Was macht ein Versicherungsmakler im Schadensfall?
Was ein Versicherungsmakler im Schadensfall macht, regelt vor allem Ihr Maklervertrag. Üblich …
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Kurz gesagt
Lehnt die Versicherung Ihren Schaden ab, ist das nicht das letzte Wort. Verlangen Sie die Begründung schriftlich, prüfen Sie sie gegen Ihre Bedingungen und widersprechen Sie mit Belegen. Danach hilft kostenlos der Versicherungsombudsmann: Seine Entscheidung bindet den Versicherer bei einem Nachteil bis 10.000 Euro. Für die private Krankenversicherung gibt es den PKV-Ombudsmann, am Ende bleibt das Gericht.
Was die Wege nach einer Ablehnung kosten, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Beschwerde beim Versicherungsombudsmann | 0 Euro für Verbraucher, bindend bis 10.000 Euro Nachteil |
| Schlichtung beim PKV-Ombudsmann | 0 Euro, eigene Anwaltskosten tragen Sie selbst |
| Verbrauchertelefon der BaFin | 0 Euro unter 0800 2 100 500 |
| Sachverständigenverfahren nach VHB 2022 | eigener Sachverständiger auf eigene Kosten, Obmann 50 Prozent |
| Hemmung nach Schlichtungsantrag | bis 6 Monate nach Ende des Verfahrens |
Kosten und Bindungswirkung laut Angaben der Schlichtungsstellen und der BaFin;
Kostenregel des Sachverständigenverfahrens nach den GDV-Musterbedingungen,
Ihr Vertrag kann abweichen.
Rechenbeispiel
Ein E-Bike für 3.200 Euro wird aus dem verschlossenen Fahrradkeller des Mehrfamilienhauses gestohlen. Der Versicherer lehnt ab, weil Fahrraddiebstahl nicht mitversichert sei.
| Begründung angefordert | Klausel zum Fahrraddiebstahl genannt |
| Eigene Prüfung | Einbruch in einen verschlossenen Gemeinschaftsraum, kein einfacher Diebstahl |
| Belege | Polizeianzeige, Fotos der aufgebrochenen Tür, Kaufrechnung |
| Widerspruch | mit Verweis auf den versicherten Einbruchdiebstahl |
Bleibt der Versicherer bei der Ablehnung, kann der Kunde kostenlos den Versicherungsombudsmann anrufen; bei 3.200 Euro wäre dessen Entscheidung für den Versicherer bindend. Beispiel zur Veranschaulichung, entscheidend ist das jeweilige Bedingungswerk.
Eine Ablehnung stützt sich fast immer auf einen bestimmten Grund: Der Schaden sei nicht versichert, eine Ausschlussklausel greife, eine Obliegenheit sei verletzt, eine Frist versäumt oder die Höhe nicht belegt. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen diesen Grund schriftlich mit der genauen Klausel aus den Bedingungen zu nennen.
Fordern Sie zugleich die Unterlagen an, auf die er sich stützt, etwa das Gutachten seines Sachverständigen oder den Bericht des Regulierers. Abschriften Ihrer eigenen Erklärungen zum Vertrag, zum Beispiel Ihrer Schadenmeldung oder Ihrer Antworten im Antrag, können Sie nach § 3 Abs. 4 VVG jederzeit verlangen. Eine Auskunft über alle zu Ihnen gespeicherten Daten gibt es nach Art. 15 DSGVO.
Lesen Sie die genannte Klausel selbst im Bedingungswerk nach, das für Ihren Vertrag gilt, nicht in einer neueren Fassung. Oft entscheidet ein einzelnes Wort, etwa ob ein Ausschluss für grobe Fahrlässigkeit überhaupt vereinbart ist oder ob eine Leistungskürzung nur anteilig zulässig wäre.
Schreiben Sie dem Versicherer einen begründeten Widerspruch: was passiert ist, warum die Klausel aus Ihrer Sicht nicht greift, welche Belege Sie beifügen, und bis wann Sie eine Antwort erwarten. Fotos, Rechnungen, Zeugenaussagen und ein eigenes Gutachten wiegen mehr als jede allgemeine Beschwerde.
Geht es nicht darum, ob gezahlt wird, sondern wie viel, sehen viele Sachversicherungen ein Sachverständigenverfahren vor. In den Musterbedingungen der Hausratversicherung (VHB 2022, A 19) können Sie es nach dem Schaden verlangen: Jede Seite benennt einen Sachverständigen, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann.
Jede Partei trägt dort die Kosten ihres eigenen Sachverständigen, die Kosten des Obmanns teilen sich beide je zur Hälfte. Das Ergebnis ist verbindlich, es sei denn, es weicht offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage ab; dann entscheidet das Gericht (§ 84 VVG). Ob und für welche Fragen das Verfahren gilt, steht in Ihren Bedingungen.
Der Versicherungsombudsmann ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Vorher müssen Sie Ihren Anspruch beim Versicherer geltend gemacht haben. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, braucht keine Rechtskenntnisse und läuft nach Aktenlage. Beanstandet die Ombudsfrau eine Entscheidung, die Ihnen einen Nachteil bis 10.000 Euro bringt, muss sich der Versicherer daran halten. Für Sie bleibt die Entscheidung unverbindlich, der Weg zum Gericht bleibt offen.
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung ist der PKV-Ombudsmann zuständig. Auch dort ist das Verfahren kostenfrei, er macht aber Schlichtungsvorschläge, keine bindenden Entscheidungen. Eine Beschwerde bei der BaFin ist möglich, wenn sie das Unternehmen beaufsichtigt. Die BaFin prüft aufsichtsrechtlich, darf aber keine einzelnen Streitfälle entscheiden, und Fristen laufen währenddessen weiter.
| Stelle | Zuständig für | Kosten | Wirkung |
|---|---|---|---|
| Versicherungsombudsmann | Versicherungen außer privater Kranken- und Pflegeversicherung | kostenlos | bindend für den Versicherer bei Nachteil bis 10.000 Euro |
| PKV-Ombudsmann | private Kranken- und Pflegeversicherung | kostenlos | Schlichtungsvorschlag ohne Bindung |
| BaFin | Aufsicht über das Unternehmen | Verbrauchertelefon kostenlos | keine Entscheidung im Einzelfall |
| Gericht | jeder Streit | Gerichts- und Anwaltskosten | verbindliches Urteil |
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die maßgeblichen Umstände kannten (§ 199 BGB).
Haben Sie den Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung gehemmt, bis Ihnen seine Entscheidung in Textform zugeht (§ 15 VVG). Danach läuft sie weiter. Verhandeln Sie anschließend weiter, hemmt das die Verjährung erneut, bis eine Seite die Verhandlung abbricht; sie endet dann frühestens drei Monate später (§ 203 BGB). Ein Antrag bei einer anerkannten Schlichtungsstelle hemmt ebenfalls, bis sechs Monate nach Ende des Verfahrens (§ 204 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BGB). Notieren Sie sich das Datum der Ablehnung.
Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertrags-Rechtsschutz kann die Kosten eines Anwalts und eines Prozesses gegen einen anderen Versicherer übernehmen. Nach den Musterbedingungen ARB 2012 gilt dafür eine Wartezeit von drei Monaten; der Streit muss also nach deren Ablauf entstanden sein.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler. Ein Makler kann die Ablehnung mit den Bedingungen abgleichen und erklären, ob ein Widerspruch Aussicht hat. Wie weit diese Hilfe reicht, regelt Ihr Maklervertrag; die rechtliche Vertretung gegen Entgelt ist Sache eines Anwalts.
Fragen und Antworten
Nein.
Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos;
eine Gebühr kann nur in Ausnahmefällen bei Missbrauch erhoben werden.
Ja,
wenn die Ombudsfrau eine Entscheidung beanstandet,
durch die Sie einen Nachteil bis 10.000 Euro haben.
Bei höheren Werten ist die Entscheidung für den Versicherer nicht bindend.
Ja.
Für Sie ist die Entscheidung stets unverbindlich, der Weg zum Gericht bleibt offen.
Nur begrenzt.
Die BaFin prüft, ob aufsichtsrechtlich einzugreifen ist, entscheidet aber keinen Einzelfall.
Fristen laufen weiter.
Die Verjährung beträgt drei Jahre ab Jahresende.
Ab der Anmeldung bis zur Entscheidung in Textform ist sie gehemmt,
ebenso während Verhandlungen und eines Schlichtungsverfahrens.
Der PKV-Ombudsmann.
Er ist kostenfrei, macht aber nur Schlichtungsvorschläge.
Mit Vertrags-Rechtsschutz in der Regel ja,
wenn der Streit nach Ablauf der Wartezeit von meist drei Monaten entstanden ist.
Maßgeblich sind Ihre Bedingungen.
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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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