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Magazin / Boot und Saison

Sea-Doo RXP-XRS 300 im Versicherungs-Check: was im Vertrag über den Jetski steht

Wir sind den Sea-Doo RXP-XRS 300 nicht gefahren, und das hier ist kein Fahrtest. Der erste Teil des Versicherungs-Checks zeigt, was über diesen Jetski im Vertrag stehen muss.

11. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Vorweg, damit kein falscher Eindruck entsteht: Wir sind den Sea-Doo RXP-XRS 300 keinen Meter gefahren. Dieser Versicherungs-Check ist kein Fahrtest und sagt nichts über Fahrverhalten, Verarbeitung oder Qualität des Geräts. Er schaut auf das, was wir beurteilen können: was über diesen Jetski im Vertrag steht und was dort stehen muss. Das Modell fährt bei uns im Bestand, es gehört zur Baureihe RXP-X / RXT-X 300, die von 2012 bis 2023 geführt wurde. Die Reihe hat vier Teile, und sie beginnt beim Antrag, weil jeder spätere Schaden auf die Angaben zurückgeht, die beim Abschluss gemacht wurden.

Schon die Bezeichnung ist eine Prüfung wert. Für dieses Modell sind bei uns sechs abweichende Schreibweisen erfasst, darunter RXP-X 300, RXP 300 RS und RXP-XRS 300 W. Das ist kein Fehler der Eigner, sondern der Normalfall: Kaufvertrag, Händlerrechnung, Zulassung und Antrag schreiben denselben Jetski oft verschieden. Für den Versicherungsschutz zählt nicht die schönste Schreibweise, sondern dass das Gerät eindeutig zu erkennen ist. Deshalb gehören neben dem Modellnamen die Rumpfnummer und die Motornummer in den Antrag, genau so, wie sie am Gerät und in den Papieren stehen. Nach einem Diebstahl ist die Rumpfnummer oft der verlässlichste Weg, ein wiedergefundenes Gerät seinem Eigner zuzuordnen.

Bei den Motordaten gilt dasselbe. Was der Antrag in Textform fragt, etwa nach Motorleistung, Baujahr oder Umbauten, muss vollständig und richtig beantwortet werden; so verlangt es die Anzeigepflicht unter B-3.1 der Kaskobedingungen. Unrichtige oder unvollständige Angaben zu gefahrerheblichen Umständen können zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen. Wer Leistungsdaten nicht sicher kennt, übernimmt sie aus den Herstellerpapieren oder der Rechnung und schätzt nicht. Ändert sich später etwas, etwa durch einen Umbau am Motor, kann das unter B-4 eine Gefahrerhöhung sein, die angezeigt werden muss. Wie Umbauten im Wert berücksichtigt werden, zeigt der zweite Teil dieser Reihe.

Der wichtigste Eintrag ist die Bootsart. Ein Jetski ist in unseren Kaskobedingungen kein Motorboot mit anderem Namen: Er ist nach A-1 nur mitversichert, wenn er beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist, und dann gilt die Jetski-Klausel, in Basis unter A-9, in Basis-Plus und Premium unter A-10. Sie ändert die übrigen Bedingungen an mehreren Stellen, bei der Selbstbeteiligung, bei der Pflicht zur Sicherung gegen unbefugte Nutzung und bei Ausschlüssen für Motor und Rumpf. Auch die Unfallversicherung kennt den Unterschied: Der Helmbonus nach A-2.3 gilt nur für den Jetski-Tarif. Steht die richtige Bootsart im Vertrag, gelten die passenden Regeln, im Guten wie im Strengen.

Dann die Frage, wer fahren darf. Die Haftpflichtbedingungen verlangen unter A-5 einen berechtigten Führer, also jemanden, der das Gerät mit Wissen und Wollen des Verfügungsberechtigten gebraucht, und dieser Führer braucht die erforderliche behördliche Erlaubnis. In der Kasko sind Schäden ausgeschlossen, die verursacht werden, weil eine nicht qualifizierte Person ohne den amtlich vorgeschriebenen Führerschein fährt (A-5.2 b in Basis, A-6.2 b in Basis-Plus und Premium). Welcher Schein auf welchem Gewässer vorgeschrieben ist, regelt das jeweilige Revier. Wer das Gerät verleiht, fragt deshalb vorher nach dem Führerschein und lässt ihn sich zeigen. Was für Mitfahrer gilt, behandelt der dritte Teil.

Das Fahrtgebiet steht im Versicherungsschein, und zur Auswahl stehen nach A-2 fünf Stufen: EU-Binnengewässer, dazu Nord- und Ostsee, dazu das Mittelmeer, dazu die europäische Atlantikküste und schließlich weltweit. Ein Jetski, der auf einem Binnensee zu Hause ist, im Sommer aber an die Adria fährt, braucht das Mittelmeer im Vertrag. Ein Überschreiten des vereinbarten Gebiets muss vorher vereinbart sein; im Premium gilt zusätzlich eine kurzfristige Erweiterung von bis zu sechs Wochen im Versicherungsjahr. Bleibt die Tarifwahl: Die Kasko Basis deckt Naturgewalten, Brand, Explosion und den Diebstahl des ganzen Geräts, ab Basis-Plus kommen Unfall, Kollision, Grundberührung, Teilediebstahl und Vandalismus dazu. Was das für typische Schäden heißt, zeigt der dritte Teil.

Zum Abhaken

Modellbezeichnung im Antrag mit Kaufvertrag und Rechnung abgleichen Rumpfnummer und Motornummer vom Gerät abschreiben und in den Antrag eintragen Prüfen, ob im Versicherungsschein ausdrücklich ein Jetski dokumentiert ist Alle Fragen im Antrag vollständig beantworten, Leistungsdaten aus den Herstellerpapieren übernehmen Festlegen, wer fahren darf, und bei jedem Fahrer den vorgeschriebenen Führerschein prüfen Fahrtgebiet mit den geplanten Revieren vergleichen, auch mit dem Sommerurlaub Tarif danach wählen, ob Kollision, Grundberührung und Vandalismus versichert sein sollen

Häufige Fragen

Muss im Antrag genau RXP-XRS 300 stehen?

Nein. Entscheidend ist, dass das Gerät eindeutig zu erkennen ist. Übernehmen Sie die Schreibweise aus Kaufvertrag oder Rechnung und tragen Sie Rumpfnummer und Motornummer ein, dann ist die Zuordnung auch bei einer abweichenden Schreibweise klar.

Kann ich den Jetski einfach als Motorboot versichern?

Davon raten wir ab. Nach A-1 der Kaskobedingungen ist ein Jetski mitversichert, wenn er beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist; dann gilt die Jetski-Klausel mit eigenen Regeln. Der Helmbonus der Unfallversicherung gilt nur für den Jetski-Tarif.

Darf ein Freund mit meinem Jetski fahren?

Ja, wenn er ihn mit Ihrem Wissen und Wollen gebraucht und den amtlich vorgeschriebenen Führerschein hat. Fehlt der Schein, gibt es in der Kasko für den daraus entstandenen Schaden keinen Ersatz (A-5.2 b in Basis, A-6.2 b in Basis-Plus und Premium).

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