Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen: kündigen, Schaden melden, Beschwerden
Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen hat ihren Sitz in Utersum/Föhr. Die Finanzaufsicht BaFin führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5539. Hier steht, wohin Ihre Kündigung geht, wie Sie einen Schaden melden und wie oft sich Kundinnen und Kunden bei der Aufsicht beschwert haben.
Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen kündigen
Die Kündigung geht an die Anschrift, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen
Lung Jaat 11
25938 Utersum/Föhr
Ein Brief oder eine E-Mail genügt, wenn Ihr Vertrag nach dem 30. September 2016 geschlossen wurde: Strengere Formvorschriften als die Textform sind seitdem in Verbraucherverträgen unwirksam (§ 309 Nr. 13 BGB). Schreiben Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihren Namen und den gewünschten Termin hinein und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
Kann man den Vertrag auf der Website des Versicherers abschließen, muss es dort auch eine gut sichtbare Schaltfläche zum Kündigen geben (§ 312k BGB).
Welche Frist für welchen Vertrag gilt
Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzverträge
drei Monate vor Ablauf
Der Vertrag läuft meist ein Jahr und verlängert sich danach jedes Jahr von selbst. Wer kündigen will, muss das spätestens drei Monate vor dem Ablauf tun, und die Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer sein, nicht erst abgeschickt.
Sonderkündigung: Außerdem: nach jedem gemeldeten Schaden und nach jeder Beitragserhöhung ohne mehr Leistung dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen, unabhängig vom Ablauf.
Schaden melden bei Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen
Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, am besten am selben Tag. Der Vertrag verlangt, dass Sie den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen (§ 30 VVG).
Halten Sie den Schaden klein, soweit das zumutbar ist, und werfen Sie nichts weg, bevor der Versicherer es gesehen hat oder zustimmt (§ 82 VVG).
Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen. Bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus gehört die Anzeige bei der Polizei dazu.
Halten Sie die Versicherungsnummer bereit. Die Schadennummer, die Sie danach bekommen, steht auf jedem weiteren Schreiben.
Die Rufnummer und die Anschrift für Schäden stehen in Ihrem Versicherungsschein. Fehlen sie dort, nehmen Sie die Anschrift des Sitzes oben.
Beschwerden über Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen bei der BaFin
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen nicht vor. Die Statistik führt nur Unternehmen auf, über die in einer der acht erfassten Sparten mindestens eine Beschwerde abschließend bearbeitet wurde.
Was Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen versichern darf
Die BaFin führt für das Unternehmen 3 Sparten nach Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz, für die eine Erlaubnis besteht:
08 Feuer und Elementarschäden (Feuer, Explosion, Sturm, andere Elementarschäden außer Sturm, Bodensenkungen und Erdrutsch)
09 Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
16 Verschiedene finanzielle Verluste (Miet- oder Einkommensausfall, nichtkommerzielle Geldverluste, sonstige finanzielle Verluste)
Streit mit Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen: Schlichtung und Beschwerde
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle.
Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.
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Wohin schicke ich die Kündigung an Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen?
An die Anschrift in Ihrem Versicherungsschein. Steht dort keine eigene, an den Sitz: Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen, Lung Jaat 11, 25938 Utersum/Föhr. Ein Brief oder eine E-Mail mit Versicherungsnummer genügt bei Verträgen ab Oktober 2016.
Wie viele Beschwerden gab es über Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen?
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen nicht vor.
Wer beaufsichtigt Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5539.
Wer vermittelt bei Streit mit Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen?
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle. Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.