Siebtel von 47.460 Euro, rund 6.780 Euro
Dienstherr bei BeamtenTod im Dienst oder im Ruhestandzweifache Dienst- oder Versorgungsbezüge
RentenversicherungEhepartner eines Rentnersdrei Monate die volle Rente des Verstorbenen
SozialamtVerpflichtete können nicht zahlenerforderliche Kosten einer Bestattung

Das Sterbegeld der Unfallversicherung

Stirbt jemand an den Folgen eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Sterbegeld nach § 64 SGB VII. Es beträgt ein Siebtel der Bezugsgröße. Für 2026 ist sie auf 47.460 Euro festgesetzt, das Sterbegeld liegt damit bei rund 6.780 Euro.

Gezahlt wird an den, der die Bestattung bezahlt. Zusätzlich können Überführungskosten erstattet werden, wenn der Tod nicht am Wohnort eintrat.

Das Sterbevierteljahr für Ehepartner

Stirbt ein Rentner, bekommt der Ehepartner für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen weiter, statt der geringeren Witwen- oder Witwerrente. Auf Antrag beim Renten Service der Post innerhalb von 30 Tagen gibt es einen Vorschuss in Höhe von drei Monatsrenten. Das ist kein Sterbegeld, deckt aber oft einen Teil der Beerdigung.

Was das für Ihre Vorsorge heißt

Für die meisten Familien kommt im Todesfall kein Geld von einer Kasse. Eine Beerdigung kostet etwa 4.000 bis 12.000 Euro. Wer das nicht aus Erspartem zahlen kann, sorgt mit einem Sparkonto, einer Sterbegeldversicherung oder einem Treuhandvertrag beim Bestatter vor. Welcher Weg sich lohnt, hängt vor allem von Alter und Gesundheit ab.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Liegen 5.000 bis 8.000 Euro auf einem Konto, das Sie nicht anrühren, und ist ein Angehöriger als Verfügungsberechtigter eingetragen, ist die Beerdigung bezahlt. Dann brauchen Sie keine Sterbegeldversicherung, nur weil die Krankenkasse nichts mehr zahlt.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit war.
  2. Bei Beamten den Dienstherrn oder die Versorgungsstelle informieren.
  3. Bei Rentnern den Vorschuss im Sterbevierteljahr innerhalb von 30 Tagen beantragen.
  4. Arbeitgeber und Tarifvertrag nach einer Sterbebeihilfe fragen.
  5. Erst dann die eigene Vorsorge für den Rest planen.

Checkliste

  • Mit null Euro von der Krankenkasse rechnen
  • Arbeitsunfall als Todesursache geprüft
  • Beamtenstatus des Verstorbenen geprüft
  • Vorschuss Sterbevierteljahr fristgerecht beantragt
  • Eigene Rücklage oder Vorsorge für die Beerdigung vorhanden

Häufige Fehler

  • Auf ein Sterbegeld der Krankenkasse warten
  • Einen Sterbegeldtarif mit Kassenlogo für eine Kassenleistung halten
  • Die 30 Tage für den Rentenvorschuss verstreichen lassen
  • Beim zweiten Todesfall erneut mit dem Sterbevierteljahr rechnen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Seit wann zahlt die Krankenkasse kein Sterbegeld mehr?

Seit dem 1.

Januar 2004.

Seitdem gibt es diese Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr.

Zahlt die private Krankenversicherung Sterbegeld?

Nur wenn es im Tarif ausdrücklich vereinbart ist.

Üblich ist es nicht, sehen Sie in Ihren Tarifbedingungen nach.

Gibt es Sterbegeld beim Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld?

Nein.

Können die Angehörigen die Bestattung nicht bezahlen,

übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten.

Bekommen Beamte noch Sterbegeld?

Ja, Hinterbliebene erhalten die zweifachen Dienst- oder Versorgungsbezüge.

Das regelt § 18 BeamtVG für den Bund, die Länder haben eigene Regeln.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Der Ehepartner eines Rentners bekommt drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen.

Ein Vorschuss ist innerhalb von 30 Tagen möglich.

Zahlt der Arbeitgeber etwas?

Manche Tarif- oder Arbeitsverträge sehen eine Sterbebeihilfe vor.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Quellen

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