Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
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Kurz gesagt
Meist nur zum Teil. Die üblichen Tarife zahlen im Erbrecht nur eine Beratung beim Anwalt, oft bis 250 oder 500 Euro je Fall. Einige Premiumtarife übernehmen auch den Streit vor Gericht, dann meist begrenzt auf 5.000 bis 10.000 Euro und mit bis zu zwölf Monaten Wartezeit. Ein Pflichtteilsstreit um 50.000 Euro kostet in erster Instanz schon rund 10.000 Euro.
Belegte Leistungsgrenzen, Gebühren und Beiträge, damit Sie die Deckung gegen echte Kosten halten können.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Beratung im Erbrecht im üblichen Tarif | etwa 250 bis 500 Euro je Fall |
| Erstberatung beim Anwalt ohne Vereinbarung, gesetzliche Höchstgebühr | 190 Euro netto |
| Erbrechtsschutz für Streit vor und außer Gericht, je nach Tarif | 5.000 bis 10.000 Euro Deckung |
| Mediation im Erbrecht | bis 3.000 Euro je Fall, bis 6.000 Euro im Jahr |
| Gerichtskosten erste Instanz bei 50.000 Euro Streitwert | 1.914 Euro |
| Single, Arbeitnehmer, Paket mit Erbrechtsschutz, 250 Euro Selbstbeteiligung | ab etwa 19,80 Euro im Monat |
Richtwerte, Stand Oktober 2026. Die Anwaltskosten im Rechenbeispiel sind aus der gesetzlichen Gebührentabelle seit Juni 2025 gerechnet (2,5 Gebühren zu je 1.357 Euro, Auslagen, 19 Prozent Umsatzsteuer). Welche Grenzen Ihr Vertrag für Erbrecht nennt, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich je Tarif.
Rechenbeispiel
So weit reicht welche Deckung, wenn Sie den Prozess vollständig verlieren.
| Gerichtskosten | 1.914 Euro |
| Eigener Anwalt | rund 4.050 Euro |
| Anwalt der Gegenseite | rund 4.050 Euro |
| Übernimmt ein üblicher Tarif | nur die Beratung, etwa 250 Euro |
| Übernimmt ein Tarif mit 10.000 Euro Erbrechtsschutz | fast alles, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung |
Rund 10.000 Euro Kostenrisiko. Mit üblichem Tarif tragen Sie fast alles selbst, mit 5.000 Euro Deckung etwa die Hälfte.
Familien- und Erbrecht gehören zu den Bereichen, die Rechtsschutzversicherer im Grundsatz nicht tragen. Ein Erbfall lässt sich lange vorhersehen, und die Streitwerte sind oft hoch. Deshalb bleibt im üblichen Tarif nur der Beratungsrechtsschutz.
Der greift erst, wenn sich Ihre Rechtslage tatsächlich geändert hat, also nach dem Tod des Erblassers. Wer vorher wissen will, wie er ein Testament gestaltet, zahlt die Beratung selbst.
| Leistung | Üblicher Tarif | Tarif mit Erbrechtsschutz |
|---|---|---|
| Beratung nach dem Erbfall | ja, oft bis 250 oder 500 Euro | ja |
| Außergerichtlicher Streit mit Miterben | nein | je nach Tarif ja |
| Klage um Pflichtteil oder Erbe | nein | ja, meist bis 5.000 oder 10.000 Euro |
| Mediation | teils | oft bis 3.000 Euro je Fall |
| Testament oder Vollmacht entwerfen | nein | nein |
Ohne Vereinbarung darf ein Anwalt Verbrauchern für ein erstes Gespräch höchstens 190 Euro netto berechnen, für eine weitere Beratung höchstens 250 Euro netto. Eine Grenze von 250 Euro deckt damit in vielen Fällen das, was Sie zur Einschätzung brauchen.
Mehr als die Beratung ist es aber nicht. Schreibt der Anwalt einen Brief an die Miterben oder geht er vor Gericht, ist das keine Beratung mehr und nicht versichert.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Bei 50.000 Euro liegen die Gerichtskosten der ersten Instanz bei 1.914 Euro. Jeder Anwalt kostet für Verfahren und Termin rund 4.050 Euro mit Umsatzsteuer.
Wer verliert, zahlt beide Anwälte und das Gericht. Das sind rund 10.000 Euro, bevor eine zweite Instanz überhaupt beginnt. Eine Deckung von 5.000 Euro reicht dann nur für die Hälfte.
Sinnvoll ist er, wenn in Ihrer Familie absehbar Streit droht, etwa bei Geschwistern aus mehreren Ehen, bei einer Immobilie im Nachlass oder wenn Sie enterbt werden könnten. Dann sollte der Vertrag laufen, solange die Eltern leben, damit die Wartezeit vorbei ist.
Nicht brauchen Sie ihn, wenn der Nachlass klein ist, ein klares Testament existiert oder Sie selbst Alleinerbe sind. Ist der Erbfall schon eingetreten, versichert ihn niemand mehr.
Fragen und Antworten
Nein. Das Entwerfen eines Testaments, einer Vollmacht oder einer Patientenverfügung ist Vorsorge und in keinem üblichen Tarif versichert.
Nein. Der Erblasser muss bei Vertragsschluss noch leben, und meist muss danach auch die Wartezeit ablaufen.
Nein. Er ist ein Teil des Privatrechtsschutzes und meist nur in höheren Tarifstufen enthalten.
Dann trägt grundsätzlich die Gegenseite die Kosten. Das Risiko liegt darin, dass sie nicht zahlen kann oder Sie nur zum Teil gewinnen.
Oft ja. Sie ist günstiger als ein Prozess, und einige Tarife zahlen sie bis 3.000 Euro je Fall auch ohne Wartezeit.
Viele Bedingungen nennen Anwalt oder Notar mit Zulassung in Deutschland, aber nur für die Beratung, nicht für Beurkundungen.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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