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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Rechtsschutz

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung beim Anwalt?

Kurz gesagt

Nur wenn schon ein versicherter Streit vorliegt. Dann zahlt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung beim Anwalt als Teil des Falls; für Verbraucher kostet sie höchstens 226,10 Euro. Eine vorsorgliche Beratung ohne Streit zahlt sie meist nicht, Ausnahme ist der Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Achtung: Eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro frisst die Erstattung oft fast ganz auf.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung beim Anwalt?

Was es kostet

Gesetzliche Höchstbeträge für die Erstberatung nach RVG, dazu Richtwerte für den Schutz.

BeispielRichtwert
Erstes Beratungsgespräch, Verbraucher, ohne Vereinbarungbis 226,10 Euro
Weitergehende Beratung ohne Vereinbarung, Verbraucherbis 297,50 Euro
Eigenanteil bei Beratungshilfehöchstens 15 Euro
Beratungs-Rechtsschutz Familie und Erbe in vielen Tarifenoft bis 1.000 Euro im Jahr
Rechtsschutz für Singles, vier Bausteine, 300 Euro Selbstbeteiligungetwa 25 bis 32 Euro im Monat

Stand Oktober 2026.

Die Selbstbeteiligung von 250 Euro im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Kündigung erhalten, eine Beratung, dann Einigung

Ihnen wird gekündigt. Sie lassen sich einmal beraten, der Anwalt schreibt dem Arbeitgeber nicht, Sie einigen sich selbst.

Erstberatung beim Fachanwalt226,10 Euro
Selbstbeteiligung im Tarif250 Euro
Erstattung durch den Versicherer0 Euro
Ihr Eigenanteil226,10 Euro

Bei einer reinen Beratung kann die Selbstbeteiligung die ganze Rechnung aufzehren. Wird daraus eine Kündigungsschutzklage, zahlt der Versicherer den großen Rest.

Wann die Erstberatung bezahlt wird

Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Nach den Musterbedingungen ist das in den meisten Bereichen der Zeitpunkt, zu dem Sie oder ein anderer gegen Rechtspflichten verstoßen haben oder verstoßen haben sollen. Haben Sie eine Kündigung bekommen, verlangt der Vermieter zu viel Miete oder liefert ein Händler nicht, ist der Fall da. Die erste Beratung beim Anwalt gehört dann zum versicherten Fall.

Ohne einen solchen Verstoß gibt es keinen Versicherungsfall. Wer nur wissen möchte, wie ein Arbeitsvertrag zu verstehen ist oder ob ein Testament richtig formuliert ist, bekommt die Erstberatung in der Regel nicht bezahlt. Und der Streit muss nach Vertragsbeginn und nach der Wartezeit von meist drei Monaten entstanden sein.

SituationZahlt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung?
Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, Arbeitsrecht versichertja
Mieterhöhung oder Nebenkostenstreit, Mietrecht versichertja
Frage zum Arbeitsvertrag ohne Streitmeist nein
Erbfall, Beratungs-Rechtsschutz vereinbartja, nur Rat oder Auskunft
Scheidung, Beratungs-Rechtsschutz vereinbartja, nur die Beratung, nicht das Verfahren
Streit begann vor Vertragsbeginnnein

Was eine Erstberatung kostet

Für Verbraucher ist das erste Beratungsgespräch nach § 34 RVG auf 190 Euro netto begrenzt, mit Mehrwertsteuer 226,10 Euro. Gilt das Gespräch als weitergehende Beratung ohne Vereinbarung, sind es höchstens 250 Euro netto. Mit einer Vergütungsvereinbarung kann es mehr werden.

Fragen Sie beim Termin nach dem Preis. Viele Kanzleien nennen ihn vorher, und wer eine Deckungszusage vorlegt, bekommt die Rechnung direkt über den Versicherer abgerechnet.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Streit im Familien- und Erbrecht ist in der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Viele Tarife bieten aber einen Beratungs-Rechtsschutz: Er zahlt einen Rat oder eine Auskunft eines Anwalts. Wird der Anwalt darüber hinaus tätig, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite, zahlt der Versicherer nach den Musterbedingungen insgesamt nichts.

Versicherungsfall ist hier das Ereignis, das Ihre Rechtslage ändert, zum Beispiel der Tod eines Angehörigen oder die Trennung. Viele Tarife begrenzen die Leistung, oft auf eine Beratung und höchstens 1.000 Euro im Jahr, und haben längere Wartezeiten.

Die Selbstbeteiligung frisst kleine Rechnungen

Die Selbstbeteiligung zieht der Versicherer je Versicherungsfall ab. Liegt sie bei 250 Euro und kostet die Erstberatung 226,10 Euro, bekommen Sie nichts erstattet. Lohnend wird der Schutz erst, wenn aus der Beratung ein Schreiben, eine Verhandlung oder ein Prozess wird.

Viele Tarife bieten außerdem eine telefonische Rechtsberatung. Fragen Sie vor dem Abschluss, ob dafür eine Selbstbeteiligung anfällt und ob sie als Versicherungsfall zählt; das steht im Bedingungswerk, nicht im Werbeprospekt.

Wann Sie dafür keinen Rechtsschutz brauchen

Wer wenig verdient, bekommt beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Der Anwalt darf dann höchstens 15 Euro verlangen. Gewerkschaftsmitglieder können sich im Arbeitsrecht an ihre Gewerkschaft wenden.

Für eine einzelne Frage ohne Streit ist eine selbst bezahlte Erstberatung bis 226,10 Euro oft günstiger als ein Jahresbeitrag. Rechtsschutz lohnt sich wegen der Prozesskosten, nicht wegen der Erstberatung.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob schon ein Verstoß vorliegt, etwa Kündigung, Mahnung oder Mieterhöhung.
  2. Klären, ob der Rechtsbereich versichert und die Wartezeit abgelaufen ist.
  3. Vor dem Termin beim Versicherer melden und Deckung anfragen.
  4. Beim Anwalt nach dem Preis der Erstberatung fragen.
  5. Prüfen, ob die Selbstbeteiligung auch bei einer reinen Beratung abgezogen wird.

Checkliste

  • Versicherter Rechtsbereich
  • Streit nach Vertragsbeginn und Wartezeit entstanden
  • Deckungsanfrage gestellt
  • Höhe der Selbstbeteiligung bekannt
  • Beratungs-Rechtsschutz für Familie und Erbe im Vertrag
  • Telefonische Rechtsberatung des Tarifs genutzt, wenn vorhanden

Häufige Fehler

  • Für eine reine Vorsorgefrage Rechtsschutz erwarten
  • Im Familienrecht den Anwalt gleich schreiben lassen und die Beratungsleistung verlieren
  • Die Selbstbeteiligung bei kleinen Rechnungen vergessen
  • Den Versicherer erst nach dem Termin informieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was kostet die Erstberatung beim Anwalt ohne Rechtsschutz?

Für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro netto, also 226,10 Euro mit Mehrwertsteuer.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung eine Beratung zum Testament?

Nur über einen vereinbarten Beratungs-Rechtsschutz und erst,

wenn sich Ihre Rechtslage ändert, etwa durch einen Erbfall.

Eine reine Gestaltungsberatung zahlt sie meist nicht.

Muss ich den Anwalt nehmen, den der Versicherer empfiehlt?

Nein, Sie haben freie Anwaltswahl.

Empfohlene Kanzleien sind ein Angebot.

Zählt eine Erstberatung als Versicherungsfall?

Ja, wenn der Versicherer sie bezahlt.

Ob eine telefonische Beratung des Tarifs mitzählt, steht in den Bedingungen.

Kann ich mich vor Vertragsabschluss beraten lassen und dann versichern?

Das hilft nicht: Ein Streit, der vor Vertragsbeginn entstanden ist, bleibt ausgeschlossen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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