Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
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Kurz gesagt
Ja. Verlieren Sie einen versicherten Prozess, zahlt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten, Ihren Anwalt und auch den Anwalt der Gegenseite, soweit das Gericht Sie zur Erstattung verpflichtet. Bei 10.000 Euro Streitwert sind das zusammen rund 4.780 Euro. Sie selbst tragen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, oft 150 bis 300 Euro. Voraussetzung ist eine Deckungszusage für einen versicherten Fall.
Kosten eines verlorenen Prozesses nach RVG und GKG in der Fassung seit 1. Juni 2025, erste Instanz mit Verhandlung, mit 20 Euro Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu der Beitrag für den Schutz.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Prozess um 5.000 Euro verloren, alles zusammen | etwa 2.668 Euro |
| Prozess um 10.000 Euro verloren, alles zusammen | etwa 4.776 Euro |
| Gerichtskosten allein bei 5.000 Euro Streitwert | 511,50 Euro |
| Gerichtskosten allein bei 10.000 Euro Streitwert | 849 Euro |
| Rechtsschutzpaket Privat, Beruf, Verkehr | meist etwa 300 bis 500 Euro im Jahr |
Rechenbeispiele ohne Gutachter und Berufung, Stand Oktober 2026.
Die Selbstbeteiligung von 150 Euro im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Sie verlangen den Kaufpreis für ein mangelhaftes Gerät zurück. Der Versicherer hat Deckung zugesagt, das Gericht weist die Klage nach mündlicher Verhandlung ab.
| Eigener Anwalt (2,5 Gebühren, Pauschale, MwSt.) | 1.963,50 Euro |
| Anwalt der Gegenseite, gleiche Rechnung | 1.963,50 Euro |
| Gerichtskosten (3,0 Gebühren) | 849,00 Euro |
| Summe | 4.776,00 Euro |
| Ihre Selbstbeteiligung | 150,00 Euro |
Der Versicherer zahlt 4.626 Euro, Sie zahlen 150 Euro. Ohne Rechtsschutz hätten Sie die vollen 4.776 Euro getragen.
Im Zivilprozess trägt nach § 91 ZPO die Seite, die verliert, die Kosten des Rechtsstreits: Gericht, eigenen Anwalt und den Anwalt der Gegenseite. Genau dieses Risiko deckt die Rechtsschutzversicherung ab. Die Musterbedingungen der Versicherer nennen ausdrücklich die Gerichtskosten samt Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht, sowie die Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners, wenn Sie diese aufgrund gerichtlicher Festsetzung erstatten müssen.
Gezahlt wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme und nach den gesetzlichen Gebühren. Ein höheres Stundenhonorar Ihres Anwalts trägt der Versicherer meist nicht. Die Selbstbeteiligung zieht er je Versicherungsfall ab; hängen mehrere Fälle zusammen, nur einmal.
| Kostenart | Prozess um 10.000 Euro verloren | Zahlt die Rechtsschutzversicherung? |
|---|---|---|
| Eigener Anwalt | 1.963,50 Euro | ja, nach gesetzlichen Gebühren |
| Anwalt der Gegenseite | 1.963,50 Euro | ja, wenn das Gericht Sie verpflichtet |
| Gerichtskosten | 849,00 Euro | ja |
| Gerichtlicher Sachverständiger | je nach Fall | ja |
| Ihre Selbstbeteiligung | zum Beispiel 150 Euro | nein, die tragen Sie |
Gewinnen Sie nur zum Teil, teilt das Gericht die Kosten nach § 92 ZPO auf. Ihren Anteil zahlt die Rechtsschutzversicherung wie bei einem verlorenen Prozess.
Anders beim Vergleich: Hier zahlt der Versicherer nur den Teil der Kosten, der dem Verhältnis von angestrebtem zu erreichtem Ergebnis entspricht. Die Musterbedingungen rechnen vor: Wer 10.000 Euro fordert und sich auf 8.000 Euro einigt, bekommt 20 Prozent der Kosten ersetzt. Übernehmen Sie im Vergleich mehr Kosten, als es dieser Quote entspricht, bleibt der Rest bei Ihnen. Sprechen Sie einen Vergleich deshalb vorher mit Ihrem Versicherer ab.
Die Kosten werden nur übernommen, wenn der Streit überhaupt versichert ist. Typische Lücken sind Streit um Bauvorhaben, Familienrecht und Fälle, die vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit von meist drei Monaten entstanden sind. Kosten, die Sie ohne rechtliche Pflicht übernehmen, zahlt der Versicherer ebenfalls nicht.
Hält der Versicherer die Klage für aussichtslos oder mutwillig, kann er die Deckung ablehnen. Dann muss er Ihnen ein Schiedsgutachten oder einen Stichentscheid durch einen Anwalt anbieten. Klagen Sie ohne Deckungszusage und verlieren, tragen Sie das ganze Kostenrisiko selbst.
Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch die Seite, die gewinnt. Das regelt § 12a ArbGG. Beim Verlieren gibt es dort also keinen gegnerischen Anwalt zu erstatten; die Rechtsschutzversicherung zahlt Ihren eigenen Anwalt und die Gerichtskosten.
Vor dem Sozialgericht ist das Verfahren für Versicherte und Leistungsempfänger nach § 183 SGG gerichtskostenfrei. Wer dort verliert, zahlt also keine Gerichtskosten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Sozialrecht vor allem Ihren Anwalt, und zwar erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Wer wenig verdient, bekommt Prozesskostenhilfe für die eigenen Kosten. Verlieren Sie, müssen Sie den Anwalt der Gegenseite trotzdem selbst zahlen, das regelt § 123 ZPO. Gerade dieses Risiko deckt nur eine Rechtsschutzversicherung.
Wer selten streitet, kleine Beträge einklagt und einige Tausend Euro Rücklage hat, kann das Verlustrisiko auch selbst tragen. Bei einem Prozess um 1.000 Euro liegt es bei einigen Hundert Euro, bei 10.000 Euro bei fast 4.800 Euro.
Fragen und Antworten
Dann tragen Sie alle Kosten selbst: Gericht, Ihren Anwalt und den Anwalt der Gegenseite.
Holen Sie die Zusage deshalb immer vor der Klage ein.
Ja, wenn sie die Erfolgsaussicht bejaht und neu zusagt.
Für jede Instanz prüft der Versicherer gesondert.
Nein.
Rechtsschutz zahlt nur Verfahrenskosten.
Schadenersatz an andere ist Sache der Haftpflichtversicherung.
Nicht unbedingt.
Der Versicherer erstattet,
sobald Sie nachweisen, dass Sie zur Zahlung verpflichtet sind;
Vorschüsse an Gericht und Anwalt zahlt er in der Praxis meist direkt.
Nach den Musterbedingungen dürfen beide Seiten kündigen,
wenn innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei versicherte Fälle eintreten.
Ein einzelner Fall reicht dafür nicht.
Bei Straf-Rechtsschutz zahlt der Versicherer die Verteidigung und Verfahrenskosten.
Wird eine Vorsatztat rechtskräftig festgestellt, fordert er die Kosten meist zurück.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Was kostet ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung?
Ohne Rechtsschutzversicherung kostet ein Anwalt für die erste Beratung höchstens 226,10 Euro …
Wie bekomme ich eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung?
Eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung bekommen Sie, wenn Sie den Fall unverzüglich …
Lohnt sich ein Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung?
Meist nicht. Im veröffentlichten Beispiel kostet der Verzicht auf 150 Euro Selbstbeteiligung …
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht, wenn der Streit vor Vertragsbeginn oder in der Wart …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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