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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Knochenbruch?

Kurz gesagt

Nur wenn etwas bleibt. Die private Unfallversicherung zahlt bei einem Knochenbruch die Invaliditätsleistung erst, wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als drei Jahre dauert. Heilt der Bruch folgenlos aus, gibt es aus diesem Teil nichts. Bleibt zum Beispiel ein Zehntel der Handfunktion verloren, sind das nach der Mustergliedertaxe 5,5 Prozent, bei 100.000 Euro Grundsumme also 5.500 Euro.

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Knochenbruch?

Was es kostet

Invaliditätsleistung nach der Mustergliedertaxe, gerechnet ohne Progression mit 100.000 Euro Grundsumme.

BeispielRichtwert
Unterarmbruch, verheilt ohne Folgen0 Euro Invaliditätsleistung
Handgelenksbruch, Hand bleibt um ein Zehntel eingeschränkt (55 Prozent mal 1/10)5,5 Prozent, 5.500 Euro
Sprunggelenksbruch, Fuß bleibt um zwei Zehntel eingeschränkt (40 Prozent mal 2/10)8 Prozent, 8.000 Euro
Unterschenkelbruch, Bein bis unterhalb des Knies um drei Zehntel eingeschränkt (50 Prozent mal 3/10)15 Prozent, 15.000 Euro

Werte aus den unverbindlichen Musterbedingungen AUB 2020.

Ihr Tarif kann höhere Sätze und eine Progression haben,

die Beispiele sind Rechenbeispiele, Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Sturz beim Radfahren, Bruch des Handgelenks

Grundsumme 100.000 Euro. Nach einem Jahr bleibt die Beweglichkeit der Hand um ein Zehntel eingeschränkt.

Gliedertaxe Hand55 Prozent
Ein Zehntel davon5,5 Prozent
Invaliditätsleistung5.500 Euro
Fristen eingehaltenärztliche Feststellung und Meldung innerhalb von 15 Monaten

5.500 Euro einmalig. Wäre der Bruch folgenlos verheilt, hätte es nur Zusatzleistungen aus dem Vertrag gegeben.

Warum ein Bruch allein noch kein Geld bringt

Die private Unfallversicherung ist für bleibende Folgen gedacht. In den Musterbedingungen des Gesamtverbands steht ausdrücklich das Beispiel: Ein Knochenbruch, der innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt, ist keine dauerhafte Beeinträchtigung.

Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre besteht und sich nicht mehr bessern wird. Typische Fälle nach einem Bruch sind eine steife Schulter, ein Handgelenk, das nicht mehr ganz beweglich ist, oder ein Knie mit Arthrose nach einem Gelenkbruch.

Die Fristen, an denen Ansprüche scheitern

Nach den Musterbedingungen muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt sein. Außerdem müssen Sie sie innerhalb von 15 Monaten beim Versicherer geltend machen. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch, nur in Ausnahmefällen ist das entschuldigt.

Gerade bei Brüchen ist im ersten Jahr oft unklar, was bleibt. Melden Sie deshalb vorsorglich, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Das kostet nichts und hält den Anspruch offen. Ihr Tarif kann längere Fristen haben als das Muster, maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Frist nach dem UnfallWas passieren muss
unverzüglichUnfall melden, Arzt aufsuchen
15 MonateInvalidität eingetreten und ärztlich schriftlich festgestellt
15 MonateInvalidität beim Versicherer geltend gemacht
bis 3 JahreNeubemessung des Grades auf Wunsch einer Seite möglich

So wird die Leistung nach einem Knochenbruch berechnet

Für Arme, Beine, Hände und Füße gilt die Gliedertaxe. Der volle Verlust einer Hand zählt im Muster 55 Prozent, ein Fuß 40 Prozent, ein Bein bis unterhalb des Knies 50 Prozent. Bleibt nur ein Teil der Funktion eingeschränkt, gilt der entsprechende Teil davon.

Der Prozentsatz wird mit Ihrer Grundsumme malgenommen. Haben Sie eine Progression vereinbart, steigt die Leistung bei höheren Graden zusätzlich. Ab welchem Grad sie greift, steht in Ihrem Tarif.

Knochenbruch-Bausteine und Sofortleistungen

Ob es schon für den Bruch selbst Geld gibt, hängt vom Bedingungswerk ab. Achten Sie auf Leistungen wie eine feste Summe je Fraktur, ein Krankenhaustagegeld oder Geld für Reha und Hilfe im Haushalt. Sie gibt es nur, wenn sie im Vertrag stehen.

Ehrlich gesagt: Für die Absicherung zählen bleibende Schäden, nicht der einzelne Gips. Ein Baustein für Brüche ist eine nette Zugabe, wichtiger sind eine ausreichende Grundsumme und eine gute Gliedertaxe.

Arbeitsunfall: die gesetzliche Unfallversicherung

Brechen Sie sich auf der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin etwas, ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Sie zahlt Behandlung und Reha. Eine Verletztenrente gibt es erst, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

In der Freizeit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Dort hilft nur die private Unfallversicherung.

Schritt für Schritt

  1. Unfall sofort dem Versicherer melden und alle Arztberichte sammeln.
  2. Behandlung konsequent wahrnehmen, auch Reha und Physiotherapie.
  3. Innerhalb von 15 Monaten schriftlich geltend machen, dass Sie von einer Invalidität ausgehen.
  4. Ärztliche Feststellung der Invalidität rechtzeitig einholen.
  5. Bescheid prüfen und bei Bedarf innerhalb von drei Jahren eine Neubemessung verlangen.

Checkliste

  • Unfallmeldung mit Datum
  • Röntgenbilder und Arztberichte
  • Geltendmachung der Invalidität vor Ablauf von 15 Monaten
  • Schriftliche ärztliche Feststellung
  • Prüfung, welche Zusatzleistungen der Tarif für Brüche hat

Häufige Fehler

  • Abwarten, ob etwas bleibt, und dabei die 15 Monate verpassen
  • Annehmen, jeder Bruch werde automatisch bezahlt
  • Den Unfall bei der Arbeit nur privat melden und die Berufsgenossenschaft vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Unfallversicherung für einen gebrochenen Arm, der wieder heilt?

Eine Invaliditätsleistung nicht.

Nur wenn Ihr Tarif eine Leistung für Brüche, Krankenhaus oder Reha enthält, gibt es dafür Geld.

Zählt ein Ermüdungsbruch als Unfall?

In der Regel nicht, weil kein plötzliches Ereignis von außen vorliegt.

Maßgeblich ist der Unfallbegriff in Ihren Bedingungen.

Was ist, wenn sich der Zustand später verschlechtert?

Nach den Musterbedingungen können Sie und der Versicherer den Grad bis drei Jahre nach dem Unfall

neu bemessen lassen.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit?

Nein.

Sie gilt bei der Arbeit und auf dem direkten Weg dorthin, nicht in der Freizeit.

Gibt es einen Vorschuss?

Steht fest, dass eine Leistung kommt, nur ihre Höhe noch nicht,

können Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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1Für wen?
2Welche Versicherungen?

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Private Unfallversicherung

Möglichst genau, zum Beispiel Industriemechaniker in der Montage statt Mechaniker

Zum Beispiel Motorrad, Tauchen, Klettern, Flugsport

Zum Beispiel Unfallrente, Hilfeleistungen im Alter, Zeckenbiss

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist die Tabelle in Ihrer Unfallversicherung, die jedem Körperteil einen feste …

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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