Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Brauche ich eine private Unfallversicherung?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung
Kurz gesagt
Ja, die Unfallversicherung zahlt bei Bänderriss oder Kreuzbandriss, wenn ein Unfall oder eine erhöhte Kraftanstrengung die Ursache war und ein Dauerschaden bleibt. Heilt das Knie folgenlos, gibt es keine Invaliditätsleistung. Bleibt es um ein Zehntel instabil, sind das bei 70 Prozent Beinwert 7 Prozent, mit 100.000 Euro Grundsumme 7.000 Euro. Verschleiß ab 25 Prozent Mitwirkung kürzt.
Rechenbeispiele nach der Mustergliedertaxe und Beiträge aus veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Knie um ein Zehntel instabil, Beinwert 70 Prozent, 100.000 Euro | 7 Prozent, 7.000 Euro |
| Gleicher Fall, 40 Prozent Mitwirkung durch Verschleiß | 4,2 Prozent, 4.200 Euro |
| Sprunggelenk um ein Zehntel eingeschränkt, Fußwert 40 Prozent, 100.000 Euro | 4 Prozent, 4.000 Euro |
| Beitrag Erwachsener, Büroberuf, 100.000 Euro, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
Rechenbeispiele nach den Musterbedingungen AUB 2020;
der Invaliditätsgrad im Einzelfall kommt aus dem Gutachten.
Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Juli 2026.
Rechenbeispiel
Ein Freizeitkicker reißt sich beim Abstoppen das vordere Kreuzband. Grundsumme 100.000 Euro. Nach Operation und Reha bleibt das Knie etwas instabil, der Gutachter findet zusätzlich Verschleiß.
| Unfall | ja, erhöhte Kraftanstrengung beim Abstoppen |
| Invalidität | ein Zehntel Beinwert von 70 Prozent, also 7 Prozent |
| Mitwirkung durch Verschleiß | 30 Prozent, gekürzt auf 4,9 Prozent |
| Invaliditätsleistung | 4.900 Euro |
Der Kicker bekommt 4.900 Euro. Ohne Verschleiß wären es 7.000 Euro gewesen, bei folgenloser Heilung nichts.
Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht. Beim Kreuzbandriss ist das klar, wenn Sie stürzen, gefoult werden oder mit dem Ski an einer Bodenwelle hängen bleiben.
Schwieriger ist der Kreuzbandriss ohne äußeren Anlass, etwa beim Abbremsen und Drehen auf dem Platz. Hier hilft der erweiterte Unfallbegriff: Zerrt oder zerreißt eine erhöhte Kraftanstrengung Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen, gilt das als Unfall. Erhöht ist ein Muskeleinsatz, der über normale Alltagsbewegungen hinausgeht, gemessen an Ihren körperlichen Verhältnissen.
Der Bänderriss am Sprunggelenk nach Umknicken ist der häufigste Fall. Umknicken an einer Bordsteinkante oder einem Stein ist ein äußeres Ereignis, der Bänderriss damit versichert.
Ob es dafür Geld gibt, hängt fast immer an der Frage, ob etwas bleibt. Ein gut verheilter Außenbandriss führt meist zu keiner Invalidität. Bleibt das Sprunggelenk instabil, wird der Anteil am Fußwert der Gliedertaxe angesetzt, nach den Musterbedingungen 40 Prozent für den ganzen Fuß.
| Verletzung | Als Unfall versichert? | Invaliditätsleistung |
|---|---|---|
| Kreuzbandriss durch Sturz oder Foul | ja | nur bei Dauerschaden |
| Kreuzbandriss beim Abbremsen mit erhöhter Kraft | ja, über die erhöhte Kraftanstrengung | nur bei Dauerschaden |
| Außenbandriss nach Umknicken | ja | meist keine, wenn folgenlos verheilt |
| Meniskusriss ohne äußeres Ereignis | nicht über die Kraftanstrengungsregel | hängt vom Bedingungswerk ab |
Bei Menschen über 40 finden Gutachter am Kniegelenk oft Verschleiß. Hat diese Vorschädigung an der Verletzung oder ihren Folgen zu mindestens 25 Prozent mitgewirkt, kürzt der Versicherer den Invaliditätsgrad um genau diesen Anteil (Ziffer 3.2 AUB 2020).
Den Anteil muss der Versicherer beweisen. Einen Mitwirkungsanteil von 50 Prozent ohne klare Bildgebung sollten Sie nicht ohne eigene ärztliche Stellungnahme hinnehmen.
Die Invaliditätsleistung ist Grundsumme mal Invaliditätsgrad. Das Bein hat in der Mustergliedertaxe je nach Höhe 45 bis 70 Prozent. Welchen Beinwert der Gutachter für das Knie ansetzt, richtet sich nach Ihrer Gliedertaxe.
Nach einem Kreuzbandriss bleiben häufig kleine Grade, etwa ein Zehntel oder ein Fünfzehntel des Beinwerts. Eine Progression wirkt bei so kleinen Graden in der Regel noch nicht. Für viel Geld sorgt hier nur eine hohe Grundsumme.
Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und ärztlich schriftlich festgestellt sein, und Sie müssen sie in dieser Zeit beim Versicherer geltend machen (Ziffer 2.1.1 AUB 2020). Bei einem Kreuzbandriss mit Operation und langer Reha ist das schnell erreicht.
Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ablauf von 15 Monaten bescheinigen, dass ein Dauerschaden zu erwarten ist, auch wenn die Reha noch läuft.
Fragen und Antworten
Nein, die Behandlung zahlt die Krankenkasse, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft.
Die private Unfallversicherung zahlt für den bleibenden Schaden.
Ja, Umknicken an einer Kante oder auf unebenem Boden ist ein äußeres Ereignis.
Entscheidend ist dann, ob ein Dauerschaden bleibt.
Den Meniskus erfassen die Musterbedingungen bei der erhöhten Kraftanstrengung nicht.
Mit einem äußeren Ereignis wie einem Sturz ist er versichert, sonst hängt es vom Bedingungswerk ab.
Nur wenn Ihr Tarif einen Baustein dafür hat.
Die Musterbedingungen sehen keine Pauschale für Bänderrisse vor.
Für bleibende Knieschäden ja, wenn die Grundsumme hoch genug ist.
Für folgenlos verheilte Risse zahlt sie nichts.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Brauche ich eine private Unfallversicherung?
Zahlt die Unfallversicherung bei einem Knochenbruch?
Nur wenn etwas bleibt. Die private Unfallversicherung zahlt bei einem Knochenbruch die Invali …
Kürzt die Unfallversicherung wegen Vorerkrankungen?
Ja, die Unfallversicherung kürzt wegen Vorerkrankungen, wenn diese zu mindestens 25 Prozent a …
Die Gliedertaxe ist die Tabelle in Ihrer Unfallversicherung, die jedem Körperteil einen feste …
Welche Unfallversicherung brauchen Sportler?
Welche Unfallversicherung brauchen Sportler? Eine private Unfallversicherung mit mindestens 1 …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen