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NV Produkt-Haftpflicht (Landwirtschaft, Direktvermarktung): die Bedingungen im Volltext
Erweiterte Produkthaftpflicht für landwirtschaftliche Betriebe nach AHB 2008 mit Verbindungs-, Vermischungs- und Weiterverarbeitungsschäden bis 1.000.000 EUR, ohne Rückwärtsdeckung und ohne Rückrufkosten.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden aus Produkten | ja, bis 1 Mio. € | „Die Höchstersatzleistung für Schäden der Ziffern 4.1 – 4.3 beträgt 1.000.000 EUR.“ | 5, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | ja | „Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Doppelte der Versicherungssumme.“ | 5, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung im Produkthaftpflichtschaden | nicht geregelt | ||
| Vertragsform: eigenständige Produkthaftpflichtversicherung oder Baustein der Betriebshaftpflicht | nein | „richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den folgenden Vereinbarungen.“ | 1.1, Seite 1 |
| Versicherte Rollen: Hersteller, Quasihersteller (Eigenmarke), Händler, Importeur | ja | „Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die durch a) vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, b) Arbeiten oder sonstige Leistungen entstehen“ | 1.1, Seite 1 |
| Versicherungsfall: Schadenereignis, Verstoß oder Anspruchserhebung (claims made) | ja | „Der Versicherungsschutz umfasst die Folgen aller während der Versicherungsdauer vorkommender Schadenereignisse“ | 2, Seite 1 |
| Örtlicher Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für gelieferte Produkte | nicht geregelt | ||
| Lieferungen nach USA und Kanada (direkt oder indirekt) mitversichert | nicht geregelt |
Konventionelle Produkthaftpflicht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse | ja | „Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen- und Sachschäden.“ | 1.2, Seite 1 |
| Gesetzliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG, PHG, Texto refundido de consumidores) ohne Verschulden | nicht geregelt | ||
| Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler (Gebrauchsanleitung, Warnhinweise) | ja | „Mehrere Schadenereignisse aus der gleichen Ursache, z. B. aus dem gleichen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler“ | 6, Seite 1 |
| Entwicklungsrisiko: Fehler, die nach Stand von Wissenschaft und Technik beim Inverkehrbringen nicht erkennbar waren | nicht geregelt | ||
| Handelsware und zugekaufte Teile fremder Hersteller | ja | „vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse“ | 1.1, Seite 1 |
| Eigenmarken (Quasihersteller) und Import aus Drittstaaten außerhalb der EU | nicht geregelt | ||
| Schäden aus erbrachten Arbeiten und Leistungen nach Abschluss (Montage, Wartung, Reparatur) | ja | „Arbeiten oder sonstige Leistungen“ | 1.1, Seite 1 |
| Versand- und Onlinehandel, auch über Marktplätze | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten außerhalb der Versicherungssumme | nicht geregelt |
Erweiterte Produkthaftpflicht (Vermögensschäden)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erweiterte Produkthaftpflicht für reine Vermögensschäden der Abnehmer mitversichert | ja, bis 1 Mio. € | „gesetzliche Schadenersatzansprüche, die aus der Herstellung oder Lieferung mangelhafter Erzeugnisse oder Leistungen einschließlich der Falschlieferung von Erzeugnissen resultieren“ | 4, Seite 1 |
| Fehlen vereinbarter Eigenschaften (Personen- oder Sachschaden nicht vorausgesetzt) | nicht geregelt | ||
| Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden (mangelhaftes Erzeugnis mit anderen Produkten verbunden) | ja, bis 1 Mio. € | „Schäden Dritter infolge Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen“ | 4.2, Seite 1 |
| Weiterverarbeitungs- und Bearbeitungsschäden beim Abnehmer | ja, bis 1 Mio. € | „Kosten Dritter für die Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung eines mangelhaften Erzeugnisses“ | 4.3, Seite 1 |
| Aus- und Einbaukosten (Ausbau mangelhafter und Einbau mangelfreier Erzeugnisse) | nicht geregelt | ||
| Aus- und Einbaukosten des Händlers gegenüber dem Käufer (Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB oder entsprechendem Recht) | nein | „Ansprüche auf Wandlung, Minderung, Nachbesserung, Neu-(Ersatz-)Lieferung“ | 8.1 a), Seite 2 |
| Transportkosten für mangelhafte und mangelfreie Erzeugnisse im Rahmen von Aus- und Einbau | nicht geregelt | ||
| Prüf- und Sortierkosten (Überprüfung von Erzeugnissen auf Mängel) | nicht geregelt | ||
| Schäden durch Erzeugnisse, die mit vom Versicherungsnehmer gelieferten Maschinen hergestellt wurden | nicht geregelt | ||
| Entgangener Gewinn und Produktionsausfall des Abnehmers | ja | „wegen der dem Abnehmer des Versicherungsnehmers infolge eines sich daraus ergebenden Produktionsausfalls unmittelbar entstehenden Kosten.“ | 4.2.5, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung in der erweiterten Produkthaftpflicht | 250 € | „Von jedem Schadenereignis der erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung gem. Ziffer 4.1 – 4.3 hat der Versicherungsnehmer 10 %, mind. 250 €, höchstens 5.000 € selbst zu tragen.“ | 7, Seite 2 |
Rückruf
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rückrufkosten mitversichert (eigene Rückrufkosten-Haftpflicht oder Baustein) | nein | „Folgeschäden, wie z. B. Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall, unbeschadet Ziffer 4.2 (insbesondere Kosten im Zusammenhang mit einem Rückruf)“ | 8.2, Seite 2 |
| Rückruf gegenüber Endverbrauchern zur Abwendung von Personenschäden | nein | „(insbesondere Kosten im Zusammenhang mit einem Rückruf)“ | 8.2, Seite 2 |
| Behördlich angeordneter Rückruf (Marktüberwachung) und freiwilliger Rückruf | nein | „(insbesondere Kosten im Zusammenhang mit einem Rückruf)“ | 8.2, Seite 2 |
| Rückruf gegenüber gewerblichen Abnehmern und Händlern in der Lieferkette | nein | „(insbesondere Kosten im Zusammenhang mit einem Rückruf)“ | 8.2, Seite 2 |
| Kosten für Rückrufwarnungen (Medien, Anschreiben, Hotline) und Vernichtung | nein | „(insbesondere Kosten im Zusammenhang mit einem Rückruf)“ | 8.2, Seite 2 |
| Kosten für Krisen- und PR-Berater im Rückruffall | nicht geregelt | ||
| Rückruf nach mutwilliger oder böswilliger Produktmanipulation und Erpressung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss: Rückruf von Kfz-Teilen und Zubehör (eigene Kfz-Rückrufdeckung nötig) | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss: Luft- und Raumfahrzeuge und deren Teile | ja | „Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luftfahrzeugen oder Teilen für Luftfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luftfahrzeugen oder den Einbau in Luftfahrzeuge bestimmt waren“ | 8.9 a), Seite 2 |
| Ausschluss: Kfz-Teile und Zubehör in der erweiterten Produkthaftpflicht | nicht geregelt | ||
| Ausschluss: Arzneimittel (AMG-Pflichtdeckung) und Medizinprodukte | nicht geregelt | ||
| Ausschluss: nicht nach Stand der Technik erprobte Erzeugnisse (Erprobungsklausel) | ja | „Ansprüche aus Sach- und Vermögensschäden durch Erzeugnisse, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht nach den anerkannten Regeln der Technik oder Wissenschaft oder in sonstiger Weise ausreichend erprobt waren.“ | 8.8, Seite 2 |
| Ausschluss: bewusstes Abweichen von Gesetzen, Normen oder Kundenvorgaben | ja | „die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers herbeigeführt haben“ | 8.6, Seite 2 |
| Ausschluss: Schäden am gelieferten Erzeugnis selbst und Erfüllungsansprüche | ja | „Ansprüche auf Wandlung, Minderung, Nachbesserung, Neu-(Ersatz-)Lieferung“ | 8.1 a), Seite 2 |
| Ausschluss: vertragliche Garantien und Haftungserweiterungen über das Gesetz hinaus | ja | „Ansprüche aus selbstständigen Garantiezusagen“ | 8.3, Seite 2 |
| Ausschluss: Strafschadenersatz (punitive und exemplary damages) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss: Asbest, gentechnisch veränderte Organismen und ähnliche Stoffe | ja | „Ansprüche wegen Erzeugnisse, die gentechnisch verändert sind und die Schadenursache auf die gentechnische Veränderung zurückzuführen sind.“ | 8.12, Seite 2 |
| Ausschluss: Fehler in Software und Daten als Bestandteil von Produkten | nicht geregelt |
Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vorgabe eines Qualitätssicherungssystems oder Wareneingangskontrolle | nicht geregelt | ||
| Vorgabe zur Produktbeobachtung und Dokumentation (Chargen, Rückverfolgbarkeit) | nicht geregelt | ||
| Umsatzmeldung als Beitragsgrundlage und Folgen einer Falschmeldung | nicht geregelt | ||
| Vorsorgeversicherung für neue Produkte und Risiken nach Vertragsbeginn | nein | „Abweichend von Ziffer 13.1 AHB 2008 hat der Versicherungsnehmer wesentliche gefahrerhöhende Änderungen oder Erweiterungen des Produktions- oder Tätigkeitsprogramms zwecks Vereinbarung neuer Beiträge und Überprüfung der Bedingungen anzuzeigen.“ | 9, Seite 2 |
| Vertragliche Freistellungen, Qualitätssicherungs- und Haftungsvereinbarungen mit Abnehmern mitversichert | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Wareneingangsprüfung beim Abnehmer (Rügeobliegenheit nach § 377 HGB) mitversichert | nicht geregelt | ||
| Frist zur Anzeige eines Schadens oder eines drohenden Rückrufs | nicht geregelt |
Vertrag und Laufzeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rückwärtsdeckung für Erzeugnisse, die vor Vertragsbeginn ausgeliefert wurden | nein | „Für Schäden durch Erzeugnisse, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages ausgeliefert wurden, besteht kein Versicherungsschutz.“ | 3, Seite 1 |
| Nachhaftung für ausgelieferte Erzeugnisse nach Betriebsaufgabe oder Vertragsende | ja | „dem Versicherer nicht später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden.“ | 2, Seite 1 |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen | nicht geregelt | ||
| Beitragsgrundlage (Umsatz, Lohnsumme, Pauschale) | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Garantie auf Einhaltung der Musterbedingungen des Verbands (GDV, VVO) oder Besserstellung | nicht geregelt | ||
| Innovations- oder Updateklausel (künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
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- NV-Versicherungen VVaG
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- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen Produkt-Haftpflicht (BBR Produkt Haftpflicht) Fassung: BBR Produkt Haftpflicht 01/2008 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) NV Produkt-Haftpflicht (Landwirtschaft, Direktvermarktung) Produkthaftpflicht