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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Sollte man alle Versicherungen bei einem Versicherer haben?

Kurz gesagt

Sollte man alle Versicherungen bei einem Versicherer haben? Meist nicht alle. Ein Bündel bringt oft einen Kombirabatt, als Richtwert 5 bis 15 Prozent, und einen Ansprechpartner. Selten hat aber ein Versicherer in jeder Sparte den passenden Tarif. Kündigen Sie später einen Vertrag, entfällt der Rabatt für die übrigen oft. Bündeln Sie dort, wo die Tarife ohnehin zu Ihnen passen.

Sollte man alle Versicherungen bei einem Versicherer haben?

Was es kostet

Richtwerte für Kombirabatte und gesetzliche Fristen, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Kombirabatt für zwei bis drei SachverträgeRichtwert etwa 5 bis 15 Prozent
Ersparnis bei 10 Prozent auf Haftpflicht für 70 Euro7 Euro im Jahr
Kündigung nach einem Sachschadenbis 1 Monat nach Abschluss der Verhandlungen
Frist für die ordentliche Kündigung1 bis 3 Monate zum Ende der Periode

Kombirabatte werden nicht einheitlich veröffentlicht;

die Spanne und das Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Fristen laut Versicherungsvertragsgesetz.

Rechenbeispiel

Familie mit Haftpflicht, Hausrat, Gebäude, Kfz und BU

Variante A: alles bei einem Versicherer mit 10 Prozent Kombirabatt. Variante B: Sachverträge gebündelt, Kfz und BU bei anderen Häusern.

Jahresbeitrag ARichtwert 2.430 Euro
Jahresbeitrag BRichtwert 2.390 Euro
BU in A ohne Verzicht auf abstrakte VerweisungLücke im Leistungsfall
BU in B mit Verzicht auf abstrakte Verweisungpassende Bedingungen

B ist kaum teurer und in der wichtigsten Sparte besser. Zahlen als Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was für alle Versicherungen bei einem Versicherer spricht

Viele Versicherer geben Rabatt, wenn Sie mehrere Verträge bei ihnen haben, etwa Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude. Sie haben einen Ansprechpartner, ein Kundenportal und oft einen gemeinsamen Termin für die Beiträge. Bei einem Schaden, der mehrere Sparten berührt, etwa Leitungswasser in Hausrat und Gebäude, gibt es weniger Streit darüber, wer zahlt.

Das ist ein echter Vorteil. Er wiegt aber nur so viel, wie die einzelnen Tarife taugen.

Was dagegen spricht

Ein Versicherer, der in der Hausrat stark ist, kann bei der Berufsunfähigkeit oder beim Boot schwache Bedingungen haben. Wer alles bündelt, nimmt die Schwächen mit. Ein Rabatt von 10 Prozent auf eine Haftpflicht für 70 Euro spart 7 Euro; eine Lücke bei grober Fahrlässigkeit kann im Schaden Tausende kosten.

Dazu kommt: Kündigen Sie einen gebündelten Vertrag, fällt der Rabatt für die übrigen meist weg. Fragen Sie vorher, wie sich die Beiträge der verbleibenden Verträge ändern.

Der Mythos von der Kündigung aller Verträge

Nach einem Schaden dürfen beide Seiten den betroffenen Vertrag kündigen: in der Sachversicherung bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG), in der Haftpflicht nach Anerkennung oder Ablehnung des Anspruchs (§ 111 VVG). Dieses Recht gilt für den Vertrag mit dem Schaden, nicht automatisch für Ihre anderen Verträge.

Zum Ende der Versicherungsperiode kann aber jede Seite jeden Vertrag ordentlich kündigen, mit einer Frist von einem bis drei Monaten (§ 11 VVG). Ein Versicherer, der sich nach vielen Schäden trennen will, kann das also bei allen Verträgen tun. Gebündelt trifft Sie das härter, weil Sie dann alles auf einmal neu suchen.

Bündeln oder mischen im Vergleich

Die Entscheidung hängt weniger am Rabatt als an der Qualität der einzelnen Verträge.

KriteriumAlles bei einem VersichererVerträge bei mehreren Versicherern
BeitragKombirabatt möglichje Sparte der passende Preis
BedingungenStärken und Schwächen eines Hausesje Sparte die passenden Bedingungen
Überblickein Portal, ein Ansprechpartnermit Makler ebenfalls ein Ansprechpartner
Nach Trennung des Versicherersalles auf einmal neunur einzelne Verträge neu
Schaden über mehrere Spartenweniger AbgrenzungsstreitAbgrenzung zwischen zwei Häusern möglich

Ein Ansprechpartner ohne Bündel

Den Vorteil des einen Ansprechpartners bekommen Sie auch über einen Makler. Er muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Versicherern und Verträgen zugrunde legen (§ 60 VVG) und kann Hausrat und Gebäude bewusst beim selben Haus bündeln, die Berufsunfähigkeit aber woanders abschließen.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Vermittlung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Alle Verträge mit Beitrag, Leistung und Ablauf auflisten.
  2. Je Sparte prüfen, ob die Bedingungen passen.
  3. Kombirabatt in Euro ausrechnen, nicht in Prozent.
  4. Bündeln, wo Tarif und Rabatt stimmen.
  5. Vor jeder Kündigung fragen, was mit dem Rabatt der übrigen Verträge passiert.

Checkliste

  • Liste aller Verträge vorhanden
  • Kombirabatt in Euro bekannt
  • Bedingungen je Sparte geprüft
  • Wirkung einer Einzelkündigung bekannt
  • Ansprechpartner für alle Verträge geklärt

Häufige Fehler

  • Einen schwachen Tarif nur wegen des Rabatts behalten
  • Glauben, nach einem Schaden würden automatisch alle Verträge gekündigt
  • Einen gebündelten Vertrag kündigen, ohne den Beitrag der übrigen zu kennen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Lohnt sich ein Kombirabatt?

Nur wenn die gebündelten Tarife auch einzeln zu Ihnen passen.

Rechnen Sie den Rabatt in Euro.

Kann ich gebündelte Verträge einzeln kündigen?

Ja.

Der Rabatt für die übrigen Verträge fällt dann aber oft weg.

Kündigt der Versicherer nach einem Schaden alle Verträge?

Das Kündigungsrecht nach dem Schaden betrifft den betroffenen Vertrag.

Zum Periodenende kann er aber jeden Vertrag ordentlich kündigen.

Hat ein Bündel Vorteile im Schaden?

Bei Schäden über mehrere Sparten gibt es weniger Streit darüber, welcher Vertrag zahlt.

Wie bekomme ich einen Ansprechpartner ohne Bündel?

Über einen Makler, der Verträge bei mehreren Versicherern betreut.

Quellen

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