MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG: kündigen, Schaden melden, Beschwerden
MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG hat ihren Sitz in München. Die Finanzaufsicht BaFin führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5414. Hier steht, wohin Ihre Kündigung geht, wie Sie einen Schaden melden und wie oft sich Kundinnen und Kunden bei der Aufsicht beschwert haben.
MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG kündigen
Die Kündigung geht an die Anschrift, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
Pettenkoferstraße 19
80336 München
Ein Brief oder eine E-Mail genügt, wenn Ihr Vertrag nach dem 30. September 2016 geschlossen wurde: Strengere Formvorschriften als die Textform sind seitdem in Verbraucherverträgen unwirksam (§ 309 Nr. 13 BGB). Schreiben Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihren Namen und den gewünschten Termin hinein und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
Kann man den Vertrag auf der Website des Versicherers abschließen, muss es dort auch eine gut sichtbare Schaltfläche zum Kündigen geben (§ 312k BGB).
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember. Dann ist der 30. November der letzte Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer sein muss. Wer unterjährig zugelassen hat, rechnet vom eigenen Ablauftag einen Monat zurück.
Sonderkündigung: Zusätzlich: nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden und bei Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs gelten eigene Fristen.
Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzverträge
drei Monate vor Ablauf
Der Vertrag läuft meist ein Jahr und verlängert sich danach jedes Jahr von selbst. Wer kündigen will, muss das spätestens drei Monate vor dem Ablauf tun, und die Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer sein, nicht erst abgeschickt.
Sonderkündigung: Außerdem: nach jedem gemeldeten Schaden und nach jeder Beitragserhöhung ohne mehr Leistung dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen, unabhängig vom Ablauf.
Schaden melden bei MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, am besten am selben Tag. Der Vertrag verlangt, dass Sie den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen (§ 30 VVG).
Halten Sie den Schaden klein, soweit das zumutbar ist, und werfen Sie nichts weg, bevor der Versicherer es gesehen hat oder zustimmt (§ 82 VVG).
Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen. Bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus gehört die Anzeige bei der Polizei dazu.
Halten Sie die Versicherungsnummer bereit. Die Schadennummer, die Sie danach bekommen, steht auf jedem weiteren Schreiben.
Die Kontaktdaten stammen von der eigenen Website des Versicherers, geprüft am 15. Oktober 2026. Maßgeblich ist, was in Ihrem Vertrag steht.
Beschwerden über MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG bei der BaFin
Die BaFin veröffentlicht jedes Jahr, wie viele Beschwerden sie über jedes Unternehmen abschließend bearbeitet hat, getrennt nach acht Sparten. Damit die Zahl etwas aussagt, setzen wir sie ins Verhältnis zum Bestand: Beschwerden je 100.000 Verträge, daneben der Durchschnitt aller Versicherer mit Bestandsangabe.
Sparte
Jahr
Beschwerden
Verträge
je 100.000
Markt je 100.000
Krankenversicherung
2025
1
k. A.
k. A.
3,50
Was die Zahl sagt und was nicht: Die BaFin prüft nicht, ob eine Beschwerde berechtigt war. Einzelne Großfälle können ein Jahr verzerren; den Anstieg im Jahr 2025 führt die BaFin überwiegend auf einen einzelnen Sachverhalt zurück. Verträge nennt die Statistik nur, wenn das Unternehmen in der Sparte im Vorjahr mehr als 10 Millionen Euro Beiträge eingenommen hat, sonst steht dort k. A.
Laut eigenem Bericht über Solvabilität und Finanzlage für 2025 deckten die Eigenmittel von MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG die Solvenzkapitalanforderung zu 389 Prozent. Die Aufsicht verlangt mindestens 100 Prozent.
03 Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) (Kraftfahrzeuge, Landfahrzeuge ohne eigenen Antrieb)
08 Feuer und Elementarschäden (Feuer, Explosion, Sturm, andere Elementarschäden außer Sturm, Bodensenkungen und Erdrutsch)
09 Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
10 Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb (Kraftfahrzeughaftpflicht)
13 Allgemeine Haftpflicht
16 Verschiedene finanzielle Verluste (Gewinnausfall, laufende Unkosten allgemeiner Art, unvorhergesehene Geschäftsunkosten, Miet- oder Einkommensausfall, nichtkommerzielle Geldverluste, sonstige finanzielle Verluste)
Streit mit MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG: Schlichtung und Beschwerde
Zuständig ist die Schlichtungsstelle Ombudsmann für Versicherungen. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Geht es um einen Nachteil bis 10.000 Euro, ist die Entscheidung für den Versicherer bindend; für Sie ist sie es nie, der Weg zum Gericht bleibt offen. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt (§ 204 BGB).
Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.
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Wohin schicke ich die Kündigung an MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG?
An die Anschrift in Ihrem Versicherungsschein. Steht dort keine eigene, an den Sitz: MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG, Pettenkoferstraße 19, 80336 München. Ein Brief oder eine E-Mail mit Versicherungsnummer genügt bei Verträgen ab Oktober 2016.
Wie viele Beschwerden gab es über MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG?
Im Jahr 2025 hat die BaFin 1 Beschwerden über MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG abschließend bearbeitet (Krankenversicherung 1).
Wer beaufsichtigt MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5414.
Wer vermittelt bei Streit mit MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG?
Zuständig ist die Schlichtungsstelle Ombudsmann für Versicherungen. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Geht es um einen Nachteil bis 10.000 Euro, ist die Entscheidung für den Versicherer bindend; für Sie ist sie es nie, der Weg zum Gericht bleibt offen. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt (§ 204 BGB). Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.