Kfz-Versicherung
Die Kfz-Haftpflicht ist für Transporter, Zugfahrzeug und Anhänger vorgeschrieben.
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Eine Windböe hebt die Hüpfburg an, ein Kind stürzt auf den Rasen; auf der Hochzeit kippt ein Gast mit der Fotobox um. Beim Hüpfburgverleih und Fotoboxverleih stehen Ihre Geräte jedes Wochenende woanders, und Sie haften für deren Zustand. Hier steht, was Pflicht ist, welche Versicherung die typischen Schäden trägt und was das kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Das hängt vom Einzelfall ab. Sie haften, wenn das Gerät mangelhaft war, falsch aufgebaut oder schlecht verankert, oder wenn Ihr Personal die Aufsicht hatte. Für die Aufsicht beim Kunden ist meist der Mieter zuständig. Halten Sie Aufbau, Verankerung und Einweisung schriftlich fest, und lassen Sie die Betriebshaftpflicht auf Vermietung und Betreuung ausdrücklich zuschneiden.
Wind und Wetter
Eine Böe hebt die Hüpfburg an oder reißt sie um. Kinder stürzen, das Gerät reißt.
Unfall auf der Hüpfburg
Zu viele Kinder, ein Zusammenstoß, ein Sturz über die Kante: Eltern fordern Schmerzensgeld.
Fotobox beschädigt
Ein Gast stößt die Box um, Kamera und Drucker sind kaputt.
Diebstahl
Aus dem Lager oder vom abgestellten Anhänger verschwinden Hüpfburgen, Gebläse und Technik.
Schaden beim Aufbau
Ein Erdnagel trifft eine Gartenleitung, Rasen und Pflaster sind beschädigt.
Fahren mit Anhänger
Jedes Wochenende viele Kilometer mit schwerer Last, oft im Regen und unter Zeitdruck.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Kfz-Haftpflicht ist für Transporter, Zugfahrzeug und Anhänger vorgeschrieben.
Dringend empfohlen
Nicht vorgeschrieben, aber zentral: für Schäden durch mangelhafte Geräte, Aufbau und Betreuung, einschließlich Schäden beim Kunden.
Für Fotobox, Kamera, Drucker und Beleuchtung gegen Bruch, Wasser und Diebstahl, auch beim Kunden.
Für Hüpfburgen, Gebläse und Zubehör im Lager gegen Feuer, Einbruch und Wasser.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Geräte unterwegs im Fahrzeug oder Anhänger.
Für Streit über Absagen, Schäden an Mietgeräten und offene Rechnungen.
Für Sie selbst, wenn Sie beim Auf- und Abbau mitarbeiten.
Für Hüpfburg- und Fotoboxverleiher veröffentlichen Versicherer kaum Tarife. Den Beitrag bestimmen Umsatz, Zahl der Geräte, Deckungssumme und ob Sie Betreuungspersonal stellen.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Verleih mit bis zu fünf Hüpfburgen, ohne Betreuung, 3 Mio. Euro Deckung | etwa 300 bis 650 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Verleih mit Betreuungspersonal auf Stadtfesten, 5 Mio. Euro Deckung | etwa 700 bis 1.600 Euro im Jahr |
| Elektronikversicherung | Zwei Fotoboxen mit Kamera und Drucker, zusammen 12.000 Euro | etwa 250 bis 550 Euro im Jahr |
| Inhaltsversicherung | Lager mit Geräten im Wert von 40.000 Euro | etwa 200 bis 450 Euro im Jahr |
| Kfz-Versicherung | Transporter, gewerblich, Haftpflicht und Teilkasko, dazu ein Anhänger | etwa 900 bis 1.700 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Betriebshaftpflicht eines kleinen Hüpfburgverleihs kostet im Jahr etwa so viel wie zwei Wochenendmieten.
Alle Beiträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis ohne Versicherungsteuer, Stand Oktober 2026.
Die Mindestsummen der Kfz-Haftpflicht stehen in der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz.
01
Nebenerwerb
Für: Zwei bis drei Hüpfburgen oder eine Fotobox, Vermietung ohne Betreuung
Zusammen etwa 1.300 bis 2.700 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Verleih
Für: Mehrere Hüpfburgen und Fotoboxen mit eigenem Lager
Zusammen etwa 2.000 bis 4.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Eventservice
Für: Verleih mit Betreuungspersonal auf Festen und Firmenfeiern
Zusammen individuell, meist ab etwa 3.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Verleiher wirklich erleben, alle an einem Samstag im Juni. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Auf dem Weg zum Kindergeburtstag schiebt sich der Anhänger in ein Auto an der Ampel.
Beim Aufbau trifft ein Erdnagel die Bewässerungsleitung im Garten.
Eine Böe hebt die schlecht verankerte Hüpfburg an, zwei Kinder werden verletzt.
Auf der Hochzeit kippt ein Gast die Fotobox um, Kamera und Drucker sind kaputt.
Der Kunde verweigert die Zahlung wegen des Unfalls und schaltet einen Anwalt ein.
Einbrecher räumen das Lager aus, zwei Hüpfburgen und drei Gebläse sind weg.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.
Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.
Wir lesen das Kleingedruckte
Beim Verleih entscheidet, ob Vermietung, Aufbau und Betreuung beschrieben sind. Als Versicherungsmakler vergleicht Norman Nammert die Bedingungen mehrerer Versicherer.
Geräte, Fahrzeug und Haftung zusammen
Hüpfburgen, Fotobox, Anhänger und Haftpflicht liegen bei einem Ansprechpartner.
Seit 1989 ein Familienbetrieb
Unsere Arbeit ist für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge und Anhänger.
Die Betriebshaftpflicht ist nicht vorgeschrieben,
wird aber von Gemeinden und Veranstaltern oft verlangt.
Ohne Betreuung etwa 300 bis 650 Euro im Jahr, mit Betreuungspersonal etwa 700 bis 1.600 Euro,
als Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Nur über eine Elektronikversicherung, die außerhalb des Betriebs gilt.
Die Inhaltsversicherung deckt meist nur das Lager.
Nein.
Die gewerbliche Vermietung ist in der Privathaftpflicht nicht versichert.
Das vereinbaren Sie mit dem Kunden.
Stellen Sie Personal, muss die Betreuung in der Haftpflicht stehen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind angekreuzt.
Ändern Sie, was nicht passt; wir vergleichen.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Wer zahlt, wenn ein Kunde mein Gerät kaputt macht?

Wer haftet, wenn auf einer Veranstaltung ein Gast verletzt wird: die Agentur, der Kunde oder…

Wer zahlt, wenn mein Festival wegen Unwetter abgesagt werden muss?

Ein Gast stolpert über mein Kabel und bricht sich das Handgelenk. Wer zahlt?
Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.
Zur BootsversicherungIhr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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Kostenloser Rückruf
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Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
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