Betriebshaftpflicht
Als Veranstalterhaftpflicht für Besucher, Künstler, Vermieter und Dritte, mit Schäden am gemieteten Gelände und an Hallen.
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Ein Konzert ist in wenigen Stunden vorbei, das Risiko beginnt Monate vorher. Gagen sind angezahlt, Bühne und Technik gebucht, Tickets verkauft. Dann sagt der Headliner ab, ein Gewitter zieht über das Gelände oder im Gedränge vor der Bühne wird jemand verletzt. Ob Clubkonzerte, Stadtfest, kleines Festival oder großes Open Air: Hier steht, welche Versicherungen Konzertveranstalter und Festivalmacher brauchen und was sie kosten.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Nur eine Veranstaltungsausfallversicherung. Sie ersetzt je nach Vertrag die Kosten oder den entgangenen Gewinn, wenn die Veranstaltung aus einem versicherten Grund ausfällt, abgebrochen oder verschoben wird. Wetter, Krankheit von Künstlern und behördliche Absagen müssen ausdrücklich eingeschlossen sein. Abgeschlossen wird sie rechtzeitig vor dem Termin, nicht erst, wenn die Unwetterwarnung da ist.
Gedränge vor der Bühne
Besucher werden gegen das Absperrgitter gedrückt, jemand stürzt und wird verletzt.
Unwetter
Sturm und Gewitter zwingen zur Unterbrechung oder Räumung, Bühnenteile oder Zelte werden beschädigt.
Absage des Headliners
Der Hauptact sagt krankheitsbedingt ab, Besucher verlangen ihr Geld zurück.
Technik
Gemietete Licht- und Tontechnik wird durch Regen, Überspannung oder Diebstahl zerstört.
Schäden am Gelände
Rasen, Wege oder Hallenboden der Gemeinde werden durch Fahrzeuge und Besucher beschädigt.
Helfer und Crew
Ehrenamtliche oder Aushilfen verletzen sich beim Auf- und Abbau.
Ticketshop
Der Ticketshop wird angegriffen, Kundendaten werden abgegriffen.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Als Veranstalterhaftpflicht für Besucher, Künstler, Vermieter und Dritte, mit Schäden am gemieteten Gelände und an Hallen.
Dringend empfohlen
Als Veranstaltungsausfallversicherung für Absage, Abbruch oder Verschiebung wegen Wetter, Krankheit oder behördlicher Anordnung.
Für eigene und gemietete Licht-, Ton- und Videotechnik auf der Veranstaltung.
Für Streit mit Künstlern, Agenturen, Dienstleistern und Besuchern über Gagen, Rückerstattung und Verträge.
Für eigenen Ticketshop, Zahlungsdaten und Besucherlisten.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Helfer, Ehrenamtliche und Crew, die nicht gesetzlich unfallversichert sind.
Für Technik und Bühnenteile auf dem Weg zum Gelände.
Für eigenes Material im Lager: Absperrungen, Zelte, Bars und Deko.
Die Veranstalterhaftpflicht richtet sich nach Besucherzahl, Art der Veranstaltung, Dauer und Gelände. Ausfallversicherungen werden nach der versicherten Summe, den eingeschlossenen Gründen und dem Wetterrisiko kalkuliert.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Einzelnes Clubkonzert mit 300 Gästen | etwa 150 bis 350 Euro je Veranstaltung |
| Betriebshaftpflicht | Jahresvertrag für eine Konzertagentur mit 40 Veranstaltungen bis 1.500 Gäste | etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Zweitägiges Open Air mit 5.000 Besuchern | etwa 1.500 bis 4.500 Euro je Festival |
| Betriebsunterbrechung | Ausfallversicherung für ein Open Air mit 150.000 Euro Kosten, mit Wetter | etwa 3.000 bis 9.000 Euro je Festival |
| Elektronikversicherung | Gemietete Technik im Wert von 200.000 Euro für ein Wochenende | etwa 400 bis 1.200 Euro je Veranstaltung |
Zum Vergleich: Die Haftpflicht für ein Clubkonzert kostet etwa so viel wie zehn verkaufte Tickets.
Alle Werte sind Richtwerte aus der Angebotspraxis ohne Versicherungsteuer, Stand Oktober 2026.
Große Festivals werden einzeln kalkuliert;
die Quellen belegen Künstlersozialabgabe und Musiklizenzen.
Das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
01
Einzelkonzert
Für: Clubkonzerte, Stadtfest oder einzelne Veranstaltung
Zusammen etwa 300 bis 900 Euro je Veranstaltung
Dieses Paket anfragen02
Konzertagentur
Für: Veranstalter mit vielen Konzerten im Jahr
Zusammen etwa 3.000 bis 8.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Festival
Für: Festivals und Open Airs mit Gelände, Crew und Ticketshop
Zusammen individuell, meist ab etwa 6.000 Euro je Festival
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Veranstaltern wirklich passieren, alle an einem Festivalsamstag. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Beim Aufbau fährt ein Gabelstapler über den Rasen der Gemeinde und beschädigt eine Bewässerungsleitung.
Der Headliner sagt wegen Krankheit ab, Besucher fordern ihr Geld zurück.
Ein Gewitter zwingt zur Räumung, Regen dringt in die gemietete Tonanlage.
Im Gedränge vor der Bühne stürzt eine Besucherin und bricht sich das Bein.
Ein Helfer verletzt sich beim Abbau des Absperrgitters an der Hand.
Eine Agentur verlangt die volle Gage, obwohl der Auftritt nach der Räumung entfallen ist.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.
Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.
Haftung und Ausfall zusammen
Als Versicherungsmakler vergleichen wir mehrere Versicherer und stimmen Veranstalterhaftpflicht und Ausfallversicherung so ab, dass Absage, Abbruch und Schäden lückenlos gedacht sind.
Wetter ernst genommen
Wer seit Jahrzehnten Bootseigner betreut, kennt Unwetter. Wir achten auf die Wetterklauseln in Ihrer Ausfallversicherung.
Ein Ansprechpartner für die Saison
Norman Nammert betreut als Versicherungsmakler Einzelveranstaltungen und Jahresverträge aus einer Hand.
Familienbetrieb, vermittelt seit 1989
Unsere Arbeit ist für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Gesetzlich nicht allgemein.
Städte, Gemeinden und Vermieter verlangen sie aber fast immer,
ohne Nachweis gibt es oft keine Genehmigung und keinen Mietvertrag.
Für ein einzelnes Clubkonzert etwa 150 bis 350 Euro,
für einen Jahresvertrag mit vielen Konzerten etwa 1.500 bis 4.000 Euro.
Das sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Kosten oder entgangenen Gewinn,
wenn die Veranstaltung aus einem versicherten Grund abgesagt, abgebrochen oder verschoben wird,
etwa wegen Wetter oder Krankheit von Künstlern.
In der Regel der Veranstalter.
Die GEMA beschreibt auf ihrer Seite, wie Veranstaltungen lizenziert werden.
Konzert- und Gastspieldirektionen und Unternehmen,
die für Aufführungen sorgen, gehören nach § 24 KSVG zu den abgabepflichtigen Unternehmen.
Nicht automatisch.
Eine Gruppenunfallversicherung zahlt feste Leistungen nach einem Unfall beim Auf- und Abbau.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind angekreuzt.
Ändern Sie, was nicht passt; wir vergleichen.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Wer haftet, wenn auf einer Veranstaltung ein Gast verletzt wird: die Agentur, der Kunde oder…

Ein Gast stolpert über mein Kabel und bricht sich das Handgelenk. Wer zahlt?

Wer zahlt, wenn eine Vorstellung ausfällt, weil die Hauptdarstellerin krank ist?

Wer zahlt, wenn eine Wand meines Messestands umfällt und Besucher verletzt?
Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.
Zur BootsversicherungIhr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
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