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Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für…: kündigen, Schaden melden, Beschwerden

Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hat ihren Sitz in Kiel. Die Finanzaufsicht BaFin führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5013. Hier steht, wohin Ihre Kündigung geht, wie Sie einen Schaden melden und wie oft sich Kundinnen und Kunden bei der Aufsicht beschwert haben.

Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern kündigen

Die Kündigung geht an die Anschrift, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:

Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
Helsinkistraße 68
24109 Kiel

Ein Brief oder eine E-Mail genügt, wenn Ihr Vertrag nach dem 30. September 2016 geschlossen wurde: Strengere Formvorschriften als die Textform sind seitdem in Verbraucherverträgen unwirksam (§ 309 Nr. 13 BGB). Schreiben Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihren Namen und den gewünschten Termin hinein und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.

Kann man den Vertrag auf der Website des Versicherers abschließen, muss es dort auch eine gut sichtbare Schaltfläche zum Kündigen geben (§ 312k BGB).

Welche Frist für welchen Vertrag gilt

Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzverträge

drei Monate vor Ablauf

Der Vertrag läuft meist ein Jahr und verlängert sich danach jedes Jahr von selbst. Wer kündigen will, muss das spätestens drei Monate vor dem Ablauf tun, und die Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer sein, nicht erst abgeschickt.

Sonderkündigung: Außerdem: nach jedem gemeldeten Schaden und nach jeder Beitragserhöhung ohne mehr Leistung dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen, unabhängig vom Ablauf.

Schaden melden bei Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern

  1. Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, am besten am selben Tag. Der Vertrag verlangt, dass Sie den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen (§ 30 VVG).
  2. Halten Sie den Schaden klein, soweit das zumutbar ist, und werfen Sie nichts weg, bevor der Versicherer es gesehen hat oder zustimmt (§ 82 VVG).
  3. Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen. Bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus gehört die Anzeige bei der Polizei dazu.
  4. Halten Sie die Versicherungsnummer bereit. Die Schadennummer, die Sie danach bekommen, steht auf jedem weiteren Schreiben.

Die Kontaktdaten stammen von der eigenen Website des Versicherers, geprüft am 15. Oktober 2026. Maßgeblich ist, was in Ihrem Vertrag steht.

Beschwerden über Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bei der BaFin

In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. Die Statistik führt nur Unternehmen auf, über die in einer der acht erfassten Sparten mindestens eine Beschwerde abschließend bearbeitet wurde.

Alle Versicherer im Vergleich

Was Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern versichern darf

Die BaFin führt für das Unternehmen 2 Sparten nach Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz, für die eine Erlaubnis besteht:

  • 08 Feuer und Elementarschäden (Feuer, Explosion, Sturm, andere Elementarschäden außer Sturm, Bodensenkungen und Erdrutsch)
  • 09 Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden

Streit mit Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern: Schlichtung und Beschwerde

Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle.

Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.

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Häufige Fragen

Wohin schicke ich die Kündigung an Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern?

An die Anschrift in Ihrem Versicherungsschein. Steht dort keine eigene, an den Sitz: Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, Helsinkistraße 68, 24109 Kiel. Ein Brief oder eine E-Mail mit Versicherungsnummer genügt bei Verträgen ab Oktober 2016.

Wie viele Beschwerden gab es über Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern?

In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nicht vor.

Wer beaufsichtigt Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5013.

Wer vermittelt bei Streit mit Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern?

Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle. Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.

Quellen

Stand: 15. Oktober 2026 · Alle Versicherer · Beschwerden im Vergleich

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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