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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Zahlt die private Unfallversicherung Schmerzensgeld?

Kurz gesagt

Nein, im Grundsatz nicht. Die private Unfallversicherung zahlt die vereinbarten Leistungen, vor allem Geld bei bleibender Invalidität, egal wer schuld ist. Schmerzensgeld schuldet nur, wer den Unfall verursacht hat, praktisch dessen Haftpflichtversicherung. Manche Tarife bieten einen Baustein mit dem Namen Schmerzensgeld, je nach Tarif 500 bis 5.000 Euro bei Knochenbruch oder Bänderriss.

Zahlt die private Unfallversicherung Schmerzensgeld?

Was es kostet

Belegte Beträge für den Schmerzensgeld-Baustein und Beiträge für den Grundschutz, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Baustein Schmerzensgeld, Knochenbruch oder Bänderriss500 Euro, bei offenem Bruch 1.000 Euro
Baustein Schmerzensgeld mit frei gewählter Summebis höchstens 5.000 Euro
Grundschutz Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Grundschutz Handwerk, gleiche Summe und Progressionetwa 120 bis 260 Euro im Jahr
Invaliditätsleistung bei 50 Prozent, 100.000 Euro Grundsumme, 225 Prozent Progression112.500 Euro einmalig

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Die Beträge des Bausteins stammen aus veröffentlichten Produktunterlagen,

die Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Der Aufpreis für den Baustein von etwa 10 bis 40 Euro im Jahr und die Zahlen im Rechenbeispiel

sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Radfahrerin, vom Auto erfasst, Schulter gebrochen

Der Autofahrer hat die Vorfahrt missachtet. Die Schulter heilt, ein Teil der Beweglichkeit bleibt eingeschränkt. Der Arzt bescheinigt einen bleibenden Schaden von einem Siebtel des Armwerts.

Grundsumme im eigenen Vertrag100.000 Euro
Armwert nach der einfachen Gliedertaxe70 Prozent
Ein Siebtel davon als Invaliditätsgrad10 Prozent, also 10.000 Euro
Baustein Schmerzensgeld bei Knochenbruch500 Euro, wenn vereinbart
Schmerzensgeld vom Autofahrerzusätzlich über seine Kfz-Haftpflicht, Höhe nach dem Einzelfall

Aus dem eigenen Vertrag kommen 10.500 Euro, egal wie die Schuldfrage ausgeht. Das Schmerzensgeld fordern Sie getrennt vom Verursacher. Die Progression greift hier nicht, weil sie erst bei höheren Invaliditätsgraden wirkt.

Warum die Unfallversicherung kein Schmerzensgeld im rechtlichen Sinn zahlt

Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für Schmerzen und verlorene Lebensfreude, den ein anderer Ihnen schuldet. § 253 Abs. 2 BGB knüpft es daran, dass jemand wegen einer Verletzung von Körper oder Gesundheit Schadensersatz leisten muss. Ohne einen Verursacher, der haftet, gibt es also kein Schmerzensgeld.

Die private Unfallversicherung funktioniert anders. Nach § 178 Abs. 1 VVG erbringt der Versicherer die vereinbarten Leistungen, wenn Ihnen ein Unfall passiert. Wer schuld ist, spielt dafür keine Rolle. Der wichtigste Betrag ist die Invaliditätsleistung bei einem bleibenden Schaden. Schmerzen, die wieder vergehen, bringen aus dem Grundschutz meist nichts.

Der Baustein, der Schmerzensgeld heißt

Einige Tarife verkaufen eine Zusatzleistung unter dem Namen Schmerzensgeld. Das ist kein Schmerzensgeld nach dem Gesetz, sondern eine feste Summe, die bei bestimmten Verletzungen fällig wird, oft bei Knochenbrüchen und Bänderrissen, auch ohne bleibenden Schaden.

Die Beträge unterscheiden sich stark. Ein Tarif zahlt 500 Euro bei Bruch oder Bänderriss und 1.000 Euro bei einem offenen Bruch, ambulant wie stationär. Bei einem anderen wählen Sie die Summe selbst, bis höchstens 5.000 Euro. Lesen Sie, welche Verletzungen genannt sind und ob nur der Bruch selbst zählt.

LeistungWann sie zahltWer zahlt
Schmerzensgeld nach § 253 BGBwenn ein anderer für den Unfall haftetder Verursacher, meist seine Haftpflichtversicherung
Invaliditätsleistungbei bleibendem Schaden nach der GliedertaxeIhre private Unfallversicherung
Baustein Schmerzensgeldbei Knochenbruch oder Bänderriss, je nach TarifIhre private Unfallversicherung, wenn vereinbart
Behandlungskostennach jedem UnfallIhre Krankenversicherung

Wenn ein anderer schuld ist: beide Wege nutzen

Fährt Sie ein Autofahrer an, verlangen Sie Schmerzensgeld von ihm, praktisch von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Ihre eigene Unfallversicherung zahlt daneben die vereinbarten Summen. Melden Sie den Unfall bei beiden.

Der Übergang von Ersatzansprüchen auf den Versicherer nach § 86 VVG steht im Gesetz im Kapitel Schadensversicherung und gilt, soweit ein Versicherer einen Schaden ersetzt. Die Unfallversicherung ersetzt keinen Schaden, sie zahlt vereinbarte Summen. Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld behalten Sie deshalb selbst.

Wann sich der Baustein lohnt und wann nicht

Der Baustein bringt kleine Beträge bei häufigen Verletzungen. Wer viel Sport treibt oder einen Puffer für Taxi, Haushaltshilfe und Zuzahlungen nach einem Bruch möchte, hat davon etwas.

Für den Ernstfall zählt er kaum. Ein Bruch, der folgenlos verheilt, belastet Sie selten finanziell schwer. Ein bleibender Schaden dagegen schon, und den deckt die Grundsumme mit Progression. Ist das Budget knapp, gehört das Geld zuerst in eine höhere Grundsumme.

Schritt für Schritt

  1. Unfall sofort bei Ihrer Unfallversicherung melden, auch wenn ein anderer schuld ist.
  2. Bei fremdem Verschulden Namen, Kennzeichen und Zeugen notieren und die Polizei rufen.
  3. Schmerzensgeld schriftlich beim Verursacher oder seiner Haftpflichtversicherung verlangen.
  4. Verletzungen und Behandlung lückenlos ärztlich festhalten lassen.
  5. Einen bleibenden Schaden innerhalb der Frist Ihres Bedingungswerks ärztlich feststellen lassen und melden.

Checkliste

  • Grundsumme am Einkommen ausgerichtet, mindestens 100.000 Euro
  • Progression eingeschlossen, damit schwere Schäden mehr bringen
  • Baustein Schmerzensgeld nur, wenn Sie kleine Beträge bei Brüchen wirklich wollen
  • Im Baustein genannt: Knochenbruch, Bänderriss, offener Bruch
  • Fristen für Feststellung und Meldung der Invalidität im Kalender notiert
  • Bei fremdem Verschulden Schmerzensgeld getrennt beim Verursacher fordern

Häufige Fehler

  • Von der eigenen Unfallversicherung Schmerzensgeld erwarten und den Verursacher nicht in Anspruch nehmen
  • Den Baustein Schmerzensgeld abschließen und dafür bei der Grundsumme sparen
  • Nach einem fremd verschuldeten Unfall die eigene Unfallversicherung nicht melden
  • Annehmen, nach einem eigenen Sturz gebe es Schmerzensgeld

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Unfallversicherung auch, wenn ich selbst schuld bin?

Ja.

Die private Unfallversicherung fragt nicht nach der Schuld, sie zahlt die vereinbarten Leistungen.

Ein Schmerzensgeld gibt es bei eigenem Verschulden dagegen von niemandem.

Bekomme ich Schmerzensgeld und Unfallversicherung zusammen?

Ja, wenn ein anderer haftet.

Das Schmerzensgeld kommt vom Verursacher, die Unfallversicherung zahlt aus Ihrem Vertrag.

Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.

Was zahlt die Unfallversicherung bei einem Knochenbruch?

Heilt der Bruch folgenlos, aus dem Grundschutz meist nichts.

Mit einem Baustein für Knochenbrüche oder Schmerzensgeld gibt es eine feste Summe,

belegt sind Beträge von 500 Euro bis wählbar 5.000 Euro.

Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, das den Unfall verursacht hat.

Sie wenden sich direkt an diese Versicherung.

Ist der Baustein Schmerzensgeld dasselbe wie Schmerzensgeld vom Gericht?

Nein.

Der Baustein ist eine feste Summe aus Ihrem eigenen Vertrag.

Schmerzensgeld nach dem Gesetz bemisst sich am Einzelfall und schuldet nur,

wer für den Unfall haftet.

Holt sich mein Unfallversicherer das Geld beim Verursacher zurück?

Nicht über § 86 VVG, denn dieser Übergang gilt nur, soweit ein Versicherer einen Schaden ersetzt.

Die Unfallversicherung zahlt vereinbarte Summen, Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld bleibt bei Ihnen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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5Wie erreichen wir Sie?

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Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist die Tabelle in Ihrer Unfallversicherung, die jedem Körperteil einen feste …

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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