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Wer zahlt, wenn der Abfluss verstopft ist?

Kurz gesagt

Wer zahlt, wenn der Abfluss verstopft ist? Die reine Verstopfung zahlt keine Versicherung, denn das Rohr ist nicht gebrochen. Im eigenen Haus tragen Sie die Rohrreinigung selbst, ein Einsatz kostet oft um 280 Euro. In der Mietwohnung zahlt der Vermieter, außer Sie haben die Verstopfung selbst verursacht. Drückt Starkregen Wasser aus dem Kanal ins Haus, hilft nur der Elementarbaustein.

Wer zahlt, wenn der Abfluss verstopft ist?

Was es kostet

Was eine Rohrreinigung kostet, nach veröffentlichten Handwerkerpreisen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Rohrreinigung, Beispiel Küchenfallrohr, zwei Stundenrund 280 Euro
Lohn des Rohrreinigersetwa 40 Euro je Stunde
Einsatz der Reinigungsmaschineetwa 85 Euro je Stunde
Anfahrt im Beispiel30 Euro
Leckortung, falls ein Rohrschaden vermutet wirdetwa 200 bis 600 Euro

Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Handwerkerpreisen.

Notdienst am Wochenende oder nachts kostet oft deutlich mehr.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Küchenabfluss im Einfamilienhaus verstopft, Wasser läuft in den Unterschrank

So teilen sich die Kosten, wenn nur die Verstopfung beseitigt und ein kleiner Folgeschaden repariert wird.

Rohrreinigung mit Maschinerund 280 Euro, zahlen Sie selbst
Aufgequollener Unterschrank der Einbaukücheetwa 400 Euro
Boden unter der Küche feucht, kurze Trocknungetwa 400 bis 800 Euro
Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherungzum Beispiel 250 Euro

Die Rohrreinigung bleibt immer bei Ihnen. Ob Gebäude- oder Hausratversicherung den Folgeschaden an Küche und Boden übernimmt, hängt vom Bedingungswerk ab, bei kleinen Beträgen frisst die Selbstbeteiligung viel davon.

Warum die Versicherung die Rohrreinigung nicht zahlt

Die Gebäudeversicherung zahlt bei Leitungswasser, wenn Wasser bestimmungswidrig austritt oder ein Rohr bricht. Ein verstopfter Abfluss ist weder das eine noch das andere: Das Rohr ist heil, das Wasser fließt nur nicht mehr ab. Die Kosten für die Rohrreinigung sind deshalb Instandhaltung und kein Schaden.

Im eigenen Haus zahlen Sie die Reinigung des verstopften Abflusses selbst. Die Musterbedingungen verlangen sogar, die Abflussleitungen auf dem Grundstück frei zu halten. Wer eine bekannte Verstopfung ignoriert und es kommt später zum Schaden, riskiert eine Kürzung.

Wenn der verstopfte Abfluss einen Wasserschaden auslöst

Läuft das Wasser über den Rand von Waschbecken oder Dusche und durchnässt Boden und Decke, stellt sich die Frage nach einem Leitungswasserschaden. Ob Wasser, das wegen einer Verstopfung aus einer angeschlossenen Einrichtung überläuft, als bestimmungswidrig ausgetreten gilt, hängt vom Bedingungswerk und vom Einzelfall ab. Melden Sie solche Schäden deshalb immer, mit Fotos und Rechnung des Rohrreinigers.

SituationWer zahltHinweis
Abfluss läuft langsam ab, keine SchädenEigentümer, in der Mietwohnung der VermieterRohrreinigung ist Instandhaltung
Verstopfung durch Fett, Feuchttücher oder Hygieneartikel des MietersMieterVermieter kann Ersatz verlangen
Verstopfung durch Ablagerungen oder Wurzeln im HausanschlussEigentümer oder VermieterKamera-Inspektion klärt die Ursache
Wasser läuft über und beschädigt Boden und DeckeGebäudeversicherung prüfen lassenhängt vom Bedingungswerk ab
Starkregen drückt Wasser aus dem Kanal ins HausElementarbausteinRückstausicherung muss funktionieren
Rohr bricht im Zusammenhang mit der VerstopfungGebäudeversicherungBruchschaden an Rohren ist versichert

Mietwohnung: Vermieter oder Mieter

Der Vermieter muss die Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten (Paragraf 535 BGB). Dazu gehört ein funktionierender Abfluss. Normale Ablagerungen durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten (Paragraf 538 BGB), die Rohrreinigung zahlt dann der Vermieter.

Anders ist es, wenn der Mieter den Abfluss etwa mit Speiseresten, Katzenstreu oder Feuchttüchern verstopft hat. Dann kann der Vermieter die Kosten verlangen. Melden Sie eine Verstopfung als Mieter früh und beauftragen Sie den Rohrreiniger nur in einem echten Notfall selbst.

Rückstau nach Starkregen

Rückstau im Sinne der Versicherung liegt vor, wenn Starkregen oder Hochwasser das Wasser aus der Kanalisation durch die Abflussrohre ins Haus drückt. Das ist kein verstopfter Abfluss, sondern ein Elementarschaden. Er ist nur versichert, wenn Ihr Vertrag den Baustein für weitere Naturgefahren enthält.

Wer Räume unterhalb der Straßenhöhe mit Abfluss im Boden hat, braucht eine Rückstausicherung, die funktionsbereit gehalten wird. Fehlt sie oder ist sie defekt, kann der Versicherer bei einem Rückstau wegen der verletzten Pflicht kürzen.

Verstopfung vorbeugen

Die meisten Verstopfungen im Abfluss entstehen in Küche und Bad: Fett, Kaffeesatz, Haare und Feuchttücher. Ein Sieb im Abfluss und heißes Wasser nach dem Spülen helfen mehr als scharfe Reiniger, die alte Rohre angreifen.

Verstopft der Abfluss immer wieder an derselben Stelle, lassen Sie die Leitung mit einer Kamera untersuchen. Wurzeleinwuchs oder ein abgesackter Hausanschluss lassen sich so finden, bevor ein Rohr bricht.

Schritt für Schritt

  1. Wasser nicht weiter nutzen und übergelaufenes Wasser sofort aufnehmen.
  2. Fotos vom Schaden und von der Stelle der Verstopfung machen.
  3. Als Mieter den Vermieter informieren, als Eigentümer einen Rohrreiniger beauftragen.
  4. Rechnung mit Angabe der Ursache verlangen, etwa Fett oder Wurzeln.
  5. Folgeschäden an Boden oder Decke der Versicherung melden.
  6. Bei wiederkehrender Verstopfung eine Kamera-Inspektion beauftragen.

Checkliste

  • Ursache der Verstopfung auf der Rechnung vermerkt
  • Folgeschäden fotografiert und gemeldet
  • Rückstausicherung im Keller vorhanden und gewartet
  • Elementarbaustein im Vertrag geprüft
  • Siebe in Küche und Dusche eingesetzt

Häufige Fehler

  • Die Rohrreinigung als Versicherungsschaden einreichen
  • Als Mieter ohne Notfall einen teuren Notdienst bestellen
  • Scharfe Reiniger in alte Rohre kippen
  • Rückstau nach Starkregen mit einer Verstopfung verwechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Gebäudeversicherung die Rohrreinigung?

Nein.

Eine Verstopfung ist kein versicherter Schaden.

Versichert sein können nur Folgeschäden, je nach Bedingungswerk.

Muss der Vermieter den verstopften Abfluss zahlen?

In der Regel ja, er muss die Wohnung erhalten.

Haben Sie die Verstopfung selbst verursacht, kann er die Kosten von Ihnen verlangen.

Zahlt die Privathaftpflicht, wenn ich den Abfluss verstopft habe?

Die Rohrreinigung meist nicht.

Einen dadurch entstandenen Wasserschaden beim Vermieter oder Nachbarn kann sie übernehmen,

je nach Vertrag.

Was kostet ein Rohrreiniger?

Ein normaler Einsatz liegt oft bei rund 280 Euro.

Nachts und am Wochenende wird es teurer.

Ist ein Rückstau aus der Kanalisation versichert?

Nur über den Elementarbaustein, wenn Starkregen oder Hochwasser die Ursache ist.

Quellen

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