Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Brauche ich eine private Unfallversicherung?
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Kurz gesagt
Nur wenn etwas bleibt. Die private Unfallversicherung zahlt bei einem Knochenbruch die Invaliditätsleistung erst, wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als drei Jahre dauert. Heilt der Bruch folgenlos aus, gibt es aus diesem Teil nichts. Bleibt zum Beispiel ein Zehntel der Handfunktion verloren, sind das nach der Mustergliedertaxe 5,5 Prozent, bei 100.000 Euro Grundsumme also 5.500 Euro.
Invaliditätsleistung nach der Mustergliedertaxe, gerechnet ohne Progression mit 100.000 Euro Grundsumme.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Unterarmbruch, verheilt ohne Folgen | 0 Euro Invaliditätsleistung |
| Handgelenksbruch, Hand bleibt um ein Zehntel eingeschränkt (55 Prozent mal 1/10) | 5,5 Prozent, 5.500 Euro |
| Sprunggelenksbruch, Fuß bleibt um zwei Zehntel eingeschränkt (40 Prozent mal 2/10) | 8 Prozent, 8.000 Euro |
| Unterschenkelbruch, Bein bis unterhalb des Knies um drei Zehntel eingeschränkt (50 Prozent mal 3/10) | 15 Prozent, 15.000 Euro |
Werte aus den unverbindlichen Musterbedingungen AUB 2020.
Ihr Tarif kann höhere Sätze und eine Progression haben,
die Beispiele sind Rechenbeispiele, Stand Oktober 2026.
Rechenbeispiel
Grundsumme 100.000 Euro. Nach einem Jahr bleibt die Beweglichkeit der Hand um ein Zehntel eingeschränkt.
| Gliedertaxe Hand | 55 Prozent |
| Ein Zehntel davon | 5,5 Prozent |
| Invaliditätsleistung | 5.500 Euro |
| Fristen eingehalten | ärztliche Feststellung und Meldung innerhalb von 15 Monaten |
5.500 Euro einmalig. Wäre der Bruch folgenlos verheilt, hätte es nur Zusatzleistungen aus dem Vertrag gegeben.
Die private Unfallversicherung ist für bleibende Folgen gedacht. In den Musterbedingungen des Gesamtverbands steht ausdrücklich das Beispiel: Ein Knochenbruch, der innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt, ist keine dauerhafte Beeinträchtigung.
Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre besteht und sich nicht mehr bessern wird. Typische Fälle nach einem Bruch sind eine steife Schulter, ein Handgelenk, das nicht mehr ganz beweglich ist, oder ein Knie mit Arthrose nach einem Gelenkbruch.
Nach den Musterbedingungen muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt sein. Außerdem müssen Sie sie innerhalb von 15 Monaten beim Versicherer geltend machen. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch, nur in Ausnahmefällen ist das entschuldigt.
Gerade bei Brüchen ist im ersten Jahr oft unklar, was bleibt. Melden Sie deshalb vorsorglich, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Das kostet nichts und hält den Anspruch offen. Ihr Tarif kann längere Fristen haben als das Muster, maßgeblich ist Ihr Vertrag.
| Frist nach dem Unfall | Was passieren muss |
|---|---|
| unverzüglich | Unfall melden, Arzt aufsuchen |
| 15 Monate | Invalidität eingetreten und ärztlich schriftlich festgestellt |
| 15 Monate | Invalidität beim Versicherer geltend gemacht |
| bis 3 Jahre | Neubemessung des Grades auf Wunsch einer Seite möglich |
Für Arme, Beine, Hände und Füße gilt die Gliedertaxe. Der volle Verlust einer Hand zählt im Muster 55 Prozent, ein Fuß 40 Prozent, ein Bein bis unterhalb des Knies 50 Prozent. Bleibt nur ein Teil der Funktion eingeschränkt, gilt der entsprechende Teil davon.
Der Prozentsatz wird mit Ihrer Grundsumme malgenommen. Haben Sie eine Progression vereinbart, steigt die Leistung bei höheren Graden zusätzlich. Ab welchem Grad sie greift, steht in Ihrem Tarif.
Ob es schon für den Bruch selbst Geld gibt, hängt vom Bedingungswerk ab. Achten Sie auf Leistungen wie eine feste Summe je Fraktur, ein Krankenhaustagegeld oder Geld für Reha und Hilfe im Haushalt. Sie gibt es nur, wenn sie im Vertrag stehen.
Ehrlich gesagt: Für die Absicherung zählen bleibende Schäden, nicht der einzelne Gips. Ein Baustein für Brüche ist eine nette Zugabe, wichtiger sind eine ausreichende Grundsumme und eine gute Gliedertaxe.
Brechen Sie sich auf der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin etwas, ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Sie zahlt Behandlung und Reha. Eine Verletztenrente gibt es erst, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
In der Freizeit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Dort hilft nur die private Unfallversicherung.
Fragen und Antworten
Eine Invaliditätsleistung nicht.
Nur wenn Ihr Tarif eine Leistung für Brüche, Krankenhaus oder Reha enthält, gibt es dafür Geld.
In der Regel nicht, weil kein plötzliches Ereignis von außen vorliegt.
Maßgeblich ist der Unfallbegriff in Ihren Bedingungen.
Nach den Musterbedingungen können Sie und der Versicherer den Grad bis drei Jahre nach dem Unfall
neu bemessen lassen.
Nein.
Sie gilt bei der Arbeit und auf dem direkten Weg dorthin, nicht in der Freizeit.
Steht fest, dass eine Leistung kommt, nur ihre Höhe noch nicht,
können Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen.
NAMMERT Versicherungsmakler
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