Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und…: kündigen, Schaden melden, Beschwerden
Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG hat ihren Sitz in Bochum. Die Finanzaufsicht BaFin führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5044. Hier steht, wohin Ihre Kündigung geht, wie Sie einen Schaden melden und wie oft sich Kundinnen und Kunden bei der Aufsicht beschwert haben.
Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG kündigen
Die Kündigung geht an die Anschrift, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG
Arndtstraße 26
44787 Bochum
Ein Brief oder eine E-Mail genügt, wenn Ihr Vertrag nach dem 30. September 2016 geschlossen wurde: Strengere Formvorschriften als die Textform sind seitdem in Verbraucherverträgen unwirksam (§ 309 Nr. 13 BGB). Schreiben Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihren Namen und den gewünschten Termin hinein und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
Kann man den Vertrag auf der Website des Versicherers abschließen, muss es dort auch eine gut sichtbare Schaltfläche zum Kündigen geben (§ 312k BGB).
Welche Frist für welchen Vertrag gilt
Kfz-Versicherung
einen Monat vor Ablauf (30.11.)
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember. Dann ist der 30. November der letzte Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer sein muss. Wer unterjährig zugelassen hat, rechnet vom eigenen Ablauftag einen Monat zurück.
Sonderkündigung: Zusätzlich: nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden und bei Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs gelten eigene Fristen.
Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzverträge
drei Monate vor Ablauf
Der Vertrag läuft meist ein Jahr und verlängert sich danach jedes Jahr von selbst. Wer kündigen will, muss das spätestens drei Monate vor dem Ablauf tun, und die Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer sein, nicht erst abgeschickt.
Sonderkündigung: Außerdem: nach jedem gemeldeten Schaden und nach jeder Beitragserhöhung ohne mehr Leistung dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen, unabhängig vom Ablauf.
Schaden melden bei Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG
Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, am besten am selben Tag. Der Vertrag verlangt, dass Sie den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen (§ 30 VVG).
Halten Sie den Schaden klein, soweit das zumutbar ist, und werfen Sie nichts weg, bevor der Versicherer es gesehen hat oder zustimmt (§ 82 VVG).
Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen. Bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus gehört die Anzeige bei der Polizei dazu.
Halten Sie die Versicherungsnummer bereit. Die Schadennummer, die Sie danach bekommen, steht auf jedem weiteren Schreiben.
Die Kontaktdaten stammen von der eigenen Website des Versicherers, geprüft am 15. Oktober 2026. Maßgeblich ist, was in Ihrem Vertrag steht.
Beschwerden über Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG bei der BaFin
Die BaFin veröffentlicht jedes Jahr, wie viele Beschwerden sie über jedes Unternehmen abschließend bearbeitet hat, getrennt nach acht Sparten. Damit die Zahl etwas aussagt, setzen wir sie ins Verhältnis zum Bestand: Beschwerden je 100.000 Verträge, daneben der Durchschnitt aller Versicherer mit Bestandsangabe.
Sparte
Jahr
Beschwerden
Verträge
je 100.000
Markt je 100.000
Kfz-Versicherung
2025
7
59.938
11,68
2,95
Kfz-Versicherung
2024
4
56.652
7,06
1,91
Kfz-Versicherung
2023
1
54.712
1,83
1,28
Rang 68 von 71 in der Sparte Kfz-Versicherung (2025), gezählt nach Beschwerden je 100.000 Verträge, weniger ist besser.
Was die Zahl sagt und was nicht: Die BaFin prüft nicht, ob eine Beschwerde berechtigt war. Einzelne Großfälle können ein Jahr verzerren; den Anstieg im Jahr 2025 führt die BaFin überwiegend auf einen einzelnen Sachverhalt zurück. Verträge nennt die Statistik nur, wenn das Unternehmen in der Sparte im Vorjahr mehr als 10 Millionen Euro Beiträge eingenommen hat, sonst steht dort k. A.
Laut eigenem Bericht über Solvabilität und Finanzlage für 2025 deckten die Eigenmittel von Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG die Solvenzkapitalanforderung zu 191 Prozent. Die Aufsicht verlangt mindestens 100 Prozent.
Was Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG versichern darf
Die BaFin führt für das Unternehmen 4 Sparten nach Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz, für die eine Erlaubnis besteht:
03 Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) (Kraftfahrzeuge, Landfahrzeuge ohne eigenen Antrieb)
10 Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb (Kraftfahrzeughaftpflicht, sonstige)
12 See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht
13 Allgemeine Haftpflicht
Streit mit Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG: Schlichtung und Beschwerde
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle.
Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.
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Wohin schicke ich die Kündigung an Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG?
An die Anschrift in Ihrem Versicherungsschein. Steht dort keine eigene, an den Sitz: Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG, Arndtstraße 26, 44787 Bochum. Ein Brief oder eine E-Mail mit Versicherungsnummer genügt bei Verträgen ab Oktober 2016.
Wie viele Beschwerden gab es über Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG?
Im Jahr 2025 hat die BaFin 7 Beschwerden über Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG abschließend bearbeitet (Kfz-Versicherung 7).
Wer beaufsichtigt Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5044.
Wer vermittelt bei Streit mit Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG?
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle. Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.