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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Zahlt die Unfallversicherung bei Bänderriss oder Kreuzbandriss?

Kurz gesagt

Ja, die Unfallversicherung zahlt bei Bänderriss oder Kreuzbandriss, wenn ein Unfall oder eine erhöhte Kraftanstrengung die Ursache war und ein Dauerschaden bleibt. Heilt das Knie folgenlos, gibt es keine Invaliditätsleistung. Bleibt es um ein Zehntel instabil, sind das bei 70 Prozent Beinwert 7 Prozent, mit 100.000 Euro Grundsumme 7.000 Euro. Verschleiß ab 25 Prozent Mitwirkung kürzt.

Zahlt die Unfallversicherung bei Bänderriss oder Kreuzbandriss?

Was es kostet

Rechenbeispiele nach der Mustergliedertaxe und Beiträge aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Knie um ein Zehntel instabil, Beinwert 70 Prozent, 100.000 Euro7 Prozent, 7.000 Euro
Gleicher Fall, 40 Prozent Mitwirkung durch Verschleiß4,2 Prozent, 4.200 Euro
Sprunggelenk um ein Zehntel eingeschränkt, Fußwert 40 Prozent, 100.000 Euro4 Prozent, 4.000 Euro
Beitrag Erwachsener, Büroberuf, 100.000 Euro, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr

Rechenbeispiele nach den Musterbedingungen AUB 2020;

der Invaliditätsgrad im Einzelfall kommt aus dem Gutachten.

Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Juli 2026.

Rechenbeispiel

Kreuzbandriss beim Hallenfußball, 44 Jahre

Ein Freizeitkicker reißt sich beim Abstoppen das vordere Kreuzband. Grundsumme 100.000 Euro. Nach Operation und Reha bleibt das Knie etwas instabil, der Gutachter findet zusätzlich Verschleiß.

Unfallja, erhöhte Kraftanstrengung beim Abstoppen
Invaliditätein Zehntel Beinwert von 70 Prozent, also 7 Prozent
Mitwirkung durch Verschleiß30 Prozent, gekürzt auf 4,9 Prozent
Invaliditätsleistung4.900 Euro

Der Kicker bekommt 4.900 Euro. Ohne Verschleiß wären es 7.000 Euro gewesen, bei folgenloser Heilung nichts.

Wann ein Kreuzbandriss als Unfall zählt

Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht. Beim Kreuzbandriss ist das klar, wenn Sie stürzen, gefoult werden oder mit dem Ski an einer Bodenwelle hängen bleiben.

Schwieriger ist der Kreuzbandriss ohne äußeren Anlass, etwa beim Abbremsen und Drehen auf dem Platz. Hier hilft der erweiterte Unfallbegriff: Zerrt oder zerreißt eine erhöhte Kraftanstrengung Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen, gilt das als Unfall. Erhöht ist ein Muskeleinsatz, der über normale Alltagsbewegungen hinausgeht, gemessen an Ihren körperlichen Verhältnissen.

Bänderriss am Sprunggelenk und an der Hand

Der Bänderriss am Sprunggelenk nach Umknicken ist der häufigste Fall. Umknicken an einer Bordsteinkante oder einem Stein ist ein äußeres Ereignis, der Bänderriss damit versichert.

Ob es dafür Geld gibt, hängt fast immer an der Frage, ob etwas bleibt. Ein gut verheilter Außenbandriss führt meist zu keiner Invalidität. Bleibt das Sprunggelenk instabil, wird der Anteil am Fußwert der Gliedertaxe angesetzt, nach den Musterbedingungen 40 Prozent für den ganzen Fuß.

VerletzungAls Unfall versichert?Invaliditätsleistung
Kreuzbandriss durch Sturz oder Fouljanur bei Dauerschaden
Kreuzbandriss beim Abbremsen mit erhöhter Kraftja, über die erhöhte Kraftanstrengungnur bei Dauerschaden
Außenbandriss nach Umknickenjameist keine, wenn folgenlos verheilt
Meniskusriss ohne äußeres Ereignisnicht über die Kraftanstrengungsregelhängt vom Bedingungswerk ab

Verschleiß: die häufigste Kürzung

Bei Menschen über 40 finden Gutachter am Kniegelenk oft Verschleiß. Hat diese Vorschädigung an der Verletzung oder ihren Folgen zu mindestens 25 Prozent mitgewirkt, kürzt der Versicherer den Invaliditätsgrad um genau diesen Anteil (Ziffer 3.2 AUB 2020).

Den Anteil muss der Versicherer beweisen. Einen Mitwirkungsanteil von 50 Prozent ohne klare Bildgebung sollten Sie nicht ohne eigene ärztliche Stellungnahme hinnehmen.

Wie viel Geld es gibt

Die Invaliditätsleistung ist Grundsumme mal Invaliditätsgrad. Das Bein hat in der Mustergliedertaxe je nach Höhe 45 bis 70 Prozent. Welchen Beinwert der Gutachter für das Knie ansetzt, richtet sich nach Ihrer Gliedertaxe.

Nach einem Kreuzbandriss bleiben häufig kleine Grade, etwa ein Zehntel oder ein Fünfzehntel des Beinwerts. Eine Progression wirkt bei so kleinen Graden in der Regel noch nicht. Für viel Geld sorgt hier nur eine hohe Grundsumme.

Fristen, an denen Ansprüche scheitern

Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und ärztlich schriftlich festgestellt sein, und Sie müssen sie in dieser Zeit beim Versicherer geltend machen (Ziffer 2.1.1 AUB 2020). Bei einem Kreuzbandriss mit Operation und langer Reha ist das schnell erreicht.

Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ablauf von 15 Monaten bescheinigen, dass ein Dauerschaden zu erwarten ist, auch wenn die Reha noch läuft.

Schritt für Schritt

  1. Den Unfallhergang sofort genau aufschreiben: äußerer Anlass oder kraftvolle Bewegung.
  2. Den Unfall dem Versicherer melden.
  3. Arztberichte, MRT und OP-Bericht sammeln.
  4. Vor Ablauf von 15 Monaten den Dauerschaden ärztlich schriftlich feststellen lassen und geltend machen.
  5. Einen hohen Mitwirkungsanteil durch eine eigene ärztliche Stellungnahme prüfen lassen.

Checkliste

  • Hergang mit Zeugen festgehalten
  • MRT direkt nach dem Unfall, es zeigt frische Verletzung und Vorschaden
  • 15-Monats-Frist im Kalender
  • Gliedertaxe Ihres Vertrags für Bein und Fuß nachgesehen
  • Gutachten auf Mitwirkungsanteil geprüft

Häufige Fehler

  • Den Hergang als Verdrehen ohne Anlass schildern, obwohl ein Zusammenprall oder ein kraftvoller Stopp die Ursache war
  • Die 15-Monats-Frist verpassen, weil die Reha noch läuft
  • Eine hohe Kürzung wegen Verschleiß ungeprüft hinnehmen
  • Auf eine Leistung hoffen, obwohl das Knie folgenlos verheilt ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Unfallversicherung die Kreuzband-OP?

Nein, die Behandlung zahlt die Krankenkasse, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft.

Die private Unfallversicherung zahlt für den bleibenden Schaden.

Gilt ein Bänderriss beim Umknicken als Unfall?

Ja, Umknicken an einer Kante oder auf unebenem Boden ist ein äußeres Ereignis.

Entscheidend ist dann, ob ein Dauerschaden bleibt.

Was ist mit einem Meniskusriss?

Den Meniskus erfassen die Musterbedingungen bei der erhöhten Kraftanstrengung nicht.

Mit einem äußeren Ereignis wie einem Sturz ist er versichert, sonst hängt es vom Bedingungswerk ab.

Gibt es für einen Bänderriss eine Pauschale?

Nur wenn Ihr Tarif einen Baustein dafür hat.

Die Musterbedingungen sehen keine Pauschale für Bänderrisse vor.

Lohnt sich die Unfallversicherung für Fußballer?

Für bleibende Knieschäden ja, wenn die Grundsumme hoch genug ist.

Für folgenlos verheilte Risse zahlt sie nichts.

Quellen

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Was ist die Gliedertaxe?

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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