Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Brauche ich eine private Unfallversicherung?
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Kurz gesagt
Nein, im Grundsatz nicht. Die private Unfallversicherung zahlt die vereinbarten Leistungen, vor allem Geld bei bleibender Invalidität, egal wer schuld ist. Schmerzensgeld schuldet nur, wer den Unfall verursacht hat, praktisch dessen Haftpflichtversicherung. Manche Tarife bieten einen Baustein mit dem Namen Schmerzensgeld, je nach Tarif 500 bis 5.000 Euro bei Knochenbruch oder Bänderriss.
Belegte Beträge für den Schmerzensgeld-Baustein und Beiträge für den Grundschutz, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Baustein Schmerzensgeld, Knochenbruch oder Bänderriss | 500 Euro, bei offenem Bruch 1.000 Euro |
| Baustein Schmerzensgeld mit frei gewählter Summe | bis höchstens 5.000 Euro |
| Grundschutz Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Grundschutz Handwerk, gleiche Summe und Progression | etwa 120 bis 260 Euro im Jahr |
| Invaliditätsleistung bei 50 Prozent, 100.000 Euro Grundsumme, 225 Prozent Progression | 112.500 Euro einmalig |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Die Beträge des Bausteins stammen aus veröffentlichten Produktunterlagen,
die Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Der Aufpreis für den Baustein von etwa 10 bis 40 Euro im Jahr und die Zahlen im Rechenbeispiel
sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Autofahrer hat die Vorfahrt missachtet. Die Schulter heilt, ein Teil der Beweglichkeit bleibt eingeschränkt. Der Arzt bescheinigt einen bleibenden Schaden von einem Siebtel des Armwerts.
| Grundsumme im eigenen Vertrag | 100.000 Euro |
| Armwert nach der einfachen Gliedertaxe | 70 Prozent |
| Ein Siebtel davon als Invaliditätsgrad | 10 Prozent, also 10.000 Euro |
| Baustein Schmerzensgeld bei Knochenbruch | 500 Euro, wenn vereinbart |
| Schmerzensgeld vom Autofahrer | zusätzlich über seine Kfz-Haftpflicht, Höhe nach dem Einzelfall |
Aus dem eigenen Vertrag kommen 10.500 Euro, egal wie die Schuldfrage ausgeht. Das Schmerzensgeld fordern Sie getrennt vom Verursacher. Die Progression greift hier nicht, weil sie erst bei höheren Invaliditätsgraden wirkt.
Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für Schmerzen und verlorene Lebensfreude, den ein anderer Ihnen schuldet. § 253 Abs. 2 BGB knüpft es daran, dass jemand wegen einer Verletzung von Körper oder Gesundheit Schadensersatz leisten muss. Ohne einen Verursacher, der haftet, gibt es also kein Schmerzensgeld.
Die private Unfallversicherung funktioniert anders. Nach § 178 Abs. 1 VVG erbringt der Versicherer die vereinbarten Leistungen, wenn Ihnen ein Unfall passiert. Wer schuld ist, spielt dafür keine Rolle. Der wichtigste Betrag ist die Invaliditätsleistung bei einem bleibenden Schaden. Schmerzen, die wieder vergehen, bringen aus dem Grundschutz meist nichts.
Einige Tarife verkaufen eine Zusatzleistung unter dem Namen Schmerzensgeld. Das ist kein Schmerzensgeld nach dem Gesetz, sondern eine feste Summe, die bei bestimmten Verletzungen fällig wird, oft bei Knochenbrüchen und Bänderrissen, auch ohne bleibenden Schaden.
Die Beträge unterscheiden sich stark. Ein Tarif zahlt 500 Euro bei Bruch oder Bänderriss und 1.000 Euro bei einem offenen Bruch, ambulant wie stationär. Bei einem anderen wählen Sie die Summe selbst, bis höchstens 5.000 Euro. Lesen Sie, welche Verletzungen genannt sind und ob nur der Bruch selbst zählt.
| Leistung | Wann sie zahlt | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Schmerzensgeld nach § 253 BGB | wenn ein anderer für den Unfall haftet | der Verursacher, meist seine Haftpflichtversicherung |
| Invaliditätsleistung | bei bleibendem Schaden nach der Gliedertaxe | Ihre private Unfallversicherung |
| Baustein Schmerzensgeld | bei Knochenbruch oder Bänderriss, je nach Tarif | Ihre private Unfallversicherung, wenn vereinbart |
| Behandlungskosten | nach jedem Unfall | Ihre Krankenversicherung |
Fährt Sie ein Autofahrer an, verlangen Sie Schmerzensgeld von ihm, praktisch von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Ihre eigene Unfallversicherung zahlt daneben die vereinbarten Summen. Melden Sie den Unfall bei beiden.
Der Übergang von Ersatzansprüchen auf den Versicherer nach § 86 VVG steht im Gesetz im Kapitel Schadensversicherung und gilt, soweit ein Versicherer einen Schaden ersetzt. Die Unfallversicherung ersetzt keinen Schaden, sie zahlt vereinbarte Summen. Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld behalten Sie deshalb selbst.
Der Baustein bringt kleine Beträge bei häufigen Verletzungen. Wer viel Sport treibt oder einen Puffer für Taxi, Haushaltshilfe und Zuzahlungen nach einem Bruch möchte, hat davon etwas.
Für den Ernstfall zählt er kaum. Ein Bruch, der folgenlos verheilt, belastet Sie selten finanziell schwer. Ein bleibender Schaden dagegen schon, und den deckt die Grundsumme mit Progression. Ist das Budget knapp, gehört das Geld zuerst in eine höhere Grundsumme.
Fragen und Antworten
Ja.
Die private Unfallversicherung fragt nicht nach der Schuld, sie zahlt die vereinbarten Leistungen.
Ein Schmerzensgeld gibt es bei eigenem Verschulden dagegen von niemandem.
Ja, wenn ein anderer haftet.
Das Schmerzensgeld kommt vom Verursacher, die Unfallversicherung zahlt aus Ihrem Vertrag.
Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.
Heilt der Bruch folgenlos, aus dem Grundschutz meist nichts.
Mit einem Baustein für Knochenbrüche oder Schmerzensgeld gibt es eine feste Summe,
belegt sind Beträge von 500 Euro bis wählbar 5.000 Euro.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, das den Unfall verursacht hat.
Sie wenden sich direkt an diese Versicherung.
Nein.
Der Baustein ist eine feste Summe aus Ihrem eigenen Vertrag.
Schmerzensgeld nach dem Gesetz bemisst sich am Einzelfall und schuldet nur,
wer für den Unfall haftet.
Nicht über § 86 VVG, denn dieser Übergang gilt nur, soweit ein Versicherer einen Schaden ersetzt.
Die Unfallversicherung zahlt vereinbarte Summen, Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld bleibt bei Ihnen.
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