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Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check: Trailer, Slip, Liegeplatz, Winterlager und Reise
Ein Jetski verbringt viele Stunden auf dem Trailer, am Slip und im Winterlager. Der vierte Teil des Versicherungs-Checks zeigt, was dort und auf Reisen nach den Bedingungen gilt.
16. Oktober 20268 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Mit dem vierten Teil schließt der Versicherungs-Check zum Sea-Doo RXT-XRS 300. Nach Vertrag, Wert und typischen Schäden geht es um die Zeit, in der der Jetski nicht fährt oder unterwegs ist: auf dem Trailer, am Slip, am Liegeplatz, im Winterlager und auf der Reise, dazu Rennen. Wir bleiben beim Blick aus Versicherungssicht, gefahren sind wir das Gerät nicht. Ein Jetski ist ein typisches Trailergerät, er wird oft öfter verladen als ein Motorboot gleicher Größe. Gerade deshalb lohnt der Blick darauf, was zwischen Garage und Wasser im Vertrag geregelt ist und welche Pflichten der Eigner dort hat.
Der Geltungsbereich der Kasko reicht über das Wasser hinaus. Nach A-2.1 besteht Schutz auch an Land, beim An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen und während Transporten mit geeigneten Transportmitteln. Slippen und Kranen gehören also dazu. Welche Ereignisse dort versichert sind, bestimmt aber der Tarif: Ein Unfallschaden am Slip, beim Kranen oder auf der Straße ist erst ab Basis-Plus gedeckt, in der Basis nur bei Naturgewalten, Brand, Explosion oder Diebstahl. Ausgeschlossen sind in allen Tarifen Schäden durch nicht sachgerechte Verladung und Befestigung während des Transports (A-5.2 l in Basis, A-6.2 l in Basis-Plus und Premium). Gurte, Bugstopper und Auflagen gehören vor jeder Fahrt geprüft.
Beim Trailer selbst gelten zwei Regeln. In der Haftpflicht ist ab Basis-Plus der Gebrauch eines nicht versicherungspflichtigen Bootsanhängers mitversichert (A-1.4), wenn er im Antrag benannt ist und soweit nicht die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs eintritt. Gegen Diebstahl muss er gesichert sein: angekoppelt mit zusätzlicher Kette oder Stahlseil und Schloss gegen Abkuppeln, abgekoppelt mit Sicherung gegen Ankuppeln oder Radkralle (A-5.5 in Basis, A-6.6 in Basis-Plus, A-6.4 im Premium). Für den Diebstahl des getrailerten Jetskis verlangen Basis-Plus und Premium zusätzlich ein Kastenschloss am Trailer und eine Kette oder ein Schloss zwischen Gerät und Trailer (A-6.8, im Premium A-6.7).
Am Liegeplatz verlangt die Jetski-Klausel die Sicherung gegen unbefugte Nutzung, in Basis und Basis-Plus nachts von 22 bis 8 Uhr und bei dauerhafter Abwesenheit, im Premium bei dauerhafter Abwesenheit. Beispiele sind ein abgeschlossener Raum oder ein abgeschlossenes Grundstück, ein Jetski-Ponton mit Sicherungsseil oder eine geschützte Unterbringung in einer Marina. Das Winterlager zählt ausdrücklich als dauerhafte Abwesenheit. Entscheidend ist auch die Laufzeit: Mit einer Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager. Frost ist als Witterungseinfluss ausgeschlossen, wenn er nicht Folge von Sturm ist (A-5.2 i, A-6.2 i); das Einwintern des Antriebs bleibt Sache des Eigners.
Wer den Jetski mit in den Urlaub nimmt, braucht das passende Fahrtgebiet, wie im ersten Teil beschrieben. Im Premium deckt die Kasko eine kurzfristige Erweiterung des Fahrtgebiets um bis zu sechs Wochen im Versicherungsjahr. Die Haftpflicht schließt Versicherungsfälle im Ausland nach A-7 ein, mit wenigen Ausnahmen. Im Gastland gelten dessen Regeln für Zonen, Abstände und Befähigungsnachweis; fehlt der vorgeschriebene Schein, greift der Ausschluss nach A-5.2 b oder A-6.2 b auch im Urlaub. Bleibt der Jetski am Strand vor offener Küste unbemannt liegen, ist nach 24 Stunden in der Basis und 48 Stunden in Basis-Plus Schluss, wenn nicht sichergestellt ist, dass er bei drohender Gefahr verholt werden kann (A-5.3 a, A-6.3 a).
Zuletzt Rennen und Training. Ohne eigene Vereinbarung sind Schäden bei Motorbootrennen, auch Jetskirennen, und bei den zugehörigen Übungsfahrten in der Kasko ausgeschlossen (A-5.3 b in Basis, A-6.3 b in Basis-Plus, A-6.3 a im Premium) und ebenso in der Haftpflicht. Ist der Baustein vereinbart, besteht ab Basis-Plus Schutz in der Kasko nach A-15 und in der Haftpflicht nach A-2.3, jeweils nachrangig gegenüber einer anderen Versicherung, etwa der des Veranstalters. Voraussetzung ist eine gültige Fahrerlizenz, und Training ist nur auf den dafür abgesteckten Flächen versichert. Wer Vertrag, Wert und typische Schäden aus den ersten drei Teilen kennt, hat mit diesem Teil den ganzen Check beisammen.
Versicherungs-CheckTeil 4 von 4
Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check
Alle Teile im Überblick
- Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check (Vertrag)
- Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check (Wert)
- Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check (Schäden)
- Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check (Unterwegs)
- Nimm es mit, sei um sechs zurück
- Der Ruck, den jeder kennt
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Ist der Jetski beim Slippen und auf der Straße versichert?
Der Geltungsbereich umfasst nach A-2.1 auch das Zu-Wasser-Lassen und Transporte. Ein Unfallschaden dabei ist ab Basis-Plus versichert, in der Basis nur bei Naturgewalten, Brand, Explosion oder Diebstahl. Schäden durch falsches Verladen sind ausgeschlossen.
Was gilt im Winterlager mit einer Saisonpolice?
Mit einer Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager. Mit einer Ganzjahrespolice ist das Winterlager im Rahmen des Tarifs versichert, der Jetski muss dort gegen unbefugte Nutzung gesichert sein.
Darf der Jetski im Urlaub über Nacht am Strand liegen?
Unbemannt vor offener Küste nur begrenzt: In der Basis gibt es nach 24 Stunden, in Basis-Plus nach 48 Stunden keinen Ersatz, wenn nicht sichergestellt ist, dass er bei drohender Gefahr verholt wird. Nachts muss er außerdem gesichert sein.
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