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Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check: welche Angaben zum Jetski in den Vertrag gehören
Den Sea-Doo RXT-XRS 300 sind wir nicht gefahren, ein Fahrtest ist das nicht. Der erste Teil des Versicherungs-Checks zeigt, welche Angaben zum Jetski in den Vertrag gehören.
16. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Eines vorweg: Den Sea-Doo RXT-XRS 300 sind wir nicht gefahren, keinen Meter. Dieser Versicherungs-Check ist kein Fahrtest, er sagt nichts über Fahrverhalten, Komfort oder Verarbeitung des Geräts. Er schaut auf das, was wir als Assekuradeur beurteilen können: welche Angaben zum Jetski in den Vertrag gehören und welche Regeln der Bedingungen dann gelten. Das Modell führt bei uns im Bestand, im Katalog steht es mit einer Länge von rund dreieinhalb Metern. Die Reihe hat vier Teile: nach dem Vertrag folgen der Wert, die typischen Schäden und das, was unterwegs mit Trailer, Slip und Winterlager gilt.
Am Anfang steht der Name, und der ist bei diesem Gerät selten einheitlich. Bei uns sind mehrere Schreibweisen hinterlegt, darunter RXT-X 300, RXT 300, RXT 300 RS und RXT 300 XRS. Kaufvertrag, Rechnung und Zulassungspapiere nennen denselben Jetski oft unterschiedlich, und das ist kein Fehler des Eigners. Für den Vertrag zählt, dass das Gerät eindeutig zu erkennen ist. Deshalb gehören neben der Bezeichnung aus den Papieren die Rumpfnummer und die Motornummer in den Antrag, abgeschrieben am Gerät selbst. Nach einem Diebstahl ist die Rumpfnummer oft das einzige Merkmal, über das ein wiedergefundenes Gerät seinem Eigner zugeordnet werden kann.
Was der Antrag fragt, muss vollständig und richtig beantwortet werden. Das verlangt die Anzeigepflicht unter B-3.1 der Kaskobedingungen, und falsche Angaben zu gefahrerheblichen Umständen können zum Rücktritt vom Vertrag führen. Leistungsdaten übernimmt man aus Herstellerpapieren oder Rechnung, statt sie zu schätzen. Ändert sich später etwas Wesentliches, etwa durch einen Umbau am Motor, kann das eine Gefahrerhöhung nach B-4 sein, die angezeigt werden muss. Wie ein Umbau den versicherten Wert verändert, steht im zweiten Teil dieser Reihe.
Der wichtigste Eintrag ist die Bootsart. Ein Jetski ist in der Kasko nur mitversichert, wenn er beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist (A-1.4 in Basis), und dann gilt die Jetski-Klausel, in Basis unter A-9, in Basis-Plus und Premium unter A-10. Sie ändert die übrigen Bedingungen bei der Selbstbeteiligung, bei der Pflicht zur Sicherung gegen unbefugte Nutzung und bei Ausschlüssen für Motor und Rumpf. Auch die Unfallversicherung unterscheidet: Den Helmbonus nach A-2.3 gibt es nur im Jetski-Tarif. Wer den Jetski als Motorboot meldet, hat am Ende Regeln im Vertrag, die nicht zu seinem Gerät passen.
Dann die Frage, wer fahren darf. Die Haftpflicht verlangt nach A-5 einen berechtigten Führer, der das Gerät mit Wissen und Wollen des Verfügungsberechtigten gebraucht und die vorgeschriebene behördliche Erlaubnis hat. In der Kasko sind Schäden ausgeschlossen, die entstehen, weil eine nicht qualifizierte Person ohne amtlich vorgeschriebenen Führerschein fährt (A-5.2 b in Basis, A-6.2 b in Basis-Plus und Premium). Wer den Jetski gelegentlich privat vermietet, braucht das ausdrücklich im Vertrag: Die private Vermietung bis 30 Tage im Versicherungsjahr ist nur versichert, wenn sie beantragt und dokumentiert ist und ein echter Mietvertrag zugrunde liegt (A-11 in Basis, A-12 in Basis-Plus und Premium). Was für Mitfahrer gilt, behandelt der dritte Teil.
Das Fahrtgebiet steht im Versicherungsschein, und nach A-2 gibt es fünf Stufen: EU-Binnengewässer, dazu Nord- und Ostsee, dazu das Mittelmeer, dazu Atlantik und Schwarzes Meer, schließlich weltweit. Wer auf einem Binnensee zu Hause ist und im Sommer an die Adria fährt, braucht das Mittelmeer im Vertrag. Bei der Tarifwahl deckt die Kasko Basis Naturgewalten, Brand, Explosion und den Diebstahl des ganzen Geräts; ab Basis-Plus kommen Unfall, Kollision, Grundberührung, Teilediebstahl und Vandalismus dazu. Und wer den Jetski später verkauft: Die Kasko geht nach Paragraf 95 VVG auf den Käufer über (A-13 in Basis, A-17 in Basis-Plus, A-18 im Premium), die Haftpflicht endet dagegen mit dem Verkauf. Den Wert behandelt der zweite Teil, die Wege zum Wasser der vierte.
Versicherungs-CheckTeil 1 von 4
Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check
Alle Teile im Überblick
- Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check (Vertrag)
- Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check (Wert)
- Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check (Schäden)
- Sea-Doo RXT-XRS 300 im Versicherungs-Check (Unterwegs)
- Nimm es mit, sei um sechs zurück
- Der Ruck, den jeder kennt
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Welche Schreibweise gehört in den Antrag?
Die aus Ihren Papieren. RXT-X 300, RXT 300 RS oder RXT 300 XRS führen wir als dasselbe Modell. Entscheidend für die Zuordnung sind Rumpfnummer und Motornummer, die deshalb immer mit in den Antrag gehören.
Darf ich den Jetski an Freunde vermieten?
Gelegentlich ja, wenn es vereinbart ist. Die private Vermietung bis 30 Tage im Versicherungsjahr ist nur versichert, wenn sie beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist und ein Mietvertrag zugrunde liegt; der Schutz gilt dann nachrangig.
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich den Jetski verkaufe?
Die Kasko geht nach Paragraf 95 VVG auf den Käufer über, beide haften für den Beitrag der laufenden Periode, und der Käufer kann binnen eines Monats kündigen. Die Haftpflicht endet dagegen mit dem Verkauf.
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