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Lenker mit Anzeige vor der langen schwarzen Sitzbank mit grünen Nähten eines modernen Jetskis am Holzsteg.

Magazin / Magazin: Boot und Saison

Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check: Wert, Zubehör und Trailer im Vertrag

Wie viel nach einem Schaden ankommt, entscheidet der Wert im Vertrag. Der zweite Teil des Versicherungs-Checks zeigt, wie Zeitwert, feste Taxe, Zubehör und Trailer beim Jetski zusammenhängen.

16. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Der erste Teil dieser Reihe hat geklärt, welche Angaben zum Sea-Doo RXT-XRS 300 in den Vertrag gehören. Im zweiten Teil des Versicherungs-Checks geht es um den Wert: wie er festgelegt wird, was zu ihm gehört und was mit Zubehör und Trailer passiert. Auch hier gilt die Regel der ganzen Reihe. Wir sind das Gerät nicht gefahren, wir bewerten es nicht und nennen weder einen Marktpreis noch eine Summe. Wir zeigen, nach welchen Regeln unsere Kaskobedingungen den Wert eines Jetskis behandeln, und wo der Eigner selbst entscheidet, ob am Ende genug Geld ankommt.

In der Kasko Basis ist der Versicherungswert der Zeitwert (A-7.1): der Betrag, der am Schadentag nötig ist, um ein Gerät gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, abzüglich eines Betrags für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Die Versicherungssumme ist dort die Obergrenze. Dazu kommt eine Altersstaffel (A-8.1): bis drei Jahre ohne altersbedingten Abzug, danach 20 Prozent, nach fünf Jahren 35 Prozent und ab zehn Jahren 50 Prozent. Für einen Jetski, der einige Saisons hinter sich hat, wirkt diese Staffel unabhängig davon, wie gut er gepflegt ist. Wer das nicht möchte, schaut auf die feste Taxe.

Ab Basis-Plus gilt die feste Taxe. Als Versicherungswert gilt die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme auf Grundlage gegenseitiger Vereinbarung (A-8.1, mit Verweis auf Paragraf 76 VVG). Über den Wert wird also beim Abschluss gesprochen und nicht erst nach dem Schaden. Im Premium kann außerdem der Einwand der Unterversicherung nicht geltend gemacht werden (A-8.2). Wichtig für den Eigner: Die Summe, die er angibt, bestimmt auch den Beitrag. Ist sie zu niedrig, fehlt im Totalschaden Geld; deshalb lohnt der Blick in Kaufvertrag und Rechnungen, bevor man sie einträgt.

Zum Wert gehört nach A-1.1 das Fahrzeug mit allen fest eingebauten Teilen, den maschinellen und technischen Einrichtungen und dem Zubehör. Getrennt davon stehen der Bootstrailer und die Wassersportausrüstung: Beide sind nach A-1.3 nur versichert, wenn sie beantragt und mit eigener Versicherungssumme im Versicherungsschein dokumentiert sind. Ein Jetski-Ponton am Liegeplatz ist so eine eigene Position. Persönliche Effekten wie Handtücher, Brillen oder Mobiltelefone sind in der Basis ausdrücklich ausgeschlossen (A-1.2 d). Gerät, Trailer und Ponton sind also drei Zeilen im Antrag, und jede braucht ihren eigenen Betrag.

Beim Trailer lohnt es sich, Kasko und Haftpflicht auseinanderzuhalten. In der Haftpflicht ist der Trailer ab Basis-Plus beitragsfrei mitversichert, wenn er im Antrag benannt ist. In die Kasko kommt er dagegen nur mit eigener Summe und gegen Beitrag, und versichert sind dort nach A-6.4 in Basis-Plus Schäden durch Unfall, Sturm, Blitzschlag, Erdbeben, Brand, Explosion und Diebstahl. Eine Selbstbeteiligung entfällt beim Trailer in Basis-Plus nach A-4.2. Beim Jetski selbst ist es umgekehrt: Die Jetski-Klausel zieht die Selbstbeteiligung in Basis-Plus und Premium immer ab, und die Halbierung nach fünf schadenfreien Jahren entfällt (A-10.1). Wie der Trailer gegen Diebstahl zu sichern ist, steht im vierten Teil.

Bleiben Umbauten und die Entwicklung des Werts. Wer am Gerät nachrüstet, verändert den Gesamtwert, nach dem sich die Versicherungssumme richtet (A-7.3 in Basis, A-8.3 in Basis-Plus); eine Erhöhung ist nach Vorlage von Rechnungen oder Gutachten jederzeit möglich. Im Premium ist eine werterhöhende Veränderung nur versichert, wenn sie angezeigt und nachgewiesen ist (A-8.3). Leistungssteigernde Umbauten können außerdem eine Gefahrerhöhung sein. Ein Minderwert nach einer Reparatur wird in keinem Tarif ersetzt, das sind mittelbare Schäden (A-5.6 in Basis, A-6.6 im Premium, in Basis-Plus gleichlautend unter A-6). Welche Schäden beim Jetski typisch sind, zeigt der dritte Teil.

Zum Abhaken

Im Versicherungsschein nachsehen, ob Zeitwert oder feste Taxe vereinbart ist Die Versicherungssumme anhand von Kaufvertrag und Rechnungen festlegen Trailer und Jetski-Ponton als eigene Positionen mit eigener Summe beantragen Den Trailer im Antrag benennen, damit er in der Haftpflicht mitläuft Rechnungen für Zubehör und Umbauten aufheben Jeden Umbau melden und die Summe danach anpassen Einmal im Jahr prüfen, ob die Summe noch zum Gerät passt

Häufige Fragen

Gehört der Trailer automatisch zum Wert des Jetskis?

Nein. In der Kasko ist der Bootstrailer nach A-1.3 nur versichert, wenn er beantragt und mit eigener Versicherungssumme dokumentiert ist. In der Haftpflicht läuft er ab Basis-Plus beitragsfrei mit, wenn er im Antrag benannt ist.

Was bringt die feste Taxe gegenüber dem Zeitwert?

Beim Zeitwert in der Basis wird nach dem Schaden ermittelt, was ein gleichwertiges Gerät kostet, abzüglich Alter und Abnutzung, dazu kommt eine Altersstaffel. Bei der festen Taxe ab Basis-Plus gilt die beim Abschluss vereinbarte Summe als Versicherungswert.

Ersetzt die Kasko den Wertverlust nach einer Reparatur?

Nein. Ein Minderwert nach der Reparatur gilt als mittelbarer Schaden und wird in keinem der drei Tarife ersetzt. Ersetzt werden die Kosten der Reparatur nach den Regeln des jeweiligen Tarifs.

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