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Wie bekomme ich eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung?

Kurz gesagt

Eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung bekommen Sie, wenn Sie den Fall unverzüglich melden: mit Versicherungsnummer, kurzer Schilderung, Datum des ersten Verstoßes und Belegen wie Kündigung oder Schreiben der Gegenseite. Meist schickt Ihr Anwalt die Anfrage. Eine feste Frist gibt es nicht, der Versicherer muss aber unverzüglich antworten; knapp zwölf Wochen hat ein Gericht als zu spät gewertet.

Wie bekomme ich eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung?

Was es kostet

Kostenrisiko einer Klage nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz, Stand seit Juni 2025, und Werte zum Ombudsmann.

BeispielRichtwert
Kostenrisiko erste Instanz, Streitwert 1.500 Euro, verlorenetwa 1.094 Euro
Kostenrisiko erste Instanz, Streitwert 5.000 Euro, verlorenetwa 2.668 Euro
Eigene Kosten erste Instanz, Streitwert 10.000 Euroetwa 2.812 Euro
Geschäftsgebühr für eine aufwendige Deckungsanfrage, Rahmen0,5 bis 2,5 Gebühren
Ablehnung nach dieser Zeit in einem Gerichtsfall zu spätknapp 12 Wochen
Versicherungsombudsmann0 Euro, bindend bis 10.000 Euro

Stand Oktober 2026, aus einem Prozesskostenrechner mit den Gebühren seit 1.

Juni 2025, der Verfahrensordnung des Ombudsmanns und veröffentlichten Entscheidungen.

Die Angabe, dass Zusagen bei vollständigen Unterlagen oft in wenigen Tagen kommen,

und die Kosten im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Kündigung, Bruttogehalt 3.500 Euro, Arbeitsrechtsschutz seit zwei Jahren

Warum die Deckungszusage in den ersten Tagen nach der Kündigung kommen muss.

Frist für die Kündigungsschutzklage3 Wochen ab Zugang
Deckungsanfrage durch den Anwalt mit Kündigung und ArbeitsvertragTag 2
Streitwert, drei Bruttomonatsgehälter10.500 Euro
Eigene Anwaltskosten in der ersten Instanzetwa 2.000 Euro
Selbstbeteiligung mit Deckungszusage150 Euro

Mit Deckungszusage tragen Sie 150 Euro. Ohne Zusage zahlen Sie rund 2.000 Euro, auch wenn Sie gewinnen, weil vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst trägt.

Was die Deckungszusage ist und warum Sie sie zuerst brauchen

Mit der Deckungszusage bestätigt die Rechtsschutzversicherung schriftlich, dass sie die Kosten für einen bestimmten Streit übernimmt. Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands verlangen, dass Sie Schritte, die Kosten auslösen, nach Möglichkeit vorher abstimmen: den Auftrag an den Anwalt, die Klage und jedes Rechtsmittel.

Handeln Sie vor der Deckungszusage, zahlt der Versicherer nur, was er bei rechtzeitiger Bestätigung ohnehin gezahlt hätte. Lesen Sie die Zusage genau: Sie gilt oft nur für einen Abschnitt, etwa die außergerichtliche Vertretung. Für die Klage und erst recht für die Berufung brauchen Sie eine neue Bestätigung.

Was in die Deckungsanfrage gehört

Eine vollständige Deckungsanfrage spart Wochen, weil die Prüfung erst mit allen Unterlagen beginnt. Schildern Sie den Fall in wenigen Sätzen und nennen Sie das Datum des ersten Verstoßes. Daran entscheidet der Versicherer, ob der Fall in die Vertragszeit fällt und nach Ablauf der Wartezeit liegt.

Angabe oder UnterlageWozu der Versicherer sie braucht
Versicherungsnummer und versicherte PersonZuordnung zum Vertrag
Kurze Schilderung mit Ziel, etwa Zahlung von 2.400 EuroStreitwert und Erfolgsaussicht
Datum des ersten Verstoßes der GegenseitePrüfung von Vertragsbeginn und Wartezeit
Kopien: Vertrag, Kündigung, Bescheid, SchriftwechselBeleg für den Sachverhalt
Name des Anwalts, wenn schon gewähltZusage und Abrechnung direkt mit der Kanzlei
Laufende Fristen, etwa drei Wochen für die KündigungsschutzklageEilbearbeitung

Selbst anfragen oder den Anwalt anfragen lassen

Bei einem klaren Fall können Sie die Deckungszusage selbst anfordern, viele Versicherer bieten dafür ein Formular. Bei Kündigung, Bußgeld oder einem Streit mit Frist ist die Anfrage über den Anwalt meist schneller, weil er Streitwert und Ziel gleich richtig angibt.

Ob die Deckungsanfrage durch den Anwalt extra kostet, ist umstritten. Für eine einfache Anfrage spricht nach dem Bundesgerichtshof viel gegen eine eigene Gebühr, eine aufwendige Begründung kann der Anwalt dagegen berechnen, und diese Kosten zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Fragen Sie deshalb vorher und erteilen Sie den Auftrag, wenn Sie unsicher sind, nur unter der Bedingung der Deckungszusage.

Wie lange die Prüfung dauern darf

Eine Zahl von Tagen steht weder im Gesetz noch in den Musterbedingungen. Gerichte verlangen eine unverzügliche Prüfung. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat 2023 eine Ablehnung nach knapp zwölf Wochen als zu spät gewertet: Der Versicherer konnte sich danach nicht mehr auf fehlende Erfolgsaussichten berufen, auch nicht für die erste Instanz.

In der Praxis kommt die Deckungszusage bei vollständigen Unterlagen oft innerhalb weniger Tage. Hören Sie zwei Wochen nichts, haken Sie schriftlich nach und setzen Sie eine kurze Frist. Bei laufenden Klagefristen sollte Ihr Anwalt die Frist trotzdem wahren; bis zur Zusage liegt das Kostenrisiko dann bei Ihnen.

Wenn statt der Deckungszusage eine Ablehnung kommt

Lehnt der Versicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ab, muss er Sie nach § 128 VVG auf ein Gutachterverfahren oder den Stichentscheid hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, gilt Ihr Rechtsschutzbedürfnis im Einzelfall als anerkannt. Prüfen Sie jede Ablehnung zuerst darauf.

Beim Stichentscheid gibt Ihr Anwalt eine begründete Stellungnahme ab, die Kosten trägt der Versicherer. Bleibt es beim Nein, prüft der Versicherungsombudsmann kostenlos und entscheidet bis 10.000 Euro bindend für den Versicherer.

Wann Sie keine Deckungszusage brauchen

Für die telefonische Erstberatung über die Hotline des Versicherers brauchen Sie keine Deckungszusage. Auch für eine einmalige Beratung im Familien- oder Erbrecht genügt bei vielen Tarifen die Meldung, weil dort nur ein fester Betrag gezahlt wird.

Unnötig ist die Anfrage auch, wenn der Fall eindeutig nicht versichert ist, etwa ein Streit um den Hausbau oder eine Scheidung. Dann sparen Sie sich die Wartezeit und klären besser gleich mit dem Anwalt, was die Sache selbst kostet.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsschein heraussuchen und prüfen, ob der Lebensbereich versichert ist.
  2. Den Fall in wenigen Sätzen schildern und das Datum des ersten Verstoßes nennen.
  3. Belege beifügen und laufende Fristen deutlich angeben.
  4. Die Anfrage selbst oder über den Anwalt schriftlich senden.
  5. Nach zwei Wochen ohne Antwort schriftlich nachhaken.
  6. Die Zusage auf Umfang und Instanz prüfen, bevor der nächste Schritt beginnt.

Checkliste

  • Versicherungsnummer und versicherte Person angegeben
  • Datum des ersten Verstoßes genannt
  • Ziel und Streitwert beschrieben
  • Kopien aller wichtigen Schreiben beigefügt
  • Fristen der Gegenseite oder des Gerichts genannt
  • Zusage schriftlich erhalten und Umfang geprüft

Häufige Fehler

  • Den Anwalt beauftragen und die Klage einreichen, bevor die Deckungszusage da ist
  • Das Datum des Streitbeginns zu früh angeben und so in die Wartezeit rutschen
  • Die Zusage für die erste Instanz auch für die Berufung halten
  • Eine Ablehnung hinnehmen, ohne den Hinweis auf Gutachter oder Stichentscheid zu prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie bekomme ich die Deckungszusage schneller?

Mit vollständigen Unterlagen und dem Hinweis auf eine laufende Frist.

Die Prüfung beginnt erst, wenn der Versicherer alles hat.

Kann ich die Deckungszusage nachträglich beantragen?

Ja.

Der Versicherer zahlt dann aber nur, was er bei rechtzeitiger Anfrage gezahlt hätte.

Kosten für Schritte, die er abgelehnt hätte, tragen Sie.

Muss die Deckungszusage schriftlich sein?

Vorgeschrieben ist das nicht, aber verlangen Sie sie in Textform.

Nur so können Sie später Umfang und Instanz belegen.

Gilt die Zusage auch für die Berufung?

Meist nicht.

Für jede weitere Instanz braucht es eine neue Bestätigung,

die der Versicherer wieder auf Erfolgsaussicht prüft.

Was ist, wenn der Versicherer nicht antwortet?

Haken Sie schriftlich nach.

Antwortet er nicht unverzüglich,

kann er sich nach der Rechtsprechung nicht mehr auf fehlende Erfolgsaussichten berufen.

Kostet die Deckungsanfrage beim Anwalt extra?

Eine einfache Anfrage in der Regel nicht.

Für eine aufwendige Begründung darf der Anwalt eine Gebühr berechnen, fragen Sie vorher nach.

Quellen

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