Wie oft sollte ich meine Versicherungen überprüfen lassen?
Wie oft sollte ich meine Versicherungen überprüfen lassen? Als Faustregel gründlich alle zwei …
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Kurz gesagt
Sind Sie doppelt versichert, zahlen beide Versicherer als Gesamtschuldner (§ 78 VVG). Sie können sich an einen wenden, und der zahlt bis zur Grenze seines Vertrags. Insgesamt bekommen Sie aber nie mehr als den Schaden; den Ausgleich regeln die Versicherer untereinander. Ist die Doppelversicherung ohne Ihr Wissen entstanden, können Sie verlangen, dass der spätere Vertrag aufgehoben oder herabgesetzt wird (§ 79 VVG).
Gesetzliche Grenzen und Fristen bei doppelter Versicherung, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Schaden 2.000 Euro, zwei Hausratverträge | insgesamt höchstens 2.000 Euro Entschädigung |
| Aufhebung nach GDV-Musterbedingungen der Privathaftpflicht | binnen 1 Monat nach Kenntnis |
| Ordentliche Kündigung des überflüssigen Vertrags | 1 bis 3 Monate zum Ende der Periode |
| Zwei Privathaftpflichten nach der Heirat | 1 Vertrag reicht für beide Ehegatten |
Fristen nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den GDV-Musterbedingungen;
Ihr Vertrag kann abweichen.
Die Zahlenbeispiele dienen der Veranschaulichung.
Rechenbeispiel
Beide Partner haben seit Jahren eine eigene Privathaftpflicht. Nach der Hochzeit ist jeder im Vertrag des anderen als Ehegatte mitversichert. Ein Jahr später beschädigt einer von beiden beim Umzug eines Freundes einen Fernseher für 900 Euro.
| Versicherte Verträge | zwei, beide decken den Schaden |
| Meldung | bei einem Versicherer, mit Hinweis auf den zweiten Vertrag |
| Entschädigung insgesamt | höchstens 900 Euro |
| Danach | einen Vertrag aufheben lassen oder zum Ablauf kündigen |
Der Schaden wird einmal ersetzt, nicht doppelt. Das Paar behält den Vertrag mit den besseren Bedingungen und spart künftig einen Beitrag.
Doppelt versichert sind Sie, wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Entschädigungen zusammen den Schaden übersteigen würden. Das Gesetz nennt das Mehrfachversicherung (§ 78 VVG). Sie gilt für Schadensversicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, Gebäude oder Reisegepäck.
Bei Summenversicherungen wie der Unfall- oder Lebensversicherung ist das anders: Dort wird ein vereinbarter Betrag gezahlt, nicht ein Schaden ersetzt.
Die Versicherer haften als Gesamtschuldner. Jeder ist für den Betrag verpflichtet, den er nach seinem Vertrag zu zahlen hat, Sie können aber insgesamt nur den Schaden verlangen. Praktisch heißt das: Sie melden den Schaden bei einem Versicherer, am besten bei dem mit den besseren Bedingungen oder dem geringeren Selbstbehalt, und nennen ihm den zweiten Vertrag.
Der Ausgleich zwischen den Versicherern erfolgt anteilig nach dem, was jeder nach seinem Vertrag schuldet. Das ist deren Sache. Wer dagegen in der Absicht doppelt abschließt, sich einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen, riskiert, dass beide Verträge nichtig sind (§ 78 Abs. 4 VVG).
Die meisten Doppelversicherungen entstehen nicht durch Absicht, sondern durch eine neue Lebenslage: Heirat, Zusammenziehen, Umzug, eine neue Kreditkarte oder ein neues Fahrrad.
Prüfen Sie bei jedem dieser Anlässe, ob ein Vertrag überflüssig geworden ist.
| Lage | Warum doppelt | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Heirat mit zwei Privathaftpflichten | nach den GDV-Musterbedingungen ist der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner mitversichert | einen Vertrag aufheben lassen oder zum Ablauf kündigen |
| Zusammenziehen ohne Trauschein | beide Tarife schließen den Lebensgefährten ein, wenn der Tarif das vorsieht | Tarifbedingungen beider Verträge vergleichen |
| Umzug mit Hausratversicherung | während des Umzugs besteht Schutz in alter und neuer Wohnung; ein zusätzlicher Vertrag für die neue Wohnung ist meist überflüssig | Umzug melden statt neu abschließen |
| Zwei Hausratverträge in einer gemeinsamen Wohnung | derselbe Hausrat ist zweimal gegen dieselben Gefahren versichert | einen Vertrag mit angepasster Summe behalten |
| Reiseschutz der Kreditkarte und eigene Reiseversicherung | Gepäck oder Rücktritt ist zweimal versichert | Bedingungen auf Subsidiarität prüfen |
| Fahrrad in der Hausrat und in eigener Fahrradversicherung | Diebstahl kann in beiden Verträgen versichert sein | Umfang beider Verträge vergleichen |
Manche Verträge enthalten eine Subsidiaritätsklausel. Sie besagt, dass dieser Vertrag nur leistet, soweit kein anderer Vertrag für den Schaden aufkommt. Steht eine solche Klausel nur in einem der beiden Verträge, zahlt zuerst der andere.
Solche Klauseln finden sich zum Beispiel in Zusatzversicherungen zu Kreditkarten oder Mitgliedschaften. Ob Ihr Vertrag eine enthält, steht in den Bedingungen. Wer das vor einer Reise klärt, weiß im Schaden, wo er zuerst meldet.
Haben Sie den späteren Vertrag geschlossen, ohne von der Mehrfachversicherung zu wissen, können Sie verlangen, dass er aufgehoben oder die Versicherungssumme mit entsprechend geringerem Beitrag herabgesetzt wird (§ 79 Abs. 1 VVG). Das gilt auch, wenn die Mehrfachversicherung entsteht, weil der Versicherungswert später gesunken ist (§ 79 Abs. 2 VVG).
Die GDV-Musterbedingungen der Privathaftpflicht setzen für die Aufhebung eine Frist von einem Monat, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung erfahren haben. Prüfen Sie deshalb Ihre Bedingungen sofort. Greift kein Aufhebungsrecht, bleibt die ordentliche Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist von einem bis drei Monaten (§ 11 VVG).
Doppelte Verträge fallen meist erst auf, wenn jemand alle Policen nebeneinanderlegt. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und kann Ihre Verträge auf Überschneidungen prüfen, bevor Sie kündigen. Wichtig ist die Reihenfolge: erst den Ersatz und den Umfang klären, dann den überflüssigen Vertrag aufheben.
Fragen und Antworten
Nein.
In der Schadensversicherung ersetzen die Versicherer zusammen höchstens den tatsächlichen Schaden.
Bei einem von beiden, sinnvollerweise bei dem mit den besseren Bedingungen.
Nennen Sie den anderen Vertrag.
Ja.
Wer bei mehreren Versicherern dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert,
muss jedem die andere Versicherung unverzüglich mitteilen (§ 77 VVG).
Wenn er ohne Ihr Wissen zur Mehrfachversicherung geführt hat,
können Sie die Aufhebung des späteren Vertrags verlangen.
Sonst bleibt die Kündigung zum Ablauf.
Nein.
Die Unfallversicherung zahlt vereinbarte Summen; mehrere Verträge leisten nebeneinander.
Eine Regel im Vertrag, nach der er nur zahlt, soweit kein anderer Vertrag leistet.
Dann meldet man zuerst beim anderen Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
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