Sea-Doo RXP-XRS 300 im Versicherungs-Check: den Wert des Jetskis richtig festlegen
Der Wert im Vertrag entscheidet, was nach einem Totalschaden ankommt. Der zweite Teil des Versicherungs-Checks zum Sea-Doo RXP-XRS 300 zeigt, wie Zeitwert, feste Taxe, Zubehör und Trailer zusammenhängen.
11. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Im ersten Teil dieser Reihe ging es darum, was über den Sea-Doo RXP-XRS 300 im Vertrag stehen muss. Dieser zweite Teil im Versicherungs-Check behandelt die Zahl, die dort am meisten bewirkt: den Wert, und wie man ihn richtig festlegen kann. Auch hier gilt, was für die ganze Reihe gilt. Wir sind das Gerät nicht gefahren und bewerten es nicht, wir nennen keinen Marktpreis und keine Summe. Wir zeigen, nach welchen Regeln der Wert eines Jetskis in unseren Kaskobedingungen festgelegt wird und worauf Eigner dabei achten. Die Baureihe wurde von 2012 bis 2023 gebaut, jedes Gerät ist heute also schon einige Jahre alt, und genau dann unterscheiden sich die Tarife am deutlichsten.
In der Kasko Basis ist der Versicherungswert der Zeitwert (A-7.1), also der Betrag, der nötig ist, um ein Gerät gleicher Art und Güte am Schadentag wiederzubeschaffen, abzüglich eines Betrags für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Die Versicherungssumme ist dabei die Obergrenze der Entschädigung. A-8.1 staffelt außerdem nach dem Alter: bis drei Jahre ohne altersbedingten Abzug, nach drei Jahren 20 Prozent, nach fünf Jahren 35 Prozent und ab zehn Jahren 50 Prozent. Für einen Jetski aus dieser Baureihe heißt das: Je älter das Gerät, desto stärker wirkt die Staffel, und zwar unabhängig davon, wie gepflegt es ist.
Ab Basis-Plus gilt eine feste Taxe. Als Versicherungswert gilt die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme auf Grundlage gegenseitiger Vereinbarung (A-8.1, mit Verweis auf Paragraf 76 VVG). Man einigt sich also beim Abschluss auf den Wert, statt nach dem Schaden darüber zu verhandeln. Teilschäden werden ohne altersbedingte Abzüge ersetzt, sofern nichts anderes vereinbart ist (A-9.4). Im Premium kann zusätzlich der Einwand der Unterversicherung nicht geltend gemacht werden (A-8.2), und Teilschäden werden ohne Abzüge zum Neuwert ersetzt (A-9.2). Für den Totalverlust enthält A-9 in Basis-Plus eine eigene Regel zu Alter und Nachweis der Wiederbeschaffung; wer ein Gerät aus den frühen Baujahren versichert, liest diese Ziffer vor dem Abschluss.
Was zum Wert gehört, steht in A-1. Versichert ist das Fahrzeug mit allen fest eingebauten Teilen, den maschinellen und technischen Einrichtungen und dem Zubehör. Getrennt davon sind der Bootstrailer und die Wassersportausrüstung nach A-1.3 nur versichert, wenn sie beantragt und mit eigener Versicherungssumme im Versicherungsschein dokumentiert sind; zur Wassersportausrüstung zählt nach dem Leistungsvergleich zur Kasko auch der Jetski-Ponton. Ab Basis-Plus sind persönliche Effekten bis zu einer Grenze nach A-9 mitversichert, in der Basis sind sie ausgeschlossen (A-1.2 d). Für den Eigner heißt das: Gerät, Trailer und Ponton sind drei Positionen, und jede braucht ihre eigene Angabe.
Beim Trailer lohnt ein zweiter Blick, weil er im Alltag eines Jetskis ständig im Einsatz ist und oft mehr Kilometer sieht als das Gerät Betriebsstunden. In der Kasko zählt er nur mit eigener Versicherungssumme, ein Trailer ohne Summe ist dort schlicht nicht versichert. Zur Selbstbeteiligung ändert die Jetski-Klausel zwei Punkte: Sie wird beim Jetski in Basis-Plus und Premium immer abgezogen, auch bei Totalverlust und Diebstahl, und die Halbierung nach fünf schadenfreien Jahren entfällt (A-10.1). Wer den Wert festlegt, rechnet diese Selbstbeteiligung also von Anfang an mit ein. Wie der Trailer gegen Diebstahl gesichert sein muss und was in der Haftpflicht gilt, steht im vierten Teil dieser Reihe.
Bleiben Umbauten und die Entwicklung des Werts. Wer nachrüstet, etwa an Motor, Ansaugung oder Elektronik, verändert den Gesamtwert, und nach A-7.3 in der Basis und A-8.3 in Basis-Plus richtet sich die Versicherungssumme nach dem Gesamtwert nach den Umbauten; eine Erhöhung ist nach Vorlage von Rechnungen oder Gutachten jederzeit möglich. Im Premium besteht für eine werterhöhende Veränderung nur dann Versicherungsschutz, wenn die Umbauten angezeigt und nachgewiesen sind (A-8.3). Leistungssteigernde Umbauten können zudem eine Gefahrerhöhung nach B-4 sein. Praktisch bedeutet das: Rechnungen aufheben, Umbau melden, Summe anpassen. Ist die Summe zu niedrig, fehlt im Totalschaden Geld, und weil sie auch den Beitrag bestimmt, lohnt einmal im Jahr der Abgleich mit dem Gerät.
Versicherungs-CheckTeil 2 von 4
Sea-Doo RXP-XRS 300 im Versicherungs-Check
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und fester Taxe?
Beim Zeitwert in der Basis wird nach dem Schaden ermittelt, was ein gleichwertiges Gerät kostet, abzüglich Alter und Abnutzung, dazu kommt eine Altersstaffel. Bei der festen Taxe ab Basis-Plus gilt die beim Abschluss vereinbarte Versicherungssumme als Versicherungswert.
Ist der Trailer automatisch im Wert des Jetskis enthalten?
Nein. Nach A-1.3 ist der Bootstrailer in der Kasko nur versichert, wenn er beantragt und mit eigener Versicherungssumme im Versicherungsschein dokumentiert ist. Dasselbe gilt für Wassersportausrüstung wie einen Jetski-Ponton.
Muss ich einen Umbau melden?
Ja. Ein Umbau verändert den Gesamtwert, nach dem sich die Versicherungssumme richtet, und im Premium ist die Werterhöhung nur versichert, wenn sie angezeigt und nachgewiesen ist. Ein leistungssteigernder Umbau kann außerdem eine Gefahrerhöhung sein.
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