Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Doppelt versichert: Wer zahlt den Schaden?

Kurz gesagt

Sind Sie doppelt versichert, zahlen beide Versicherer als Gesamtschuldner (§ 78 VVG). Sie können sich an einen wenden, und der zahlt bis zur Grenze seines Vertrags. Insgesamt bekommen Sie aber nie mehr als den Schaden; den Ausgleich regeln die Versicherer untereinander. Ist die Doppelversicherung ohne Ihr Wissen entstanden, können Sie verlangen, dass der spätere Vertrag aufgehoben oder herabgesetzt wird (§ 79 VVG).

Was es kostet

Gesetzliche Grenzen und Fristen bei doppelter Versicherung, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Schaden 2.000 Euro, zwei Hausratverträgeinsgesamt höchstens 2.000 Euro Entschädigung
Aufhebung nach GDV-Musterbedingungen der Privathaftpflichtbinnen 1 Monat nach Kenntnis
Ordentliche Kündigung des überflüssigen Vertrags1 bis 3 Monate zum Ende der Periode
Zwei Privathaftpflichten nach der Heirat1 Vertrag reicht für beide Ehegatten

Fristen nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den GDV-Musterbedingungen;

Ihr Vertrag kann abweichen.

Die Zahlenbeispiele dienen der Veranschaulichung.

Rechenbeispiel

Paar heiratet mit zwei Haftpflichtverträgen

Beide Partner haben seit Jahren eine eigene Privathaftpflicht. Nach der Hochzeit ist jeder im Vertrag des anderen als Ehegatte mitversichert. Ein Jahr später beschädigt einer von beiden beim Umzug eines Freundes einen Fernseher für 900 Euro.

Versicherte Verträgezwei, beide decken den Schaden
Meldungbei einem Versicherer, mit Hinweis auf den zweiten Vertrag
Entschädigung insgesamthöchstens 900 Euro
Danacheinen Vertrag aufheben lassen oder zum Ablauf kündigen

Der Schaden wird einmal ersetzt, nicht doppelt. Das Paar behält den Vertrag mit den besseren Bedingungen und spart künftig einen Beitrag.

Was eine Mehrfachversicherung ist

Doppelt versichert sind Sie, wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Entschädigungen zusammen den Schaden übersteigen würden. Das Gesetz nennt das Mehrfachversicherung (§ 78 VVG). Sie gilt für Schadensversicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, Gebäude oder Reisegepäck.

Bei Summenversicherungen wie der Unfall- oder Lebensversicherung ist das anders: Dort wird ein vereinbarter Betrag gezahlt, nicht ein Schaden ersetzt.

Wer im Schadenfall zahlt

Die Versicherer haften als Gesamtschuldner. Jeder ist für den Betrag verpflichtet, den er nach seinem Vertrag zu zahlen hat, Sie können aber insgesamt nur den Schaden verlangen. Praktisch heißt das: Sie melden den Schaden bei einem Versicherer, am besten bei dem mit den besseren Bedingungen oder dem geringeren Selbstbehalt, und nennen ihm den zweiten Vertrag.

Der Ausgleich zwischen den Versicherern erfolgt anteilig nach dem, was jeder nach seinem Vertrag schuldet. Das ist deren Sache. Wer dagegen in der Absicht doppelt abschließt, sich einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen, riskiert, dass beide Verträge nichtig sind (§ 78 Abs. 4 VVG).

Typische Fälle im Alltag

Die meisten Doppelversicherungen entstehen nicht durch Absicht, sondern durch eine neue Lebenslage: Heirat, Zusammenziehen, Umzug, eine neue Kreditkarte oder ein neues Fahrrad.

Prüfen Sie bei jedem dieser Anlässe, ob ein Vertrag überflüssig geworden ist.

LageWarum doppeltWas zu tun ist
Heirat mit zwei Privathaftpflichtennach den GDV-Musterbedingungen ist der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner mitversicherteinen Vertrag aufheben lassen oder zum Ablauf kündigen
Zusammenziehen ohne Trauscheinbeide Tarife schließen den Lebensgefährten ein, wenn der Tarif das vorsiehtTarifbedingungen beider Verträge vergleichen
Umzug mit Hausratversicherungwährend des Umzugs besteht Schutz in alter und neuer Wohnung; ein zusätzlicher Vertrag für die neue Wohnung ist meist überflüssigUmzug melden statt neu abschließen
Zwei Hausratverträge in einer gemeinsamen Wohnungderselbe Hausrat ist zweimal gegen dieselben Gefahren versicherteinen Vertrag mit angepasster Summe behalten
Reiseschutz der Kreditkarte und eigene ReiseversicherungGepäck oder Rücktritt ist zweimal versichertBedingungen auf Subsidiarität prüfen
Fahrrad in der Hausrat und in eigener FahrradversicherungDiebstahl kann in beiden Verträgen versichert seinUmfang beider Verträge vergleichen

Subsidiaritätsklauseln: wer zuerst zahlt

Manche Verträge enthalten eine Subsidiaritätsklausel. Sie besagt, dass dieser Vertrag nur leistet, soweit kein anderer Vertrag für den Schaden aufkommt. Steht eine solche Klausel nur in einem der beiden Verträge, zahlt zuerst der andere.

Solche Klauseln finden sich zum Beispiel in Zusatzversicherungen zu Kreditkarten oder Mitgliedschaften. Ob Ihr Vertrag eine enthält, steht in den Bedingungen. Wer das vor einer Reise klärt, weiß im Schaden, wo er zuerst meldet.

Welchen Vertrag Sie loswerden können

Haben Sie den späteren Vertrag geschlossen, ohne von der Mehrfachversicherung zu wissen, können Sie verlangen, dass er aufgehoben oder die Versicherungssumme mit entsprechend geringerem Beitrag herabgesetzt wird (§ 79 Abs. 1 VVG). Das gilt auch, wenn die Mehrfachversicherung entsteht, weil der Versicherungswert später gesunken ist (§ 79 Abs. 2 VVG).

Die GDV-Musterbedingungen der Privathaftpflicht setzen für die Aufhebung eine Frist von einem Monat, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung erfahren haben. Prüfen Sie deshalb Ihre Bedingungen sofort. Greift kein Aufhebungsrecht, bleibt die ordentliche Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist von einem bis drei Monaten (§ 11 VVG).

Ordnung schaffen mit einem Makler

Doppelte Verträge fallen meist erst auf, wenn jemand alle Policen nebeneinanderlegt. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und kann Ihre Verträge auf Überschneidungen prüfen, bevor Sie kündigen. Wichtig ist die Reihenfolge: erst den Ersatz und den Umfang klären, dann den überflüssigen Vertrag aufheben.

Schritt für Schritt

  1. Alle Verträge mit gleichem Gegenstand nebeneinanderlegen.
  2. Je Vertrag Umfang, Selbstbehalt und Subsidiaritätsklausel notieren.
  3. Jedem Versicherer den anderen Vertrag mitteilen.
  4. Im Schaden bei einem Versicherer melden und den zweiten Vertrag nennen.
  5. Den überflüssigen Vertrag aufheben lassen oder ordentlich kündigen, erst wenn der verbleibende passt.

Checkliste

  • Heirat, Zusammenzug oder Umzug den Versicherern gemeldet
  • Mitversicherte Personen in beiden Haftpflichtverträgen geprüft
  • Versicherungssumme der Hausrat zur gemeinsamen Wohnung passend
  • Reiseschutz der Kreditkarte mit eigener Reiseversicherung abgeglichen
  • Frist für die Aufhebung nach den Bedingungen notiert
  • Besseren Vertrag vor der Kündigung bestimmt

Häufige Fehler

  • Denselben Schaden bei zwei Versicherern abrechnen und doppelt kassieren wollen
  • Den zweiten Vertrag im Schaden verschweigen
  • Den besseren Vertrag kündigen und den schwächeren behalten
  • Die Frist für die Aufhebung verstreichen lassen
  • Unfall- und Lebensversicherungen für doppelt halten, obwohl sie nebeneinander zahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich bei zwei Verträgen doppelt Geld?

Nein.

In der Schadensversicherung ersetzen die Versicherer zusammen höchstens den tatsächlichen Schaden.

Bei welchem Versicherer melde ich den Schaden?

Bei einem von beiden, sinnvollerweise bei dem mit den besseren Bedingungen.

Nennen Sie den anderen Vertrag.

Muss ich den anderen Versicherer überhaupt angeben?

Ja.

Wer bei mehreren Versicherern dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert,

muss jedem die andere Versicherung unverzüglich mitteilen (§ 77 VVG).

Kann ich den doppelten Vertrag sofort beenden?

Wenn er ohne Ihr Wissen zur Mehrfachversicherung geführt hat,

können Sie die Aufhebung des späteren Vertrags verlangen.

Sonst bleibt die Kündigung zum Ablauf.

Gilt das auch für Unfallversicherungen?

Nein.

Die Unfallversicherung zahlt vereinbarte Summen; mehrere Verträge leisten nebeneinander.

Was ist eine Subsidiaritätsklausel?

Eine Regel im Vertrag, nach der er nur zahlt, soweit kein anderer Vertrag leistet.

Dann meldet man zuerst beim anderen Versicherer.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.