Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
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Kurz gesagt
Nur wenn schon ein versicherter Streit vorliegt. Dann zahlt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung beim Anwalt als Teil des Falls; für Verbraucher kostet sie höchstens 226,10 Euro. Eine vorsorgliche Beratung ohne Streit zahlt sie meist nicht, Ausnahme ist der Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Achtung: Eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro frisst die Erstattung oft fast ganz auf.
Gesetzliche Höchstbeträge für die Erstberatung nach RVG, dazu Richtwerte für den Schutz.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erstes Beratungsgespräch, Verbraucher, ohne Vereinbarung | bis 226,10 Euro |
| Weitergehende Beratung ohne Vereinbarung, Verbraucher | bis 297,50 Euro |
| Eigenanteil bei Beratungshilfe | höchstens 15 Euro |
| Beratungs-Rechtsschutz Familie und Erbe in vielen Tarifen | oft bis 1.000 Euro im Jahr |
| Rechtsschutz für Singles, vier Bausteine, 300 Euro Selbstbeteiligung | etwa 25 bis 32 Euro im Monat |
Stand Oktober 2026.
Die Selbstbeteiligung von 250 Euro im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ihnen wird gekündigt. Sie lassen sich einmal beraten, der Anwalt schreibt dem Arbeitgeber nicht, Sie einigen sich selbst.
| Erstberatung beim Fachanwalt | 226,10 Euro |
| Selbstbeteiligung im Tarif | 250 Euro |
| Erstattung durch den Versicherer | 0 Euro |
| Ihr Eigenanteil | 226,10 Euro |
Bei einer reinen Beratung kann die Selbstbeteiligung die ganze Rechnung aufzehren. Wird daraus eine Kündigungsschutzklage, zahlt der Versicherer den großen Rest.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Nach den Musterbedingungen ist das in den meisten Bereichen der Zeitpunkt, zu dem Sie oder ein anderer gegen Rechtspflichten verstoßen haben oder verstoßen haben sollen. Haben Sie eine Kündigung bekommen, verlangt der Vermieter zu viel Miete oder liefert ein Händler nicht, ist der Fall da. Die erste Beratung beim Anwalt gehört dann zum versicherten Fall.
Ohne einen solchen Verstoß gibt es keinen Versicherungsfall. Wer nur wissen möchte, wie ein Arbeitsvertrag zu verstehen ist oder ob ein Testament richtig formuliert ist, bekommt die Erstberatung in der Regel nicht bezahlt. Und der Streit muss nach Vertragsbeginn und nach der Wartezeit von meist drei Monaten entstanden sein.
| Situation | Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung? |
|---|---|
| Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, Arbeitsrecht versichert | ja |
| Mieterhöhung oder Nebenkostenstreit, Mietrecht versichert | ja |
| Frage zum Arbeitsvertrag ohne Streit | meist nein |
| Erbfall, Beratungs-Rechtsschutz vereinbart | ja, nur Rat oder Auskunft |
| Scheidung, Beratungs-Rechtsschutz vereinbart | ja, nur die Beratung, nicht das Verfahren |
| Streit begann vor Vertragsbeginn | nein |
Für Verbraucher ist das erste Beratungsgespräch nach § 34 RVG auf 190 Euro netto begrenzt, mit Mehrwertsteuer 226,10 Euro. Gilt das Gespräch als weitergehende Beratung ohne Vereinbarung, sind es höchstens 250 Euro netto. Mit einer Vergütungsvereinbarung kann es mehr werden.
Fragen Sie beim Termin nach dem Preis. Viele Kanzleien nennen ihn vorher, und wer eine Deckungszusage vorlegt, bekommt die Rechnung direkt über den Versicherer abgerechnet.
Streit im Familien- und Erbrecht ist in der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Viele Tarife bieten aber einen Beratungs-Rechtsschutz: Er zahlt einen Rat oder eine Auskunft eines Anwalts. Wird der Anwalt darüber hinaus tätig, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite, zahlt der Versicherer nach den Musterbedingungen insgesamt nichts.
Versicherungsfall ist hier das Ereignis, das Ihre Rechtslage ändert, zum Beispiel der Tod eines Angehörigen oder die Trennung. Viele Tarife begrenzen die Leistung, oft auf eine Beratung und höchstens 1.000 Euro im Jahr, und haben längere Wartezeiten.
Die Selbstbeteiligung zieht der Versicherer je Versicherungsfall ab. Liegt sie bei 250 Euro und kostet die Erstberatung 226,10 Euro, bekommen Sie nichts erstattet. Lohnend wird der Schutz erst, wenn aus der Beratung ein Schreiben, eine Verhandlung oder ein Prozess wird.
Viele Tarife bieten außerdem eine telefonische Rechtsberatung. Fragen Sie vor dem Abschluss, ob dafür eine Selbstbeteiligung anfällt und ob sie als Versicherungsfall zählt; das steht im Bedingungswerk, nicht im Werbeprospekt.
Wer wenig verdient, bekommt beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Der Anwalt darf dann höchstens 15 Euro verlangen. Gewerkschaftsmitglieder können sich im Arbeitsrecht an ihre Gewerkschaft wenden.
Für eine einzelne Frage ohne Streit ist eine selbst bezahlte Erstberatung bis 226,10 Euro oft günstiger als ein Jahresbeitrag. Rechtsschutz lohnt sich wegen der Prozesskosten, nicht wegen der Erstberatung.
Fragen und Antworten
Für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro netto, also 226,10 Euro mit Mehrwertsteuer.
Nur über einen vereinbarten Beratungs-Rechtsschutz und erst,
wenn sich Ihre Rechtslage ändert, etwa durch einen Erbfall.
Eine reine Gestaltungsberatung zahlt sie meist nicht.
Nein, Sie haben freie Anwaltswahl.
Empfohlene Kanzleien sind ein Angebot.
Ja, wenn der Versicherer sie bezahlt.
Ob eine telefonische Beratung des Tarifs mitzählt, steht in den Bedingungen.
Das hilft nicht: Ein Streit, der vor Vertragsbeginn entstanden ist, bleibt ausgeschlossen.
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Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Was kostet ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung?
Ohne Rechtsschutzversicherung kostet ein Anwalt für die erste Beratung höchstens 226,10 Euro …
Kann ich den Anwalt selbst auswählen?
Ja. Nach § 127 VVG dürfen Sie Ihren Anwalt frei auswählen, auch gegen eine Empfehlung des Ver …
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Erbstreitigkeiten?
Bei Erbstreitigkeiten meist nur zum Teil. Die üblichen Tarife zahlen im Erbrecht nur eine Ber …
Lohnt sich ein Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung?
Meist nicht. Im veröffentlichten Beispiel kostet der Verzicht auf 150 Euro Selbstbeteiligung …
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