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Versicherungen für Hüpfburgverleih und Fotoboxverleih

Eine Windböe hebt die Hüpfburg an, ein Kind stürzt auf den Rasen; auf der Hochzeit kippt ein Gast mit der Fotobox um. Beim Hüpfburgverleih und Fotoboxverleih stehen Ihre Geräte jedes Wochenende woanders, und Sie haften für deren Zustand. Hier steht, was Pflicht ist, welche Versicherung die typischen Schäden trägt und was das kostet.

Versicherungen für Hüpfburg- und Fotoboxverleih

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Wer haftet, wenn sich ein Kind auf meiner Hüpfburg verletzt?

Das hängt vom Einzelfall ab. Sie haften, wenn das Gerät mangelhaft war, falsch aufgebaut oder schlecht verankert, oder wenn Ihr Personal die Aufsicht hatte. Für die Aufsicht beim Kunden ist meist der Mieter zuständig. Halten Sie Aufbau, Verankerung und Einweisung schriftlich fest, und lassen Sie die Betriebshaftpflicht auf Vermietung und Betreuung ausdrücklich zuschneiden.

Was in dieser Branche schiefgeht

  1. 01

    Wind und Wetter

    Eine Böe hebt die Hüpfburg an oder reißt sie um. Kinder stürzen, das Gerät reißt.

  2. 02

    Unfall auf der Hüpfburg

    Zu viele Kinder, ein Zusammenstoß, ein Sturz über die Kante: Eltern fordern Schmerzensgeld.

  3. 03

    Fotobox beschädigt

    Ein Gast stößt die Box um, Kamera und Drucker sind kaputt.

  4. 04

    Diebstahl

    Aus dem Lager oder vom abgestellten Anhänger verschwinden Hüpfburgen, Gebläse und Technik.

  5. 05

    Schaden beim Aufbau

    Ein Erdnagel trifft eine Gartenleitung, Rasen und Pflaster sind beschädigt.

  6. 06

    Fahren mit Anhänger

    Jedes Wochenende viele Kilometer mit schwerer Last, oft im Regen und unter Zeitdruck.

Risiko-Radar
Haftung 5Feuer und Wasser 3Diebstahl 4Cyber 2Ausfall 3Gesundheit 3

Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.

Welche Versicherungen Sie brauchen

Unverzichtbar

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflicht ist für Transporter, Zugfahrzeug und Anhänger vorgeschrieben.

Dringend empfohlen

Betriebshaftpflicht

Nicht vorgeschrieben, aber zentral: für Schäden durch mangelhafte Geräte, Aufbau und Betreuung, einschließlich Schäden beim Kunden.

Elektronikversicherung

Für Fotobox, Kamera, Drucker und Beleuchtung gegen Bruch, Wasser und Diebstahl, auch beim Kunden.

Inhaltsversicherung

Für Hüpfburgen, Gebläse und Zubehör im Lager gegen Feuer, Einbruch und Wasser.

Sinnvoll je nach Betrieb

Firmenrechtsschutz

Für Streit über Absagen, Schäden an Mietgeräten und offene Rechnungen.

Was es kostet: Beispielpreise

Für Hüpfburg- und Fotoboxverleiher veröffentlichen Versicherer kaum Tarife. Den Beitrag bestimmen Umsatz, Zahl der Geräte, Deckungssumme und ob Sie Betreuungspersonal stellen.

VersicherungBeispielRichtwert
BetriebshaftpflichtVerleih mit bis zu fünf Hüpfburgen, ohne Betreuung, 3 Mio. Euro Deckungetwa 300 bis 650 Euro im Jahr
BetriebshaftpflichtVerleih mit Betreuungspersonal auf Stadtfesten, 5 Mio. Euro Deckungetwa 700 bis 1.600 Euro im Jahr
ElektronikversicherungZwei Fotoboxen mit Kamera und Drucker, zusammen 12.000 Euroetwa 250 bis 550 Euro im Jahr
InhaltsversicherungLager mit Geräten im Wert von 40.000 Euroetwa 200 bis 450 Euro im Jahr
Kfz-VersicherungTransporter, gewerblich, Haftpflicht und Teilkasko, dazu ein Anhängeretwa 900 bis 1.700 Euro im Jahr

Zum Vergleich: Die Betriebshaftpflicht eines kleinen Hüpfburgverleihs kostet im Jahr etwa so viel wie zwei Wochenendmieten.

Alle Beiträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis ohne Versicherungsteuer, Stand Oktober 2026.

Die Mindestsummen der Kfz-Haftpflicht stehen in der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz.

Quellen der Preisbeispiele

Unsere Vorschläge: drei Pakete

01

Nebenerwerb

Für: Zwei bis drei Hüpfburgen oder eine Fotobox, Vermietung ohne Betreuung

  • Kfz-Versicherung
  • Betriebshaftpflicht
  • Elektronikversicherung

Zusammen etwa 1.300 bis 2.700 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

02

Verleih

Für: Mehrere Hüpfburgen und Fotoboxen mit eigenem Lager

  • Kfz-Versicherung
  • Betriebshaftpflicht
  • Elektronikversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Transportversicherung

Zusammen etwa 2.000 bis 4.000 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

03

Eventservice

Für: Verleih mit Betreuungspersonal auf Festen und Firmenfeiern

  • Kfz-Versicherung
  • Betriebshaftpflicht
  • Elektronikversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Firmenrechtsschutz
  • Unfallversicherung

Zusammen individuell, meist ab etwa 3.000 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

Der schlimmste Samstag im Hüpfburgverleih

Sechs Dinge, die Verleiher wirklich erleben, alle an einem Samstag im Juni. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.

Schaden bis jetzt35.700 Euro
  1. Auf dem Weg zum Kindergeburtstag schiebt sich der Anhänger in ein Auto an der Ampel.

    3.200 Euro · Zahlt: Kfz-Versicherung

  2. Beim Aufbau trifft ein Erdnagel die Bewässerungsleitung im Garten.

    900 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht

  3. Eine Böe hebt die schlecht verankerte Hüpfburg an, zwei Kinder werden verletzt.

    18.000 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht

  4. Auf der Hochzeit kippt ein Gast die Fotobox um, Kamera und Drucker sind kaputt.

    2.600 Euro · Zahlt: Elektronikversicherung

  5. Der Kunde verweigert die Zahlung wegen des Unfalls und schaltet einen Anwalt ein.

    1.500 Euro · Zahlt: Firmenrechtsschutz

  6. Einbrecher räumen das Lager aus, zwei Hüpfburgen und drei Gebläse sind weg.

    9.500 Euro · Zahlt: Inhaltsversicherung

Welches Paket hätten Sie gehabt?

Davon bezahlt die Versicherung: 0 Euro
Aus eigener Tasche: 35.700 Euro

Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.

Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.

Konkrete Tipps vom Makler

  1. Halten Sie Aufbau, Verankerung und Einweisung bei jeder Vermietung schriftlich fest, am besten mit Foto.
  2. Geben Sie in den Mietbedingungen eine Windgrenze und die Aufsichtspflicht des Mieters an.
  3. Lassen Sie Vermietung und Betreuung als Tätigkeiten in die Betriebshaftpflicht schreiben.
  4. Versichern Sie Fotoboxen über eine Elektronikversicherung, die auch beim Kunden gilt.
  5. Prüfen Sie Geräte nach jeder Vermietung auf Risse und Nähte und dokumentieren Sie das.
  6. Versichern Sie den Anhänger und schließen Sie ihn abgestellt immer mit einer Deichselsicherung ab.

Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

Wir lesen das Kleingedruckte

Beim Verleih entscheidet, ob Vermietung, Aufbau und Betreuung beschrieben sind. Als Versicherungsmakler vergleicht Norman Nammert die Bedingungen mehrerer Versicherer.

Geräte, Fahrzeug und Haftung zusammen

Hüpfburgen, Fotobox, Anhänger und Haftpflicht liegen bei einem Ansprechpartner.

Seit 1989 ein Familienbetrieb

Unsere Arbeit ist für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Welche Versicherung ist für einen Hüpfburgverleih Pflicht?

Die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge und Anhänger.

Die Betriebshaftpflicht ist nicht vorgeschrieben,

wird aber von Gemeinden und Veranstaltern oft verlangt.

Was kostet die Betriebshaftpflicht für einen Hüpfburgverleih?

Ohne Betreuung etwa 300 bis 650 Euro im Jahr, mit Betreuungspersonal etwa 700 bis 1.600 Euro,

als Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ist die Fotobox beim Kunden versichert?

Nur über eine Elektronikversicherung, die außerhalb des Betriebs gilt.

Die Inhaltsversicherung deckt meist nur das Lager.

Reicht die Privathaftpflicht, wenn ich nur nebenbei vermiete?

Nein.

Die gewerbliche Vermietung ist in der Privathaftpflicht nicht versichert.

Muss ich Personal zur Aufsicht stellen?

Das vereinbaren Sie mit dem Kunden.

Stellen Sie Personal, muss die Betreuung in der Haftpflicht stehen.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Hüpfburgverleih anfordern

Die empfohlenen Versicherungen sind angekreuzt.

Ändern Sie, was nicht passt; wir vergleichen.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Am genauesten mit HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein

Betriebshaftpflichtversicherung

Zum Beispiel Elektroinstallation in Wohngebäuden, Café mit Außenbereich, Onlinehandel mit Möbeln

Zum Beispiel Arbeiten beim Kunden, eigene Produkte, Export in die USA, Tanks oder Chemikalien

Inhaltsversicherung für Betriebe

Zum Beispiel Bäckerei mit Café, Steuerbüro, Kfz-Werkstatt

Zum Einkaufspreis, 0 wenn keine Waren

Zum Beispiel Elementarschäden, Kundeneigentum, Werkzeug im Fahrzeug, Betriebsausfall

Elektronikversicherung

Zum Beispiel einzelne teure Geräte, Mehrkosten, Ausfall der Praxis

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.

Zur Bootsversicherung

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

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